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   BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86   

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BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86 (https://dejure.org/1992,1535)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86 (https://dejure.org/1992,1535)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 (https://dejure.org/1992,1535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahrens bei Ausschluß jeglicher Korrekturmöglichkeiten justizimmanenter Fehler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Zulassung - Urteilstenor - Auslegung des Prozeßrechts - Verkennung der Grundrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1496
  • NVwZ 1992, 657 (Ls.)
  • NZA 1992, 383
  • BB 1992, 644
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86
    Verfassungsrecht ist aber verletzt, wenn Auslegungsfehler erkennbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86
    Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet unter anderem den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 52, 203 [207]; 74, 228 [234]).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86
    Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet unter anderem den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 52, 203 [207]; 74, 228 [234]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86
    Das Arbeitsgericht hat die Beschwerdeführerin weder in ihren Rechten aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzt noch in ihr Recht auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ) eingegriffen (vgl. BVerfGE 67, 90 [94 f.]).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86
    Das Rechtsstaatsprinzip gewährleistet unter anderem den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen (vgl. BVerfGE 50, 1 [3]; 52, 203 [207]; 74, 228 [234]).
  • BAG, 23.11.1994 - 4 AZR 528/92

    Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen

    2.a) So hat es das Bundesverfassungsgericht in zwei Beschlüssen der Zweiten Kammer des Ersten Senats vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1140/86 - BB 1992, 644 [BVerfG 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86]; - 1 BvR 1184/86 - EzA § 64 ArbGG 1979 Nr. 29) als einen Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Gebot fairer Verfahrensgestaltung angesehen, wenn die wirksame Zulassung eines Rechtsmittels durch das Gericht der Verkündung bedarf und deren versehentliches Unterbleiben nicht mehr korrigiert werden kann.

    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Januar 1992 (- 1 BvR 1140/86 - BB, aaO) hatte nämlich (auch) den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 19. August 1986 (BAGE 52, 375, 376 ff. = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO) zum Gegenstand, in dem die Gründe für die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erneut ausgeführt worden waren und der sich dabei auch auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 27. April 1976 (AP, aaO) berufen hatte.

    Damit käme es zu einem ähnlichen wie dem vom Bundesverfassungsgericht in seinen Beschlüssen vom 15. Januar 1992 (aaO) als verfassungswidrig bewerteten Ergebnis, nämlich daß dem Gericht die Korrektur eines der Zulassung eines Rechtsmittels entgegenstehenden Versehens nicht möglich ist, und zwar jetzt wegen Unkenntnis des hierbei einzuschlagenden Weges.

  • BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen

    Diese Rechtsprechung wurde vom Bundesverfassungsgericht beanstandet (BVerfG Beschlüsse vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 - BB 1992, 644 und - 1 BvR 1184/86 - AP Nr. 16 zu § 64 ArbGG 1979).
  • BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz

    Diese Rechtsprechung wurde vom Bundesverfassungsgericht beanstandet (BVerfG Beschlüsse vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 - BB 1992, 644 und - 1 BvR 1184/86 - AP Nr. 16 zu § 64 ArbGG 1979).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2003 - 13 W 12/03

    Berichtigung einer vollstreckbaren Urkunde: Unvollständige Bezeichnung eines

    Die gesetzliche Regelung in § 319 ZPO ist, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 15.01.1992 (abgedruckt in NJW 1992 Seite 1496) festgestellt hat, auch Ausdruck des das Prozessrecht durchziehenden Prinzips der Rücksichtnahme auf die Rechtsuchenden und ihrer fairen Behandlung, weshalb sich nach Auffassung des Gerichtes ein -zumindest stark restriktive Handhabung der Vorschrift verbietet.
  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 21/91

    Ermittlung des Einkommens für die Zahlung von Erziehungsgeld - Berücksichtigung

    Auf welchem Wege das am besten zu geschehen hat, schreibe das Verfassungsrecht nicht vor (BVerfG 1. Senat 2. Kammer vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 - NJW 1992, 1496 = SGb 1992, 349).
  • BSG, 04.12.1997 - 3 BS 1/97

    Entscheidung über die Unzulässigkeit des Rechtswegs, Bindungswirkung,

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hält in Anwendung dieses Gebots in bestimmten Fällen eine Korrekturmöglichkeit bei einer versehentlich unterbliebenen Verkündung einer Rechtsmittelzulassung für erforderlich (BVerfG NJW 1992, 1496).
  • LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

    Da die Revisionszulassung im Tenor versehentlich unberücksichtigt geblieben ist, hatte nach 319 ZPO ein entsprechender Berichtigungsbeschluss zu ergehen (BVerfG vom 15.02.1992, BB 1992, 644 ).
  • OLG Celle, 19.11.2013 - 17 WF 233/13

    Berichtigung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich hinsichtlich eines

    Im Übrigen liegt eine Unrichtigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 S. 1 FamFG nur dann vor, wenn und soweit die im Beschluss verlautbarte Entschließung des Gerichts durch technische oder andere, im Justizalltag unvermeidliche Fehlleistungen und Irrtümer verfälscht wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Januar 1992 - 1 BvR 1140/86 -, NJW 1992, 1496, Tz. 17).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2008 - 2 L 378/06

    sten der behördlichen Überwachung der Abwassereinleitung

    Das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschl. v. 15.01.1992 - 1 BvR 1140/86 -, NJW 1992, 1496) hat diese Rechtsprechung (insbesondere des BAG) jedoch beanstandet und hierzu ausgeführt, es stelle einen Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Gebot fairer Verfahrensgestaltung dar, wenn die wirksame Zulassung eines Rechtsmittels durch das Gericht der Verkündung bedürfe und deren versehentliches Unterbleiben nicht mehr korrigiert werden könne.
  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 121/00

    Berichtigung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten wegen

    Nach §§ 95 Abs. 1 PatG, 319 Abs. 1 ZPO kann das Gericht Versehen korrigieren, die zu einer offensichtlichen Verfälschung des Rechtsspruches geführt haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.1.1992 - 1 BvR 1140/96, NJW 1992, 1496).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 244/95

    Kündigungsfrist: tariflich geregelte ordentlichen Kündigung

  • OLG Braunschweig, 01.06.2023 - 3 W 900/22

    Gefahr; gegenwärtige Gefahr; Gefahrenbegriff; qualifizierter Gefahrenbegriff;

  • BFH, 20.10.1997 - V B 80/97
  • LAG Saarland, 12.01.2000 - 1 Sa 79/99

    Verhältnis eines Tarifvertrages zu höherrangigem Recht; Beeinflussung der Höhe

  • VerfGH Sachsen, 15.06.2017 - 49-IV-17
  • VG Trier, 31.01.2012 - 1 K 1392/11

    Pflicht zur Rückstellmusterbildung bei Arzneimitteln

  • OLG Nürnberg, 06.07.1992 - 8 W 1763/92

    Sofortige Beschwerde gegen Beschwerdeentscheidung im Richterablehnungsverfahren

  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 103/94

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Verletzung des Rechts auf

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Rechtsprechung
   BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2295
BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90 (https://dejure.org/1991,2295)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1991 - 2 AZR 633/90 (https://dejure.org/1991,2295)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 633/90 (https://dejure.org/1991,2295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit einer Personalratswahl - Kündigungsbefugnis des Vorsitzenden des Bezirksjugendring-Vorstands - Befugnisse des besonderen Vertreters als zusätzliches Vereinsorgan - Vollmacht zur "Anstellung" von Mitarbeitern als Oberbegriff für Begründung und Beendigung von ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BayPVG Art. 6, 72, 77; ArbGG 1979 § 72; BGB § 30
    Nichtigkeit einer Personalratswahl in einer Nebenstelle einer Dienststelle bei fehlendem Beschluß über die Durchführung einer eigenen Wahl

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 383 (Ls.)
  • BB 1991, 2163
  • DB 1992, 636
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII P 9.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Fehlt es an einer personalratsfähigen Dienststelle, so ist die bei einer solchen Stelle durchgeführte Wahl nichtig, wenn das Fehlen einer Dienststelle offensichtlich ist (BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57] - für das PersVG; BVerwG Beschluß vom 13. Mai 1987 - 6 P 20.85 - PersR 1987, 193 - für das PersVG BW; Dietz/Richardi, aaO; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 6 Rz 27; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, aaO, Art. 6 Rz 27b).

    Das Fehlen dieser Voraussetzung für die Verselbständigung und die erst dann zulässige Wahl ist offensichtlich, weil sich dies aus dem Gesetzeswortlaut ergibt und deshalb für jedermann offenkundig ist, anders als in den Fällen, in denen die sachlichen Voraussetzungen für eine Verselbständigung, wie z.B. die räumlich weite Entfernung von der Hauptdienststelle, nicht vorliegen, die Beantwortung dieser Frage aber einer nicht immer einfachen Prüfung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls bedarf (vgl. BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57]).

  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Als verhaltensbedingter Grund kommt daher nur ein solcher in Betracht, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (vgl. BAG Urteile vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - und vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 5 und 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Als verhaltensbedingter Grund kommt daher nur ein solcher in Betracht, der einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber zur Kündigung bestimmen kann (vgl. BAG Urteile vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - und vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 5 und 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 358/89

    Kündigungsbefugnis eines Vereinsvertreters

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Der besondere Vertreter ist ein zusätzliches Vereinsorgan, dessen Stellung auf satzungsmäßiger Grundlage beruht und dem bestimmte Aufgaben zur selbständigen, eigenverantwortlichen Erfüllung übertragen sind (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1990 - 2 AZR 358/89 - AP Nr. 1 zu § 30 BGB, zu II 1 und 2 der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 24.09.1987 - 2 AZR 26/87

    Fristgerechte Kündigung wegen entgeltlicher Vermittlung der Einstellung eines

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der revisionsrechtlichen Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob das Berufungsgericht den Begriff der Sozialwidrigkeit verkannt hat, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter die Vorschrift des § 1 KSchG Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob die erforderliche Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, insbesondere ob sie widerspruchsfrei oder offensichtlich falsch ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 24. September 1987 - 2 AZR 26/87 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Das Berufungsgericht hat ungeprüft gelassen, ob der Bezirksjugendring ... eine selbständige Verwaltung (Dienststelle; vgl. dazu BAG Urteil vom 25. September 1956 - 3 AZR 102/54 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG) im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist und im Hinblick auf die Zahl der dort Beschäftigten der Kläger den allgemeinen Kündigungsschutz nach § 1 KSchG nicht in Anspruch nehmen kann.
  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 P 20.85

    Personalrat - Zustimmungsverweigerung - Einstellung - Nichtigkeit eines

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Fehlt es an einer personalratsfähigen Dienststelle, so ist die bei einer solchen Stelle durchgeführte Wahl nichtig, wenn das Fehlen einer Dienststelle offensichtlich ist (BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57] - für das PersVG; BVerwG Beschluß vom 13. Mai 1987 - 6 P 20.85 - PersR 1987, 193 - für das PersVG BW; Dietz/Richardi, aaO; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 6. Aufl., § 6 Rz 27; Ballerstedt/Schleicher/Faber/Eckinger, aaO, Art. 6 Rz 27b).
  • BAG, 07.12.1961 - 2 AZR 12/61

    Faktisches Arbeitsverhältnis - Beendigung durch einseitige Erklärung - Fristlose

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Hierbei kann offen bleiben, ob die Auslegung nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Überprüfung wie bei untypischen Verträgen unterliegt oder vom Revisionsgericht selbständig vorzunehmen ist (vgl. dazu BAG Urteil vom 21. April 1956 - 2 AZR 254/54 - AP Nr. 2 zu § 549 ZPO; BAGE 12, 104, 106 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
  • BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der revisionsrechtlichen Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob das Berufungsgericht den Begriff der Sozialwidrigkeit verkannt hat, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter die Vorschrift des § 1 KSchG Denkgesetzen oder Erfahrungssätzen widerspricht und ob die erforderliche Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, insbesondere ob sie widerspruchsfrei oder offensichtlich falsch ist (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG Urteil vom 24. September 1987 - 2 AZR 26/87 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • BAG, 16.03.1961 - 2 AZR 539/59

    Wiederholte Androhung einer außerordentlichen Kündigung - Verhaltensbedingte

    Auszug aus BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 633/90
    Der Arbeitnehmer muß in der Regel schuldhaft gegen die ihm obliegenden Vertragspflichten verstoßen haben (BAGE 11, 57 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung).
  • RG, 09.03.1938 - VI 212/37

    1. Ist eine Auskunft als solche ein Rechtsgeschäft? 2. Kann der Geschäftsherr,

  • BAG, 21.04.1956 - 2 AZR 254/54

    Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit - Satzung - Eingetragener Verein -

  • RG, 06.12.1939 - VI 104/39

    1. Unter welcher Voraussetzung ist der Rendant einer Sparkasse ihr

  • LAG Hamm, 30.06.2004 - 18 Sa 836/04

    Fristlose Kündigung, schwere Beleidigung des Vorgesetzten auf einer

    a) Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, können einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an sich rechtfertigen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/01 - DB 2003, 1797; BAG, Urteil vom 11.07.1991 - 2 AZR 633/90 - NZA 1992, 383).
  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

    Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

    Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht davon aus, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder dessen Vertreters, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betreffenden bedeuten, eine verhaltensbedingte Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG rechtfertigen können (BAG 11. Juli 1991 - 2 AZR 633/90 - AP LPVG Bayern Art. 6 Nr. 1; 6. Februar 1997 - 2 AZR 38/96 - RzK I 6a Nr. 146).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 38/96

    Rechtmäßigkeit der arbeitgeberseitigen außerordentlichen Kündigung eines

    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seines Vertreters, die nach Form oder Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, sind - davon geht auch das Berufungsgericht aus - an sich geeignet, einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darzustellen (vgl. BAG Urteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 633/90 - AP Nr. 1 zu Art. 6 LPVG Bayern; KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 310; Hueck/v. Hoyningen-Huene, KSchG, 12. Aufl., § 1 Rz 327; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 8. Aufl., § 125 VII 12; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 6. Aufl., Rz 530, jeweils m.w.N.).
  • LAG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 Sa 2062/97

    Interessenabwägung im Rahmen von § 626 Abs. 1 BGB; Entbehrlichkeit einer

    Vielmehr gilt ein objektiver Maßstab, in dem es nämlich auf einen ruhig und verständig urteilenden Arbeitgeber ankommt (BAG v. 11.07.1991 - 2 AZR 633/90 - AP Nr. 1 zu Art. 6 LPVG Bayern; BAG v. 21.05.1992 - 2 AZR 10/92 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 43).
  • LAG Düsseldorf, 21.01.2020 - 14 Sa 525/19

    Verhaltensbedingte Kündigung bei Störung Betriebsfrieden

    Dementsprechend unterfallen bewusst falsche Tatsachenbehauptungen sowie eine reine Schmähkritik nicht mehr dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG (Münchener Kommentar zum BGB-Hergenröder, 8. Aufl. 2006, § 1 KSchG, Rn. 288 f.; Grobys/Panzer-Heemeyer, StichwortKommentar, Arbeitsrecht, 3. Aufl., Edition 10/2019, Kündigung, verhaltensbedingte, Rn. 34 ff.; BAG vom 11.07.1991 - 2 AZR 633/90, AP LPVG Bayern Art. 6 Nr. 1; BAG vom 06.02.1997 - 2 AZR 38/96, juris; BAG vom 06.11.2003 - 2 AZR 177/02, BeckRS 2004, 40345; zu Art. 626 Abs. 1 BGB vgl. nur BAG vom 18.12.2014 - 2 AZR 265/15, AP BGB § 626 Nr. 250).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 3 Sa 1429/09

    Kündigung eines Arztes bei Streit um Entwicklung einer Krankenhaussoftware;

    Ist die ordentliche Kündigung vom 23. Februar 2009 nach alledem rechtswirksam und hat sie daher das Arbeitsverhältnis der Parteien zum 30. September 2009 aufgelöst, so hat das Berufungsgericht über die Frage der Rechtswirksamkeit der zum selben Termin erklärten ordentlichen Kündigung vom 3. März 2009 nicht entscheiden müssen (vgl. etwa BAG 2 AZR 633/90 vom 11. Juli 1991; BAG 2 AZR 416/92 vom 4. Februar 1993, NZA 94, 214 zum Aufhebungsvertrag zum selben Termin).
  • LAG München, 29.11.2005 - 8 Sa 803/05

    Kündigungsschutzklage

    Deshalb kommt als verhaltensbedingter Grund nur ein solcher in Betracht, den eine ruhig und verständig urteilende Arbeitgeberin zur Kündigung bestimmen kann (BAG vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 633/90 - AP Nr. 1 zu Art. 6 LPVG Bayern).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - 1 A 4778/03

    Feststellung der Nichtigkeit der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung -

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Oktober 1958 - VII P 9.57 -, BVerwGE 7, 251, vom 13. Mai 1987 - 6 P 20.85 -, PersR 1987, 193 = PersV 1988, 401 = ZBR 1987, 350, und vom 18. Januar 1990 - 6 P 8.88 -, PersR 1990, 108; BAG, Urteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 633/90 -, PersR 1992, 35 = PersV 1992, 259, sowie Beschlüsse vom 29. April 1998 - 7 ABR 42/97 -, BAGE 88, 322, und vom 22. März 2000 - 7 ABR 34/98 -, BAGE 94, 144; Beschluss des Fachsenats vom 10. Februar 1999 - 1 A 3656/97.PVL -, PersR 1999, 213; Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, a.a.O., § 22 Rn. 119.
  • LAG Baden-Württemberg, 29.06.1993 - 14 Sa 101/92

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung; Verhaltensbedingte Kündigung wegen

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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 25.09.1991 - 13 Sa 39/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4985
LAG Berlin, 25.09.1991 - 13 Sa 39/91 (https://dejure.org/1991,4985)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25.09.1991 - 13 Sa 39/91 (https://dejure.org/1991,4985)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25. September 1991 - 13 Sa 39/91 (https://dejure.org/1991,4985)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    Gesetz über die Inkraftsetzung von Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland in der DDR vom 21.6.1990 (GBl. DDR Teil I S. 357) § 30 Nr. 3, VO zu Übergangsregelungen bis zur... erstmaligen Wahl der Betriebsräte vom 11.7.1990 (GBl. DDR Teil I, S. 715), AGB DDR Präambel, §§ 1, 12, 24, 24a, 28, BetrVG §§ 77, 111, 112, BGB §§ 140, 164, 328, 611
    Unwirksamkeit eines vor dem 1.7.1990 in der ehemaligen DDR abgeschlossenen Sozialplans

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wirksamkeit; Sozialplan; DDR; Betriebsrat; Vertrag zugunsten Dritter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 383 (Ls.)
  • BB 1992, 67
  • DB 1991, 2678
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin, 20.01.1992 - 9 Sa 67/91

    Betriebsvereinbarung: Wirksamkeit von vor Inkrafttreten des BetrVG geschlossenen

    Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt kann rechtlich nicht anders beurteilt werden (vgl. dazu im einzelnen LAG Berlin vom 25.9.199, DB 1991, 2678 = BB 1992, 67 mit weiteren Nachweisen).

    Insoweit wird vollinhaltlich auf die Ausführungen im Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin von 25. September 1991 (BB 1992, 67) Bezug genommen.

  • LAG Brandenburg, 12.05.1998 - 2 Sa 861/97

    Betriebliche Zusatzrente für Arbeitnehmer der volkseigenen Betriebe der DDR;

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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 06.09.1991 - 2 Ta BV 3/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2956
LAG Berlin, 06.09.1991 - 2 Ta BV 3/91 (https://dejure.org/1991,2956)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06.09.1991 - 2 Ta BV 3/91 (https://dejure.org/1991,2956)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06. September 1991 - 2 Ta BV 3/91 (https://dejure.org/1991,2956)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schriftform; Betriebsvereinbarung; Betriebsrat; Beschluss; Bindungswirkung; Fotokopie

  • rechtsportal.de

    Betriebsvereinbarung: Schriftformerfordernis

  • Der Betrieb

    §§ 77 Abs. 2 Satz 1 und 34 Abs. 2 Satz 1 BetrVG
    Betriebsratsbeschluß über Betriebsvereinbarungsentwurf: Keine Bindung vor Unterzeichnung durch Betriebsrat und Arbeitgeber

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 383
  • BB 1992, 68
  • DB 1991, 2593
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 415/90

    Verzugslohn bei Regelungsabrede über Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Berlin, 06.09.1991 - 2 TaBV 3/91
    Dieses Ziel könnte durch eine Regelungsabrede nicht erreicht werden, da sie keine normative Kraft hat, sondern nur durch Änderung der Arbeitsverträge für alle Arbeitnehmer des Betriebes durchgesetzt werden kann (BAG vom 14.2.1991 - 2 AZR 415/90 -).
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 129/04

    1. Beschränkung der Berufung auf den Hilfsantrag 2. Nachteilsausgleich als

    Wegen des ähnlichen Wortlauts der Vorschriften des § 77 Abs. 2 BetrVG ist die Schriftform auch für alle übrigen Betriebsvereinbarungen als Wirksamkeitsvoraussetzung anzusehen (vgl. LAG Berlin , Bes. v. 06.09.1991 - 2 TaBV 3/91, AiB 1992, 295 [ Kuster ] = DB 1991, 2593), so dass eine formlose Regelungsabsprache in Fällen, in denen das Gesetz Sonderregelungen durch Betriebsvereinbarungen zulässt, nicht genügt.
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