Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 04.11.2008 | KG, 29.12.2008

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,178
OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 (https://dejure.org/2009,178)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 (https://dejure.org/2009,178)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. März 2009 - 3 Ss 31/09 (https://dejure.org/2009,178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Entnahme einer Blutprobe "entsprechend der langjährigen Praxis" durch einen Polizeibeamten ohne Kontaktierung eines Richters; Vorausssetzungen für das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbots

  • Judicialis

    StPO § 52; ; StPO § 81a; ; StPO § 81a Abs. 1; ; StPO § 81a Abs. 2; ; StPO § 162; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2; ; StPO § 354 Abs. 2; ; StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 316; ; StGB § 323a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a; StPO § 162
    Verwertbarkeit einer durch einen Polizeibeamten angeordneten Blutprobe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Blutentnahme ohne richterliche Anordnung - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht - Kokain - Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • beck-blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Beweisverwertungsverbot nach polizeilich angeordneter Blutprobe

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Blutentnahme nicht ohne weiteres gegen den Willen des Betroffenen!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Blutentnahme durch Polizisten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsstrafrecht: Blutentnahme: Erstes OLG bejaht Beweisverwertungsverbot

  • finkeldei-online.de (Kurzinformation)

    Blutprobe nicht verwertbar

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei einer Blutentnahme!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt und Blutentnahme - Erstmalige Bestätigung eines Beweisverwertungsverbotes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Das Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei einer Blutentnahme!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot bei einer Blutentnahme

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot von Blutprobe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Das Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme, wann ist es zulässig?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trunkenheitsfahrt und Blutentnahme

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Das Beweisverwertungsverbot einer Blutentnahme

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot nach polizeilich angeordneter Blutprobe!

  • 123recht.net (Kurzinformation und Auszüge)

    Richtervorbehalt bei Blutproben und Beweisverwertungsverbot // OLG Hamm bejaht Beweisverwertungsverbot nach polizeilich angeordneter Blutprobe

Besprechungen u.ä. (4)

  • beck-blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Beweisverwertungsverbot nach polizeilich angeordneter Blutprobe

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Beweisverwertungsverbot - unbedingt lesen!!!

  • lawblog.de (Kurzanmerkung)
  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Blutentnahme - Blutentnahme I: Erstes OLG bejaht Beweisverwertungsverbot

Verfahrensgang

  • AG Lemgo - 24 Ds 332/08
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 243 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 272
  • NJ 2009, 299
  • StV 2009, 459
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09
    Es gibt aber keinen sachlichen Grund, bei Auslegung des einfachen Rechts, den einfachgesetzlichen Richtervorbehalt grundlegend anders zu behandeln, als (auch) verfassungsrechtlich gewährleistete Richtervorbehalte (vgl. insoweit BVerfG NJW 2007, 1345, 1346; BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; OLG Hamm Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 = BeckRS 2009, 06454; Rabe von Kühlewein JR 2007, 517, 520).

    Diese Frage beurteilt sich danach, ob durch die vorherige Anrufung des Gerichts die Gefährdung des Untersuchungserfolges aufgrund einzellfallbezogener Tatsachen zu gewärtigen ist (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346; BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243).

    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter einerseits und andererseits davon bestimmt, ob die Annahme von Gefahr im Vollzuge willkürlich erfolgte oder auf einer besonders groben Fehlbeurteilung beruhte (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053; BGH NJW 2007, 2269, 2271; OLG Hamm Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 = BeckRS 2009, 06454; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2599; OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 = BeckRS 2009, 04235; OLG Köln Beschl. v. 26.09.2008 - 83 Ss 69/08 = BeckRS 2008, 23570; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238 f.).

    Zudem handelt es sich nicht um einen verfassungsrechtlichen Richtervorbehalt, sondern nur um einen einfachgesetzlichen, bei dem Annahme eines Verwertungsverbots aus verfassungsrechtlichen Gründen unter dem Gesichtspunkt des rechtsstaatlichen Mindeststandards nicht geboten ist (BVerfG NJW 2008, 3053, 3054 m. zust. Anm. Laschewski NZV 2008, 637 f.).

    Im übrigen würde sie allein genommen auch kein Verwertungsverbot begründen können (BGH NStZ-RR 2007, 242; vgl. auch BVerfG NJW 2008, 3053, 2054).

    Ebenfalls ist er anders gelagert, als der Fall, der der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NJW 2008, 3053, zu Grunde lag.

  • OLG Hamm, 25.08.2008 - 3 Ss 318/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Verfahrensrüge; Begründung;

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09
    Danach müssen bei einer Verfahrensrüge die den geltend gemachten Verstoß enthaltenden Tatsachen so genau dargelegt werden, dass das Revisionsgericht auf Grund dieser Darlegung das Vorhandensein - oder Fehlen - eines Verfahrensmangels feststellen kann, wenn die behaupteten Tatsachen bewiesen sind oder bewiesen werden (BGH NJW 1995, 2047; OLG Hamm NJW 2009, 242; OLG Hamm Urt. v. 12.02.2008 - 3 Ss 541/07 = BeckRS 2008, 07744).

    Diese Frage beurteilt sich danach, ob durch die vorherige Anrufung des Gerichts die Gefährdung des Untersuchungserfolges aufgrund einzellfallbezogener Tatsachen zu gewärtigen ist (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346; BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243).

    Nicht jede richterliche Anordnung kann zwingend erst nach Aktenvorlage erfolgen (vgl. BGHSt 51, 285; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243 m.w.N.).

    Der Generalstaatsanwaltschaft ist zuzugeben, dass hier aufgrund der Weigerung des Angeklagten, einen Atemalkoholtest durchzuführen, die Gefahr bestand, dass sich die Alkoholisierung des Angeklagten in der Nähe der strafrechtlich relevanten Grenzwerte bewegte, was grundsätzlich für die Vermeidung weiterer Verzögerungen durch die Einholung eine richterlichen Anordnung und für die Bejahung von Gefahr im Verzuge spricht (vgl. OLG Hamm NJW 2009, 242, 244 m.w.N.).

    Während dessen - und noch vor der Blutentnahme selbst - hätte man dann noch versuchen können, fernmündlich die richterliche Anordnung für das weitere Vorgehen auf der Grundlage des § 81a StPO einzuholen (zu diesem zweistufigen Vorgehen vgl. OLG Hamm NJW 2009, 242, 244; Fickentscher/Dingelstadt NStZ 2009, 124, 127).

  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09
    Es gibt aber keinen sachlichen Grund, bei Auslegung des einfachen Rechts, den einfachgesetzlichen Richtervorbehalt grundlegend anders zu behandeln, als (auch) verfassungsrechtlich gewährleistete Richtervorbehalte (vgl. insoweit BVerfG NJW 2007, 1345, 1346; BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; OLG Hamm Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 = BeckRS 2009, 06454; Rabe von Kühlewein JR 2007, 517, 520).

    Diese Frage beurteilt sich danach, ob durch die vorherige Anrufung des Gerichts die Gefährdung des Untersuchungserfolges aufgrund einzellfallbezogener Tatsachen zu gewärtigen ist (BVerfG NJW 2007, 1345, 1346; BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243).

    Dies alles vermag aber nicht darüber hinweg zu helfen, dass hier ein objektiv willkürliches Vorgehen bzw. ein grober Verstoß des handelnden Polizeibeamten bzw. der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft generell (weil nicht hinreichend dafür Sorge getragen wurde, dass der Bedeutung des Richtervorbehalts auch auf der Ebene des Polizeibeamten vor Ort Rechnung getragen wird) vorlag, was ein (einfachgesetzliches) Verwertungsverbot begründet (vgl. dazu BVerfG NJW 2007, 1345, 1346; BGH NJW 2007, 2269, 2272; OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 = BeckRS 2009, 04235; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238; vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399, 400; Fickentscher/Dingelstadt NStZ 2009, 124, 128; Müller/Trurnit StraFo 2008, 144, 147 ff.).

    In der Folgezeit ist die Bedeutung auch des einfachgesetzlichen Richtervorbehalts, u. a. auch bei § 81a StPO, in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung aufgezeigt und veröffentlicht worden (insbesondere mit den Beschlüssen vom 12.02.2007 = NJW 2007, 1345 und vom 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07 - juris).

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09
    Nicht jede richterliche Anordnung kann zwingend erst nach Aktenvorlage erfolgen (vgl. BGHSt 51, 285; OLG Hamm NJW 2009, 242, 243 m.w.N.).

    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter einerseits und andererseits davon bestimmt, ob die Annahme von Gefahr im Vollzuge willkürlich erfolgte oder auf einer besonders groben Fehlbeurteilung beruhte (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053; BGH NJW 2007, 2269, 2271; OLG Hamm Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 = BeckRS 2009, 06454; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2599; OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 = BeckRS 2009, 04235; OLG Köln Beschl. v. 26.09.2008 - 83 Ss 69/08 = BeckRS 2008, 23570; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238 f.).

    Dies alles vermag aber nicht darüber hinweg zu helfen, dass hier ein objektiv willkürliches Vorgehen bzw. ein grober Verstoß des handelnden Polizeibeamten bzw. der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft generell (weil nicht hinreichend dafür Sorge getragen wurde, dass der Bedeutung des Richtervorbehalts auch auf der Ebene des Polizeibeamten vor Ort Rechnung getragen wird) vorlag, was ein (einfachgesetzliches) Verwertungsverbot begründet (vgl. dazu BVerfG NJW 2007, 1345, 1346; BGH NJW 2007, 2269, 2272; OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 = BeckRS 2009, 04235; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238; vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399, 400; Fickentscher/Dingelstadt NStZ 2009, 124, 128; Müller/Trurnit StraFo 2008, 144, 147 ff.).

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 135/07

    Keine grobe Verkennung des Richtervorbehalts bei Wohnungsdurchsuchungen durch die

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09
    Im übrigen würde sie allein genommen auch kein Verwertungsverbot begründen können (BGH NStZ-RR 2007, 242; vgl. auch BVerfG NJW 2008, 3053, 2054).

    Der Fall liegt hier anders als der, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in NStZ-RR 2007, 242, zu Grunde lag, in der ein Verwertungsverbot verneint wurde.

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09
    Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Bedeutung des Richtervorbehalts ist die Erreichbarkeit des zuständigen Richters zur Tagzeit (wobei insoweit u.a. auf § 104 Abs. 3 StPO verwiesen wird, der die Nachtzeit als den Zeitraum von neun Uhr abends bis vier Uhr bzw. sechs Uhr morgens definiert) stets zu gewährleisten (BVerfG NJW 2001, 1121, 1122; BVerfG Beschl. v. 13.12.2005 - 2 BvR 447/05 - juris).

    Die Bedeutung, die das Bundesverfassungsgericht dem Richtervorbehalt grundsätzlich zumisst, ist mindestens mit der Entscheidung vom 20.02.2001 (NJW 2001, 1121) deutlich geworden.

  • OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09

    Geschwindigkeitsüberschreitung und gleichzeitiges Verwenden eines Mobiltelefons

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09
    Selbst wenn - wie dies vereinzelt in der Literatur (vgl. Fickentscher/Dingelstadt NStZ 2009, 124, 128) und auch in der Rechtsprechung (vgl. OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/09 = BeckRS 2009, 04235) anklingt - in (wie hier) ländlich geprägten Amtsgerichtsbezirken noch kein den verfassungsgerichtlichen Anforderungen genügender Bereitschaftsdienst eingerichtet gewesen sein sollte (im Rahmen der Prüfung des § 344 Abs. 2 S. 2 StPO kann das Revisionsgericht weitergehende Erkenntnisse aus der Begründetheitsprüfung noch nicht verwenden), wäre der fehlende Vortrag der Revision hierzu unschädlich.

    Hieraus kann dem Beschuldigten kein Nachteil erwachsen, so dass das Fehlen des gesetzlich gebotenen Eildienstes bzw. der Erreichbarkeit des Eildienstrichters objektiv Gefahr im Verzuge nicht zu begründen vermag (OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/09 = BeckRS 2009, 04235; Fickentscher/Dingelstadt NStZ 2009, 124, 128).

  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09
    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter einerseits und andererseits davon bestimmt, ob die Annahme von Gefahr im Vollzuge willkürlich erfolgte oder auf einer besonders groben Fehlbeurteilung beruhte (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053; BGH NJW 2007, 2269, 2271; OLG Hamm Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 = BeckRS 2009, 06454; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2599; OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 = BeckRS 2009, 04235; OLG Köln Beschl. v. 26.09.2008 - 83 Ss 69/08 = BeckRS 2008, 23570; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238 f.).

    Dies alles vermag aber nicht darüber hinweg zu helfen, dass hier ein objektiv willkürliches Vorgehen bzw. ein grober Verstoß des handelnden Polizeibeamten bzw. der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft generell (weil nicht hinreichend dafür Sorge getragen wurde, dass der Bedeutung des Richtervorbehalts auch auf der Ebene des Polizeibeamten vor Ort Rechnung getragen wird) vorlag, was ein (einfachgesetzliches) Verwertungsverbot begründet (vgl. dazu BVerfG NJW 2007, 1345, 1346; BGH NJW 2007, 2269, 2272; OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 = BeckRS 2009, 04235; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238; vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399, 400; Fickentscher/Dingelstadt NStZ 2009, 124, 128; Müller/Trurnit StraFo 2008, 144, 147 ff.).

  • OLG Hamm, 02.12.2008 - 4 Ss 466/08

    Blutentnahme; Richtervorbehalt; Gefahr im Verzug; Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09
    Es gibt aber keinen sachlichen Grund, bei Auslegung des einfachen Rechts, den einfachgesetzlichen Richtervorbehalt grundlegend anders zu behandeln, als (auch) verfassungsrechtlich gewährleistete Richtervorbehalte (vgl. insoweit BVerfG NJW 2007, 1345, 1346; BVerfG NJW 2008, 3053, 3054; OLG Hamm Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 = BeckRS 2009, 06454; Rabe von Kühlewein JR 2007, 517, 520).

    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter einerseits und andererseits davon bestimmt, ob die Annahme von Gefahr im Vollzuge willkürlich erfolgte oder auf einer besonders groben Fehlbeurteilung beruhte (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053; BGH NJW 2007, 2269, 2271; OLG Hamm Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 = BeckRS 2009, 06454; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2599; OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 = BeckRS 2009, 04235; OLG Köln Beschl. v. 26.09.2008 - 83 Ss 69/08 = BeckRS 2008, 23570; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238 f.).

  • OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08

    Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme

    Auszug aus OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss 31/09
    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter einerseits und andererseits davon bestimmt, ob die Annahme von Gefahr im Vollzuge willkürlich erfolgte oder auf einer besonders groben Fehlbeurteilung beruhte (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053; BGH NJW 2007, 2269, 2271; OLG Hamm Beschl. v. 02.12.2008 - 4 Ss 466/08 = BeckRS 2009, 06454; OLG Hamburg NJW 2008, 2597, 2599; OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 = BeckRS 2009, 04235; OLG Köln Beschl. v. 26.09.2008 - 83 Ss 69/08 = BeckRS 2008, 23570; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238 f.).

    Dies alles vermag aber nicht darüber hinweg zu helfen, dass hier ein objektiv willkürliches Vorgehen bzw. ein grober Verstoß des handelnden Polizeibeamten bzw. der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft generell (weil nicht hinreichend dafür Sorge getragen wurde, dass der Bedeutung des Richtervorbehalts auch auf der Ebene des Polizeibeamten vor Ort Rechnung getragen wird) vorlag, was ein (einfachgesetzliches) Verwertungsverbot begründet (vgl. dazu BVerfG NJW 2007, 1345, 1346; BGH NJW 2007, 2269, 2272; OLG Jena Beschl. v. 25.11.2008 - 1 Ss 230/08 = BeckRS 2009, 04235; OLG Stuttgart NStZ 2008, 238; vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ 2005, 399, 400; Fickentscher/Dingelstadt NStZ 2009, 124, 128; Müller/Trurnit StraFo 2008, 144, 147 ff.).

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 1 Ws 32/08

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht -

  • BVerfG, 13.12.2005 - 2 BvR 447/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen freiheitsentziehende Maßnahmen nach

  • BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07

    Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

  • BGH, 09.03.1995 - 4 StR 77/95

    Revisionsbegründung - Verfahrensrüge - Verwertungsverbot - Gerichtliche

  • BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2307/07

    Recht auf körperliche Unversehrtheit; Entnahme einer Blutprobe ohne richterliche

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 541/07

    Pflichtverteidigerbestellung; Rügeanforderungen

  • LG Limburg, 09.04.2018 - 1 Qs 21/18

    Gefahr in Verzug für die Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung liegt vor, wenn

    Daher ist die vorliegende Fallgestaltung nicht etwa schon mit einer willkürlichen Umgehung des Richtervorbehalts zu vergleichen, wie sie dem von dem Verteidiger zitierten Beschluss des OLG Hamm vom 12.03.2009 (Az. 3 Ss 31/09) zugrunde lag.
  • OLG Hamm, 18.08.2009 - 3 Ss 293/08

    In Bielefeld und Umgebung müssen Richter auch nachts erreichbar sein

    Dieses wird seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt (BVerfG NJW 2008, 3053; BGH NJW 2007, 2269; Senatsbeschluss vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 - BeckRS 2009, 10313 und juris, m.w.N.).

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12.03.2009 - 3 Ss 31/09 - (BeckRS 2009, 10313) ausgeführt hat, handelt es sich bei der Entwicklung der Rechtsprechung zum Richtervorbehalt nicht mehr um eine ganz junge Entwicklung.

  • OLG Zweibrücken, 16.08.2010 - 1 SsBs 2/10

    Verwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe und den Grenzen der sog.

    Dies könnte zumindest gelten, soweit es sich - wie hier - nicht um den Einfluss von Alkohol handelt, bei dem verhältnismäßig genaue Bewertungen und Rückrechnungen anhand fester Erfahrungswerte möglich sind, sondern um Drogen, bei denen die Beurteilung mit weit größeren Unsicherheiten behaftet ist (vgl. OLG Hamm StV 2009, 459, 461; NJW 2009, 242, 244; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.5.2008, 1 Ss 151/07 - juris Rn. 3; Rabe von Kühlwein JR 2007, 517, 518).

    Der Beschuldigte kann währenddessen aufgrund eigener Anordnung der Ermittlungsperson festgehalten und - soweit erforderlich - auf den Weg zur Blutentnahme gebracht werden (OLG Hamm StV 2009, 459, 461).

    Sind insbesondere bestimmte Rechtsgüter durch Eingriffe fern jeder Rechtsgrundlage so massiv beeinträchtigt worden, dass dadurch das Ermittlungsverfahren als ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geordnetes Verfahren nachhaltig beschädigt wurde, kann sich jede andere Lösung als die Annahme eines Verwertungsverbots als unerträglich darstellen (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2008, 3053 Tz. 9 f.; BGH NJW 2007, 2269 Tz. 20 f.; OLG Hamm StV 2009, 459, 461; Meyer-Goßner a.a.O., Einl. Rn. 55a; § 81a Rn. 32).

    Dabei kann - entgegen der Auffassung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm StV 2009, 459, 462) - nicht schon das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001 (BVerfG NJW 2001, 1121) als Anfangspunkt einer Entwicklung begriffen werden, die die bisherige Praxis der Eilanordnungen nach § 81a Abs. 2 StPO zunehmend in Frage gestellt hätte.

    2009, 296; KG Berlin NJW 2009, 3527; OLG Karlsruhe StV 2009, 516; OLG Jena DAR 2009, 283; OLG Hamm - 4. Strafsenat - DAR 2009, 280; OLG Dresden - 3. Strafsenat - StV 2009, 571; OLG Brandenburg OLGSt § 81a StPO Nr. 9, OLG Bamberg NJW 2009, 2146, OLG Stuttgart NStZ 2008, 238), teils aber auch bejaht (OLG Schleswig, StraFo 2010, 194; OLG Oldenburg - Senat für Bußgeldsachen - NJW 2009, 3591; OLG Hamm - 3. Strafsenat - StV 2009, 459; OLG Dresden - 1. Strafsenat - NJW 2009, 2149; OLG Celle NJW 2009, 3524).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9936
OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08 (https://dejure.org/2008,9936)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.11.2008 - 1 Ws 301/08 (https://dejure.org/2008,9936)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. November 2008 - 1 Ws 301/08 (https://dejure.org/2008,9936)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9936) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Ausbleiben des Pflichtverteidigers: Entscheidung über die Aussetzung der Hauptverhandlung und die Kostenauferlegung außerhalb der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Frist zur Einleitung des Klageerzwingungsverfahrens

  • Judicialis

    StPO § 228 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 145 Abs. 4

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08
    Die Terminslage des Verteidigers kann nur insoweit berücksichtigt werden, als sie nicht zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führt (BVerfG StV 2008, 198, StraFo 2007, 152, KK-Gmel a. a. O. mit w. N.).
  • BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06

    Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08
    Die Terminslage des Verteidigers kann nur insoweit berücksichtigt werden, als sie nicht zu einer erheblichen Verzögerung des Verfahrens führt (BVerfG StV 2008, 198, StraFo 2007, 152, KK-Gmel a. a. O. mit w. N.).
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 474/06

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (faires Verfahren; Wahlverteidigung:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08
    Bei der Terminierung der Hauptverhandlung nach § 213 StPO ist der Vorsitzende gehalten, über Anträge auf Verlegung des Termins nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Prozessbeteiligten zu entscheiden (BGH NStZ-RR 2007, 81, NStZ-RR 2006, 272, NStZ 1998, 311; KK-Gmel, StPO, 6. Aufl., § 213 Rn. 4b).
  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 483/97

    Aussetzung des Verfahrens: Ablehnung eines mit "Terminschwierigkeiten" des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08
    Bei der Terminierung der Hauptverhandlung nach § 213 StPO ist der Vorsitzende gehalten, über Anträge auf Verlegung des Termins nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Prozessbeteiligten zu entscheiden (BGH NStZ-RR 2007, 81, NStZ-RR 2006, 272, NStZ 1998, 311; KK-Gmel, StPO, 6. Aufl., § 213 Rn. 4b).
  • BGH, 19.01.2006 - 1 StR 409/05

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Terminierung der Hauptverhandlung;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08
    Bei der Terminierung der Hauptverhandlung nach § 213 StPO ist der Vorsitzende gehalten, über Anträge auf Verlegung des Termins nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebots der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Prozessbeteiligten zu entscheiden (BGH NStZ-RR 2007, 81, NStZ-RR 2006, 272, NStZ 1998, 311; KK-Gmel, StPO, 6. Aufl., § 213 Rn. 4b).
  • BGH, 27.08.1986 - 3 StR 223/86

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Ablauf der 10-Tages-Frist

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08
    In diesem Fall ist jedoch nicht "das erkennende Gericht in der Hauptverhandlung" (so aber OLG Hamm StV 1995, 514) zuständig, sondern es entscheidet nun das Gericht in der außerhalb der Hauptverhandlung vorgesehenen Besetzung (LR-Gollwitzer a. a. O. unter Hinweis auf BGHSt 34, 154), die durch die Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes bestimmt wird.
  • OLG Hamm, 13.07.1995 - 2 Ws 358/95

    Strafprozessrechtliche Ausgestaltung der Überbürdung der durch einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.11.2008 - 1 Ws 301/08
    In diesem Fall ist jedoch nicht "das erkennende Gericht in der Hauptverhandlung" (so aber OLG Hamm StV 1995, 514) zuständig, sondern es entscheidet nun das Gericht in der außerhalb der Hauptverhandlung vorgesehenen Besetzung (LR-Gollwitzer a. a. O. unter Hinweis auf BGHSt 34, 154), die durch die Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes bestimmt wird.
  • OLG Brandenburg, 01.09.2011 - 1 Ws 135/11

    Nichterscheinen des Pflichtverteidigers in der Berufungshauptverhandlung:

    Im Hinblick darauf, dass sich aus den dem Senat vorliegenden Akten nicht ergibt, wie hoch die Entschädigung der Schöffen für die Sitzung vom 31. März 2011 gewesen ist, kann der Senat nicht feststellen, ob die Wertgrenze des § 304 Abs. 3 StPO überschritten ist, die auch bei der Entscheidung über die Kostentragungspflicht des Verteidigers nach § 145 Abs. 4 StPO gilt (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. November 2008, - 1 Ws 301/08 - m.w.N. zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 28. September 2001, - 4 Ws 153/01 - m.w.N.; LR-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, § 145 Rnr. 39; Meyer-Goßner, StPO, 54. Auflage, § 145 Rnr. 25).

    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn - wie vorliegend - eine umfassende Klärung der Sachlage ermöglicht werden soll (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 4. November 2008, -1 Ws 301/08 - zitiert nach juris; LR-Lüderssen/Jahn, StPO, 26. Auflage, § 145 Rnr. 38).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 29.12.2008 - 2 Ss 300/08 - 3 Ws (B) 467/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,95841
KG, 29.12.2008 - 2 Ss 300/08 - 3 Ws (B) 467/08 (https://dejure.org/2008,95841)
KG, Entscheidung vom 29.12.2008 - 2 Ss 300/08 - 3 Ws (B) 467/08 (https://dejure.org/2008,95841)
KG, Entscheidung vom 29. Dezember 2008 - 2 Ss 300/08 - 3 Ws (B) 467/08 (https://dejure.org/2008,95841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,95841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Gefahr im Verzuge bei Nichterreichen des für eine Blutentnahme zuständigen Bereitschaftsrichters innerhalb von 1,5 Stunden nach Gestellung eines des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung von Cannabis Verdächtigen; Blutentnahme bei Cannabisverdacht; ...

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Gefahr im Verzuge bei Nichterreichen des für eine Blutentnahme zuständigen Bereitschaftsrichters innerhalb von 1,5 Stunden nach Gestellung eines des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung von Cannabis Verdächtigen

  • blutalkohol PDF, S. 367
  • Judicialis

    StPO § 81a Abs. 2; ; StVG § 24a Abs. 2

  • rechtsportal.de

    StPO § 81a Abs. 2; StVG § 24a Abs. 2
    Blutentnahme bei Cannabisverdacht; Gefahr im Verzug bei Nichterreichbarkeit des zuständigen Richters

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 243
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07

    Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    a) Dabei kann dahinstehen, ob die Verfahrensrüge überhaupt in zulässiger Form erhoben worden ist, weil in der Hauptverhandlung Widerspruch gegen die Beweisverwertung zu erheben gewesen und das Vorliegen des erforderlichen Widerspruchs in der Begründung des Rechtsmittels vorzutragen gewesen wäre (so OLG Hamburg VRS 114, 275 (282 f.)), was hier nicht geschehen ist; denn ausweislich der Urteilsfeststellungen lag hinsichtlich der Anordnung der Blutentnahme kein Verstoß gegen § 81 a Abs. 2 StPO vor.

    d) Selbst wenn man von einer rechtsfehlerhaften Annahme des Vorliegens von Gefahr im Verzuge ausgehen würde, ist zu berücksichtigen, dass Verstöße gegen § 81 a StPO die gewonnenen Untersuchungsergebnisse in der Regel nicht unverwertbar machen, wobei dies insbesondere bei fehlender Anordnungszuständigkeit, etwa bei unzutreffender Bejahung von Gefahr im Verzuge, gilt (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 81 a Rn. 32; Senge in KK, StPO 6. Aufl., § 81 a Rn. 14; jeweils m.w.N.); denn von einem Verwertungsverbot ist nur in Fällen auszugehen, in denen die getroffene Entscheidung nach dem Maßstab (objektiver) Willkür oder grober Fehlbeurteilung nicht mehr vertretbar gewesen ist und etwa ein vorhandener Richtervorbehalt bewusst umgangen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054 f.); BGH NStZ 2007, 601 (602); HansOLG Hamburg VRS 114, 275 (280 ff.); OLG Karlsruhe Justiz 2004, 493 (494); OLG Stuttgart NStZ 2008, 238).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    Zum einen ist § 24 a Abs. 2 StVG der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend (vgl. BVerfG NJW 2005, 349 (351)) verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Wirkstoffkonzentration festgestellt sein muss, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdeliktes als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, wobei dies den Empfehlungen der so genannten Grenzwertkommission folgend bei einem Nachweis von mindestens 1 mg/ml Tetrahydrocannabinol (THC), einem Abbauprodukt des Cannabis, der Fall ist (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 1373 (1374) und VRS 112, 54 (57 f); OLG Karlsruhe VRS 112, 130; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Hamm VRR 2008, 351; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06 - juris Rn. 7 f.).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    d) Selbst wenn man von einer rechtsfehlerhaften Annahme des Vorliegens von Gefahr im Verzuge ausgehen würde, ist zu berücksichtigen, dass Verstöße gegen § 81 a StPO die gewonnenen Untersuchungsergebnisse in der Regel nicht unverwertbar machen, wobei dies insbesondere bei fehlender Anordnungszuständigkeit, etwa bei unzutreffender Bejahung von Gefahr im Verzuge, gilt (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 81 a Rn. 32; Senge in KK, StPO 6. Aufl., § 81 a Rn. 14; jeweils m.w.N.); denn von einem Verwertungsverbot ist nur in Fällen auszugehen, in denen die getroffene Entscheidung nach dem Maßstab (objektiver) Willkür oder grober Fehlbeurteilung nicht mehr vertretbar gewesen ist und etwa ein vorhandener Richtervorbehalt bewusst umgangen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054 f.); BGH NStZ 2007, 601 (602); HansOLG Hamburg VRS 114, 275 (280 ff.); OLG Karlsruhe Justiz 2004, 493 (494); OLG Stuttgart NStZ 2008, 238).
  • BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08

    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    d) Selbst wenn man von einer rechtsfehlerhaften Annahme des Vorliegens von Gefahr im Verzuge ausgehen würde, ist zu berücksichtigen, dass Verstöße gegen § 81 a StPO die gewonnenen Untersuchungsergebnisse in der Regel nicht unverwertbar machen, wobei dies insbesondere bei fehlender Anordnungszuständigkeit, etwa bei unzutreffender Bejahung von Gefahr im Verzuge, gilt (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 81 a Rn. 32; Senge in KK, StPO 6. Aufl., § 81 a Rn. 14; jeweils m.w.N.); denn von einem Verwertungsverbot ist nur in Fällen auszugehen, in denen die getroffene Entscheidung nach dem Maßstab (objektiver) Willkür oder grober Fehlbeurteilung nicht mehr vertretbar gewesen ist und etwa ein vorhandener Richtervorbehalt bewusst umgangen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054 f.); BGH NStZ 2007, 601 (602); HansOLG Hamburg VRS 114, 275 (280 ff.); OLG Karlsruhe Justiz 2004, 493 (494); OLG Stuttgart NStZ 2008, 238).
  • OLG Stuttgart, 26.11.2007 - 1 Ss 532/07

    Beweisverwertungsverbot: Anordnung einer Blutentnahme zum Nachweis von

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    d) Selbst wenn man von einer rechtsfehlerhaften Annahme des Vorliegens von Gefahr im Verzuge ausgehen würde, ist zu berücksichtigen, dass Verstöße gegen § 81 a StPO die gewonnenen Untersuchungsergebnisse in der Regel nicht unverwertbar machen, wobei dies insbesondere bei fehlender Anordnungszuständigkeit, etwa bei unzutreffender Bejahung von Gefahr im Verzuge, gilt (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 81 a Rn. 32; Senge in KK, StPO 6. Aufl., § 81 a Rn. 14; jeweils m.w.N.); denn von einem Verwertungsverbot ist nur in Fällen auszugehen, in denen die getroffene Entscheidung nach dem Maßstab (objektiver) Willkür oder grober Fehlbeurteilung nicht mehr vertretbar gewesen ist und etwa ein vorhandener Richtervorbehalt bewusst umgangen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054 f.); BGH NStZ 2007, 601 (602); HansOLG Hamburg VRS 114, 275 (280 ff.); OLG Karlsruhe Justiz 2004, 493 (494); OLG Stuttgart NStZ 2008, 238).
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    d) Selbst wenn man von einer rechtsfehlerhaften Annahme des Vorliegens von Gefahr im Verzuge ausgehen würde, ist zu berücksichtigen, dass Verstöße gegen § 81 a StPO die gewonnenen Untersuchungsergebnisse in der Regel nicht unverwertbar machen, wobei dies insbesondere bei fehlender Anordnungszuständigkeit, etwa bei unzutreffender Bejahung von Gefahr im Verzuge, gilt (vgl. Meyer-Goßner, StPO 51. Aufl., § 81 a Rn. 32; Senge in KK, StPO 6. Aufl., § 81 a Rn. 14; jeweils m.w.N.); denn von einem Verwertungsverbot ist nur in Fällen auszugehen, in denen die getroffene Entscheidung nach dem Maßstab (objektiver) Willkür oder grober Fehlbeurteilung nicht mehr vertretbar gewesen ist und etwa ein vorhandener Richtervorbehalt bewusst umgangen worden ist (vgl. BVerfG NJW 2008, 3053 (3054 f.); BGH NStZ 2007, 601 (602); HansOLG Hamburg VRS 114, 275 (280 ff.); OLG Karlsruhe Justiz 2004, 493 (494); OLG Stuttgart NStZ 2008, 238).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2007 - 3 Ss 35/07

    Vorsatz und Fahrlässigkeit: Bezug auf Konsumvorgang und Wirkungen des

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    Zum einen ist § 24 a Abs. 2 StVG der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend (vgl. BVerfG NJW 2005, 349 (351)) verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Wirkstoffkonzentration festgestellt sein muss, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdeliktes als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, wobei dies den Empfehlungen der so genannten Grenzwertkommission folgend bei einem Nachweis von mindestens 1 mg/ml Tetrahydrocannabinol (THC), einem Abbauprodukt des Cannabis, der Fall ist (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 1373 (1374) und VRS 112, 54 (57 f); OLG Karlsruhe VRS 112, 130; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Hamm VRR 2008, 351; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06 - juris Rn. 7 f.).
  • OLG Saarbrücken, 16.03.2007 - Ss (B) 5/07

    Fahrlässigkeit einer Drogenfahrt bei länger als einem Tag zurückliegendem

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    Zum einen ist § 24 a Abs. 2 StVG der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend (vgl. BVerfG NJW 2005, 349 (351)) verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Wirkstoffkonzentration festgestellt sein muss, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdeliktes als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, wobei dies den Empfehlungen der so genannten Grenzwertkommission folgend bei einem Nachweis von mindestens 1 mg/ml Tetrahydrocannabinol (THC), einem Abbauprodukt des Cannabis, der Fall ist (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 1373 (1374) und VRS 112, 54 (57 f); OLG Karlsruhe VRS 112, 130; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Hamm VRR 2008, 351; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06 - juris Rn. 7 f.).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - Ss (B) 44/06

    Objektiver Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    Zum einen ist § 24 a Abs. 2 StVG der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend (vgl. BVerfG NJW 2005, 349 (351)) verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Wirkstoffkonzentration festgestellt sein muss, die es entsprechend dem Charakter der Vorschrift als eines abstrakten Gefährdungsdeliktes als möglich erscheinen lässt, dass der untersuchte Kraftfahrzeugführer am Straßenverkehr teilgenommen hat, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, wobei dies den Empfehlungen der so genannten Grenzwertkommission folgend bei einem Nachweis von mindestens 1 mg/ml Tetrahydrocannabinol (THC), einem Abbauprodukt des Cannabis, der Fall ist (vgl. OLG Saarbrücken NJW 2007, 1373 (1374) und VRS 112, 54 (57 f); OLG Karlsruhe VRS 112, 130; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 249; OLG Hamm VRR 2008, 351; OLG Schleswig, Beschluss vom 18. September 2006 - 1 Ss OWi 119/06 - juris Rn. 7 f.).
  • VGH Bayern, 03.02.2004 - 11 CS 04.157

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, keine Trennung

    Auszug aus KG, 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08
    Außerdem ist anerkannt, dass zum Nachweis einer auf dem Konsum von Cannabis beruhenden Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 2 StVG im Hinblick auf den schnellen Abbau von THC im Blut schnellstmöglich nach Beendigung der Teilnahme des Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr eine Blutentnahme zu veranlassen ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 14. August 2008 - 12 ME 183/08 - juris Rdn. 6; BayVGH, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 11 CS 4.157 - juris Rn. 10; König in LK, StGB 11. Aufl., § 316 Rdn. 151), zumal über die Dauer der Nachweisbarkeit von THC im Blut die Auffassungen weit auseinander gehen (vgl. zum Meinungsspektrum: Körner, BtMG 6. Aufl., C 4 Rn. 97).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2007 - 3 Ss 205/06

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit wegen des Genusses von Cannabis

  • OLG Hamburg, 19.11.2003 - II-111/03

    Zu den Darstellungsanforderungen an das tatrichterliche Urteil im Verfahren zur

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Blutprobeuntersuchung

  • OLG Schleswig, 18.09.2006 - 1 Ss OWi 119/06

    Fahruntüchtigkeit nach Genuss von Cannabis

  • OLG Hamm, 24.05.1996 - 2 Ss OWi 509/96
  • OLG Hamm, 20.05.2008 - 5 Ss OWi 282/08

    Drogenfahrt; Feststellungen; Rauschmittel; Urteilsgründe, Menge

  • BayObLG, 24.06.2004 - 2 ObOWi 286/04

    Anordnung des Fahrverbots wegen Trunkenheit; Erforderlichkeit einer Aufklärung

  • KG, 19.06.2006 - 3 Ws (B) 282/06

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellungen zu den

  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss OWi 887/10

    Zur Frage der Abwägung, ob ein Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein

    Vor diesem Hintergrund ist trotz fehlerhafter Annahme seiner Anordnungskompetenz nicht davon auszugehen, dass der Zeuge P1 in Verkennung der Rechtslage oder gar willkürlich oder unter bewusster Umgehung des Richtervorbehaltes gehandelt hat, zumal im Hinblick auf den schnellen Abbau von THC im Blut schnellstmöglich nach Beendigung der Teilnahme des Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr eine Blutentnahme zu veranlassen ist (vgl. KG, Beschluss vom 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08 m. w. N.; Kauert u. a. Pharmacokinetic Properties of Δ9-Tetrahydrocannabinol in Serum and Oral Fluid in Journal of Analytical Toxicology, Vol. 31, June 2007, S. 288 ff.; Toennes u.a. Comparison of Cannabinoid Pharmacokinetic Properties in Occasional and Heavy Users Smoking a Marijuana or Placebo Joint in Journal of Analytical Toxicology, Vol. 32, September 2008, S. 470 ff.).
  • AG Pirna, 05.10.2009 - 212 Cs 152 Js 16477/09

    Blutentnahme, Richtervorbehalt. Beweisverwertungsverbot

    Auch in der Folgezeit hat die obergerichtliche Rechtsprechung für den Fall einer bewusst fehlerhaften bzw. objektiv willkürlichen Annahme der Eingriffsbefugnis durch den Polizeibeamten ein Beweisverwertungsverbot angenommen, ohne, dass dies in den jeweils entschiedenen Fällen zum Tragen gekommen wäre (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 14.08.2008, 12 ME 183/08; OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2008, 3 Ss 318/08, NJW 2009, 242 ff; OLG Dresden, Beschluss vom 13.10.2008, 3 Ss 490/08, zitiert nach Juris; Thüringer OLG, Beschluss vom 25.11.2008, 1 Ss 230/08, BA 2009, 214 ff; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 16.12.2008, 2 Ss 69/08, zitiert nach Juris; bei vergeblichen Versuch, den Ermittlungsrichter zu erreichen KG Berlin, Beschluss vom 29.12.2008, 3 Ws (B) 467/08; OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2009, 2 Ss 15/09, zitiert nach Juris; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2009, 3 Ss 53/09, zitiert nach Juris; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.03.2009, 1 Ss 15/09, zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.06.2009, 1 Ss 183/08).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2011 - 2 Ss-0Wi 887/10

    Blutentnahme, Richtervorbehalt., Gefahr im Verzug, Beweisverwertungsverbot

    Vor diesem Hintergrund ist trotz fehlerhafter Annahme seiner Anordnungskompetenz nicht davon auszugehen, dass der Zeuge D. in Verkennung der Rechtslage oder gar willkürlich oder unter bewusster Umgehung des Richtervorbehaltes gehandelt hat, zumal im Hinblick auf den schnellen Abbau von THC im Blut schnellstmöglich nach Beendigung der Teilnahme des Kraftfahrzeugführers am Straßenverkehr eine Blutentnahme zu veranlassen ist (vgl KG, Beschluss vom 29.12.2008 - 3 Ws (B) 467/08 m. w. N.; Kauert u. a. Pharmacokinetic Properties of A9-Tetrahydrocannabinol in Serum and Oral Fluid in Journal of Analytical Toxicology, Vol. 31, June 2007, S. 288 ff.; Toennes u.a. Comparison of Cannabinoid Pharmacokinetic Properties in Occasional and Heavy Users Smoking a Marijuana or Placebo Joint in Journal of Analytical Toxicology, Vol. 32, September 2008, S. 470 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht