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Rechtsprechung
   EuGH, 17.10.1995 - C-450/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,147
EuGH, 17.10.1995 - C-450/93 (https://dejure.org/1995,147)
EuGH, Entscheidung vom 17.10.1995 - C-450/93 (https://dejure.org/1995,147)
EuGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1995 - C-450/93 (https://dejure.org/1995,147)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • EU-Kommission PDF

    Kalanke / Freie Hansestadt Bremen

    Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absätze 1 und 4
    Sozialpolitik; Männer und Frauen; Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen; Gleichbehandlung; Ausnahmen; Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen; Tragweite; Nationale Vorschrift, die der Beförderung von Frauen im Wettbewerb mit Männern ...

  • EU-Kommission

    Kalanke / Freie Hansestadt Bremen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der beruflichen Beförderung: Frauenquote

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; Richtlinie 76/207/EWG vom 09.02.1976 Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 76/207/EWG vom 09.02.1976 Art. 2 Abs. 4

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Quotenregelung im Öffentlichen Dienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik - Männer und Frauen - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Ausnahmen - Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen - Tragweite - Nationale Vorschrift, die der Beförderung von Frauen im Wettbewerb mit ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 76/207 EWG Art. 2 Abs. 1 und 4
    Quotenregelung zur Frauenförderung: Unvereinbarkeit mit europäischem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen; Automatischer Vorrang für Frauen

Besprechungen u.ä. (6)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der EuGH zur Frauenquote (Sibylle Raasch)

  • archive.org (Entscheidungsanmerkung)

    Quote - Instrument oder Ziel?

  • antjeschrupp.de (Entscheidungsanmerkung)

    An der Quote hängt die Freiheit nicht!

  • archive.org (Entscheidungsanmerkung)

    Das Quotenurteil des EuGH - gesellschaftlicher Rückfall

  • archive.org (Entscheidungsanmerkung)

    Das Quotenurteil des EuGH - rechtspolitische Aspekte

  • schweizer.eu PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Quotenregelungen als Problem (Ulf Berger-Delhey; ZTR 1996, 258-261)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Richtlinie 76/207/EWG - Artikel 2 Absatz 4 - Beförderung - Gleiche Qualifikation von Bewerbern unterschiedlichen Geschlechts - Vorrang der weiblichen Bewerber.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3109
  • NJW 1996, 1724 (Schmidt)
  • ZIP 1995, 1692
  • MDR 1995, 1239
  • NVwZ 1996, 469 (Ls.)
  • NZA 1995, 1095
  • NZA 1996, 1095
  • NJ 1996, 101
  • FamRZ 1996, 599 (Ls.)
  • DVBl 1995, 1231
  • BB 1995, 2481
  • BB 1996, 419
  • DB 1995, 2172
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 17.10.1995 - C-450/93
    21 Dem ist jedoch hinzuzufügen, daß Artikel 2 Absatz 4 als Ausnahme von einem in der Richtlinie verankerten individuellen Recht eng auszulegen ist (Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 36).
  • EuGH, 25.10.1988 - 312/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 17.10.1995 - C-450/93
    18 Diese Vorschrift dient dem bestimmten und begrenzten Zweck der Zulassung von Maßnahmen, die zwar dem Anschein nach diskriminierend sind, tatsächlich aber in der sozialen Wirklichkeit bestehende faktische Ungleichheiten beseitigen oder verringern sollen (Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 15).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Dazu führt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051) aus, die in der streitigen Bestimmung grundsätzlich vorgeschriebene Bevorzugung von Frauen stelle wohl eine Diskriminierung im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie dar.

    Sie bleibe somit innerhalb der vom Gerichtshof im Urteil Kalanke gezogenen Grenzen.

    Folglich kämen die im vorerwähnten Urteil Kalanke angestellten Erwägungen zum Tragen.

    Die letztgenannte Vorschrift hat den bestimmten und begrenzten Zweck, Maßnahmen zuzulassen, die zwar dem Anschein nach diskriminierend sind, tatsächlich aber in der sozialen Wirklichkeit bestehende faktische Ungleichheiten beseitigen oder verringern sollen (Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315, Randnr. 15, und Urteil Kalanke, a. a. O., Randnr. 18).

    So sind danach nationale Maßnahmen im Bereich des Zugangs zur Beschäftigung einschließlich des Aufstiegs zulässig, die Frauen spezifisch begünstigen und ihre Fähigkeit verbessern sollen, auf dem Arbeitsmarkt mit anderen zu konkurrieren und unter den gleichen Bedingungen wie Männer eine berufliche Laufbahn zu verwirklichen (Urteil Kalanke, a. a. O., Randnr. 19).

    Wie der Rat in der dritten Begründungserwägung seiner Empfehlung 84/635/EWG vom 13. Dezember 1984 zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen (ABl. L 331, S. 34) ausgeführt hat, reichen die "geltenden Rechtsvorschriften über die Gleichbehandlung, die zur Stärkung der Rechte des einzelnen erlassen wurden, ... nicht aus, um alle faktischen Ungleichheiten zu beseitigen, wenn nicht die Regierungen, die Sozialpartner und sonstige beteiligte Stellen gleichzeitig tätig werden, um gegen die Benachteiligung der Frauen in der Arbeitswelt vorzugehen, die durch Einstellungen, Verhaltensmuster und Strukturen in der Gesellschaft verursacht wird" (Urteil Kalanke, a. a. O., Randnr. 20).

    Da Artikel 2 Absatz 4 eine Ausnahme von einem in der Richtlinie verankerten individuellen Recht darstellt, kann diese nationale Maßnahme zur spezifischen Begünstigung weiblicher Bewerber jedoch den Frauen bei einer Beförderung keinen absoluten und unbedingten Vorrang einräumen, sollen die Grenzen der in dieser Bestimmung vorgesehenen Ausnahme nicht überschritten werden (Urteil Kalanke, a. a. O., Randnrn.

  • VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18

    Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes zur Wahl der

    Die "Kalanke"-Rechtsprechung (EuGH, Urteil vom 17. Oktober 1995 - Rs. C-450/93), die den Einsatz von starren Frauenquoten bei der Einstellung in Arbeitsverhältnisse bzw. bei Beförderungen für unzulässig erkläre, sei einschlägig.

    cc) Ungeachtet dessen ob das von der Kommission implementierte Konzept des "Gender Mainstreaming" auch als - politische - Reaktion auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen, insbesondere in der Rechtssache Kalanke (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 - C-450/93 - Kalanke), zu verstehen ist, hätte es gerade bei dem Begründungsansatz, der den diskursiven Raum zum Unionsrecht öffnet, nahegelegen, auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu berücksichtigen.

    In seiner Entscheidung in der Rechtssache Kalanke aus dem Jahr 1995 erklärte der Europäische Gerichtshof eine Regelung des Bremer Gleichstellungsgesetzes als für unzulässig, die Frauen bei gleicher Qualifikation mit ihren männlichen Mitbewerbern einen absoluten und unbedingten Vorrang bei der Einstellung einräumte, weil sie über eine Förderung der Chancengleichheit hinausgeht (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Oktober 1995, Kalanke - C-450/93 -, juris Rn. 22 ff.).

  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Der Europäische Gerichtshof hat die Auslegungsfragen beantwortet mit Urteil vom 17. Oktober 1995 - Rs C-450/93 - Kalanke - (NZA 1995, 1095 = EuGRZ 1995, 546 mit Schlußanträgen des Generalanwalts).

    Das folgt aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Oktober 1995 - Rs C-450/93 - Kalanke - (NZA 1995, 1095 = EuGRZ 1995, 546).

    Mit Urteil vom 17. Oktober 1995 (aaO) hat der Europäische Gerichtshof die Frage des Senats wie folgt beantwortet:.

  • EuGH, 28.03.2000 - C-158/97

    NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON

    Das HGlG verstoße zudem gegen die Richtlinie in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof im Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051).

    Aus § 7 Absatz 1 gehe ebenso wie aus § 5 Absatz 7 HGlG klar hervor, daß das HGlG nicht zur Beseitigung bestimmter Hindernisse für die Chancengleichheit von Frauen diene, sondern nur ein bestimmtes Ergebnis hinsichtlich des Geschlechterproporzes sicherstellen solle, was nach dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere dem Urteil Kalanke unzulässig sei.

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

    Da Art. 2 Abs. 4 der Richtlinie 76/207/EWG eine Ausnahmeregelung zum Diskriminierungsverbot des Absatzes 1 enhält, muß die Vorschrift eng ausgelegt werden (EuGH 17. Oktober 1995 - C-450/93 - EuGHE I 1995, 3051).

    Eine nationale Regelung zur Frauenförderung, die den weiblichen Bewerbern automatisch den Vorrang eingeräumt, verstößt gegen europäisches Gemeinschaftsrecht (EuGH 17. Oktober 1995 - C-450/93 - aaO).

  • EuGH, 06.07.2000 - C-407/98

    DIE VORRANGIGE EINSTELLUNG VON FRAUEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST DARF NICHT

    Herr Anderson trug vor, die Berufung verstoße sowohl gegen § 3 der Verordnung 1995:936 als auch gegen das Urteil des Gerichtshofes vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051).

    Der Gerichtshof habe sich zwar im Urteil Kalanke und im Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-409/95 (Marschall, Slg. 1997, I-6363) in gewissem Umfang mit der Bedeutung der Ausnahme des Artikels 2 Absatz 4 der Richtlinie vom Grundsatz der Gleichbehandlung befaßt, doch sei es nicht offensichtlich unnötig, den Gerichtshof gemäß Artikel 177 des Vertrages um die Auslegung des einschlägigen Gemeinschaftsrechts zu ersuchen.

    Im Gegensatz zu den nationalen Regelungen über positive Diskriminierung, mit denen sich der Gerichtshof in den Urteilen Kalanke, Marschall und Badeck u. a. befaßt hat, erlaubt es die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung, einem Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts Vorrang einzuräumen, der zwar hinreichend qualifiziert ist, aber nicht die gleiche Qualifikation wie Bewerber des anderen Geschlechts besitzt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99

    Lommers

    Der Gerichtshof habe sich außerdem in den Urteilen Kalanke(19) und Marschall(20) bereits zu positiven Maßnahmen geäußert.

    Es handelt sich dabei um die Urteile Kalanke, Marschall, Badeck und Abrahamsson.(45) In all diesen Rechtssachen ging es weitgehend um Quotenregelungen bei der Einstellung bzw. bei der Beförderung im öffentlichen Dienst.

    Der Gerichtshof hat dort Voraussetzungen und Grenzen derartiger Maßnahmen markiert, so wie er z. B. im Urteil Kalanke einer Maßnahme, die bei gleicher Qualifikation der Bewerber den weiblichen Bewerbern automatisch den Vorrang einräumt, eine Absage erteilt hat und im Urteil Marschall eine Maßnahme mit ähnlicher Struktur, allerdings ausgestaltet mit einer "Öffnungsklausel", die gemeinschaftsrechtliche Verträglichkeit bescheinigt hat.

    Diese Maßnahme setzt auf eine Ebene an, die den in den Urteilen Kalanke, Marschall, Badeck und Abrahamsson streitgegenständlichen Regelungen vorgelagert ist und deshalb mit viel geringerer Intensität in den Wettbewerb von Männern und Frauen am Arbeitsplatz eingreift.(59).

    4: - Empfehlung 84/635/EWG des Rates vom 13. Dezember 1984 zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen (ABl. L 331 vom 19.12.1984, S. 34); Empfehlung 92/241 des Rates zur Kinderbetreuung (zitiert in Fußnote 3); Artikel 6 Absatz 3 des Abkommens vom 1. November 1993 zu dem Protokoll Nr. 14 über die Sozialpolitik; Artikel 141 Absatz 4 EG und die Erklärung Nr. 28 zu Artikel 141 (ex-Artikel 119) Absatz 4.5: - Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315); Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3051) einschließlich der Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro vom 6. April 1995 (Slg. 1995, I-3053) und Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-409/95 (Marschall, Slg. 1997, I-6363) einschließlich der Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs vom 15. Mai 1997 (Slg. 1997, I-6365).

    13: - Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 15); Rechtssache C-450/93 (Kalanke, zitiert in Fußnote 5, Randnr. 18) und Rechtssache 152/84 (Marshall, zitiert in Fußnote 12, Randnr. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Complément de pension pour les mères)

    48 Vgl. in diesem Zusammenhang die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Kalanke (C-450/93, EU:C:1995:105, Nr. 8).

    62 Vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995, Kalanke (C-450/93, EU:C:1995:322, Rn. 21).

    Vgl. jedoch die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Kalanke (C-450/93, EU:C:1995:105, Nr. 17), in denen Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie 76/207 als eine "positive Maßnahme" dargestellt zu werden scheint.

    76 Vgl. insbesondere zum Ausschluss von Ansätzen im Hinblick auf "positive Maßnahmen", die einen "ergebnisorientierten" Ansatz einschließen können, der auf einen Ausgleich für die Vergangenheit abzielt, Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Kalanke (C-450/93, EU:C:1995:105, Nr. 9).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.03.1998 - 3 M 34/97

    Personalauswahl bei der Beförderung im Polizeidienst; Kriterien zur

    Mit Urteil vom 17.10.1995 (EuGH, NJW 1995, .,3109 = EuZW 1995, 762 m. Anm. Loritz = NZA 1995, 1095 = NVwZ 1996, 469 L) - hat der EuGH entschieden, daß Art. 2 I und IV der Richtlinie einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der bei gleicher Qualifikation von Bewerbern unterschiedlichen Geschlechts um eine Beförderung in Bereichen, in denen die Frauen unterrepräsentiert sind, den weiblichen Bewerbern automatisch der Vorrang eingeräumt wird (hier: § 4 BremGleichstG).

    In Rdnr. 16 seines Urteils vom 17.10.1995 (EuGH, NJW 1995, 2109 = EuZW 1995, 762 m. Anm. Loritx = NZA 1995, 1095 = NVwZ 1996, 469 L) habe der EuGH festgestellt, daß eine nationale Regelung, nach der weiblichen Bewerbern, die die gleiche Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber besäßen, in Tätigkeitsbereichen, in denen im jeweiligen Beförderungsamt weniger Frauen als Männer beschäftigt seien, bei einer Beförderung automatisch der Vorrang eingeräumt werde, eine Diskriminierung der Männer aufgrund des Geschlechts bewirke (Rdnr. 23).

    Im Gegensatz zu der Regelung, die Gegenstand des Urteils vom 17.10.1995 (NJW 1995, 3109) gewesen sei, überschreite eine nationale Regelung, die wie im vorliegenden Fall eine Öffnungsklausel enthalte, diese Grenzen nicht, wenn sie den männlichen Bewerbern, die die gleiche Qualifikation wie die weiblichen Bewerber besäßen, in jedem Einzelfall garantiere, daß die Bewerbungen Gegenstand einer objektiven Beurteilung seien, bei der alle die Person der Bewerber betreffenden Kriterien berücksichtigt würden und der den weiblichen Bewerben eingeräumte Vorrang entfalle, wenn eines oder mehrere dieser Kriterien zugunsten des männlichen Bewerbers überwögen.

    Hierin liegt kein nur gradueller, sondern ein wesentlicher Unterschied im Vergleich zu der dem Urteil des EuGH vom 17.10.1995 (NJW 1995, 3109 = EuZW 1995, 762 m. Aren. Loritz = NZA 1995, 1095 = NVwZ 1996, 469 L) zugrundeliegenden Bremer Regelung (vgl. BAG, NJW 1996, 2529 [2532]).

    Für das Hauptsacheverfahren weist der erkennende Senat allerdings darauf hin, daß auch in Anbetracht der Urteile des EuGH vom 17.10.1995 (NJW 1995, 3109 = EuZW 1995, 762 m. Anm. Loritz = NZA 1995, 1095 = NVwZ 1996, 469 L) und 11.11.1997 (NJW 1997, 3429 = DVBI 1998, 183 = EuZW 1997, 756 m. Anm. Abele = NZA 1997, 1337 = NVwZ 1998, 45 L) Restzweifel hinsichtlich der Frage verbleiben, ob § 5 I 1 i. V mit § 6 SchIHGleichstG letztlich nicht doch mit Art. 2 I und IV der Richtlinie vereinbar sein könnte.

  • StGH Hessen, 16.04.1997 - P.St. 1202

    Hessisches Gleichberechtigungsgesetz nach bisherigem Erkenntnisstand des StGH bei

    Zur unmittelbaren Geltung und damit zum Anwendungsvorrang der EG-Richtlinie EWGRL 207/76 vgl "Kalanke-Urteil" des EuGH, 1995-10-17, C-450/93, NJW 1995, 3109 betr Quotenregelungen zur Begünstigung von Frauen.

    Für die Richtlinie 76/207/EWG hat der Europäische Gerichtshof eine solch unmittelbare Geltung und damit den Anwendungsvorrang ersichtlich bejaht (vgl. Urteil vom 17.10.1995 - Rs C-450/93 -, EuZW 1995, S. 762 = NJW 1995, S. 3109 = DVBl. Agas, S. 1231 - "Kalanke-Urteil"; zuvor schon zu Art. 5 der Richtlinie EuGH, Urteil vom 25.07.1991 - Rs C-345/89 -, EuZW 1991, S. 666 = EuGRZ 1991, S. 421).

    Zwar hat sich dieser bereits in seinem Urteil vom 17. Oktober 1995 (Rs C-450/93, a.a.O.) auf eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts hin (Beschluß vom 22.06.1993, PersR 1994, S. 89) mit der Beurteilung von Quotenregelungen zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst des Bundeslandes Bremen befaßt und die europarechtlichen Vorgaben präzisiert.

  • EuGH, 19.03.2002 - C-476/99

    Lommers

  • ArbG Berlin, 05.06.2014 - 42 Ca 1530/14

    Volontariat bei der taz.die tageszeitung - Entschädigung wegen der

  • EuGH, 30.09.2010 - C-104/09

    Abhängig beschäftigte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter

  • OLG Köln, 09.06.2009 - 15 U 79/09

    Offenlegung der Bezüge der Vorstände der nordrhein-westfälischen Sparkassen

  • BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung wegen Nichteinhaltung der

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 S 1075/11

    Beförderung und Frauenförderung

  • EuGH, 29.11.2001 - C-366/99

    DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-192/18

    Kommission/ Polen (Indépendance des juridictions de droit commun) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2001 - 4 A 2239/99

    Bei der Gewährung der sog. Meistergründungsprämie dürfen Frauen gegenüber Männern

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99

    Griesmar

  • EuGH, 05.02.2004 - C-380/01

    Schneider

  • VG Gelsenkirchen, 21.12.1995 - 1 K 6303/94

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gleiche Qualifikation von Bewerbern

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-572/10

    Amedee - Sozialpolitik - Zeitliche Anwendbarkeit (Barber-Protokoll) - Männliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1995 - 6 B 2688/95

    Frauenförderquote im öffentlichen Dienst

  • EuGH, 30.09.2004 - C-319/03

    Briheche - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Artikel 141

  • LAG Hamm, 10.04.1997 - 17 Sa 1870/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • EuG, 06.07.1999 - T-112/96

    Séché / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.1999 - C-273/97

    DER GENERALANWALT LA PERGOLA SCHLIESST AUS, DAß EINE ANSTELLLUNG IN DER ARMEE

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1995 - C-13/94

    P gegen S und Cornwall County Council. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen

  • LAG Berlin, 08.08.1996 - 14 Sa 32/96

    Landesgleichstellungsgesetz; Gleichstellung; Bundesländer; Beförderung;

  • LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98

    Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.1998 - 12 B 247/98

    Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung des Frauenförderungsgesetzes bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-104/09

    Roca Álvarez - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1999 - C-249/97

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS LÉGER FÜHREN DIE ÖSTERREICHISCHEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.1999 - C-407/98

    Abrahamsson und Anderson

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-218/98

    Abdoulaye u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-173/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen werden männliche Arbeitnehmer bei der

  • VG Frankfurt/Main, 23.05.2007 - 9 E 937/06

    Versetzung eines Beamten; Verletzung des Gleichstellungsrechts durch Bevorzugung

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1996 - C-1/95

    Hellen Gerster gegen Freistaat Bayern. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2001 - C-380/01

    Gustav Schneider gegen Bundesminister für Justiz. - Richtlinie 76/207/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2004 - C-319/03

    Briheche

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-380/01

    Schneider

  • VG Sigmaringen, 06.06.2002 - 2 K 532/02

    Konkurrentenklage um Beförderung - Auswahl - Begründung - Frauenförderung als

  • OVG Saarland, 18.05.1999 - 1 W 16/98

    Zur Öffnungsklausel in GleichberG SL § 13

  • OVG Niedersachsen, 08.03.1996 - 5 M 2835/95

    Frauenförderung; Quote; Vereinbarkeit mit Europarecht

  • OVG Niedersachsen, 07.02.1996 - 2 M 7760/95

    Beamter; Besetzung von Posten; Auswahlkriterien; Leistungsorientierte Kriterien;

  • ArbG Berlin, 10.01.1996 - 19 Ca 22236/95

    Anspruch auf Beförderung in eine Stelle als Verwaltungsleiter; Subjektives Recht

  • VG Schleswig, 12.07.2004 - 16 B 29/04

    Abweichung vom Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1996 - 6 B 2008/96

    Beurteilung und Beförderung eines Beamten

  • OVG Saarland, 14.07.1997 - 1 W 18/97

    Anspruch auf eine rechtsfehlerfreie Beförderungsentscheidung ; Beförderung bei

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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16
BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 (https://dejure.org/1995,16)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 (https://dejure.org/1995,16)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 1995 - 2 BvR 413/88, 2 BvR 1300/93 (https://dejure.org/1995,16)
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Wasserpfennig

Art. 75 GG;

Art. 104a ff GG, Sonderabgabe;

Art. 3 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    'Wasserpfennig'

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden hinsichtlich der Frage, ob die Erhebung einer Abgabe auf die Entnahme von Wasser durch die Länder Baden-Württemberg und Hessen mit dem Grundgesetz vereinbar ist

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben auf Grundwasserentnahme

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Abgaben auf Grundwasserentnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Steuerliche Abgabe - Gebühr - Wasserentnahmeabgabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 93, 319
  • NJW 1996, 2296 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 469
  • NVwZ 1997, 219
  • VBlBW 1996, 171
  • DVBl 1996, 357
  • DB 1996, 463
  • DÖV 1996, 415
 
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Wird zitiert von ... (437)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
    Der Finanzverfassung liegt die Vorstellung zugrunde, daß die Finanzierung der staatlichen Aufgaben in Bund und Ländern einschließlich der Gemeinden in erster Linie aus dem Ertrag der in Art. 105 ff. GG geregelten Einnahmequellen erfolgt (Prinzip des Steuerstaates; vgl. u. a. BVerfGE 78, 249 ; 82, 159 ).

    Nichtsteuerliche Abgaben verschiedener Art sind allerdings nicht ausgeschlossen; die Finanzverfassung des Grundgesetzes enthält keinen abschließenden Kanon zulässiger Abgabetypen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; P. Kirchhof, Staatliche Einnahmen, in: Isensee/Kirchhof , Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. IV, 1990, § 88 Rn. 269).

    Nur so können Einnahmen und Ausgaben vollständig den dafür vorgesehenen Planungs-, Kontroll- und Rechenschaftsverfahren unterworfen werden (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 91, 186 ).

    (1) Keinen grundsätzlichen Bedenken unterliegen die herkömmlichen nicht-steuerlichen Abgaben, die Gebühren und Beiträge (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 92, 91 ).

    (3) Strenge Anforderungen stellt das Bundesverfassungsgericht vor allem an die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sonderabgaben, da diese eine große Ähnlichkeit mit Steuern aufweisen (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ).

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
    (1) Die grundgesetzliche Finanzverfassung (Art. 104a bis Art. 108 GG) verlöre ihren Sinn und ihre Funktion, wenn unter Rückgriff auf die Sachgesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern daneben beliebig Abgaben unter Umgehung der bundesstaatlichen Verteilung der Gesetzgebungs- und Ertragskompetenz für das Steuerwesen erhoben werden könnten (vgl. BVerfGE 55, 274 ).

    Sie müssen sich zudem ihrer Art nach von der Steuer, die voraussetzungslos auferlegt und geschuldet wird (vgl. BVerfGE 55, 274 ), deutlich unterscheiden.

    Der Schuldner einer nicht-steuerlichen Abgabe ist regelmäßig zugleich Steuerpflichtiger und wird als solcher schon zur Finanzierung der die Gemeinschaft treffenden Lasten herangezogen (vgl. BVerfGE 55, 274 ).

    (3) Strenge Anforderungen stellt das Bundesverfassungsgericht vor allem an die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sonderabgaben, da diese eine große Ähnlichkeit mit Steuern aufweisen (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ).

    (2) Wasserentnahmeentgelte lassen sich hinreichend scharf von Steuern unterscheiden, so daß die Regelungen in Art. 105 und 106 GG nicht durch ein "Wahlrecht" zwischen der Einführung von Steuern oder nicht-steuerlichen Abgaben zur Disposition des Gesetzgebers gestellt werden (vgl. BVerfGE 55, 274 ).

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
    Der Finanzverfassung liegt die Vorstellung zugrunde, daß die Finanzierung der staatlichen Aufgaben in Bund und Ländern einschließlich der Gemeinden in erster Linie aus dem Ertrag der in Art. 105 ff. GG geregelten Einnahmequellen erfolgt (Prinzip des Steuerstaates; vgl. u. a. BVerfGE 78, 249 ; 82, 159 ).

    Nichtsteuerliche Abgaben bedürfen daher - über die Einnahmeerzielung hinaus oder an deren Stelle - einer besonderen sachlichen Rechtfertigung (vgl. BVerfGE 78, 249 ).

    Die Zulässigkeit der Abgabe nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionen im Wohnungswesen (sogenannte Fehlbelegungsabgabe) ergab sich daraus, daß diese Abgabe der Rückabwicklung von Subventionsvorteilen dient, die von der öffentlichen Hand gewährt wurden; sie steht mit diesen Subventionsvorteilen in einem unlösbaren sachlichen Zusammenhang und wird mithin nicht voraussetzungslos als selbständig belastende Abgabe erhoben (vgl. BVerfGE 78, 249 ).

    Zwar darf der Staat seine Leistungen nicht nach unsachlichen Gesichtspunkten, nicht "willkürlich" verteilen: Subventionen müssen sich gemeinwohlbezogen rechtfertigen lassen, sollen sie vor dem Gleichheitssatz Bestand haben (vgl. BVerfGE 78, 249 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
    Die Beschwerdeführerinnen werden durch die angegriffenen Gesetze selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen (vgl. zuletzt BVerfGE 75, 108 ).

    Der Gesetzgeber kann sich seiner nicht bedienen, um dadurch Mittel für die Finanzierung allgemeiner Staatsaufgaben aufzubringen (vgl. BVerfGE 75, 108 ).

    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, läßt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern stets nur in bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt werden soll (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 75, 108 ; 90, 145 ; stRspr).

    Der Gleichheitssatz verlangt, daß eine vom Gesetz vorgenommene unterschiedliche Behandlung sich - sachbereichsbezogen - auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückführen läßt (BVerfGE 75, 108 ).

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
    (3) Strenge Anforderungen stellt das Bundesverfassungsgericht vor allem an die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sonderabgaben, da diese eine große Ähnlichkeit mit Steuern aufweisen (vgl. BVerfGE 55, 274 ; 67, 256 ; 82, 159 ).

    So hat es die Zulässigkeit der Abgabe nach dem Schwerbehindertengesetz mit deren Antriebs- und Ausgleichsfunktion begründet (vgl. BVerfGE 57, 139 ; 67, 256 ).

    Das Bundesverfassungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Grundgesetz für den Begriff "Steuer" an die Definition der Abgabenordnung anknüpft (vgl. zuletzt BVerfGE 67, 256 m. w. N.).

  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
    aa) Die Voraussetzungen, unter denen die Erhebung nicht-steuerlicher Abgaben nur zulässig ist, ergeben sich aus drei grundlegenden Prinzipien der Finanzverfassung (vgl. BVerfGE 91, 186 ).

    Nur so können Einnahmen und Ausgaben vollständig den dafür vorgesehenen Planungs-, Kontroll- und Rechenschaftsverfahren unterworfen werden (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 91, 186 ).

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
    Dieser Grundsatz greift zwar auch in Fällen unmittelbarer Betroffenheit durch eine Norm ein (vgl. BVerfGE 74, 69 ; 84, 90 ).

    Ungeachtet der Frage, ob den Beschwerdeführerinnen eine Anrufung der Fachgerichte zumutbar wäre, ist nach dem insoweit sinngemäß anwendbaren § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aber jedenfalls möglich, wenn der Verfassungsbeschwerde allgemeine Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 90, 128 ).

  • BVerfG - 2 BvR 1300/93 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
    - 2 BvR 1300/93 -.

    Auch die Regierung des Landes Baden-Württemberg hält das Wasserentnahmeentgelt für ein "wichtiges ökonomisches Instrument des Umweltschutzes" (Stellungnahme des Umweltministeriums namens der Regierung des Landes Baden-Württemberg vom 18. April 1994 zum Verfahren 2 BvR 1300/93, S. 3).

  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
    Allgemein wird davon ausgegangen, daß dem Grundsatz der Gesamtdeckung des Haushalts Verfassungsrang nicht zukommt (Vogel/Walter, Bonner Kommentar , Art. 105 Rn. 44; Stern, Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. 2, 1980, S. 1244; Kisker, Staatshaushalt, in: Isensee/ Kirchhof , Handbuch des Staatsrechts, Bd. IV, 1990, § 89 ; vgl. auch BVerfGE 7, 244 ; 9, 291, ).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
    Es gibt, worauf der Senat schon in seinem Beschluß vom 6. Februar 1979 (BVerfGE 50, 217 ) hingewiesen hat, keinen verfassungsrechtlichen Gebührenbegriff, der abschließend die als nicht-steuerliche Abgabe zulässigen Abgabearten definiert.
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

  • BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung der Ausbildungszulage für

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

  • BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78

    Schwerbehindertenabgabe

  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62

    Wohnungsbauprämie

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

  • BVerfG, 30.05.1972 - 2 BvL 41/71

    Bauordnungswidrigkeit

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Das Bundesverfassungsgericht geht allerdings seit jeher davon aus, dass das Grundgesetz für den Begriff "Steuer" an die Definition in § 3 Abs. 1 AO anknüpft (vgl. BVerfGE 67, 256 ; 93, 319 ).

    Dieser muss einerseits eine deutliche Unterscheidung gegenüber der Steuer ermöglichen und andererseits auch im Hinblick auf die zusätzliche Belastung neben den Steuern geeignet sein, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 93, 319 ; 108, 1 ; 123, 132 ; 124, 235 ; 124, 348 ; stRspr).

    In der Entscheidung darüber, welche Sachverhalte, Personen oder Unternehmen gefördert werden sollen, ist er weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ; 138, 136 ).

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Dabei gilt ein stufenloser am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfGE 75, 108 ; 93, 319 ; 107, 27 ; 126, 400 ; 129, 49 ; 132, 179 ).

    In der Entscheidung darüber, welche Sachverhalte, Personen oder Unternehmen gefördert werden sollen, ist der Gesetzgeber weitgehend frei (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 93, 319 ; 110, 274 ).

  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Nichtsteuerliche Abgaben verschiedener Art sind allerdings nicht ausgeschlossen (BVerfG, Beschluss vom 7.11.1995 - 2 BvR 413/88 -, BVerfGE 93, 319 -352, juris Rn. 149).
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Rechtsprechung
   EuGH, 19.10.1995 - C-128/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,823
EuGH, 19.10.1995 - C-128/94 (https://dejure.org/1995,823)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.1995 - C-128/94 (https://dejure.org/1995,823)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - C-128/94 (https://dejure.org/1995,823)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Hönig / Stadt Stockach

    Richtlinie 88/166 des Rates, Anhang, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a
    Landwirtschaft; Rechtsangleichung; Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in Käfigbatteriehaltung; Richtlinie 88/166; Festsetzung einer Mindestkäfigbodenfläche durch die Richtlinie; Befugnis der Mitgliedstaaten, strengere nationale Vorschriften zu erlassen

  • EU-Kommission

    Hönig / Stadt Stockach

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Erlasses von strengeren nationalen Vorschriften in Bezug auf die Käfigbodenfläche von Legehennen in Käfigbatteriehaltung gegenüber gemeinschaftsrechtlich festgesetzten Mindesanforderungen

  • riw-online.de

    »Legehennenhaltung«

  • Judicialis

    Richtlinie 88/166/EWG Anhang Art. 3 Abs. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de

    Landwirtschaft - Rechtsangleichung - Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in Käfigbatteriehaltung - Richtlinie 88/166 - Festsetzung einer Mindestkäfigbodenfläche durch die Richtlinie - Befugnis der Mitgliedstaaten, strengere nationale Vorschriften zu erlassen - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Hennen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 113
  • ZIP 1995, 1846
  • MDR 1996, 275
  • NVwZ 1996, 469 (Ls.)
  • BB 1996, 71
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.02.1984 - 337/82

    St. Nikolaus Brennerei und Likörfabrik / Hauptzollamt Krefeld

    Auszug aus EuGH, 19.10.1995 - C-128/94
    9 Wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung betont hat, ist bei der Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts nicht nur der Wortlaut dieser Bestimmung zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 17. November 1983 in der Rechtssache 292/82, Merck, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, und vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10).
  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 19.10.1995 - C-128/94
    9 Wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung betont hat, ist bei der Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts nicht nur der Wortlaut dieser Bestimmung zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 17. November 1983 in der Rechtssache 292/82, Merck, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, und vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Zur Auslegung dieser Richtlinie hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 19. Oktober 1995 - Rechtssache C-128/94 - (NJW 1996, S. 113), nachdem er vom Bundesverwaltungsgericht hierzu angerufen worden war (vgl. Beschluß vom 16. Dezember 1993, AgrarR 1994, S. 235 f. = RdL 1994, S. 250 f.), entschieden, daß Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a des Anhangs der Richtlinie 88/166/EWG den Mitgliedstaaten nicht verbiete, in bezug auf die Käfigbodenfläche für Legehennen in Käfigbatteriehaltung strengere nationale Vorschriften zu erlassen.

    Ein Verstoß gegen die noch bestehende Richtlinie 88/166/EWG vom 7. März 1988 des Rates der Europäischen Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 74/83) könnte sich hieraus schon deshalb nicht ergeben, weil diese nur Mindestanforderungen enthält, die in den Mitgliedstaaten überschritten werden dürfen (vgl. Urteil des EuGH vom 19. Oktober 1995, NJW 1996, S. 113).

  • EuGH, 10.03.2005 - C-336/03

    FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF

    21 Nach ständiger Rechtsprechung sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Gemeinschaftsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-128/94, Hönig, Slg. 1995, I-3389, Randnr. 9, und vom 27. Januar 2000 in der Rechtssache C-164/98 P, DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 2000, I-447, Randnr. 26).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung unionsrechtlicher Regelungen über das

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Gemeinschaftsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (EuGH, Slg. 1995, I-3389 Rdnr. 9 - Hönig, und Slg. 2000, I-447 Rdnr. 26 - DIR International Film u.a./Kommission).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05

    Legehennenhaltung; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit

    Die damit wegen der Konzeption einer nur begrenzten Harmonisierung eröffnete Möglichkeit unterschiedlicher Regelungen in den Mitgliedstaaten und - nachfolgend - der Benachteiligung deutscher Eierproduzenten im internationalen Wettbewerb (siehe schon zur Richtlinie 88/166/EWG EuGH, Urteil vom 19.10.1995 - Rs. C-128/94 -, Slg. 1995, I-3389) verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 13 A 2775/07

    Berechtigung zur Verwendung andere tierische Fette als Wiederkäuerfette

    Ob auf Gemeinschaftsebene eine harmonisierte Regelung für einen bestimmten Anwendungsbereich geschaffen worden ist, ergibt sich nach der Rechtsprechung des EuGH aus dem Wortlaut einer Verordnung sowie dem Kontext, in dem diese erlassen wurde, und aus den Zielen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2001 C 324/99 -, DaimlerChrysler AG, Slg. 2001, I09897, www.curia.europa.eu und juris Rdnr. 42, vom 12. November 1998 - C - 102/96 -, Kommission/Deutschland (Pflicht zur besonderen Kennzeichnung und zur Hitzebehandlung von Eberfleisch), Slg. 1998, I-06871, www.curia.europa.eu und juris Rdnr. 24, vom 19. Oktober 1995 - C - 128/94 -, Hönig, NJW 1996, 113, sowie - wenn mit Hilfe der obengenannten Grundsätze eine klare Auslegung nicht möglich ist - aus der Entstehungsgeschichte, vgl. hierzu i. d. S.: EuGH, Urteil vom 9. März 2010 - C - 518/07 -, Kommission/Deutschland (Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr) www.curia.europa.eu und juris Rdnr. 29 und auch Wegener in: Callies/Ruffert, EUV/EGV, Kommentar, 3. Aufl., § 220 EGV Rdnr. 13 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH, wonach die Entstehungsgeschichte als Auslegungshilfe regelmäßig mehr Züge einer Hilfsbegründung trage.
  • EuGH, 19.03.1998 - C-1/96

    Compassion in World Farming

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind bei der Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie sich befindet, und die Ziele der Regelung zu berücksichtigen, zu der sie gehört (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-128/94, Hönig, Slg. 1995, I-3389, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2010 - C-585/08

    Pammer - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 -

    34 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 1995, Hönig (C-128/94, Slg. 1995, I-3389, Randnr. 9); vom 27. Januar 2000, DIR International Film u. a./Kommission (C-164/98 P, Slg. 2000, I-447, Randnr. 26), und vom 10. März 2005, easyCar (C-336/03, Slg. 2005, I-1947, Randnr. 21).
  • OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Maklercourtage

    Denn ein Nachweis i. S. d. § 652 Abs. 1 BGB kann auch dadurch geführt werden, dass der Makler den Kauf Interessenten als Verkäufer eine Person benennt, die das Kaufobjekt noch erwerben muss, jedoch hierzu und zur Weiterveräußerung bereit ist (BGH NJW 1996, 113 und WM 1991, 643, 645; ebenso OLGR Köln 2001, 25 ff; a. A. KG OLGZ 1985, 367, 369, OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 508 f., die eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit des nachgewiesenen und des abgeschlossenen Vertrages verneinen, dagegen BGH NJW 1996, 113).
  • VG Oldenburg, 22.03.2006 - 11 A 3583/05

    Immissionsschutz- und baurechtliche Genehmigungen des Betriebs einer

    In Art. 13 Abs. 2 der genannten Richtlinie werden strengere Regelungen zudem ausdrücklich ermöglicht (vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. Oktober 1995 - Rs C-128/94 - NJW 1996, 113; VG Stuttgart a. a. O.).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 4/93

    "Legehennen"; Wettbewerbswidrigkeit der Haltung von Legehennen

    Denn auch wenn die Richtlinie einen Freiraum für strengere nationale Anforderungen an die Käfighaltung lassen sollte (diese Frage ist Gegenstand eines Vorlageverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (BVerwG RdL 1994, 250; EuGH Rs. C - 128/94)), bindet sie alle Mitgliedstaaten jedenfalls bei der Entscheidung darüber, welche Schutzmaßnahmen zugunsten von Legehennen bei Anwendung des Art. 36 EGV als Mindeststandard des Tierschutzes hinzunehmen sind.
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2007 - 11 ME 237/06

    Unzureichende Versorgung von in Käfigen gehaltenen Nerzen mit Stroh als Verstoß

  • LAG Bremen, 09.11.2000 - 4 Sa 138/00

    Hinweispflicht des Arbeitgebers auf tarifliche Verfallfristen

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-6/98

    ARD

  • VG Düsseldorf, 26.01.2012 - 23 L 1939/11

    Aus für Nerzfarm in Nettetal

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-507/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-460/02

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-96/03

    Tempelman

  • AG München, 28.11.2022 - 231 C 2453/22

    EuGH Vorlage zum Widerruf von Kilometer-Leasingverträgen

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2010 - C-144/09

    Hotel Alpenhof - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3

  • VG Minden, 28.11.2002 - 2 K 2695/01

    Nerzfarmbetreiberin benötigt keine gesonderte tierschutzrechtliche Erlaubnis

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