Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - 22 U 4/00   

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https://dejure.org/2000,4408
OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - 22 U 4/00 (https://dejure.org/2000,4408)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.07.2000 - 22 U 4/00 (https://dejure.org/2000,4408)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 22 U 4/00 (https://dejure.org/2000,4408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schlußrechnung; Gutachtenkosten; Offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachten; Fehler des Sachverständigen; Begutachtung; Treppenbau

  • Judicialis

    BGB § 319

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 319
    Rechtsnatur einer Abrede über die Begutachtung von Mängeln bei einem Bauvorhaben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Quotelung der Gutachterkosten bei Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2001, 207
  • BauR 2000, 1771
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1979 - X ZR 40/77

    Rechtsverbindlichkeit eines Schiedsgutachtens; Maßstab für die Überprüfung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - 22 U 4/00
    Neuer Sachvortrag ist nicht zu berücksichtigen, da es nur darauf ankommt, ob dem Schiedsgutachter bei der Beurteilung des ihm vorgelegten Materials ein Fehler unterlaufen ist (vgl. BGH NJW 1979, 1885, 1886).
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZR 126/91

    Zivilprozess: Verfahrensmangel infolge nicht dokumentierter mündlicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - 22 U 4/00
    Eine Beweiserhebung ist in diesem Zusammenhang nur geboten, wenn Tatsachen behauptet werden, die für das Gericht schlüssig auf einen Mangel der Leistungsbestimmung hindeuten (vgl. NJW-RR 1993, 1034, 1035 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 26 U 24/05

    Vergütungsanspruch des Schiedsgutachters: Leistungsverweigerungsrecht bei

    Für die Beurteilung der Frage, ob eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, kommt es auf den Sachverhalt an, den die Parteien dem Schiedsgutachter unterbreitet haben (vgl. BGH, NJW 1987, 21; OLG Koblenz, VersR 1997, 963, OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1771).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.05.2000 - 15 U 85/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6013
OLG Köln, 09.05.2000 - 15 U 85/99 (https://dejure.org/2000,6013)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.05.2000 - 15 U 85/99 (https://dejure.org/2000,6013)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - 15 U 85/99 (https://dejure.org/2000,6013)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.06.1984 - III ZR 81/83

    Inhalt der Widerrufsbelehrung beim finanzierten Abzahlungskauf

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 15 U 85/99
    Dafür ist bei einem Darlehen erforderlich, dass sich der Kreditnehmer nur wegen seiner wirtschaftlich schwächeren Lage, seiner Rechtsunkundigkeit oder seiner Geschäftsungewandtheit auf den ihn übermäßig belastenden Vertrag eingelassen hat; die Bank muss dies bei Vertragsschluss erkannt oder sich wenigstens leichtfertig dieser Einsicht verschlossen haben, wofür bei Verträgen mit Teilzahlungsbanken nach der Rechtsprechung des BGH bei Vorliegen der objektiven Voraussetzungen eine Vermutung spricht (BGH NJW 1984, 2292, 2294; NJW-RR 90, 304).
  • BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94

    Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 15 U 85/99
    Soweit das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung die entsprechende Fundstelle bei Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 138 Rdnr. 26 und die dort aufgeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs NJW 1995, 1019) heranzieht, wird diese Auffassung durch die zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht gestützt, da sich dieser in der angeführten Entscheidung allenfalls mit der entsprechenden Anwendung der zu Ratenkreditverträgen ergangenen Rechtsprechung auf Finanzierungsleasingverträge geäußert hat.
  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 15 U 85/99
    Die Einschaltung eines Vermittlers liegt im allgemeinen im weitaus überwiegenden Interesse der Bank, da ihr die Tätigkeit des Vermittlers eigenen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Anwerbung und Überprüfung der Kunden oder die Unterhaltung weiterer Zweigstellen erspart, während für die Kunden die Dienste des Vermittlers häufig nicht als gesonderte Leistung in Erscheinung treten (BGHZ 80, 153, 167; BGH NJW 1987, 181, 182).
  • BGH, 08.07.1982 - III ZR 1/81

    Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäftes - Auffälliges

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 15 U 85/99
    Es genügt, wenn der Wucherer von dem auffälligen Leistungsmissverhältnis und der Ausbeutungssituation Kenntnis hat und sich diese vorsätzlich zu Nutze macht (vgl. dazu statt vieler BGH NJW 1982, 2767, 2768; NJW 1985, 3006, 3007).
  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 47/84

    Sittenwidrigkeit - Wucherähnliches Rechtsgeschäft - Geschäftsabschlußangebot

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 15 U 85/99
    Es genügt, wenn der Wucherer von dem auffälligen Leistungsmissverhältnis und der Ausbeutungssituation Kenntnis hat und sich diese vorsätzlich zu Nutze macht (vgl. dazu statt vieler BGH NJW 1982, 2767, 2768; NJW 1985, 3006, 3007).
  • BGH, 02.10.1986 - III ZR 163/85

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages; Einbeziehung aller Vermittlerkosten;

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 15 U 85/99
    Die Einschaltung eines Vermittlers liegt im allgemeinen im weitaus überwiegenden Interesse der Bank, da ihr die Tätigkeit des Vermittlers eigenen organisatorischen und finanziellen Aufwand für die Anwerbung und Überprüfung der Kunden oder die Unterhaltung weiterer Zweigstellen erspart, während für die Kunden die Dienste des Vermittlers häufig nicht als gesonderte Leistung in Erscheinung treten (BGHZ 80, 153, 167; BGH NJW 1987, 181, 182).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 201/88

    Sittenwidrigkeit - Ratenkredit - Gewerblicher Kredit - Rechtsprechungsgrundsätze

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 15 U 85/99
    Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung wird bei einem verzinslichen Darlehen dann angenommen, wenn der Vertragszins den marktüblichen Vergleichszins relativ um 100% übersteigt (BGH NJW-RR 1989, 1068; weitere Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB-Kommentar, 59. Aufl., § 138 Rdn. 27).
  • BGH, 11.12.1990 - XI ZR 69/90

    Sittenwidrigkeit eines Ratenkredits ohne Zinsanpassungsklausel

    Auszug aus OLG Köln, 09.05.2000 - 15 U 85/99
    Der in der Rechtsprechung (BGH NJW 1991, 834) hierzu entwickelte Grundsatz, dass in einem solchen Fall ein auffälliges Missverhältnis erst bei einer Überschreitung des Vergleichszinses um 110% als gegeben anzusehen sei, bezieht sich nur auf langfristige Kredite.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 20.03.2000 - 8 WF 49/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14495
OLG Naumburg, 20.03.2000 - 8 WF 49/00 (https://dejure.org/2000,14495)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.03.2000 - 8 WF 49/00 (https://dejure.org/2000,14495)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. März 2000 - 8 WF 49/00 (https://dejure.org/2000,14495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Abweichung eines im vereinfachten Verfahren erlassenen Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses vom Antrag; Anforderungen an den konkret zu stellenden Antrag auf Unterhaltsfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1612a; ZPO § 645; KindUG Art. 2, Art. 7
    Kindesunterhalt nach Regelbetrag-Verordnung - konkrete Forderung - Anrechnung von Kindergeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 443
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 28.11.2001 - 9 UF 291/01

    Einbeziehung des anzurechnenden Kindergeldanteils in die Dynamisierung des Tenors

    Wie bereits zuvor angesprochenen, hat der Senat keine Bedenken, auch den anzurechnenden Kindergeldanteil (§ 1612 b BGB ) durch Bezugnahme auf die jeweilige gesetzliche Höhe und Angabe, um das wievielte Kind es sich handelt, in die Dynamisierung einzubeziehen (ebenso OLG Stuttgart DAV 1999, 771; OLG Jena NJW-RR 2000, 1027 ; Palandt/Diederichsen, BGB , § 1612 a Rdn. 12; a.A.: OLG Naumburg OLGR 2000, 465; Wendl/Scholz, aaO., § 2 Rdn. 246 g).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.04.2000 - 15 UF 160/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12386
OLG Koblenz, 18.04.2000 - 15 UF 160/00 (https://dejure.org/2000,12386)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.04.2000 - 15 UF 160/00 (https://dejure.org/2000,12386)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. April 2000 - 15 UF 160/00 (https://dejure.org/2000,12386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsanspruch; Urteil; Titel; Unterhaltstitel; Umstellung; Altersstufe; Unterhalt

  • Judicialis

    KindUG Art. 5 § 3 Abs. 2; ; ZPO § 645 ff; ; ZPO § 648 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Anpassung eines Unterhaltstitels nach Altersstufen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Wittlich - 8 FH 8/99
  • OLG Koblenz, 18.04.2000 - 15 UF 160/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 28.12.1998 - 15 WF 578/98

    Antrag auf Änderung eines Unterhaltstitels auf Grund Änderung der Höhe des

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.04.2000 - 15 UF 160/00
    Damit hat der Gesetzgeber ausdrücklich klargestellt, dass die umzustellenden Unterhaltstitel nicht nur bezüglich der Möglichkeit der Dynamisierung sondern auch bezüglich der vorgesehenen Laufzeit (3 Altersstufen) den neuen Titeln entsprechen sollen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 28. Dezember 1998 FamRZ 1999, 659 und Beschluss vom 15. Juli 1999 DAVorm 1999, 720 f).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 12.04.2000 - 8 U 198/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19216
OLG Hamburg, 12.04.2000 - 8 U 198/99 (https://dejure.org/2000,19216)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12.04.2000 - 8 U 198/99 (https://dejure.org/2000,19216)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 12. April 2000 - 8 U 198/99 (https://dejure.org/2000,19216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Anspruch des HV auf Buchauszug, Beschränkung auf die in den Büchern des U vorhandenen Angaben, Unmöglichkeit, Auskunftsanspruch zur Vorbereitung des AA

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 413 O 108/99
  • OLG Hamburg, 12.04.2000 - 8 U 198/99
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 21.03.1997 - 35 U 24/96

    Anforderungen an ordnungsgemäßen Buchauszug i. S. d. § 87 c Abs. 2 HGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 12.04.2000 - 8 U 198/99
    Grundsätzlich können demgemäß im Rahmen des Buchauszuges auch Angaben über die in dem angefochtenen Urteil aufgeführten Einzelheiten verlangt werden (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1997, 1322; Küstner/v. Manteuffel, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 2. Aufl., Rnr. 1447).
  • OLG Bamberg, 27.05.2008 - 4 W 68/07

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung eines Titels auf Erteilung eines Buchauszugs -

    Abgesehen davon werden die von der Gläubigerin vermissten Ausführungsdetails grundsätzlich in Geschäftsbüchern nicht erfasst, so dass sie auch aus diesem Grund keiner Mitteilungspflicht unterliegen (vgl. hierzu OLG Hamburg OLGR 2000, 465).
  • LG Hamburg, 07.04.2021 - 401 HKO 23/16

    Provisionsklage des Handelsvertreters im Wege der Stufenklage: Voraussetzungen

    Gegenstand des Anspruchs auf Bucheinsicht ist, ebenso wie beim Buchauszug, nur das, was in den Büchern des Unternehmens steht, nicht, was dort hätte stehen müssen oder möglicherweise von Dritten zu beschaffen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 21.03.2001, Az. VIII ZR 149/99; OLG Hamburg, Urteil vom 08.12.2000, Az. 14 U 236/99; OLG Hamburg, Urteil vom 12.04.2000, Az. 8 U 198/99; alle zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 08.12.2000 - 14 U 236/99

    Zu den Voraussetzungen einer Erledigung eines Klageanspruchs bei Erteilung eines

    Dies aber ist eine Frage, die nach der Gesetzessystematik nicht im Rahmen des Anspruches auf Erteilung eines Buchauszuges gemäß § 87 c Abs. 2 HGB zu prüfen ist (so auch OLG Hamburg, Urt. v. 12.4.2000 zum Az. 8 U 198/99).
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