Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3608
OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01 (https://dejure.org/2003,3608)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.06.2003 - 6 U 3219/01 (https://dejure.org/2003,3608)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 6 U 3219/01 (https://dejure.org/2003,3608)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3608) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses für Kosten der Selbstbeseitigung von Mängeln; Rückzahlung wegen gegenwärtiger Unmöglichkeit der beabsichtigten Mangelbeseitigung; Ausschluss des Anspruchs auf Vorschusszahlung aus Treu und Glauben

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses für die voraussichtlichen Kosten einer Selbstbeseitigung vorhandener Werkmängel im Falle einer Unausführbarkeit der Mängelbeseitigung in absehbarer Zeit

  • Judicialis

    BGB § 637 Abs. 3 n.F.; ; BGB § 633 Abs. 3 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenvorschuss des Werkunternehmers bei nicht absehbarer Durchführbarkeit der Selbstbeseitigung eines Mangels durch Besteller?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Vorschuss für Mangelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger kann von SubU keinen Vorschuss verlangen, wenn Käufer Nachbesserung für längere Zeit ablehnt! (IBR 2003, 529)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1601
  • MDR 2003, 1222
  • NZBau 2003, 614
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH muß ein gezahlter Vorschuß zurückgezahlt werden, wenn die Nachbesserung nicht durchgeführt werden kann (vgl. BGHZ 68, 372, 378) oder feststeht, daß der Auftraggeber sie nicht mehr ernsthaft betreibt (vgl. BGH BauR 84, 406, 408).
  • BGH, 02.03.1967 - VII ZR 215/64

    Rechte des Bauherrn nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
    Ein solcher Anspruch wird letztlich aus § 242 BGB hergeleitet (vgl. BGHZ 47, 272).
  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 167/83

    Voraussetzungen eines Vorschußanspruchs; Sicherungszweck der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
    Nach der Rechtsprechung des BGH muß ein gezahlter Vorschuß zurückgezahlt werden, wenn die Nachbesserung nicht durchgeführt werden kann (vgl. BGHZ 68, 372, 378) oder feststeht, daß der Auftraggeber sie nicht mehr ernsthaft betreibt (vgl. BGH BauR 84, 406, 408).
  • OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93

    Abzug neu für alt bei verzögerten Nachbesserungsarbeiten?

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
    Daß sich die Klägerin für den Fall erfolglosen Fristablaufs im Schreiben ihres Architekten vom 8.7.1999 eine Selbstbeseitigung "vorbehalten" bzw. im eigenen Schreiben vom 14.9.1999 Geltendmachung eines Kostenvorschusses angekündigt hat, genügt dafür nicht (vgl. BGH BauR 87, 209; KG BauR 88, 724; OLG Köln BauR 96, 725; OLG Hamm NJW-RR 96, 272).
  • BGH, 18.12.1986 - VII ZR 22/86

    Ankündigung der Ersatzvornahme

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
    Daß sich die Klägerin für den Fall erfolglosen Fristablaufs im Schreiben ihres Architekten vom 8.7.1999 eine Selbstbeseitigung "vorbehalten" bzw. im eigenen Schreiben vom 14.9.1999 Geltendmachung eines Kostenvorschusses angekündigt hat, genügt dafür nicht (vgl. BGH BauR 87, 209; KG BauR 88, 724; OLG Köln BauR 96, 725; OLG Hamm NJW-RR 96, 272).
  • OLG Köln, 14.02.1996 - 11 U 189/95

    Fälligkeit der Vergütung; Stundenlohnarbeiten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
    Daß sich die Klägerin für den Fall erfolglosen Fristablaufs im Schreiben ihres Architekten vom 8.7.1999 eine Selbstbeseitigung "vorbehalten" bzw. im eigenen Schreiben vom 14.9.1999 Geltendmachung eines Kostenvorschusses angekündigt hat, genügt dafür nicht (vgl. BGH BauR 87, 209; KG BauR 88, 724; OLG Köln BauR 96, 725; OLG Hamm NJW-RR 96, 272).
  • KG, 22.04.1988 - 6 U 4258/87
    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.06.2003 - 6 U 3219/01
    Daß sich die Klägerin für den Fall erfolglosen Fristablaufs im Schreiben ihres Architekten vom 8.7.1999 eine Selbstbeseitigung "vorbehalten" bzw. im eigenen Schreiben vom 14.9.1999 Geltendmachung eines Kostenvorschusses angekündigt hat, genügt dafür nicht (vgl. BGH BauR 87, 209; KG BauR 88, 724; OLG Köln BauR 96, 725; OLG Hamm NJW-RR 96, 272).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2018 - 29 U 152/17

    Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung

    Der Anspruch besteht nicht, wenn der Besteller die Mängel nicht mehr beseitigen lassen will oder Schadensersatz anstrebt, ohne dass dessen Voraussetzungen vorliegen (BGH VII ZR 167/83, Baurecht 1984, 406, Juris Rn. 27; vergleiche OLG Celle Baurecht 2001, 1753; vergleiche OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 1601 [OLG Nürnberg 27.06.2003 - 6 U 3219/01] ).
  • OLG Frankfurt, 06.10.2016 - 13 U 96/14

    Voraussetzungen eines Vorschussanspruchs nach § 637 III BGB

    Zwar ist nach der herrschenden Rechtsprechung diese Absicht grundsätzlich zu unterstellen, jedoch besteht nach ebenfalls einhelliger Meinung in der herrschenden Rechtsprechung kein Anspruch auf einen Kostenvorschuss, wenn von vornherein feststeht, dass der Besteller den Mangel nicht binnen angemessener Frist beseitigen kann (BGH 68, 372) oder will (NJW-RR 03, 1601 [OLG Nürnberg 27.06.2003 - 6 U 3219/01] ; Palandt/Sprau a. a. O., § 637 Rz. 8 m. w. N.).
  • OLG Köln, 13.04.2022 - 11 U 22/21

    Mängelbeseitigung bei Werkleistungen Mangelhaftigkeit von Bauleistungen

    Kein Anspruch auf einen Kostenvorschuss besteht nur, wenn von vornherein feststeht, dass der Besteller den Mangel nicht binnen angemessener Frist beseitigt (OLG Nürnberg, NJW-RR 2003, 1601; OLG Frankfurt a. M., Urteil v. 06.10.2016, Az. 13 U 96/14, BeckRS 2016, 131424).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2604
OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02 (https://dejure.org/2003,2604)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2003 - 4 U 148/02 (https://dejure.org/2003,2604)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2003 - 4 U 148/02 (https://dejure.org/2003,2604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,2604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Rechtsanwaltswerbung im Internet

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Grenzen anwaltlicher Werbung; Anwaltswerbung auf der Titelseite des örtlichen Telefonbuches ; Zulässigkeit wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsklagen von Rechtsanwaltskammern und Vereinen; Zulässigkeit des gleichzeitigen Vorgehens auf standesrechtlichem ...

  • Anwaltsblatt

    § 43b BRAO, § 1 UWG 2004, § 3 UWG 2004, § 13 UWG 2004

  • Judicialis

    BORA § 7; ; BORA § 7 Abs. 1; ; UWG § 1; ; UWG § 3; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 13 Abs. 2 Ziffer 2; ; BRAO § 43 b

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 1; UWG § 3; UWG § 13; BORA § 7
    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Anwaltswerbung auf der Titelseite örtlicher Telefonbücher

  • rechtsportal.de

    Mögliche wettbewerbswidrige Anwaltswerbung in einem Telefonbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1728 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 997
  • VersR 2004, 88
  • AnwBl 2003, 364
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02
    § 43 b BRAO ist deshalb so zu verstehen, dass die Werbung mit einer Anzeige grundsätzlich erlaubt ist, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist (BGH GRUR 2002, 902, 904 - Vanity-Nummer).

    Allein die tatsächlich beschränkte Möglichkeit, in einer bestimmten Form zu werben, macht die Nutzung dieser Werbeform aber noch nicht unsachlich (BGH GRUR 2002, 902, 905 - Vanity-Nummer).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02
    Dem hat nach verschiedenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts der Bundesgerichtshof (WRP 2001, 923, 924 - Anwaltswerbung II) dadurch Rechnung getragen, dass nicht etwa die Gestattung einer bestimmten Anwaltswerbung der Rechtfertigung bedarf, sondern deren Einschränkung.

    aa) Die Werbung der Beklagten für ihre Kanzlei auf der Titelseite des Telefonbuchs ist hier nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet (vgl. BGH WRP 2001, 923, 926 - Anwaltswerbung II).

  • BVerfG, 19.10.2001 - 1 BvR 1050/01
    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02
    In der Nichtannahmeentscheidung vom 19. Oktober 2001 - 1 BvR 1050/01 hat es aber darauf hingewiesen, dass bei Freiberuflern ein üblicher Werbeträger, auch wenn die von ihm vermittelte Werbung wie bei einem solchen Informationsständer auf Dauer angelegt ist, grundsätzlich keine Rückschlüsse auf eine Gefährdung schutzwürdiger Belange zulässt.
  • BVerfG, 17.04.2000 - 1 BvR 721/99

    Kammerentscheidung zur "Werbung durch Rechtsanwälte"

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Sponsoring-Entscheidung (WRP 2000, 720, 721) für ein Verbot neben irreführender Werbung auf aufdringliche Werbemethoden abgestellt, die Ausdruck eines rein geschäftsmäßigen, ausschließlich am Gewinn orientierten Verhaltens des Werbenden sind.
  • OLG Hamm, 03.04.2001 - 4 U 169/00

    Unterlassungsanspruch gegen des Erstellens eines Angebots gegenüber

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02
    Der Senat hat in einem Urteil vom 3. April 2001 - 4 U 169/00 in einer mehrjährigen Dauerwerbung eines Steuerberaters auf einem Gemeindeinformationsständer gleichsam ein zweites Praxisschild gesehen.
  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02
    In dem Beschluss wird in Frage gestellt, ob diese satzungsrechtliche Bestimmung strikt den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet und dabei den Anforderungen genügt, die in der Entscheidung EuGH NJW 2002, 877 - Wouters formuliert worden sind.
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02
    Als unüblich ist vom Bundesverfassungsgericht in einer früheren Entscheidung (NJW 1996, 3067) lediglich die Präsentation einer Werbung eines Apothekers auf einem Karnevalsumzugswagen angesehen worden.
  • BGH, 15.03.2001 - I ZR 337/98

    Anwaltsrundschreiben

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02
    Werbung ist ein Verhalten, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen in Anspruch zu nehmen, für den geworben wird (BGH WRP 2002, 71, 73 - Anwaltsrundschreiben).
  • BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00

    Zum anwaltlichen Werberecht

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02
    Denn § 7 Abs. 1 BORA enthält im Hinblick auf den Begriff "Interessenschwerpunkt" nur eine unvollkommene Regelung (BVerfG WRP 2001, 1284, 1286 = NJW 2001, 3324, 3325 -Umfassende Rechtsberatung).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZR 4/96

    Zweigstellenverbot - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2003 - 4 U 148/02
    Es ist anerkannt, dass Rechtsanwaltsvereine ebenso wie Rechtsanwaltskammern grundsätzlich auch gegen ihre eigenen Mitglieder und andere Rechtsanwälte mit wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen vorgehen können (vgl. BGH GRUR 1998, 835 = NJW 1998, 2533 - Zweigstellenverbot; BGH NJW 1999, 2444 - Steuerberatung auf Fachmessen).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 112/96

    Steuerberaterwerbung auf Fachmessen - Berufswidrige Werbung

  • BGH, 10.11.1999 - I ZR 121/97

    Klinik Sanssouci; Werbeverbot für Belegärzte

  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 206/88

    Leserichtung bei Pflichtangaben - Schutz der Gesundheit; HWG - Pflichtangaben

  • BGH, 24.11.1997 - AnwSt (R) 10/97

    Verletzung der Standespflicht durch unerlaubte Werbung; Erkennbarkeit der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 16.10.2002 - 4 U 1404/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6824
OLG Nürnberg, 16.10.2002 - 4 U 1404/02 (https://dejure.org/2002,6824)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.10.2002 - 4 U 1404/02 (https://dejure.org/2002,6824)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 4 U 1404/02 (https://dejure.org/2002,6824)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6824) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Schuldentilgung ohne Zweckbestimmung; Zweck der Leistung; Leistung für den Hauptschuldner; Leistung für sich selbst als Sicherungsgeber; Empfängerhorizont; Voraussetzung für die Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel

  • Judicialis

    BGB § 267; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de

    BGB § 267; ZPO § 531 Abs. 2
    Zur Leistungszweckbestimmung nach dem objektiven Empfängerhorizont, bei Tilgung einer SchuldZu den Voraussetzungen der Zulassung von neuen Angriffs- und Verteidigungsmitteln im Berufungsverfahren

  • ibr-online

    Abtretungsverbot setzt sich im Prozeßvergleich nicht fort

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 267; ZPO § 531 Abs. 2
    Zweckbestimmung einer Leistung - neuer Vortrag im Berufungsverfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.10.2002 - 4 U 1404/02
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 40, 272; BGHZ 72, 246; NJW 1S36, 251; NJW 1998, 377; ferner OLG Köln, NJW 2000, 1044), der sich der Senat anschließt, ist nicht nur im Rahmen des Bereicherungsrechts auf eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers und nicht auf den inneren Willen des Zuwendenden abzustellen, wenn es darum geht, die Zweckbestimmung einer Leistung zu beurteilen.

    Er übersieht aber, daß es insoweit wiederum nicht auf den inneren Willen des Leistenden ankommt, sondern darauf, wie der Gläubiger sein Verhalten verstehen durfte (BGHZ 72, 246/249; 137, 89/95; Palandt/Heinrichs, a.a.O., Rdnr. 3, 8 je m.w.N.; Staudinger/Bittner, BGB, 13. Bearb. (2001), § 267 Rdnr. 42).

  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 71/76

    gescheiterter Hotelverkauf - § 812 BGB, Schuldübernahme,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.10.2002 - 4 U 1404/02
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 40, 272; BGHZ 72, 246; NJW 1S36, 251; NJW 1998, 377; ferner OLG Köln, NJW 2000, 1044), der sich der Senat anschließt, ist nicht nur im Rahmen des Bereicherungsrechts auf eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers und nicht auf den inneren Willen des Zuwendenden abzustellen, wenn es darum geht, die Zweckbestimmung einer Leistung zu beurteilen.

    Er übersieht aber, daß es insoweit wiederum nicht auf den inneren Willen des Leistenden ankommt, sondern darauf, wie der Gläubiger sein Verhalten verstehen durfte (BGHZ 72, 246/249; 137, 89/95; Palandt/Heinrichs, a.a.O., Rdnr. 3, 8 je m.w.N.; Staudinger/Bittner, BGB, 13. Bearb. (2001), § 267 Rdnr. 42).

  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.10.2002 - 4 U 1404/02
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 40, 272; BGHZ 72, 246; NJW 1S36, 251; NJW 1998, 377; ferner OLG Köln, NJW 2000, 1044), der sich der Senat anschließt, ist nicht nur im Rahmen des Bereicherungsrechts auf eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers und nicht auf den inneren Willen des Zuwendenden abzustellen, wenn es darum geht, die Zweckbestimmung einer Leistung zu beurteilen.
  • BGH, 31.10.1990 - IV ZR 24/90

    Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.10.2002 - 4 U 1404/02
    Eine hiergegen verstoßende Abtretung wird als nicht nur relativ, sondern absolut unwirksam behandelt (BGHZ 112, 387/389 f.; NJW 1980, 2750 f.; Bruns WM 2000, 505).
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 20/83

    tropische Hölzer - § 378 HGB (Hinweis: nunmehr § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.10.2002 - 4 U 1404/02
    Hierzu zählt jedes prozessuale Vorbringen, das der Durchsetzung bzw. Abwehr des geltend gemachten prozessualen Anspruchs dient (BGHZ 91, 293; Reichold in Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 146, Rdn: 2; § 531, Rdn. 12).
  • BGH, 16.07.1999 - V ZR 56/98

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages; Ausgleich für wertsteigernde

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.10.2002 - 4 U 1404/02
    Es würde durch derartige Hinweise im Einzelfall unter Umständen sogar gegen das Gebot der Unparteilichkeit verstoßen (BGH NJW 1999, 2890; Reichold, a.a.O., § 139, Rdn. 3 ff.; Zöller/Greger, a.a.O., § 139, Rdn. 17).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 214/86

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche nach Abschluß eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.10.2002 - 4 U 1404/02
    Zwar bewirkt ein Vergleich regelmäßig keine Schuldumschaffung und läßt Inhalt wie Rechtsnatur des ursprünglichen Rechtsverhältnisses weiter bestehen (BGH NJW-RR 1987, 1426).
  • OLG Köln, 22.06.1999 - 15 U 170/98

    Maßgeblicher Tilgungswille bei Leistung durch Dritte

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.10.2002 - 4 U 1404/02
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 40, 272; BGHZ 72, 246; NJW 1S36, 251; NJW 1998, 377; ferner OLG Köln, NJW 2000, 1044), der sich der Senat anschließt, ist nicht nur im Rahmen des Bereicherungsrechts auf eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers und nicht auf den inneren Willen des Zuwendenden abzustellen, wenn es darum geht, die Zweckbestimmung einer Leistung zu beurteilen.
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 28/78

    Fälligkeit des Vergütungsanspruch nach Abnahme des Werks - Hemmung oder

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.10.2002 - 4 U 1404/02
    Für die im Vergleich selbst eingegangenen Leistungspflichten schafft er allerdings eine neue Rechtsgrundlage, die insoweit ein Zurückgreifen auf den alten Vertrag nicht mehr erlaubt (BGH WM 1979, 205; Palandt/Sprau, a.a.O., § 779 BGB, Rdn. 11).
  • OLG Celle, 08.05.2003 - 6 U 208/02

    Amerikanisches Recht; anwendbares Recht; Ausland; ausländisches Recht;

    Gleichwohl sind neue Tatsachen in der Berufungsinstanz auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie unstreitig sind bzw. das Bestreiten der Gegenseite ohne Substanz ist und der Rechtsstreit durch ihre Zulassung nicht verzögert würde (OLG Oldenburg OLGReport 2002, 271, 272 f.; OLG Nürnberg, Urteil vom 16. Oktober 2002 - 4 U 1404/02 - Rimmelspacher NJW 2002, 1897, 1903; Musielak - Ball, ZPO, 3. Aufl., § 531 Rdnr. 16; a.A. Crückeberg MDR 2003, 10; Schneider MDR 2002, 684, 686).
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2004 - 17 U 71/03

    Urkundenprozess: Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils; Einreden des ersten

    Teilweise wird vertreten, dass neue unstreitige Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren nur unter den Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zuzulassen sind (vgl. OLG Oldenburg, NJW 2002, 3556; OLG Nürnberg, Urteil vom 16.10.2002, 4 U 1404/02; OLG Celle, Urteil vom 08.05.2003, 6 U 208/02).
  • OLG Nürnberg, 07.05.2003 - 13 U 615/03

    Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren

    Der Wortlaut des § 531 ZPO n. F. schließt genauso wenig wie derjenige des § 528 Abs. 3 ZPO a. F. aus, daß der Norm unstreitiges Vorbringen nicht unterfällt (Gehrlein MDR 2003, 421, 428), wenn mit dessen Berücksichtigung keine Verfahrensverzögerung verbunden ist (vgl. MünchKomm ZPO/Aktualisierungsband - Rimmelspacher, § 531 RdNr. 14, 33; Zöller-Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 531 RdNr. 10; Musielak-Ball, ZPO, 3. Aufl., § 531 RdNr. 10; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 61. Aufl., § 531 RdNr. 3; anderer Ansicht: OLG Nürnberg, Urteil vom 16.10.2002, Az.: 4 U 1404/02, Seite 6, 8; Siegburg, BauR 2003, 291, 292).
  • OLG Koblenz, 20.11.2003 - 7 U 599/03

    Anforderungen an die richterliche Hinweispflicht; Beitrag der Parteien zur

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 428/02 - 53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14681
OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 428/02 - 53 (https://dejure.org/2003,14681)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.08.2003 - 5 U 428/02 - 53 (https://dejure.org/2003,14681)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. August 2003 - 5 U 428/02 - 53 (https://dejure.org/2003,14681)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14681) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Leistungspflicht des Versicherers bei Nottötung eines Pferdes; Gleichstellung der zu Unrecht verweigerten Einwilligung mit einer erteilten Einwilligung zur vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles; Pflicht zur Einwilligung in die Nottötung, wenn der ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; VVG § ... 6 Abs. 1; ; VVG § 6 Abs. 1 Satz 3; ; VVG § 6 Abs. 2; ; VVG § 116 Abs. 1; ; VVG § 126; ; VVG § 126 Abs. 1; ; VVG § 126 Abs. 1 Satz 2; ; AVP § 2 Abs. A Ziff. 1; ; AVP § 2 Abs. A Ziff. 1 lit. e; ; AVP § 2 Abs. A Ziff. 2 Satz 1; ; AVP § 2 Abs. A Ziff. 2 Satz 2; ; AVP § 11 Ziff. 1 lit. a; ; AVP § 11 Ziff. 1 lit. c; ; AVP § 11 Ziff. 2; ; AVP § 14 Abs. 2; ; BGB § 288

  • rechtsportal.de

    Zum Leistungsanspruch aus Tierversicherung bei nach fehlgeschlagener Operation erfolgter Nottötung eines Reitpferdes ohne Einwilligung des Versicherers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.1990 - IV ZR 248/89

    Wirksamkeit der Nottötungsklausel in der Tierlebensversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 428/02
    Darüber hinaus darf es nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 20.6.1990 - IV ZR 248/89, VersR 1990, 970) für den Erhalt des Versicherungsschutzes nicht darauf ankommen, ob der Tod des Tieres zeitnah bevorsteht.

    Ein solches Auslegungsergebnis widerspräche der § 126 Abs. 1 VVG zugrundeliegenden gesetzgeberischen Intention: Bereits der historische Gesetzgeber wollte mit der gesetzlichen Regelung, die nunmehr inhaltsgleich in § 126 VVG getroffen wurde, Versicherungsschutz auch dann gewährleisten, wenn die Tötung des Tieres die einzige Möglichkeit bietet, um die Leiden den Geboten der Menschlichkeit entsprechend abzukürzen (Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags, 11. Legislaturperiode, II. Session, 2. Aktenband, Aktenstück Nr. 22, S. 1202 ff., 1271, zit. nach BGH, VersR 1990, 970).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 482/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,27180
OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 482/02 (https://dejure.org/2003,27180)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.08.2003 - 5 U 482/02 (https://dejure.org/2003,27180)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. August 2003 - 5 U 482/02 (https://dejure.org/2003,27180)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,27180) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Nottötung eines Pferdes in der Tierversicherung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht