Rechtsprechung
BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Unterkellerter Wintergarten als Nachteil für benachbarten Wohnungseigentümer
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Unterlassung von Bauarbeiten und Beseitigung von Fundamenten in einem Wohnungseigentumsverfahren; Eigentumsbeeinträchtigung durch Nichteinhalten von baulichen Abstandsflächen beim Bau eines unterkellerten ...
- Judicialis
GG Art. 14 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1 S. 2
Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Eigentumsschutz der Wohnungseigentümer untereinander
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerfGK 4, 333
- NJW 2005, 2844 (Ls.)
- NJW-RR 2005, 454
- NVwZ 2005, 801
- NZM 2005, 182
- ZMR 2005, 634
Wird zitiert von ... (63) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93
Sachenrechtsmoratorium
Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Schutz des Grundstückseigentums in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 70, 191 ; 98, 17 ).a) Das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentum, zu dem das dem einzelnen Rechtsträger durch das bürgerliche Recht zugeordnete Grundstückseigentum gehört, ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 98, 17 ).
- BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne
Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
Der so umrissene Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG steht Wohnungseigentümern auch untereinander zu (siehe BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 1665 ).Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten der Wohnungseigentümer ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 1665 ).
- BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 65/04
Abdingbarkeit der und Anforderungen an die Zustimmungsbedürftigkeit bei baulichen …
Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
gegen a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16. Juni 2004 - 2Z BR 065/04 -,.Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 16. Juni 2004 - 2Z BR 065/04 - und der Beschluss des Landgerichts München I vom 27. Februar 2004 - 1 T 17376/02 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88
Eigenbedarf II
Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
Auch die Fachgerichte haben bei Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 68, 361 ; 79, 292 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
- BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76
Kleingarten
Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
a) Das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentum, zu dem das dem einzelnen Rechtsträger durch das bürgerliche Recht zugeordnete Grundstückseigentum gehört, ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (vgl. BVerfGE 52, 1 ; 98, 17 ). - BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79
Fischereibezirke
Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
Insbesondere sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Schutz des Grundstückseigentums in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 70, 191 ; 98, 17 ). - BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96
Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …
Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
Wenn aber nachbarschützende baurechtliche Regelungen, zu denen gerade auch die Vorschriften über Abstandsflächen gezählt werden (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1997, S. 516 ;… siehe auch Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 13 Rn. 159), in der Wohnungseigentümergemeinschaft keine Anwendung finden, so muss der notwendige Schutz des Eigentumsrechts der Wohnungseigentümer untereinander durch eine sorgfältige Abwägung im Rahmen des § 22 Abs. 1 WEG sichergestellt werden. - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
Auszug aus BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04
Auch die Fachgerichte haben bei Auslegung und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen zu beachten (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 68, 361 ; 79, 292 ). - OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98
Wohnungseigentum
- OLG Köln, 13.02.1998 - 16 Wx 3/98
Unzulässigkeit einer Sichtschutzwand
- BayObLG, 20.04.2000 - 2Z BR 9/00
Anspruch des Mieters im eigenen Namen auf Beseitigung einer baulichen Veränderung
- BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92
Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?
- BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als …
- BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92
Anfechtung der Genehmigung der Nutzung einer Sondernutzungsfläche durch …
- OLG Düsseldorf, 20.12.1996 - 3 Wx 9/96
- BayObLG, 11.09.1985 - BReg. 2 Z 63/85
Anspruch auf Entfernung einer Markise gegen einen Wohnungseigentümer einer …
- BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 45/16
Kündigung einer Mietwohnung zwecks Nutzung als Büroraum durch den Ehegatten des …
cc) Die Auslegung und die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs "berechtigtes Interesse" erfordert damit eine an den Umständen des Einzelfalls ausgerichtete Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen (BVerfGE 89, 1, 9 ff.; BVerfG, NJW-RR 1999, 1097, 1098; NJW-RR 2004, 440, 441; vgl. ferner BVerfG, NJW-RR 2005, 454, 455 [zur Wohnungseigentümergemeinschaft]). - BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; …
Nach Art. 14 GG hat der Wohnungseigentümer das mit § 13 Abs. 1 WEG auch einfachrechtlich abgesicherte Recht, mit dem Wohnungseigentum im Ausgangspunkt nach Belieben zu verfahren (BVerfGK 4, 333, 336; BVerfG, NJW 1995, 1665, 1666 für Art. 5 GG; Beschl. v. 6. Oktober 2009, 2 BvR 693/09, juris). - BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16
Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen
Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (st. Rspr., vgl. nur Senat…, Urteil vom 24. Januar 2014 - V ZR 48/13, ZMR 2014, 464 Rn. 8 mwN; siehe auch BVerfG, NJW-RR 2005, 454 ff.).aa) Bei der insoweit gebotenen Interessenabwägung ist neben dem Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG), auf das sich jede der Parteien berufen kann (vgl. hierzu BVerfG, NJW-RR 2005, 454 ff.), auf Seiten des Klägers Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zu beachten, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf (vgl. für das Mietrecht BVerfG, NJW 2000, 2658, 2659 f.).
- AG Hamburg-St. Georg, 25.06.2021 - 980a C 5/21
Wann muss ein Eigentümer einen Nachteil nicht hinnehmen?
Die Schwelle für die Annahme einer Beeinträchtigung ist niedrig anzusetzen (BVerfG, NZM 2005, 182, 183 f. = ZMR 2005, 634); nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen bleiben daher außer Betracht (…s. BGH, NZM 2014, 201, Rn. 8 = ZMR 2014, 252).Es trifft zwar zu, dass auch die grundrechtlich über Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Positionen der Beklagten in die Beurteilung des " Nachteils " mit einzustellen sind (vgl. BVerfG, NZM 2005, 182, 183 = ZMR 2005, 634).
- AG Konstanz, 09.02.2023 - 4 C 425/22
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk
Die letztgenannte Entscheidung stellt auf eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung ab (bei juris RN 4, siehe auch BVerfG NJW-RR 2005, 454), nicht - wie zuweilen falsch zitiert - auf eine optische Veränderung des Gesamteindrucks. - OLG München, 27.09.2005 - 32 Wx 65/05
Gezieltes Hineinschauen in Eigentumswohnung als übermäßiger Gebrauch des …
Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten der Wohnungseigentümer ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (BGH NZM 2005, 182/183). - BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen …
Der so umrissene Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG steht den Wohnungseigentümern auch untereinander zu (BVerfGK 4, 333 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. März 1995 - 1 BvR 1107/92 - NJW 1995, S. 1665 ). - OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - 3 Wx 21/07
Zur Zulässigkeit der Durchführung baulicher Veränderungen an Wohneigentum - hier: …
Hierbei ist die Schwelle eher niedrig abzusetzen (BVerfG ZMR 2005, 634 mit Nachw.).Wird als Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG bereits jegliche nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung verstanden und ist bei dieser Bewertung die Schwelle schon eher niedrig abzusetzen (BVerfG ZMR 2005, 634 mit Nachw.), so ist die Schwelle einer relevanten Beeinträchtigung durch die Anknüpfung lediglich an eine Störung des gemeinschaftlichen Eigentums oder des Sondereigentums des anderen Wohnungseigentümers abermals gesenkt.
- LG München I, 20.09.2012 - 36 S 1982/12
Starke Farbkontraste an Fassade sind störend!
Die Schwelle einer Beeinträchtigung der Rechte der übrigen Wohnungseigentümer ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen niedrig anzusetzen, was im Übrigen der Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG als Ausnahmeregelung entspricht (BVerfG, ZMR 2005, 634 ff; OLG München, ZMR 2006, 230, 231; OLG Köln, FGPrax 2005, 203, 204); nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen von völlig belanglosem oder bagatellartigem Charakter für das Gemeinschaftseigentums bzw. die äußere Gestaltung der Anlage bleiben außer Betracht (…Jennißen, WEG, § 22 Rn. 30). - OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07
Wohnungseigentum: Anspruch eines behinderten Wohnungseigentümers gegen die …
Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten der Wohnungseigentümer ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (vgl. BVerfG NJW-RR 2005, 454). - LG Düsseldorf, 22.06.2022 - 25 S 56/21
7 m hohes Kreuz muss aus Gartenanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft …
- AG Konstanz, 13.03.2008 - 12 C 17/07
Wohnungseigentumsverfahren: Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen wegen …
- LG Hamburg, 29.05.2013 - 318 S 5/13
Wohnungseigentumssache: Ungültigerklärung eines Mehrheitsbeschlusses über eine …
- AG Hamburg-St. Georg, 24.09.2021 - 980a C 46/19
Schon geringste Geräusche einer Klimaanlage wirken störend für die Nachbarn
- LG Hamburg, 12.12.2012 - 318 S 31/12
Mehrere Skulpturen im Garten: Keine "gärtnerische Nutzung"!
- LG Hamburg, 16.01.2013 - 318 S 55/12
Terrassenüberdachung nur mit förmlichen Beschluss zulässig?
- LG Karlsruhe, 08.08.2014 - 11 S 34/14
Wohnungseigentum: Sonnensegel und Sichtschutzmatten als optisch nachteilige …
- OLG München, 30.11.2005 - 34 Wx 56/05
Überdachung einer Terrasse mittels Ziegel-Holzkonstruktion als bauliche …
- VerfGH Bayern, 04.01.2023 - 27-VI-22
Verfassungsbeschwerde mangels Darlegung der Einhaltung des …
- OLG München, 12.07.2005 - 32 Wx 51/05
Hinnehmbarer Nachteil bei Verringerung der Treppenbreite durch Einbau eines …
- OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07
Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer …
- LG München I, 23.06.2014 - 1 S 13821/13
Beschlusskompetenz zur Änderung der Kostenverteilung bei baulicher Veränderung?
- OLG München, 09.01.2008 - 34 Wx 114/07
Wohnungseigentum: Erforderliche Trittschalldämmung bei nachteiliger Veränderung …
- OLG Hamm, 29.05.2007 - 15 W 16/07
Verjährung des Beseitigungsanspruchs wegen baulicher Veränderung
- OLG München, 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
Errichtung einer Pergola als bauliche Veränderung - Beseitigungsanspruch des …
- LG München I, 18.03.2021 - 36 S 5554/20
Beseitigungsanspruch wegen baulicher Veränderungen in …
- VGH Bayern, 30.09.2019 - 9 CS 19.967
Keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft …
- AG München, 12.12.2013 - 483 C 21495/13
WEG - Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Teileigentum als Boarding-House
- LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 81/12
Wohnungseigentum: Änderung der Farbgebung der Dachunterschläge einer …
- OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05
Anbringung eines Lüftungsgitters für Dunstabzugshaube in Eigentumswohnanlage
- LG München I, 20.06.2011 - 1 S 23256/10
Wohnungseigentum: Gültigkeit von Beschlüssen über optisch nachteilige …
- OLG München, 07.09.2005 - 34 Wx 43/05
Errichtung eines Wintergartens als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung der …
- OLG München, 25.06.2007 - 34 Wx 20/07
Ermittlung des maximal zulässigen Trittschalls in Wohnungseigentumsanlagen
- AG München, 06.08.2013 - 483 C 33323/12
"Ein Hund muss Gassi gehen"
- OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/05
Wohnungseigentum: Herstellung eines gesonderten Zugangs zu der Schließfachanlage …
- OLG Köln, 10.06.2005 - 16 Wx 39/05
WEG -Recht: Fotos zur Feststellung einer nachteiligen baulichen Veränderung; …
- LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18
Kein Klimagerät auf dem Dach!
- OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 40/05
Pflicht des Wohnungseigentümers zum Rückbau einer Fensteranlage
- OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/03
Wohnungseigentum: Eröffnung eines zusätzlichen Eingangs mittels Wanddurchbruch …
- OLG Düsseldorf, 26.08.2005 - 3 Wx 64/05
Abbedingung des § 21 Abs. 1 WEG in Teilungserklärung für Wohnungseigentumsanlage …
- LG München I, 15.02.2010 - 1 S 15854/09
Wohnungseigentum: Genehmigung der Errichtung einer Parabolantenne auf dem Dach …
- AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 47/18
Ignoranz hilft nicht: Unwirksam bleibt unwirksam!
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 7 A 3350/06
Anspruch auf Untersagung eines Goldschmiedebetriebs aufgrund fehlender …
- AG Hamburg-St. Georg, 03.12.2021 - 980a C 36/21
Beseitigung von Müllbehältern
- LG Köln, 06.06.2019 - 29 S 70/14
WEG - nicht hinzunehmender Nachteil bei Wanddurchbruch
- LG Hamburg, 29.06.2012 - 318 S 188/11
Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung zur Umgestaltung des …
- LG Hamburg, 28.09.2011 - 318 S 25/11
Beschlussanfechtung: Verspätetes Vorbringen des Klägers
- LG Hamburg, 01.06.2012 - 318 S 115/11
Welche baulichen Veränderungen sind nachteilig?
- LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 236/10
Umwandlung Dachterrasse - Vollgeschoss: (Reine) Umgestaltung?
- LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 16/11
Wann ist ein Balkon ein Balkon und keine Loggia?
- AG Hamburg, 10.08.2011 - 102 D 29/11
Plakatieren von Türen mit sexuellen Botschaften verboten!
- LG Köln, 05.10.2017 - 29 S 96/17
WEG - Anbringung Gittertür vor Terrassentür zulässig?
- AG München, 23.07.2009 - 483 C 1500/08
Bauliche Veränderung des Wohnungseigentums: Nachteilige Veränderung des optischen …
- AG Mannheim, 06.04.2005 - 4 UR WEG 251/04
Wohnungseigentum: Nutzung von Wohnräumen als religiöse Versammlungsstätte
- AG Bremen, 08.08.2014 - 29 C 39/14
Einbau bodentiefer Fenster ist keine Sanierung von Dachgauben!
- LG Hamburg, 30.05.2012 - 318 S 176/11
Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch der Mitwohnungseigentümer bei störendem …
- LG München I, 10.11.2011 - 36 S 4112/11
Bei Fassadenumgestaltung gilt das Einstimmigkeitsprinzip!
- AG München, 14.09.2011 - 482 C 26427/10
Umbau einer Eigentumswohnung: Anforderungen an den zu beachtenden Schallschutz
- LG Stuttgart, 20.08.2018 - 19 S 51/17
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Bestimmtheit des Beschlusses über …
- OLG München, 04.12.2007 - 32 Wx 151/07
Zustimmungsbeschluss statt Verwalterzustimmung
- OLG München, 18.07.2005 - 4 Wx 63/05
- AG Stuttgart, 14.12.2009 - 62 C 5164/09
Auslegung von Eigentümerbeschlüssen; Umbau eines Fensters in eine Terrassentür …
- AG Hamburg-St. Georg, 17.08.2018 - 980b C 48/17
Rechtsprechung
BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässige Richtervorlage mangels vorschriftsmäßiger Besetzung bei Beschluss sowie unzureichender Auseinandersetzung mit der Sach- und Rechtslage - Vorschriften des Arbeitsförderungsrechts über die Rückforderung von rechtswidrig erbrachten Leistungen
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für den Erlass eines Aussetzungsbeschlusses und Vorlagebeschlusses an das Bundesverfassungsgericht; Vorabentscheidung im Zusammenhang mit der Verfassungsgemäßheit des Fehlens eines Ermessens der Arbeitsverwaltung in Bezug auf die Rücknahme oder Aufhebung ...
- Judicialis
SGB III § 122 Abs. 2 Nr. 2; ; SGB III § ... 330 Abs. 2; ; SGB III § 330 Abs. 3; ; SGB III § 330 Abs. 3 Satz 1; ; BVerfGG § 80 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 81 a Satz 1; ; SGB X § 45; ; SGB X § 45 Abs. 2 Satz 3; ; SGB X § 48 Abs. 1 Satz 2; ; SGG § 12 Abs. 1 Satz 2; ; SGB IV § 1 Abs. 1 Satz 3; ; SGB IV § 76 Abs. 2; ; SGB IV § 76 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Begründung einer Richtervorlage betreffend die Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte im Leistungsrecht der Arbeitsförderung
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aurich, 25.06.2003 - S 5 AL 101/99
- SG Aurich, 19.05.2004 - S 5 AL 114/02
- BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 5, 172
- NJW 2005, 2844 (Ls.)
- NVwZ 2005, 801
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
Entscheidungserheblichkeit
Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
a) Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ).Dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG genügt ein Vorlagebeschluss daher nur, wenn die Ausführungen erkennen lassen, dass das Gericht die hiernach gebotene Prüfung vorgenommen hat (vgl. BVerfGE 105, 48 ).
Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ; 105, 48 ).
- BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89
Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG
Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
a) Ein Gericht kann eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG nur einholen, wenn es zuvor sowohl die Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift als auch ihre Verfassungsmäßigkeit sorgfältig geprüft hat (vgl. BVerfGE 86, 71 ; 105, 48 ).Dabei muss das Gericht jedenfalls auf nahe liegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 71 ).
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ; 105, 48 ).
- BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvL 26/91
Beamtenkinder
Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ; 105, 48 ). - BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
Der Grundgedanke des Art. 100 Abs. 1 GG, die Autorität des parlamentarischen Gesetzgebers im Verhältnis zur Rechtsprechung zu wahren (vgl. BVerfGE 63, 131 ), gebietet es dabei, dass das Gericht sich seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm in Auseinandersetzung mit den hierfür wesentlichen Gesichtspunkten, insbesondere auch den Erwägungen des Gesetzgebers, bildet, bevor es das Bundesverfassungsgericht anruft. - BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97
Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit
Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 19, 71 ; 54, 159 ; 98, 145 ). - BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92
Beförderungsverbot
Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
Der Vorlagebeschluss muss sich mit der Rechtslage auseinander setzen, die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Rechtsauffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidung von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 92, 277 ; 97, 49 ; 99, 300 ; 105, 48 ). - BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 44/97 R
Arbeitslosenhilfe - Rücknahme - Verwaltungsakt - intertemporales Verfahrensrecht …
Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
Das Sozialgericht hätte insbesondere auch deshalb § 76 Abs. 2 SGB IV in seine Erörterung einbeziehen müssen, weil das Bundessozialgericht für Härtefälle im Arbeitsförderungsrecht ausdrücklich den Erlass als Lösungsweg aufgezeigt hat (…so vor allem BSG;…">117%20AFG%20Nr.%2013#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-4100 § 117 AFG Nr. 13, S. 94;… ebenso ;…">152%20AFG%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-4100 § 152 AFG Nr. 8, S. 25; Urteil vom 19. März 1998 - B 7 AL 44/97 R, SGb 1998, S. 471 f. - Kurzwiedergabe). - BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvL 114/78
Vorlagebefugnis des Vorsitzenden eines Kollegialgerichts - Besetzung der …
Auszug aus BVerfG, 15.04.2005 - 1 BvL 6/03
Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 16, 305 ; 19, 71 ; 54, 159 ; 98, 145 ). - BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvL 6/61
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 25.05.1965 - 1 BvL 16/64
Spruchkörperbesetzung bei Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?
Einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG kann ein Gericht nur in der Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1998, 2 BvL 2/97, juris, Rdnr.26; Beschluss vom 15. April 2005, 1 BvL 6/03, juris, Rdnr. 7).Ist dies ein Klageverfahren, das durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung nach § 124 Abs. 1 SGG entschieden wird, ist der Beschluss nach Art. 100 Abs. 1 GG unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter zu fassen, § 12 Abs. 1 Satz 2 SGG kommt insoweit nicht zur Anwendung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005, 1 BvL 6/03, juris, Rdnr. 7).
- BVerfG, 23.05.2017 - 2 BvL 10/11
Die Anrechnung von Kapitalabfindungen der NATO auf das Ruhegehalt von …
Denn wegen der Abhängigkeit der Vorlage von der im ausgesetzten Verfahren zu treffenden Hauptsache-Entscheidung kommt § 5 Abs. 3 Satz 2 VwGO, wonach bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung die ehrenamtlichen Richter nicht mitwirken, nicht zur Anwendung (vgl. BVerfGE 34, 52 ; BVerfGK 5, 172 zu § 12 Abs. 1 Satz 2 SGG;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juli 2010 - 2 BvL 21/08 -, juris, Rn. 5). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 20 A 1923/11
Rohrleitungsgesetz für die Kohlenstoffmonoxid-(CO)-Pipeline der Bayer AG …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03 u. a. -, NVwZ 2005, 801.
- BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 32.07
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Aussetzung des Verfahrens; …
Das Gericht hat über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 234 EG in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der es die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefragen erheblich sind (wie BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03 und 8/04 - NVwZ 2005, 801 zum Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG).Der Senat hat über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Vorabentscheidung in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der er die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefragen erheblich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 - 1 BvL 6/03 und 8/04 - NVwZ 2005, 801 zum Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG m.w.N.).
- BVerfG, 26.07.2010 - 2 BvL 21/08
Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit der Besoldung von …
Ein Gericht kann einen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG, § 80 Abs. 1 BVerfGG nur in derjenigen Besetzung fassen, in der es die Entscheidung hätte treffen müssen, für die die Vorlagefrage erheblich ist (vgl. BVerfGE 1, 80 ; 16, 305 ; 29, 178 ; 34, 52 ; 54, 159 ; 98, 145 ; 114, 303 ; BVerfGK 5, 172 ). - BVerwG, 31.03.2008 - 10 C 15.07
Irak, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Vorlagebeschluss, EuGH, …
II 6 Der Senat hat über die Aussetzung des Verfahrens und die Einholung einer Vorabentscheidung in der gleichen Besetzung zu entscheiden, in der er die Entscheidung treffen müsste, für die die Vorlagefragen erheblich sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. April 2005 1 BvL 6/03 und 8/04 NVwZ 2005, 801 zum Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG m.w.N.). - LSG Bayern, 14.08.2008 - L 7 AS 304/07 Schließlich bestünden noch andere Möglichkeiten, um eventuelle Unbilligkeiten auszugleichen, beispielsweise ein Erlass, Teilerlass oder eine Stundung (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 15.04.2005 - 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04).
- SG Koblenz, 10.01.2007 - S 9 AL 302/06
Kappung der Frist für den Beitritt von langjährig Selbständigen zur gesetzlichen …
Die Kammer - die diese Entscheidung in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Richtern als Beisitzern zu treffen hatte (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG; vgl. Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 15.4.2005, 1 BvL 6/03, 1 BvL 8/04, m.w.N.) - ist davon überzeugt, dass die Regelung des § 434j Abs. 2 Satz 2 SGB III, angefügt durch Art. 2 Nr. 9 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006 (BGBl I 1007, 1017, ausgegeben zu Bonn am 25.7.2006), in Kraft getreten mit Wirkung vom 1.6.2006, verfassungswidrig ist, nämlich Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt. - LSG Hessen, 22.10.2010 - L 7/10 AL 1135/03
Sozialgerichtliches Verfahren - Unbeachtlichkeit der gegenüber einem …
Soweit gegen die zwingende Regelung verfassungsrechtliche Bedenken erhoben werden (zB Vorlagebeschlüsse des SG Aurich vom 19.5.2004 - S 5 AL 114/02 und 25.6.2003 - S 5 AL 101/99; Nichtannahme mangels Zulässigkeit der Vorlage: BVerfG, 15.4.2005 - 1 BvL 6/03 und 1 BvL 8/04), weil ein Ermessen selbst in atypischen Fällen nicht eingeräumt ist, kommt dem vorliegend keine entscheidungserhebliche Bedeutung zu. - LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - L 9 AL 131/18 Einem Anspruch auf einen Erlass steht bereits entgegen, dass § 76 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 des Sozialgesetzbuches Viertes Buch (SGB IV) den Erlass der Forderung in das Ermessen des Versicherungsträgers stellt (so insbesondere BVerfG, Beschluss vom 15.04.2005 - 1 BvL 6/03 u.a. - juris Rn. 10; s.a. BSG…, Urteil vom 04.03.1999 - B 11/10 AL 5/98 R - juris Rn. 19;… von Boetticher, in: jurisPK-SGB IV, 3.Aufl., § 76 Rn. 41).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2011 - L 11/12 AL 118/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2010 - L 13 AS 340/09
- SG Gelsenkirchen, 03.12.2020 - S 20 AL 51/20
- BSG, 21.12.2010 - B 4 AS 119/10 B