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   BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19   

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https://dejure.org/2019,52991
BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19 (https://dejure.org/2019,52991)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2019 - 2 StR 246/19 (https://dejure.org/2019,52991)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2019 - 2 StR 246/19 (https://dejure.org/2019,52991)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 31 BtMG; § 74 StGB
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verknüpfung zur Tateinheit durch nachfolgende Zahlungsvorgänge); Strafrahmenbestimmung (Prüfungsreihenfolge bei Vorliegen eines minder schweren Falles und eines vertypten Milderungsgrundes); Einziehung von Tatprodukten und Tatmitteln ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 31 BtMG, § 257c StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 52 StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 357 StPO, § 29a Abs. 2 BtMG, § 49 StGB, § 73c StGB, § 74 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 74 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzverhältnis bei Überscheiden mehrerer Tatausführungshandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29
    Revision gegen eine Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Konkurrenzverhältnis bei Überscheiden mehrerer Tatausführungshandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 317
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führen Überschneidungen der Ausführungshandlungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dadurch, dass der Kaufpreis für eine Drogenportion ganz oder teilweise erst bei der Übergabe der nächsten Drogenlieferung bezahlt wird, zur gleichartigen Idealkonkurrenz (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19, juris Rn. 3; Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 StR 374/17, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420).
  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19
    Hierbei ist entscheidend, dass sich die Bemühungen des Täters auf dieselbe Rauschgiftmenge beziehen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, juris Rn. 4, NStZ-RR 2017, 218, 219; Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, juris Rn. 10, NStZ 1997, 344; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 595 f.).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19
    Dem Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterfallen sowohl Handlungen, die unmittelbar der Beschaffung und der Überlassung von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen, als auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde als Abnehmer oder als Lieferant tätig wird (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 223/13, juris Rn. 6, NStZ-RR 2014, 144, 145; Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris Rn. 5; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 292 f.; LK-StGB/Rissingvan Saan, 13. Aufl., Vor § 52 Rn. 46 ff.).
  • BGH, 05.08.2014 - 3 StR 340/14

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff des "Handeltreibens";

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19
    Dem Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterfallen sowohl Handlungen, die unmittelbar der Beschaffung und der Überlassung von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen, als auch dem eigentlichen Betäubungsmittelumsatz nachfolgende Zahlungsvorgänge, ohne dass danach differenziert wird, ob der Handelnde als Abnehmer oder als Lieferant tätig wird (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2013 - 4 StR 223/13, juris Rn. 6, NStZ-RR 2014, 144, 145; Beschluss vom 5. August 2014 - 3 StR 340/14, juris Rn. 5; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 292 f.; LK-StGB/Rissingvan Saan, 13. Aufl., Vor § 52 Rn. 46 ff.).
  • BGH, 11.02.2015 - 1 StR 629/14

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Verhältnis zu gesetzlich vertypten

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 11. September 2019 - 5 StR 386/19; Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; Senat, Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8, jeweils mwN).
  • BGH, 24.07.2012 - 2 StR 166/12

    Erörterungsmangel hinsichtlich eines minder schweren Falles des unerlaubten

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19
    Dies stellt einen gewichtigen Umstand dar, der für die Annahme eines minder schweren Falles sprechen kann, wodurch sich die Kammer zur Prüfung der Voraussetzungen des § 29a Abs. 2 BtMG hätte veranlasst sehen müssen (Senat, Beschluss vom 24. Juli 2012 - 2 StR 166/12, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 39; Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 StR 488/18, juris Rn. 5; BGH, Beschluss vom 3. April 2000 - 5 StR 87/00, StV 2000, 620; Patzak/Körner/Volkmer, aaO, § 29a Rn. 129).
  • BGH, 08.08.2012 - 2 StR 279/12

    Schwerer Raub (minderschwerer Fall); Strafzumessung (gesetzlich vertypte

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 11. September 2019 - 5 StR 386/19; Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 StR 629/14, NStZ 2015, 696; Senat, Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8, jeweils mwN).
  • BGH, 21.02.2018 - 2 StR 374/17

    Zurechnung der Gesamtmengen der Lieferungen als Teil des mittäterschaftlich

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führen Überschneidungen der Ausführungshandlungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dadurch, dass der Kaufpreis für eine Drogenportion ganz oder teilweise erst bei der Übergabe der nächsten Drogenlieferung bezahlt wird, zur gleichartigen Idealkonkurrenz (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19, juris Rn. 3; Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 StR 374/17, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420).
  • BGH, 13.01.2016 - 4 StR 322/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führen Überschneidungen der Ausführungshandlungen des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dadurch, dass der Kaufpreis für eine Drogenportion ganz oder teilweise erst bei der Übergabe der nächsten Drogenlieferung bezahlt wird, zur gleichartigen Idealkonkurrenz (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 2 StR 129/19, juris Rn. 3; Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 StR 374/17, juris Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; Beschluss vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19
    Hierbei ist entscheidend, dass sich die Bemühungen des Täters auf dieselbe Rauschgiftmenge beziehen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, juris Rn. 4, NStZ-RR 2017, 218, 219; Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, juris Rn. 10, NStZ 1997, 344; Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 595 f.).
  • BGH, 16.01.2019 - 2 StR 488/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Umstand polizeilicher Überwachung eines

  • BGH, 21.03.2019 - 3 StR 458/18

    Einheitliche Tat aufgrund einer Bewertungseinheit beim (bewaffneten) Bandenhandel

  • BGH, 26.01.2017 - 5 StR 531/16

    Anforderungen an die Kennzeichnung der Einziehungsgegenstände in der

  • BGH, 03.04.2000 - 5 StR 87/00

    Strafrahmenbestimmung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

  • BGH, 01.10.2019 - 3 StR 382/19

    Nachholung der konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

  • BGH, 18.07.1996 - 1 StR 386/96

    Organhandlung - Zurechnung - Eigentumsbegriff - Einziehung

  • BGH, 07.05.2019 - 2 StR 129/19

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 02.03.2010 - 3 StR 53/10

    Unerlaubtes Führen einer Schusswaffe; Einziehung

  • BGH, 11.09.2019 - 5 StR 386/19
  • BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22

    Täterschaftliche Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beteiligung

    Die Einziehungsentscheidung entspricht nicht den rechtlichen Anforderungen, da die aufgeführten Betäubungsmittel nicht so genau genannt sind, dass Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2019 - 2 StR 246/19, juris Rn. 29; vom 26. Januar 2017 - 5 StR 531/16, juris Rn. 2).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 StR 394/21

    Verbot der Doppelbestrafung (prozessualer Tatbegriff: Bestimmung, Verhältnis zum

    Mehrere auf denselben Umsatz bezogene Handlungen werden dabei als Teilakte des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst (vgl. Senat, Beschluss vom 6. November 2019 - 2 StR 246/19, NStZ-RR 2020, 317, 318; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ-RR 2017, 218, 219; Patzak/Volkmer/Fabricius/Patzak, aaO, Rn. 455 ff.).
  • BGH, 11.04.2022 - 4 StR 461/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zwischen Täterschaft und

    Die Strafkammer hat keine Feststellungen dazu getroffen, wem dieses Mobiltelefon zuzuordnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2019 - 2 StR 246/19 Rn. 30 mwN).
  • BGH, 16.05.2023 - 6 StR 545/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Betäubungsmittel sind dabei in ihrer Art und Menge exakt anzugeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 5 StR 531/16; vom 1. Oktober 2019 - 3 StR 382/19; vom 6. November 2019 - 2 StR 246/19).
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 284/20

    Beschränkung des Rechtsmittels (Anfechtung nur einzelner Verurteilungen);

    Dem Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln unterfallen sowohl Handlungen, die unmittelbar der Beschaffung wie auch der Überlassung von Betäubungsmitteln an Abnehmer dienen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. November 2019 - 2 StR 246/19, NStZ-RR 2020, 317, 318 mwN; vgl. auch Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29 Rn. 167 ff.; LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., Vorbemerkungen zu den §§ 52 ff Rn. 46).
  • BGH, 25.05.2021 - 5 StR 72/21

    Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit

    a) Ungeachtet dessen, dass die Strafkammer unter Missachtung der gebotenen Prüfungsreihenfolge einen minder schweren Fall des § 30a Abs. 3 BtMG unter Verbrauch des vertypten Milderungsgrundes der Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG angenommen hat, ohne vorrangig zu erörtern, ob ein solcher nicht schon aufgrund allgemeiner Strafmilderungsgründe gegeben sein könnte (BGH Beschluss vom 6. November 2019 - 2 StR 246/19, NStZ-RR 2020, 317 f.), erweist sich jedenfalls die Strafrahmenwahl mit Blick auf die vom Landgericht angenommene Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG als durchgreifend rechtsfehlerhaft.
  • LG Limburg, 29.11.2021 - 1 KLs 4 Js 15435/20
    Durch die Vereinbarung einer Zahlungsstundung und einer (teilweisen) Bezahlung des Kaufpreises der vorangegangenen Betäubungsmittelgeschäfte Fälle 3 und 4 der Anklageschrift im Rahmen der Betäubungsmittellieferung zu Fall 7 der Anklageschrift sind die Betäubungsmittelgeschäfte der Fälle 3, 4 und 7 der Anklageschrift zur Tateinheit verknüpft (BGH, Beschluss vom 06.11.2019, 2 StR 246/19).
  • LG Limburg, 29.11.2021 - 1 KLs
    Durch die Vereinbarung einer Zahlungsstundung und einer (teilweisen) Bezahlung des Kaufpreises der vorangegangenen Betäubungsmittelgeschäfte Fälle 3 und 4 der Anklageschrift im Rahmen der Betäubungsmittellieferung zu Fall 7 der Anklageschrift sind die Betäubungsmittelgeschäfte der Fälle 3, 4 und 7 der Anklageschrift zur Tateinheit verknüpft (BGH, Beschluss vom 06.11.2019, 2 StR 246/19).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2020 - 2 StR 110/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22987
BGH, 15.07.2020 - 2 StR 110/20 (https://dejure.org/2020,22987)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2020 - 2 StR 110/20 (https://dejure.org/2020,22987)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 2 StR 110/20 (https://dejure.org/2020,22987)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Darstellen des gleichzeitigen Besitzes verschiedener zum Eigenkonsum bestimmter Betäubungsmittel materiell-rechtlich als eine einheitliche Tat; Anbau und Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Konkurrenzverhältnis bei Besitz verschiedener Betäubungsmittel zum Eigenkonsum

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 -2; StPO § 264
    Darstellen des gleichzeitigen Besitzes verschiedener zum Eigenkonsum bestimmter Betäubungsmittel materiell-rechtlich als eine einheitliche Tat; Anbau und Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln: Konkurrenzverhältnis bei Besitz verschiedener Betäubungsmittel zum Eigenkonsum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 317
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.04.2000 - 1 StR 75/00

    Einstellung des Verfahrens wegen Verfahrenshindernis der Doppelanhängigkeit

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 2 StR 110/20
    Da er die Betäubungsmittel jedoch bei der Einfuhr im Besitz hatte, stellen die Einfuhr und das - materiellrechtlich zurücktretende - Dauerdelikt des Besitzes eine einheitliche prozessuale Tat und nicht - wie von der Strafkammer angenommen - zwei verschiedene prozessuale Taten im Sinne von § 264 StPO dar (BGH, Beschluss vom 5. April 2000 - 1 StR 75/00, NStZ-RR 2000, 332 mwN).
  • BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (einheitliche Tat des

    Er wird bereits von den insoweit rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zu dem beim Angeklagten sichergestellten Methamphetamin getragen und nicht davon berührt, ob im Hinblick auf den gleichzeitigen Besitz des Morphins ebenfalls die Voraussetzungen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG oder lediglich diejenigen des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG verwirklicht sind; denn in beiden Fällen liegt hier materiellrechtlich nur eine einheitliche Tat des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 2016 - 1 StR 629/15, NStZ-RR 2016, 211, 212; vom 8. April 1997 - 1 StR 65/97, NStZ-RR 1997, 227; Beschluss vom 15. Juli 2020 - 2 StR 110/20, NStZ-RR 2020, 317; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29a Rn. 156 und § 29 Teil 13 Rn. 106 f.).
  • BGH, 13.02.2024 - 2 StR 485/23

    Schuldspruch wegen Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

    Dieser Zusammenhang entfällt auch dann nicht, wenn der Täter diese getrennt voneinander aufbewahrt (vgl. BGH, Urteile vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14, juris Rn. 14; vom 21. April 2021 - 6 StR 6/21, juris Rn. 5; Beschlüsse vom 12. Oktober 2004 - 4 StR 358/04, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Besitz 4; vom 12. Juli 2017 - 5 StR 284/17, juris Rn. 2; vom 5. Juli 2020 - 2 StR 110/20, juris Rn. 8; vom 15. Juli 2022 - 2 StR 565/21, juris Rn. 5).
  • OLG Hamm, 05.10.2023 - 1 ORs 27/23

    Unerlaubter Umgang mit Betäubungsmitteln zur Eigenbehandlung; rechtfertigender

    Soweit der Anklagevorwurf sowohl den Besitz in nicht geringer Menge gem. § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG als auch den Anbau von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG umfasst, tritt eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Anbaus (ebenso wie wegen unerlaubten Herstellens) im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter dem Verbrechenstatbestand des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 StGB zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 15.07.2020 - 2 StR 110/20, BeckRS 2020, 19612, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 01.07.2022 - 2 StR 565/21, BeckRS 2022, 19453, Rn. 5 und 6).
  • BGH, 05.07.2022 - 2 StR 565/21

    Konkurrenzen (Betäubungsmitteldelikte: bewaffnetes Handeltreiben, Handeltreiben

    Beim gleichzeitigen Besitz unterschiedlicher Betäubungsmittel und -arten liegt materiellrechtlich nur eine einheitliche Tat vor (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 2 StR 110/20, NStZ-RR 2020, 317), wobei sämtliche besessene Teilmengen zusammenzufassen sind.
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