Rechtsprechung
   OLG Jena, 02.03.2005 - 4 U 943/01   

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https://dejure.org/2005,4633
OLG Jena, 02.03.2005 - 4 U 943/01 (https://dejure.org/2005,4633)
OLG Jena, Entscheidung vom 02.03.2005 - 4 U 943/01 (https://dejure.org/2005,4633)
OLG Jena, Entscheidung vom 02. März 2005 - 4 U 943/01 (https://dejure.org/2005,4633)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 67 Abs. 1 Satz 2 Thür KO, 134 BGB
    Verbotswidrige Grundstücksgeschäfte nach § 67 Thür KO

  • Deutsches Notarinstitut

    ThürKO § 67 Abs. 1 Satz 2; BGB § 134
    Verstoß gegen "Verschleuderungsverbot" führt zu Nichtigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen des Vorkaufsrechts eines Mieters; Anforderungen an die Begründung einer Nichtigkeit nach § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); § 67 Abs. 1 S. 2 Thüringer Gemeindeordnung und Landkreisordnung (ThürKO) (Verschleuderungsverbot) als Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB; ...

  • Judicialis

    Thür KO § 67 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ThürKO § 67 Abs. 1 Satz 2; BGB § 134
    Verbotswidrige Grundstücksgeschäfte nach § 67 ThürKO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verträge mit Gemeinden unwirksam bei zu niedrigem Preis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 95 (Entscheidungsbesprechung)

    § 67 Abs. 1 Satz 2 ThürKO; § 134 BGB
    Verstoß gegen "Verschleuderungsverbot" führt zu Nichtigkeit

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.01.1967 - III ZR 35/65

    Bayern und das Steigenberger

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2005 - 4 U 943/01
    Es ist nicht anders zu beurteilen als das Verbot des § 67 Abs. 5 Satz 1 ThürKO, da bei einer erheblich unterwertigen Veräußerung die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert einer unentgeltlichen Zuwendung gleichkommt (vgl. BGHZ 47, S. 30, 39; BayObLGZ 2001, S. 54 ff [juris-Zit.: Ziff. 27]).

    Für unentgeltliche Zuwendungen aus staatlichem (nicht kommunalem) Vermögen hat die Rechtsprechung den allgemeinen Grundsatz, dass der Staat nichts verschenken dürfe, ebenfalls als Verbotsgesetz gemäß § 134 BGB angesehen (BGHZ 47, S. 30, 39 f).

  • BayObLG, 05.03.2001 - 5Z RR 174/99

    Zum Gebot, Vermögensgegenstände der öffentlicher Träger nicht unter ihrem Wert zu

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2005 - 4 U 943/01
    Es ist nicht anders zu beurteilen als das Verbot des § 67 Abs. 5 Satz 1 ThürKO, da bei einer erheblich unterwertigen Veräußerung die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert einer unentgeltlichen Zuwendung gleichkommt (vgl. BGHZ 47, S. 30, 39; BayObLGZ 2001, S. 54 ff [juris-Zit.: Ziff. 27]).

    Die gleichlautende Vorschrift des Art. 75 Abs. 1 BayGO wird als Verbotsgesetz im Sinne von § 134 BGB angesehen (BayObLGZ 2001, S. 54 ff; 1995, S. 225 ff; 1983, S. 85 ff).

  • BGH, 25.06.1962 - VII ZR 120/61

    Rechtsanwälte-Ausführung und Rechtsfolgen verbotener Rechtsbesorgungen

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2005 - 4 U 943/01
    Auch wird bei - einseitigen - Verstößen gegen § 1 RBerG, das sich ebenso wie § 67 Abs. 1 Satz 2 ThürKO nur an einen Vertragsteil (Rechtsanwälte) richtet, den Tatbestand des § 134 erfüllt gesehen, weil nur so der Normzweck, der Schutz der Allgemeinheit vor unqualifizierter Rechtsberatung, erreicht werden kann und verhindert wird, dass ein nicht zugelassener Rechtsberater aus einem fortbestehenden Vertrag zur Fortsetzung seiner unerlaubten Tätigkeit gezwungen wäre (BGH NJW 1962, S. 2010).
  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 127/02

    Pflichten des Verkäufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2005 - 4 U 943/01
    Mit Revisionsurteil vom 17.01.2003 - Az: V ZR 127/02 - hat der Bundesgerichtshof nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger das Senatsurteil vom 05.03.2002 aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 34/98

    Beschenkter Sparkassenangestellter

    Auszug aus OLG Jena, 02.03.2005 - 4 U 943/01
    Danach kommt es auf die Zweckbestimmung des Verbotes an, ob diese die Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäftes erfordert (BGHZ 143, S. 283 ff [juris-Zit.: Ziff. 18]).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2014 - 20 W 214/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vollmacht

    2 Z 86/89">NJW-RR 1989, 1495 und 1993, 530; Senatsbeschlüsse in NotBZ 2005, 366 und OLG-Report Frankfurt 2013, 49; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 15 Rn. 20; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 189).
  • VG Gera, 04.07.2007 - 1 K 704/05

    Besoldung und Versorgung; Dienstwagen; unentgeltlich; Rückforderung; Bezüge;

    Dieser ist vielmehr wegen des Verstoßes gegen § 67 Abs. 5 unwirksam (vgl. ThürOLG, Urteil vom 2.3.2005 - 4 U 943/01 -, zitiert nach Juris).
  • FG Hamburg, 29.12.2008 - 3 K 128/08

    Grunderwerbsteuer: Gebäudesanierung und Einbringung in eigene Stiftung keine

    Ebenso kommt insoweit keine grunderwerbsteuerfreie Schenkung gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG seitens der übertragenden staatlichen Körperschaft in Betracht (vgl. BFH vom 17. Mai 2006 II R 46/04, BFHE 213, 246, BStBl II 2006, 720; vom 29. März 2006 II R 15/04 und II R 68/04, BFHE 213, 232 und 235, BStBl II 2006, 557 und 632); nach dem staatlichen Haushaltsrecht übertragen Träger öffentlicher Verwaltung kein Vermögen freigebig (Bundesgerichtshof --BGH-- vom 30. Januar 1967 III ZR 35/65, BGHZ 47, 30; Thüringer Oberlandesgericht --OLG-- vom 2. März 2005 4 U 943/01, OLGReport --OLGR-- Jena 2005, 397).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 Wx 92/98   

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https://dejure.org/2004,10129
OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 Wx 92/98 (https://dejure.org/2004,10129)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.07.2004 - 2 Wx 92/98 (https://dejure.org/2004,10129)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juli 2004 - 2 Wx 92/98 (https://dejure.org/2004,10129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung des Verwalters bezüglich der Veräußerung von Wohnungseigentum; Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Versagung der Zustimmung; Pflichten des Veräußerers im Rahmen des Zustimmungsverfahrens; Umfang der Überprüfung im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    WEG § 12; ; WEG § 12 Abs. 2 S. 1; ; WEG § 43 Abs. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 27; ; BGB § 183 S. 1; ; BGB § 184 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Wohnungseigentumsrecht: Verspätete Zustimmung des Verwalters einer Eigentumswohnanlage zum Verkauf einer Eigentumswohnung

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 850
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 80/92

    Mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 Wx 92/98
    Deshalb muss sich nach allgemeiner Ansicht der wichtige Grund aus der Person des Erwerbers ergeben, z.B. aus dessen finanzieller oder persönlicher Unzuverlässigkeit (HansOLG DWE 1994, 148, 150; BayObLG NJW-RR 1993, 280, 281; OLG Frankfurt a.M. DWE 1994, 37; Bärmann/Pick/Merle, 9.Aufl. 2003, § 12 Rn 32).
  • OLG Köln, 15.03.1996 - 19 U 139/95

    Keine Zustimmung des Verwalters zum Verkauf einer Eigentumswohnung bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 Wx 92/98
    Der Veräußerer ist im Rahmen des Zustimmungsverfahrens verpflichtet, dem Verwalter jede ihm mögliche Information über den Erwerber zu geben oder diesen zu einer Selbstauskunft zu veranlassen (BayObLG DWE 1983, 26; OLG Köln NJW-RR 1996, 1296, 1297; KG ZMR 1990, 68).
  • BGH, 25.09.2020 - V ZR 300/18

    Nichtvorlage des Mietvertrags als wichtiger Grund zur Verweigerung der nach einer

    (1) Nach verbreiteter Ansicht darf ein Wohnungseigentümer die Erteilung seiner erforderlichen Zustimmung zur Veräußerung oder Vermietung von Wohnungseigentum allerdings davon abhängig machen, dass ihm Informationen über den vorgesehenen Erwerber oder Mieter zugänglich gemacht werden (KG, ZMR 1990, 68; OLG Hamburg, OLGR 2005, 193, 194; LG Köln, NJW-RR 2015, 76; MüKoBGB/Commichau, 8. Aufl., § 12 WEG Rn. 24; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 5. Aufl., § 12 WEG Rn. 75 jeweils für die Zustimmung zur Veräußerung nach § 12 WEG; Sauren, WEG, 6. Aufl., Vor § 10 Rn. 15V für die Zustimmung zur Vermietung).

    Nach überwiegender Meinung darf die Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung ebenso wie zur Vermietung einer Eigentumswohnung vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen der Wohnungseigentümer (OLG Hamburg, OLGR 2005, 193, 194; Bärmann/Suilmann, WEG, 14. Aufl., § 12 Rn. 31; MüKoBGB/Commichau, 8. Aufl., § 12 WEG Rn. 24; Riecke/Schmid/Schneider, WEG, 5. Aufl., § 12 Rn. 75) nicht von der Vorlage des Erwerbs- bzw. Mietvertrags abhängig gemacht werden (für Zustimmung zur Veräußerung: Bärmann/Suilmann, aaO; BeckOGK/Skauradsun, WEG [1.3.2020], § 12 Rn. 31; Erman/Grziwotz, BGB, 16. Aufl., § 12 WEG Rn. 2 a.E.; ders. in Jennißen, WEG, 6. Aufl., § 12 Rn. 30; Vandenhouten in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., § 12 Rn. 52; Staudinger/Kreuzer, BGB [2018], § 12 WEG Rn. 74; Göhmann, RNotZ 2012, 251, 264; wohl auch: Hügel/Elzer, WEG, 3. Aufl., § 12 Rn. 72 a.E.; bei Vorlage an Verwalter auch MüKoBGB/Commichau, 8. Aufl., § 12 WEG Rn. 24; für Zustimmung zur Vermietung: BayObLG, ZMR 2005, 132, 133; BeckOK WEG/Müller [1.8.2020], § 13 Rn. 40; BeckFormB WEG/Rüscher, 4. Aufl., Form.

    Nach einer für die Zustimmung zur Veräußerung gemäß § 12 Abs. 1 WEG vertretenen Gegenauffassung gehört auch der Erwerbsvertrag - bei der Zustimmung zur Vermietung wäre das der Mietvertrag - zu den Unterlagen, von deren Vorlage der hierum angegangene Wohnungseigentümer die Erteilung seiner Zustimmung abhängig machen darf (OLG Celle, ZMR 2009, 545; BeckOK WEG/Hogenschurz [1.8.2020], § 12 Rn. 49; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 12 Rn. 15; Liessem, NJW 1988, 1306, 1307 f.; bei Vorlage des Vertrags an (die) Wohnungseigentümer auch MüKoBGB/Commichau, 8. Aufl., § 12 Rn. 24; offengelassen von OLG Hamburg, OLGR 2005, 193, 194).

  • BGH, 18.10.2019 - V ZR 188/18

    Verpflichtung des ehemaligen Verwalter einer klagenden

    Verweigert oder erteilt der Verwalter die Zustimmung schuldhaft pflichtwidrig, kann er ggf. für einen entstehenden Schaden ersatzpflichtig sein (§ 280 Abs. 1, §§ 249 ff. BGB; vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 1993, 280; OLG Hamburg, ZMR 2004, 850 f.; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 787; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 12 Rn. 75 ff.; Staudinger/Kreuzer, BGB [2018], § 12 WEG Rn. 77, 78).
  • LG Düsseldorf, 20.07.2016 - 25 S 179/15

    Kann Verwalter die Zustimmung zur Veräußerung an eine UG verweigern?

    Für die Beurteilung, ob ein "wichtiger Grund" im Sinne von § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG vorliegt, kommt es allein auf die Person des Erwerbers, insbesondere seine persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit, und die von ihm beabsichtigte Nutzung an; hieraus muss sich eine gemeinschaftswidrige Gefahr für die übrigen Miteigentümer ergeben (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Januar 2008 - 5 Wx 49/07, Wohnungseigentümer 2009, 55;  OLG Frankfurt am Main, NZM 2006, 380; OLG Düsseldorf, NZM 2005, 787; OLG Hamburg, ZMR 2003, 865; ZMR 2004, 850; OLG Zweibrücken, ZMR 2006, 219).
  • AG Ansbach, 19.09.2013 - 3 C 710/13

    Selbstauskunft der Erwerbers fehlt: Verwalter muss Veräußerung nicht zustimmen!

    Da der Verwalter nach dem Verwaltervertrag verpflichtet ist, vor Erteilung der Zustimmung eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, muss der veräußerungswillige Wohnungseigentümer dem Verwalter im Rahmen des Zustimmungsverfahrens zur Schaffung einer entsprechenden Entscheidungsgrundlage im Sinne einer sekundären Darlegungslast sämtliche ihm mögliche Informationen über den Erwerber erteilen oder auch auf den Erwerber einwirken, dass dieser eine "Selbstauskunft" erteilt (Bärmann/Pick "WEG" 19. Aufl. § 12, Rdnr. 10; OLG Hamburg ZMR 2004, 850 ff; KG Berlin ZMR 90, 68ff; OLG Köln NJW-RR 96, 1296ff).
  • AG Bergheim, 02.08.2013 - 29a C 98/12

    Vorlage der Bilanz fehlt: Darf Zustimmung verweigert werden?

    Insofern gilt, dass der Veräußerer im Rahmen des Zustimmungsverfahrens verpflichtet ist, dem Verwalter jede ihm mögliche Information über den Erwerber zu geben oder diesen zu einer Selbstauskunft zu veranlassen, damit der Verwalter seiner Verpflichtung zur Erteilung der Zustimmung oder auch Nichtzustimmung im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung nachkommen kann, wobei die Erfüllung der Informationspflicht zur Vorbedingung für die Erteilung der Zustimmung gemacht werden kann (Hanseatisches Oberlandesgericht - ZMR 2004, 850, KG Berlin - ZMR 1990, 68, OLG Köln - WE 1996, 1296).
  • AG Arnsberg, 19.09.2013 - 3 C 710/13

    Verwalter kann Zustimmung zur Veräußerung von der Offenlegung sämtlicher

    Da der Verwalter nach dem Verwaltervertrag verpflichtet ist, vor Erteilung der Zustimmung eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, muss der veräußerungswillige Wohnungseigentümer dem Verwalter im Rahmen des Zustimmungsverfahrens zur Schaffung einer entsprechenden Entscheidungsgrundlage im Sinne einer sekundären Darlegungslast sämtliche ihm mögliche Informationen über den Erwerber erteilen oder auch auf den Erwerber einwirken, dass dieser eine "Selbstauskunft" erteilt (Bärmann/Pick "WEG" 19. Aufl. § 12, Rdnr. 10; OLG Hamburg ZMR 2004, 850 ff; KG Berlin ZMR 90, 68ff; OLG Köln NJW-RR 96, 1296ff).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 04.03.2004 - 7 U 873/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19586
OLG Koblenz, 04.03.2004 - 7 U 873/03 (https://dejure.org/2004,19586)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.03.2004 - 7 U 873/03 (https://dejure.org/2004,19586)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. März 2004 - 7 U 873/03 (https://dejure.org/2004,19586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses beim "Händlergeschäft"

  • rechtsportal.de

    BGB § 13 § 433
    Anwendung der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bei Vortäuschen der Unternehmereigenschaft durch den Verkäufer

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.10.1991 - VIII ZR 140/90

    Formularmäßige Zusicherung von Eigenschaften eines Gebraucht-Kfz.

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.03.2004 - 7 U 873/03
    Der Gewährleistungsausschluss betrifft sowohl die gerügten technischen Mängel als auch die Tatsache einer Erstzulassung in Italien, die als verkehrswesentliche Eigenschaft der vereinbarten Beschaffenheit im Sinne des § 434 BGB n.F. zuzurechnen ist (vgl. hierzu BGH NJW 1992, 170; Palandt/Putzo, a.a.O., § 434 Rdn. 72).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.01.2005 - I-23 U 174/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7812
OLG Düsseldorf, 18.01.2005 - I-23 U 174/04 (https://dejure.org/2005,7812)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2005 - I-23 U 174/04 (https://dejure.org/2005,7812)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - I-23 U 174/04 (https://dejure.org/2005,7812)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des stillschweigenden Zustandekommens eines Auskunftsvertrages zwischen einem Anlageinteressenten und einem Anlagevermittler im Rahmen der Anlagevermittlung; Ausschluss eines Auskunftsvertrages bei Angebot eines gesonderten Beratungsgesprächs, welches ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.05.1987 - IVa ZR 36/86

    Offenbarungspflicht des Steuerberaters hinsichtlich mit Dritten getroffenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2005 - 23 U 174/04
    Offenbart ein Steuerberater seinem Mandanten im Rahmen einer Anlagevermittlung nicht das ihm vom Bauträger erteilte Provisionsversprechen, verletzt er schon allein deshalb seine Pflichten aus dem Auskunftsvertrag (BGH NJW-RR 1987, 1381).

    Aus diesem Grunde ist es dem Steuerberater auch standesrechtlich nicht erlaubt, sich Vermittlungsprovisionen für die erfolgreiche Nennung seiner Mandanten als Anlageinteressenten versprechen zu lassen, wenn er dies nicht offenbart (BGH NJW-RR 1987, 1381).

    Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (§ 287 ZPO) und auch nach der Lebenserfahrung (BGH NJW-RR 1987, 1381) ist davon auszugehen, dass der Kläger bei einer Offenbarung des Provisionsversprechens im Jahre 1999 von dem Abschluss eines Kaufvertrages Abstand genommen hätte.

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2005 - 23 U 174/04
    Die gegenteilige Annahme stünde im Widerspruch zum Grundgedanken der Aufklärungs- und Beratungspflicht (BGH NJW 2004, 1868/1870).
  • BGH, 11.09.2003 - III ZR 381/02

    Auskunftspflichten des Anlagevermittlers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2005 - 23 U 174/04
    1. Im Rahmen der Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressent und Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zu Stande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Vermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 1993, 1114; NJW-RR 2003, 1690).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2005 - 23 U 174/04
    1. Im Rahmen der Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressent und Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zu Stande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Vermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 1993, 1114; NJW-RR 2003, 1690).
  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 196/83

    Maklerprovision für Steuerberater

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2005 - 23 U 174/04
    In einer solchen Lage kann er dem Vorwurf des Treuebruchs nur dadurch entgehen, dass er dem Mandanten das ihm erteilte Provisionsversprechen offenbart (BGH NJW 1985, 2523).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04

    Verjährung von Ansprüchen aus dem Steuerberatungsvertrag

    Im Rahmen der Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlagevermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, dass er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (BGH NJW 2000, 2503; NJW-RR 1993, 1114 m.w.N.; Urteil des Senats vom 18.1.2005 - I - 23 U 174/04, GI 2005, 87 = OLGR 2005, 193).

    Der Vermittler muss auf eine Provision hinweisen (s. nur Urteil des Senats vom 18.1.2005 - I - 23 U 174/04, GI 2005, 87 = OLGR 2005, 193).

  • OLG Stuttgart, 20.02.2007 - 12 U 108/06

    Steuerberaterhaftung: Unterlassene Aufklärung des Mandanten über ein eigenes

    Dies gilt auch, wenn der Steuerberater als Anlagevermittler tätig wird und er den Mandanten im Hinblick auf die Kapitalanlage steuerlich berät (OLG Düsseldorf OLGR 2005, S. 193).
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05   

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https://dejure.org/2005,11020
OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05 (https://dejure.org/2005,11020)
OLG München, Entscheidung vom 26.01.2005 - 33 AR 3/05 (https://dejure.org/2005,11020)
OLG München, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 33 AR 3/05 (https://dejure.org/2005,11020)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schweigen des Betreuers als Verweigerung der Zustimmung

  • Judicialis

    FGG § 46 Abs. 2; ; FGG § 65a Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 46 Abs. 2 § 65a Abs. 1
    Schweigen des Betreuers auf Anfrage des Gerichts zur Abgabe an anderes Vormundschaftsgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schweigen auf eine gerichtliche Anfrage; Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Vormundschaftsgericht

Verfahrensgang

  • AG Augsburg - XVII 459/04
  • OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1196
  • FamRZ 2005, 1199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 05.01.2005 - 3Z AR 44/04

    Schweigen auf Anfrage des Gerichts als verweigerte Zustimmung zur Abgabe der

    Auszug aus OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
    Die Betreuerin hat zwar der Abgabe nicht ausdrücklich widersprochen, doch kann ihre fehlende Äußerung nicht als Zustimmung gewertet werden (vgl. Beschluss des BayObLG vom 5.1.2005 - 3Z AR 44/04; vgl. auch Keidel/Engelhardt FGG 15. Auflage § 46 Rn. 19).
  • BayObLG, 29.09.1994 - 3Z AR 54/94

    Verweigerung; Zustimmung; Abgabe; Aufforderung; Vormundschaftsgericht;

    Auszug aus OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
    Das bloße Schweigen auf eine gerichtliche Anfrage stellt kein derartiges Indiz dar (a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 1993, 351, welches in solchen Fällen grundsätzlich von einer konkludenten Zustimmung ausgeht, wenn keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen; wie hier: BayObLG FamRZ 1995, 753; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 46 FGG Rn. 6; Keidel/Engelhardt aaO); dies wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn das Gericht bei seiner Anfrage auf diese Rechtsfolge eines Schweigens hingewiesen hätte.
  • OLG Zweibrücken, 14.09.1992 - 2 AR 69/92

    Unterbringungsverfahren; Betreuungsverfahren; Vormundschaftsgericht;

    Auszug aus OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
    Das bloße Schweigen auf eine gerichtliche Anfrage stellt kein derartiges Indiz dar (a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 1993, 351, welches in solchen Fällen grundsätzlich von einer konkludenten Zustimmung ausgeht, wenn keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen; wie hier: BayObLG FamRZ 1995, 753; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 10. Aufl. § 46 FGG Rn. 6; Keidel/Engelhardt aaO); dies wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn das Gericht bei seiner Anfrage auf diese Rechtsfolge eines Schweigens hingewiesen hätte.
  • OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05

    Betreuungssache; Abgabe; gemeinschaftliches oberes Gericht

    Auszug aus OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
    Das Oberlandesgericht München ist zur Entscheidung berufen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG, Art. 11a AGGVG; vgl. Senatsbeschluss vom 25.1.2005 - 33 AR 01/05).
  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05
    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
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