Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.06.2018

Rechtsprechung
   BGH, 29.08.2018 - 5 StR 147/18   

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https://dejure.org/2018,28972
BGH, 29.08.2018 - 5 StR 147/18 (https://dejure.org/2018,28972)
BGH, Entscheidung vom 29.08.2018 - 5 StR 147/18 (https://dejure.org/2018,28972)
BGH, Entscheidung vom 29. August 2018 - 5 StR 147/18 (https://dejure.org/2018,28972)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 184b StGB; § 184h Nr. 1 StGB
    Voraussetzungen einer sexuellen Handlung en einem Kind (ambivalente Handlungen; Körperkontakt; Sexualbezogenheit aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes; Zielrichtung und Absichten des Täters): Herstellung einer kinderpornographischen Schrift zum Eigenbedarf; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 184h StGB, § ... 184b Abs. 1 StGB, § 201a Abs. 1 Nr. 1 und 3 StGB, § 205 Abs. 1 StGB, § 301 Abs. 1 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 184b StGB, §§ 176 bis 176b StGB, § 184h Nr. 1 StGB, § 176 Abs. 1 StGB, § 176 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorgenommene Handlungen an einem Kind mit Körperkontakt als sexuelle Handlungen; Beruhen der sexuellen Handlung auf einer sexuellen Motivation (hier: pädophile Vorliebe)

  • rewis.io

    Strafbare sexuelle Handlung nur bei nach dem äußeren Erscheinungsbild erkennbarer Sexualbezogenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 184h; StGB § 201a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3
    Vorgenommene Handlungen an einem Kind mit Körperkontakt als sexuelle Handlungen; Beruhen der sexuellen Handlung auf einer sexuellen Motivation (hier: pädophile Vorliebe)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfertigen von Fotos einer Fünfjährigen auf Toilette kann sexuelle Handlung sein

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Wann liegt eine sexuelle Handlung vor?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 341
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.2014 - 1 StR 485/13

    Freispruch des "Freiburger Nacktläufers" wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 5 StR 147/18
    Nachdem § 184b StGB aber schon mögliche Anreize für potenzielle Missbrauchstäter vermeiden soll, versagt der für § 176 StGB entwickelte Maßstab der "Erheblichkeit' gerade in den Fällen, in denen es dort zum Beispiel auf die Intensität und Dauer einer Berührung ankommt; die Übernahme dieses Maßstabs würde den Zweck der Anreizvermeidung verkürzen (BGH, Urteil vom 11. Februar 2014 - 1 StR 485/13, BGHSt 59, 177, 182 f. mwN).
  • BGH, 21.09.2016 - 2 StR 558/15

    Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (Begriff der sexuellen Handlung:

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 5 StR 147/18
    Dazu gehören auch die Zielrichtung des Täters (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16) und seine sexuellen Absichten (BGH, Urteile vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, BGHSt 61, 173, 176; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ 2017, 528).
  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 437/15

    Erheblichkeit sexueller Handlungen (sozial nicht mehr hinnehmbare

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 5 StR 147/18
    Dazu gehören auch die Zielrichtung des Täters (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16) und seine sexuellen Absichten (BGH, Urteile vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, BGHSt 61, 173, 176; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ 2017, 528).
  • BGH, 08.12.2016 - 4 StR 389/16

    Besonders schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes (Begriff der sexuellen

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 5 StR 147/18
    Dazu gehören auch die Zielrichtung des Täters (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16) und seine sexuellen Absichten (BGH, Urteile vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, BGHSt 61, 173, 176; vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ 2017, 528).
  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 5 StR 147/18
    Vielmehr verweist der Generalbundesanwalt zutreffend auch darauf, dass die gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO in Bezug genommenen und damit der revisionsrechtlichen Prüfung zugänglichen Fotos (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1999 - 2 StR 365/99, NStZ 2000, 307, 309 f.) weder am Anus der Nebenklägerin, die nach der Aussage ihrer Mutter schon längere Zeit vor der Tat in der Lage war, alleine auf die Toilette zu gehen und sich hinterher selbständig und ohne fremde Hilfe zu reinigen, noch am Toilettenpapier Verunreinigungen erkennen lassen, auf zwei Bildern neben dem nackten Gesäß auch die entblößte Vagina der Nebenklägerin in den Fokus genommen ist und auf einem der Bilder zudem zu sehen ist, dass der Angeklagte mit einem Finger auf die entblößten Schamlippen der Nebenklägerin zeigt.
  • BGH, 21.11.2002 - 3 StR 296/02

    Keine Beschränkung der Revision bei natürlicher Handlungseinheit; Vorsatz

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 5 StR 147/18
    Da der Angeklagte aber - anders als noch in der Anklage beschrieben - die in den Fällen 1 und 2 erstellten Lichtbilder der Nebenklägerin dem Zeugen G. auf einem USB-Stick übergeben hat und damit nur eine Tat vorliegt, ist die Beschränkung unwirksam (BGH, Urteile vom 25. Juli 2002 - 4 StR 104/02; vom 21. November 2002 - 3 StR 296/02, NStZ 2003, 264, 265).
  • BGH, 25.07.2002 - 4 StR 104/02

    Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Freispruch (Darstellungspflicht; Widersprüche;

    Auszug aus BGH, 29.08.2018 - 5 StR 147/18
    Da der Angeklagte aber - anders als noch in der Anklage beschrieben - die in den Fällen 1 und 2 erstellten Lichtbilder der Nebenklägerin dem Zeugen G. auf einem USB-Stick übergeben hat und damit nur eine Tat vorliegt, ist die Beschränkung unwirksam (BGH, Urteile vom 25. Juli 2002 - 4 StR 104/02; vom 21. November 2002 - 3 StR 296/02, NStZ 2003, 264, 265).
  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 218/22

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Erheblichkeit von sexuellen Handlungen)

    Der notwendige Sexualbezug kann sich mithin etwa aus der den Angeklagten leitenden Motivation ergeben, seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen (vgl. BGH, Urteil vom 29. August 2018 - 5 StR 147/18 Rn. 15, NStZ-RR 2018, 341, 342; Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 44/20 Rn. 13, StV 2021, 363 jeweils mwN).
  • BGH, 07.04.2020 - 3 StR 44/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Handlungen im Rahmen einer

    Der notwendige Sexualbezug kann sich mithin etwa aus der den Angeklagten leitenden Motivation ergeben, seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen (BGH, Urteil vom 29. August 2018 - 5 StR 147/18, BGHR StGB § 184b Abs. 1 Kinderpornographische Schriften 2 Rn. 15; s. auch BGH, Urteil vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, BGHSt 61, 173 Rn. 6; Beschluss vom 6. Juni 2017 - 2 StR 452/16, StV 2018, 231; jeweils mwN).
  • BGH, 02.02.2021 - 4 StR 364/19

    Sexuelle Handlung bei gynäkologischen Untersuchungen, die heimlich zu sexuellen

    Dabei ist auf das Urteil eines objektiven Betrachters abzustellen, der alle Umstände des Einzelfalls kennt, wobei auch zu berücksichtigen ist, ob der Täter von sexuellen Absichten geleitet war (vgl. BGH, Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 44/20 Rn. 13; Urteil vom 29. August 2018 - 5 StR 147/18, NStZ-RR 2018, 341, 342; Beschluss vom 13. März 2018 - 4 StR 570/17, BGHSt 63, 98 Rn. 35; Urteil vom 8. Dezember 2016 - 4 StR 389/16 Rn. 7; Urteil vom 21. September 2016 - 2 StR 558/15, NStZ-RR 2017, 43 f.; Urteil vom 10. März 2016 - 3 StR 437/15, BGHSt 61, 173 Rn. 6; jeweils mwN).
  • LG Saarbrücken, 05.11.2020 - 3 KLs 13/20

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen: Obhutsverhältnis zwischen Jugendlichen

    Mit Körperkontakt vorgenommene Handlungen sind sexuelle Handlungen, wenn diese bereits objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, die Sexualbezogenheit erkennen lassen (vgl. BGH Beschl. v. 7.4.2020 - 3 StR 44/20, BeckRS 2020, 10184, NJW-Spezial 2020, 442; Urt. v. 29.08.2018 - 5 StR 147/18, NStZ-RR 2018, 341; Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 184h Rn 3 mwN).
  • LG Bielefeld, 04.12.2019 - 3 KLs 30/19
    Der notwendige Sexualbezug kann sich mithin auch aus der den Angeklagten leitenden Motivation ergeben, seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen (vgl. BGH NStZ-RR 2018, 341).
  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Eine spätere Verbreitung ist seit der Einfügung der Nummer 3 durch das 49. Strafrechtsänderungsgesetz vom 21. Januar nicht mehr erforderlich (BGH, Urteil vom 29. August 2018 - 5 StR 147/18 -, Leitsatz und Rn. 19, juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17327
BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18 (https://dejure.org/2018,17327)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2018 - 4 StR 63/18 (https://dejure.org/2018,17327)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 4 StR 63/18 (https://dejure.org/2018,17327)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von Bargeld in Höhe von 20.000 Euro; Begehung mehrerer Wohnungseinbruchdiebstähle

  • rewis.io

    Einziehung von Taterträgen bei Mittäterschaft: Erfordernis einer Mitverfügungsmacht bei der Zurechnung von Beuteanteilen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1; StPO § 301
    Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 11.800 Euro bei Auffinden von Bargeld in Höhe von 20.000 Euro; Begehung mehrerer Wohnungseinbruchdiebstähle

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 341
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.05.2009 - 4 StR 102/09

    Verfall von Wertersatz (gesamtschuldnerische Haftung; Voraussetzung der

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
    Dabei kommt eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem jeweiligen Mittäter zumindest Mitverfügungsgewalt über die Beute zukommen sollte und er diese auch tatsächlich hatte (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199, vom 1. März 2007 - 4 StR 544/06, vom 12. Mai 2009 - 4 StR 102/09, NStZ-RR 2009, 320, vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568, vom 22. Juli 2014 - 1 StR 53/14 und vom 17. März 2016 - 1 StR 628/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 19).

    Eine gemeinsame Mitverfügungsmacht über die gesamte Beute ist daher in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verneint worden, wenn der Angeklagte den Gesamtbetrag nur kurzfristig und transitorisch erhalten und sodann an seine Mittäter deren Beuteanteile weitergeleitet hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009, aaO; Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92).

    Allein aus der Überlassung der Beute zum Transport und einer zeitlich nicht näher eingegrenzten Aufbewahrung folgt eine solche faktische Mitverfügungsgewalt des Angeklagten nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009 - 4 StR 102/09, aaO).

  • BGH, 27.10.2011 - 5 StR 14/11

    Verfall (Berücksichtigung steuerrechtlicher Belastungen); Härtevorschrift (nicht

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
    Hierzu ist in Fällen der Beteiligung mehrerer an einer Tat nach der bereits zu § 73a StGB aF ergangenen und unverändert fortgeltenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von folgenden Grundsätzen auszugehen: Erforderlich ist, dass die mehreren Tatbeteiligten faktische bzw. wirtschaftliche Mitverfügungsmacht über die Diebesbeute erlangt haben (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92 f.).

    Eine gemeinsame Mitverfügungsmacht über die gesamte Beute ist daher in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verneint worden, wenn der Angeklagte den Gesamtbetrag nur kurzfristig und transitorisch erhalten und sodann an seine Mittäter deren Beuteanteile weitergeleitet hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2009, aaO; Urteil vom 27. Oktober 2011 - 5 StR 14/11, NJW 2012, 92).

  • BGH, 27.04.2010 - 3 StR 112/10

    Erstreckung der Entscheidung des Revisionsgerichts auf Mitangeklagte; Verfall

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
    Dabei kommt eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem jeweiligen Mittäter zumindest Mitverfügungsgewalt über die Beute zukommen sollte und er diese auch tatsächlich hatte (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199, vom 1. März 2007 - 4 StR 544/06, vom 12. Mai 2009 - 4 StR 102/09, NStZ-RR 2009, 320, vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568, vom 22. Juli 2014 - 1 StR 53/14 und vom 17. März 2016 - 1 StR 628/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 19).

    Dieser kurzfristige und vorübergehende Zustand begründete keinen rechtserheblichen Vermögenszufluss beim Angeklagten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568, und vom 8. August 2013 - 3 StR 179/13, NStZ-RR 2014, 44).

  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
    Die bloße Annahme mittäterschaftlichen Handelns vermag die fehlende Darlegung des tatsächlichen Geschehens hierzu nicht zu ersetzen (BGH, Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86, 87; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 44 f.).
  • BGH, 10.04.2018 - 5 StR 611/17

    Fortbestehende Möglichkeit zum Verzicht auf eine Einziehungsanordnung bei

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
    Zur Frage, ob es angesichts des wirksamen Verzichts des Angeklagten auf die Rückgabe des bei ihm sichergestellten Schmucks einer förmlichen Einziehung gemäß § 73 StGB nF bedurft hätte, verweist der Senat auf das bereits zur Rechtslage nach dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ergangene Urteil des 5. Strafsenats vom 10. April 2018 (5 StR 611/17, NStZ 2018, 333).
  • BGH, 26.03.2009 - 3 StR 579/08

    Nichtmehrvorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen als

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
    Die bloße Annahme mittäterschaftlichen Handelns vermag die fehlende Darlegung des tatsächlichen Geschehens hierzu nicht zu ersetzen (BGH, Urteil vom 26. März 2009 - 3 StR 579/08, NStZ 2010, 86, 87; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 44 f.).
  • BGH, 17.03.2016 - 1 StR 628/15

    Verfall (Begriff des Erlangen aus der Tat: faktische Verfügungsgewalt, Erlangen

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
    Dabei kommt eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem jeweiligen Mittäter zumindest Mitverfügungsgewalt über die Beute zukommen sollte und er diese auch tatsächlich hatte (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199, vom 1. März 2007 - 4 StR 544/06, vom 12. Mai 2009 - 4 StR 102/09, NStZ-RR 2009, 320, vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568, vom 22. Juli 2014 - 1 StR 53/14 und vom 17. März 2016 - 1 StR 628/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 19).
  • BGH, 10.09.2002 - 1 StR 281/02

    Verfall (Wertlosigkeit erlangter Forderungen); Verfall von Wertersatz (Zurechnung

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
    Dabei kommt eine Zurechnung nach den Grundsätzen der Mittäterschaft gemäß § 25 Abs. 2 StGB nur in Betracht, wenn sich die Beteiligten darüber einig waren, dass dem jeweiligen Mittäter zumindest Mitverfügungsgewalt über die Beute zukommen sollte und er diese auch tatsächlich hatte (BGH, Beschlüsse vom 10. September 2002 - 1 StR 281/02, NStZ 2003, 198, 199, vom 1. März 2007 - 4 StR 544/06, vom 12. Mai 2009 - 4 StR 102/09, NStZ-RR 2009, 320, vom 27. April 2010 - 3 StR 112/10, NStZ 2010, 568, vom 22. Juli 2014 - 1 StR 53/14 und vom 17. März 2016 - 1 StR 628/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 19).
  • BGH, 16.07.2013 - 4 StR 144/13

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
    Gemäß § 301 StPO war der Tenor des landgerichtlichen Urteils dahin zu ergänzen, dass der Angeklagte hinsichtlich seines Beuteanteils von 10.000 Euro aus dem Wohnungseinbruchdiebstahl in L. nur als Gesamtschuldner mit seinem unbekannten Mittäter haftet; diesem vermittelte er die faktische Verfügungsgewalt an der gesamten Beute und damit auch an dem ihm schließlich zugewiesenen Beuteanteil von 10.000 Euro (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Juli 2013 - 4 StR 144/13, insofern nicht abgedruckt in NStZ 2014, 162).
  • BGH, 23.11.2011 - 4 StR 516/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Wertersatzverfalls (übersehene

    Auszug aus BGH, 07.06.2018 - 4 StR 63/18
    Der Kennzeichnung der Haftung als gesamtschuldnerisch im Urteilstenor bedarf es auch nach neuem Recht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2018 - 4 StR 57/18 und vom 20. Februar 2018 - 2 StR 12/18; zu § 73a StGB aF; BGH, Beschluss vom 23. November 2011 - 4 StR 516/11, wistra 2012, 147 mwN; einschränkend Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 668 mN in Fn. 34).
  • BGH, 08.08.2013 - 3 StR 179/13

    Verfall (Erlangung von nicht bloß kurzfristiger Verfügungsmacht über gestohlene

  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

  • BGH, 22.07.2014 - 1 StR 53/14

    Feststellung des Absehens von der Verfallsanordnung wegen Ansprüchen Dritter

  • BGH, 20.02.2018 - 2 StR 12/18

    Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe

  • BGH, 01.03.2007 - 4 StR 544/06

    Wertersatzverfall (Bruttoprinzip; Erlangtes; Entreicherung: verbliebenes Vermögen

  • BGH, 12.03.2018 - 4 StR 57/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Haftung als Gesamtschuldner: keine

  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 280/13

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 07.03.2018 - 2 StR 127/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Durch die Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung soll in all diesen Fällen gewährleistet werden, dass den Tat- bzw. Dritteinziehungsbeteiligten das aus der Tat Erlangte entzogen wird, ohne dass dies mehrfach erfolgt (BGH, Urteil vom 07.06.2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 16).

    Eine Angabe des Namens der jeweiligen Gesamtschuldner brauchte nicht zu erfolgen (BGH, Urteil vom 07.06.2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 16).

    Eine Angabe des Namens der jeweiligen Gesamtschuldner brauchte nicht zu erfolgen (BGH, Urteil vom 07.06.2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 16).

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    Hiergegen ist nichts zu erinnern, zumal für die Anordnung der Gesamtschuld die Angabe des Namens des jeweiligen Gesamtschuldners nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - 4 StR 63/18 Rn. 16).
  • LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 1/20

    Cum/ex:Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank

    Durch die Anordnung einer gesamtschuldnerischen Haftung soll gewährleistet werden, dass den Tat- bzw. Dritteinziehungsbeteiligten das aus der Tat Erlangte entzogen wird, ohne dass dies mehrfach erfolgt (BGH, Urteil vom 07.06.2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 16).

    Der Name des Gesamtschuldners bzw. der Gesamtschuldner brauchte nicht angegeben zu werden (BGH, Urteil vom 07.06.2018 - 4 StR 63/18, juris Rn. 16).

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