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Rechtsprechung
   BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92   

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BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92 (https://dejure.org/1993,821)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1993 - 5 StR 720/92 (https://dejure.org/1993,821)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92 (https://dejure.org/1993,821)
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Schüsse ins Dunkel

§§ 212, 15 StGB, Unterbrechung des Kausalverlaufs

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 212 StGB; § 222 StGB
    Alternative Kausalität (Bedingungstheorie der Rechtsprechung); Konkurrenz zwischen fahrlässiger Tötung und Totschlag (Subsidiarität)

  • DFR

    Zwei Schüsse

  • Wolters Kluwer

    Kausalität - Alternativität - Tötungsvorsatz - Vorsatz

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StGB §§ 52, 212, 222
    Verhältnis von vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung bei alternativer Kausalität

Papierfundstellen

  • BGHSt 39, 195
  • NJW 1993, 1723
  • MDR 1993, 670
  • NStZ 1993, 386
  • StV 1993, 470
  • JR 1994, 466
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 03.07.1959 - 4 StR 196/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92
    Dabei ist gleichgültig, ob neben dieser Bedingung noch andere Umstände zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (BGHSt 2, 20, 24; BGH GA 1960, 111, 112; RGSt 1, 373, 374; 66, 181, 184; 69, 44, 47).

    Allerdings ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden, daß demgegenüber eine Unterbrechung des Kausalverlaufs dann vorliege, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursache beseitige und unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg allein herbeiführe (vgl. BGHSt 4, 360, 362; BGH NJW 1989, 2479, 2480; BGH NStZ 1985, 24; BGH GA 1960, 111, 112; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372; 69, 44, 47).

    Indes wurde in keiner der genannten Entscheidungen das Vorliegen eines solchen Falles angenommen (BGH GA 1960, 111, 112 vermißt hinreichende Aufklärung).

  • BGH, 01.10.1953 - 3 StR 854/52

    Rücklichter - § 222 StGB, fahrlässiges Dazwischentreten, Verantwortungsbereiche

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92
    Allerdings ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden, daß demgegenüber eine Unterbrechung des Kausalverlaufs dann vorliege, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursache beseitige und unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg allein herbeiführe (vgl. BGHSt 4, 360, 362; BGH NJW 1989, 2479, 2480; BGH NStZ 1985, 24; BGH GA 1960, 111, 112; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372; 69, 44, 47).

    Haftungsbegründende Ursächlichkeit des Täterhandelns wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, daß das Verhalten des Opfers (BGH StV 1993, 73; RGSt 77, 17, 18) oder - deliktisches oder undeliktisches - Verhalten eines Dritten zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (BGHSt 4, 360, 361 f.; 33, 322; BGH NStZ 1985, 24; BGH Urteil vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55 -: "Gnadenschuß" eines Dritten, nachdem der Angeklagte durch seinen Schuß das Opfer tödlich verletzt hatte; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372 f.).

  • RG, 17.10.1930 - I 988/30

    Ist fahrlässiges Handeln strafbar, wenn ein nachfolgendes vorsätzliches Tun eines

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92
    Allerdings ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden, daß demgegenüber eine Unterbrechung des Kausalverlaufs dann vorliege, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursache beseitige und unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg allein herbeiführe (vgl. BGHSt 4, 360, 362; BGH NJW 1989, 2479, 2480; BGH NStZ 1985, 24; BGH GA 1960, 111, 112; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372; 69, 44, 47).

    Haftungsbegründende Ursächlichkeit des Täterhandelns wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, daß das Verhalten des Opfers (BGH StV 1993, 73; RGSt 77, 17, 18) oder - deliktisches oder undeliktisches - Verhalten eines Dritten zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (BGHSt 4, 360, 361 f.; 33, 322; BGH NStZ 1985, 24; BGH Urteil vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55 -: "Gnadenschuß" eines Dritten, nachdem der Angeklagte durch seinen Schuß das Opfer tödlich verletzt hatte; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372 f.).

  • RG, 21.12.1934 - 1 D 134/34

    Kann ein Zeuge, der den Richter durch eine wissentlich falsche Aussage zu einer

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92
    Dabei ist gleichgültig, ob neben dieser Bedingung noch andere Umstände zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (BGHSt 2, 20, 24; BGH GA 1960, 111, 112; RGSt 1, 373, 374; 66, 181, 184; 69, 44, 47).

    Allerdings ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden, daß demgegenüber eine Unterbrechung des Kausalverlaufs dann vorliege, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursache beseitige und unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg allein herbeiführe (vgl. BGHSt 4, 360, 362; BGH NJW 1989, 2479, 2480; BGH NStZ 1985, 24; BGH GA 1960, 111, 112; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372; 69, 44, 47).

  • RG, 14.06.1927 - I 303/27

    Können die Inhaber einer Fabrik, die ohne baupolizeiliche Genehmigung eine in

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92
    Allerdings ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden, daß demgegenüber eine Unterbrechung des Kausalverlaufs dann vorliege, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursache beseitige und unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg allein herbeiführe (vgl. BGHSt 4, 360, 362; BGH NJW 1989, 2479, 2480; BGH NStZ 1985, 24; BGH GA 1960, 111, 112; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372; 69, 44, 47).

    Haftungsbegründende Ursächlichkeit des Täterhandelns wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, daß das Verhalten des Opfers (BGH StV 1993, 73; RGSt 77, 17, 18) oder - deliktisches oder undeliktisches - Verhalten eines Dritten zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (BGHSt 4, 360, 361 f.; 33, 322; BGH NStZ 1985, 24; BGH Urteil vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55 -: "Gnadenschuß" eines Dritten, nachdem der Angeklagte durch seinen Schuß das Opfer tödlich verletzt hatte; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372 f.).

  • RG, 02.10.1930 - II 673/30

    1. Fahrlässige Tötung eines Kindes durch ungenügende Betreuung der

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92
    Allerdings ist in der Rechtsprechung wiederholt ausgesprochen worden, daß demgegenüber eine Unterbrechung des Kausalverlaufs dann vorliege, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung einer früheren Ursache beseitige und unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg allein herbeiführe (vgl. BGHSt 4, 360, 362; BGH NJW 1989, 2479, 2480; BGH NStZ 1985, 24; BGH GA 1960, 111, 112; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372; 69, 44, 47).

    Haftungsbegründende Ursächlichkeit des Täterhandelns wird nicht einmal dadurch ausgeschlossen, daß das Verhalten des Opfers (BGH StV 1993, 73; RGSt 77, 17, 18) oder - deliktisches oder undeliktisches - Verhalten eines Dritten zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (BGHSt 4, 360, 361 f.; 33, 322; BGH NStZ 1985, 24; BGH Urteil vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55 -: "Gnadenschuß" eines Dritten, nachdem der Angeklagte durch seinen Schuß das Opfer tödlich verletzt hatte; RGSt 61, 318, 320; 64, 316, 318; 64, 370, 372 f.).

  • BGH, 26.04.1960 - 5 StR 77/60

    Jauchegrube - dolus generalis, Abweichung vom Kausalverlauf, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92
    Insbesondere aber ist in den Fällen, in denen der Täter nach einer tötungstauglichen Handlung eine weitere, hinzutretende Bedingung für den Tod gesetzt hat, auch die erste Handlung für den Tod ursächlich (BGHSt 7, 325, 328 ; 10, 291, 293 f; 14, 193, 194; BGH NJW 1989, 2480; vgl. auch BGH StV 1993, 75).
  • BGH, 28.09.1951 - 2 StR 391/51

    Für die Verursachung des Todes in § 226 StGB gilt die Bedingungstheorie

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92
    Nach der von der Rechtsprechung ständig angewendeten Bedingungstheorie (BGHSt 1, 332, 333) ist als haftungsbegründende Ursache eines strafrechtlich bedeutsamen Erfolges jede Bedingung anzusehen, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele.
  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 552/54

    Blutrausch - § 15 StGB, Vorsatz: (hier unwesentliche) Abweichung vom

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92
    Insbesondere aber ist in den Fällen, in denen der Täter nach einer tötungstauglichen Handlung eine weitere, hinzutretende Bedingung für den Tod gesetzt hat, auch die erste Handlung für den Tod ursächlich (BGHSt 7, 325, 328 ; 10, 291, 293 f; 14, 193, 194; BGH NJW 1989, 2480; vgl. auch BGH StV 1993, 75).
  • BGH, 12.07.1966 - 1 StR 291/66

    'hünenhafter Wüterich' - §§ 211, 212 StGB, Kausalität, Eingreifen eines Dritten;

    Auszug aus BGH, 30.03.1993 - 5 StR 720/92
    Es ist also nicht zweifelhaft, welche von zwei in Betracht kommenden Handlungen den Tod herbeigeführt hat (vgl. zu dieser Fallgestaltung BGHSt 32, 25, 27; BGH NJW 1966, 1823, 1824; BGH GA 1958, 109; BGH StV 1986, 59; BGH Urteil vom 31. Oktober 1978 - 5 StR 599/78 - RGSt 70, 257).
  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 34/92

    Zusammenhang zwischen Körperverletzung und eingetretener Todesfolge

  • BGH, 27.11.1951 - 1 StR 303/51

    Beantragung von Schutzhaftbefehlen in fünf Fällen. Die Betroffenen wurden

  • BGH, 18.06.1957 - 5 StR 164/57

    Piepslaute - §§ 212, 218, 15 StGB, Kausalabweichung, 'Mensch'; Wahlfeststellung

  • BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83

    laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252

  • BGH, 18.09.1985 - 2 StR 378/85

    Situationsverkennung nach Banküberfall - §§ 239a Abs. 3, 239b Abs. 2 StGB setzen

  • BGH, 14.03.1989 - 1 StR 25/89

    Fahrlässige Brandstiftung mit Todesfolge; Verhältnis von Notwehr und Notstand

  • RG, 15.04.1943 - 3 D 14/43

    Das nicht ärztlich begründete Verschreiben von Arzneien, die Betäubungsmittel

  • RG, 12.04.1880 - 570/80

    Steht der Annahme des Kausalzusammenhanges zwischen der Handlung und dem Erfolge

  • BGH, 23.10.1985 - 3 StR 300/85

    Ursächlichkeit eines Schlags (zweite Handlung) für den Todeseintritt - Kausalität

  • BGH, 06.07.1956 - 5 StR 434/55

    Vollendete und versuchte Erschiessung im Ausländerlager der AEG-Werke in Wildau

  • RG, 10.06.1936 - 2 D 343/36

    Zum Begriff der Überlegung. Genügt es, daß die für die Tötung ursächliche

  • BGH, 31.10.1978 - 5 StR 599/78

    Anwendung des Zweifelssatzes (in dubio pro reo) bei zweiaktigem Tätervorgehen und

  • RG, 27.05.1887 - 1157/87

    Kann eine gegen eine Person durch einen Akt verübte Körperverletzung zugleich als

  • RG, 29.02.1932 - II 57/32

    Inwieweit ist ein Heilbehandler verpflichtet, den sich ihm anvertrauenden

  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 223/15

    BGH hebt auf die Revision der Eltern des Opfers das Urteil im "Scheunenmord"-Fall

    Ob es sich bei dem mitwirkenden Verhalten um ein solches des Opfers oder um deliktisches oder undeliktisches Verhalten eines Dritten (vgl. BGH, Urteile vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 aaO; vom 30. August 2000 - 2 StR 204/00 aaO; vom 12. September 1984 - 3 StR 245/84, StV 1985, 100; vom 18. Juni 1957 - 5 StR 164/57, BGHSt 10, 291, 293 f.; vom 6. Juli 1956 - 5 StR 434/55, bei Dallinger, MDR 1956, 526) oder des Täters selbst handelt (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 198; vom 14. März 1989 - 1 StR 25/89, NJW 1989, 2479 f.; vom 26. April 1960 - 5 StR 77/60, BGHSt 14, 193, 194; vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 348/51, bei Dallinger, MDR 1952, 16; RGSt 67, 258 f.), ist dabei ohne Bedeutung.
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Dagegen schließt es die Ursächlichkeit des Täterhandelns nicht aus, daß ein weiteres Verhalten, sei es des Täters, sei es des Opfers, sei es auch Dritter, an der Herbeiführung des Erfolgs mitgewirkt hat (st. Rspr. und h.M. im Schrifttum, zusammenfassende Darstellung mit zahlreichen Nachweisen in BGHSt 39, 195, 197 f).
  • BGH, 13.11.2003 - 5 StR 327/03

    Freispruch Brandenburger Klinikärzte aufgehoben

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung ist als haftungsbegründende Ursache eines strafrechtlich bedeutsamen Erfolges jede Bedingung anzusehen, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß der Erfolg entfiele (BGHSt 39, 195, 197; 45, 270, 294 f.).
  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    Dabei ist gleichgültig, ob neben dieser Bedingung noch andere Umstände zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (BGHSt 39, 195, 197 f.; 39, 322, 324, jeweils m.w.N.).

    Eine haftungsbegründende Ursächlichkeit des Täterhandelns wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß das Verhalten des Opfers oder eines Dritten zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f. m.w.N.).

    Ein Ursachenzusammenhang wäre nur dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f.; 39, 322, 324); so liegt der Streitfall jedoch nicht.

    Da es für die Verwirklichung des objektiven Tatbestandes des § 263 Abs. 1 StGB ausreicht, daß der Irrtum des Getäuschten für seine Vermögensverfügung zumindest mitbestimmend war, verliert dieser Irrtum seine haftungsbegründende Bedeutung nicht dadurch, daß das Verhalten eines Dritten die Vermögensverfügung mitveranlaßt hat (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f.).

  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07

    Verfahren wegen tödlicher Misshandlung eines geistig Behinderten muss vor dem

    Eine Mitursächlichkeit in diesem Sinne genügt für die haftungsbegründende Kausalität des Täterhandelns (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f; BGH NStZ 2001, 29, 30).
  • BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Bodenkontaminierung durch mehrere Ereignisse

    Ist ein bestimmter Schaden durch mehrere gleichzeitig wirkende Umstände, etwa durch mehrere Mängel einer Sache, verursacht worden und hätte, wie hier, jede dieser Ursachen für sich allein ausgereicht, um den ganzen Schaden herbeizuführen, dann sind sämtliche Umstände als rechtlich ursächlich zu behandeln, obwohl keiner von ihnen als "conditio sine qua non" qualifiziert werden kann (BGH, Urt. v. 17. März 1988, IX ZR 43/87, NJW 1988, 2880, 2882; Urt. v. 16. Mai 1983, III ZR 89/82, VersR 1983, 731, 732; Urt. v. 6. Mai 1971, VII ZR 302/69, VersR 1971, 818, 819 f.; vgl. auch BGHZ 118, 263, 266 f.; BGHSt 39, 195, 198).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20

    Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka

    Ob die weitere Ursache durch das Opfer, einen Dritten oder den Täter selbst gesetzt wird, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 197 f.).
  • BGH, 10.02.2011 - 4 StR 576/10

    Vorsätzliche Einfuhr von Betäubungsmitteln und vorsätzliches Handeltreiben (keine

    Vielmehr ist die fahrlässige Begehungsform subsidiär (BGH, Urteil vom 30. März 1993 - 5 StR 720/92, BGHSt 39, 195, 199; Stree/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rn. 119; vgl. auch BGH, Urteil vom 31. März 1955 - 4 StR 51/55, BGHSt 7, 287, 289 (Tatmehrheit)).
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/93

    Rechtliche Relevanz eines unabsichtlich abgegebenen Schusses im Sinne einer

    Für die sogenannte alternative Kausalität genügt es, wenn eine Handlung nur als eine von mehreren Bedingungen für den Erfolg (mit-)ursächlich war (vgl. BGHSt 39, 195 m.w.Nachw.).
  • LG Kassel, 29.04.2009 - 1 (6) Ks 2620 Js 46369/05

    Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes bei objektiver Lebensgefährlichkeit

    Eine Mitursächlichkeit in diesem Sinne genügt für die haftungsbegründende Kausalität des Täterhandelns (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f; BGH NStZ 2001, 29, 30).
  • FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18

    Eintritt von Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des

  • FG Nürnberg, 17.06.2021 - 4 K 1444/18

    Eintritt der Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des

  • BGH, 21.03.2001 - 1 StR 19/01

    Mord; Totschlag; Erschöpfende Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei inneren

  • BGH, 18.03.2015 - 3 StR 634/14

    Zusammentreffen von vorsätzlicher und fahrlässiger Begehungsweise bzgl. eines

  • BGH, 02.03.1994 - 3 StR 628/93

    Anforderungen an das Gericht zur Feststellung des Todesgrundes - Voraussetzungen

  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 628/94

    Untauglicher Versuch - Totschlag - Notwehr

  • BVerwG, 05.04.2000 - 1 DB 3.00

    Rechtmäßigkeit des Verlustes der Versorgungsbezüge eines Beamten - Verschulden

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Rechtsprechung
   BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92   

Zitiervorschläge
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BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92 (https://dejure.org/1992,453)
BGH, Entscheidung vom 01.09.1992 - 1 StR 281/92 (https://dejure.org/1992,453)
BGH, Entscheidung vom 01. September 1992 - 1 StR 281/92 (https://dejure.org/1992,453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 267 Abs. 1 3. Alt. StGB; § 116 StGB; Art. 6 Abs. 3 lit. c EMRK
    Betrug durch den Strafverteidiger zur Erreichung eines Strafaufschubs (Strafbarkeit des Gebrauchs gefälschter Urkurden durch den Strafverteidiger; Abgrenzung von erlaubtem und unerlaubten Verteidigerverhalten; Wahrnehmung von Verteidigerpflichten kein besonderer ...

  • DFR

    Vorlage gefälschter Unterlagen durch Verteidiger

  • Wolters Kluwer

    Betrug - Strafaufschub - Falschaussage - Unwahre Angaben gegenüber der Staatsanwaltschaft - Verfall einer Sicherheit - Bedingter Vorsatz - Urkundenfälschung - Strafverteidiger - Vorlage gefälschter Urkunden bei Gericht

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    "Wahr-Nehmungen des Rechts": Einflussnahme auf Zeugen? (Eberhard Kempf; StraFo 2003)

Papierfundstellen

  • BGHSt 38, 345
  • NJW 1993, 273
  • MDR 1992, 1168
  • NStZ 1993, 79
  • StV 1992, 575
  • StV 1993, 470 (Ls.)
  • JR 1994, 114
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Insbesondere die Würdigung zum voluntativen Vorsatzelement muß sich in solchen Fällen mit den Feststellungen des Urteils zur Persönlichkeit des Täters auseinandersetzen und auch die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände mit in Betracht ziehen (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f. m.w.Rspr.-Nachweisen).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 99, 102), wonach zulässiges Verteidigerverhalten keine rechtswidrige Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung sein kann, ergibt sich nichts anderes; diese Aussage ergibt sich aus den Besonderheiten der §§ 129, 129 a StGB.
  • BGH, 23.06.1983 - 4 StR 293/83

    Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz - Gefährlicher

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Dabei soll nach den dazu entwickelten Grundsätzen die Annahme einer Billigung des Erfolges beweisrechtlich naheliegen, wenn der Täter ein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt; in solchen Fällen soll er sich nicht auf die vage Hoffnung berufen können, jene Gefahr würde wider Erwarten doch nicht verwirklicht (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH NStZ 1984, 19; 1986, 550).
  • BGH, 14.08.1986 - 4 StR 400/86

    Strafbarkeit des Notars für inhaltlich unrichtige Beurkundung eines

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Dabei soll nach den dazu entwickelten Grundsätzen die Annahme einer Billigung des Erfolges beweisrechtlich naheliegen, wenn der Täter ein Vorhaben trotz äußerster Gefährlichkeit durchführt; in solchen Fällen soll er sich nicht auf die vage Hoffnung berufen können, jene Gefahr würde wider Erwarten doch nicht verwirklicht (st. Rspr.; vgl. z.B. BGH NStZ 1984, 19; 1986, 550).
  • BGH, 16.05.1983 - 2 ARs 129/83

    Zur Abgrenzung zulässigen Verteidigerhandelns von versuchter Strafvereitelung -

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Andererseits hat sich der Verteidiger nach allgemeiner Auffassung jeder aktiven Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts zu enthalten (BGHSt 2, 377; 10, 393; 29, 107; BGH NStZ 1983, 503; Pfeiffer DRiZ 1984, 341, 344 f.; Ostendorf NJW 1978, 1345, 1349; Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, S. 18 ff.).
  • BGH, 18.10.1957 - 5 StR 383/57

    Qualifizierung einer Empfehlung der Wahrnehmung eines Zeugnisverweigerungsrechts

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Andererseits hat sich der Verteidiger nach allgemeiner Auffassung jeder aktiven Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts zu enthalten (BGHSt 2, 377; 10, 393; 29, 107; BGH NStZ 1983, 503; Pfeiffer DRiZ 1984, 341, 344 f.; Ostendorf NJW 1978, 1345, 1349; Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, S. 18 ff.).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 273/79

    Verbreiten der Druckschrift "Revolutionärer Zorn" - Einziehung einer Druckschrift

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Andererseits hat sich der Verteidiger nach allgemeiner Auffassung jeder aktiven Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts zu enthalten (BGHSt 2, 377; 10, 393; 29, 107; BGH NStZ 1983, 503; Pfeiffer DRiZ 1984, 341, 344 f.; Ostendorf NJW 1978, 1345, 1349; Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers, S. 18 ff.).
  • BVerfG, 28.08.1990 - 2 BvR 375/90

    Rechtsnatur von Sicherheitsleistung und Verfall vor dem Hintergrund der

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Ihr ausschließliches Ziel ist die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs (vgl. BVerfG NStZ 1991, 142).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.1990 - 3 Ss 169/89
    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    In der Rechtsprechung (vgl. insbesondere RGSt 71, 281; 76, 278; OLG Stuttgart MDR 1981, 422; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 282) und Literatur (vgl. Cramer in Schönke/Schröder aaO § 263 Rdn. 151; Lackner in LK aaO § 263 Rdn. 252) ist anerkannt, daß die durch Täuschung unternommene Abwendung der Verhängung oder Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen, welche eine Vermögenseinbuße zur Folge haben (Geldstrafe, Geldbuße, Einziehung, Verfall, Verwarnungsgeld), vom Tatbestand des § 263 StGB nicht erfaßt wird.
  • BGH, 16.09.1981 - 3 StR 234/81

    Verurteilung wegen versuchter Maßnahmevereitelung bei unklaren

    Auszug aus BGH, 01.09.1992 - 1 StR 281/92
    Soweit sich der Beschwerdeführer demgegenüber auf den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 16. September 1981 - 3 StR 234/81 - beruft, geht das fehl.
  • RG, 03.07.1937 - 3 D 289/37

    Beischlafähnlichkeit ist ein Rechtsbegriff. Für ihn kommt es nicht darauf an, ob

  • OLG Stuttgart, 15.12.1980 - 3 Ws 195/80
  • BGH, 25.03.1958 - 1 StR 15/58
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Die Feststellung sicheren Wissens aufgrund äußerer Indikatoren wird dabei regelmäßig - wie auch in sonstigen Konstellationen schwieriger Beweislagen und in vergleichbaren Fällen einer möglichen Strafbarkeit des Verteidigers durch ein Verhalten, das im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit steht (vgl. BGHSt 38, 345 ; 46, 36 ; 46, 53 ) - besondere Anforderungen an die richterliche Beweiswürdigung stellen.
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    Er beinhaltet eine Sanktion, die keine Beziehung zum Wirtschaftsverkehr aufweist und der eine wirtschaftliche Zweckbestimmung abgeht (vgl. BGHSt 38, 345, 351 f.).
  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozeß und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen Organstellung und Beistandsfunktion erfordert eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten (BGHSt 38, 345, 347; BGH, Urteil vom 6. April 2000 - 1 StR 502/99 jew. m.w.N.).

    a) Soweit ein Strafverteidiger prozessual zulässig handelt, ist ein Verhalten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon nicht tatbestandsmäßig im Sinne des § 258 StGB und nicht erst rechtfertigend (so auch KG NStZ 1988, 178; OLG Düsseldorf StV 1994, 472; StV 1998, 552; Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 19; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 258 Rdn. 7; Laufhütte in KK 4. Aufl. vor § 137 Rdn. 4; Scheffler StV 1993, 470).

    Überwiegend hat der Bundesgerichtshof aber bei einem zulässigen Verteidigerverhalten bereits den Tatbestand des § 258 StGB ausgeschlossen (BGHSt 2, 375, 377 (zur persönlichen Begünstigung nach § 257 StGB aF): "darf ein Strafverteidiger, ohne sich dem strafrechtlichen Vorwurf der Begünstigung auszusetzen ..."; ähnlich BGHSt 38, 345, 347; BGH NStZ 1999, 188: "Grenzen sachgerechter erlaubter Strafverteidigung").

    aa) Der Verteidiger darf grundsätzlich alles tun, was in gesetzlich nicht zu beanstandender Weise seinem Mandanten nützt (BGHSt 38, 345, 347).

    Ihm ist es insbesondere untersagt, durch aktive Verdunkelung und Verzerrung des Sachverhalts die Wahrheitserforschung zu erschweren, insbesondere Beweisquellen zu verfälschen (BGHSt 9, 20, 22; 38, 345, 348; BGH NStZ 1999, 188; BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56-).

    Andernfalls würde er in Kauf nehmen, ein möglicherweise zuverlässiges, entlastendes Beweismittel zu unterdrücken (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1957 - 5 StR 360/56 - zur entsprechenden Problematik bei der Urkundenvorlegung vgl. BGHSt 38, 345, 350).

    Beim Verteidigerhandeln sind aber an das voluntative Element der Vereitelungsabsicht - erst recht - diejenigen strengen Beweisanforderungen zu stellen, die der Bundesgerichtshof (BGHSt 38, 345) für die Beweiswürdigung zum Nachweis des bedingten Vorsatzes bei verteidigungsspezifischem Handeln im Hinblick auf Straftaten nach den §§ 153 ff., 267 ff. StGB verlangt.

    cc) Beim Zeugenbeweis ist - ebenso wie bei der Vorlage von zweifelhaften Urkunden (BGHSt 38, 345, 350) - hinsichtlich der Beweiswürdigung zum voluntativen Element der Vereitelungsabsicht in der Regel davon auszugehen, daß der Verteidiger strafbares Verhalten nicht billigt, wenn er sich darauf beschränkt, einen ihm von seinem Mandanten benannten Entlastungszeugen in ein gerichtliches.

    Es lag somit ein Sachverhalt vor, in dem der Bundesgerichtshof (BGHSt 38, 345, 350) ein Indiz sieht, das den ansonsten regelmäßig "vermuteten" inneren Vorbehalt widerlegen kann.

    Aus denselben Gründen ist auch das voluntative Element des Anstiftervorsatzes nicht belegt (vgl. BGHSt 38, 345, 350).

  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    Ein Strafverteidiger ist verpflichtet, seinen Mandanten im Rahmen der Gesetze bestmöglich zu verteidigen (vgl. BGHSt 38, 345, 350).

    Ein Strafverteidiger ist verpflichtet, seinen Mandanten im Rahmen der Gesetze bestmöglich zu verteidigen (vgl. BGHSt 38, 345, 350).

    Die Grenze zulässigen Verteidigungshandelns ist jedoch überschritten, wenn der Verteidiger den Sachverhalt aktiv verdunkelt oder verzerrt, insbesondere wenn er Beweisquellen verfälscht (vgl. BGHSt 38, 345, 350 f.; 46, 53, 61).

  • OLG Stuttgart, 27.08.2013 - 2 Ss 349/13

    Missbrauch von Ausweispapieren: Auslage eines für eine andere Person

    § 263 StGB erfasst auch nicht die durch Täuschung unternommene Abwendung der Verhängung oder Vollstreckung monetärer Sanktionen wie Geldstrafen oder Geldbußen (vgl. BGH, Urteil vom 1. September 1992, 1 StR 281/92, BGHSt 38, 345ff, Rn. 22, zitiert nach juris; Mitsch, NZV 2012, 153 ff), so dass sich die Angeklagten selbst dann, wenn sie den Parkausweis ausgelegt haben sollten, um die Verhängung einer Geldbuße abzuwenden, nicht wegen versuchten Betrugs strafbar gemacht haben.
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Deshalb komme ihnen keine Bedeutung im wirtschaftlichen Verkehr zu mit der Folge, daß sie nicht unter den Schutzbereich des § 263 StGB fielen (vgl. auch BGHSt 38, 345, 351, wo diese Frage letztlich offengelassen wird).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99

    Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben

    Doch können derartige Umschreibungen, die weitgehend für den Bereich der Tötungsdelikte entwickelt worden sind, nicht formelhaft auf Fälle offener, mehrdeutiger Geschehen angewendet werden (BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 8; vgl. auch BGHSt 36, 1, 9).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 502/99

    Volksverhetzung durch Verteidigerhandeln

    Die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozeß und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen Organ- und Beistandsfunktion erfordert schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten (vgl. nur BGHSt 38, 345, 347; siehe grundlegend auch Beulke, Die Strafbarkeit des Verteidigers 1989, passim; siehe weiter zum Tatbestand der Strafvereitelung: BGH NStZ 1983, 503; zum Tatbestand der Beleidigung im Zusammenhang mit dem Massenmord an der jüdischen Bevölkerung zur Zeit des Nationalsozialismus: BGH NStZ 1987, 554; zur Unterstützung einer oder zum Werben für eine terroristische Vereinigung siehe BGHSt 29, 99; 31, 16; 32, 243; BGH NStZ 1990, 183; zum Gebrauchmachen von einer gefälschten Urkunde: BGHSt 38, 345; vgl. zur Beschaffung einer Schußwaffe: BGHSt 38, 7).
  • BGH, 24.05.2006 - 2 ARs 199/06

    Volksverhetzung im Rahmen von Verteidigerhandeln

    Die Stellung als Verteidiger in einem Strafprozess und das damit verbundene Spannungsverhältnis zwischen Organstellung und Beistandsfunktion macht eine besondere Abgrenzung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Verhalten in Bezug auf den Straftatbestand der Strafvereitelung, § 258 StGB, erforderlich (vgl. BGHSt 38, 345, 347 ff.).
  • BGH, 19.05.1999 - 2 StR 86/99

    Verbotsirrtum bei Strafvereitelung vom Ausland aus

    Der erforderliche direkte Vorsatz (BGHSt 38, 345, 348) braucht nur Tathandlung und Vereitelungserfolg zu umfassen, während für die Kenntnis der Vortat bedingter Vorsatz genügt (Lackner, StGB 23. Aufl. Rdn. 14-1 Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. Rdn. 22 f; Ruß in LK 11. Aufl. Rdn. 21 f, jeweils zu § 258; ebenso für den früheren § 346 StGB- BGH LM Nr. 2 zu § 346 StGB und BGHSt 15, 18, 21).
  • OLG Nürnberg, 12.03.2012 - 1 St OLG Ss 274/11

    Strafbarkeit eines Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung

  • OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06

    Strafverfahren: Ausschließung des Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung

  • BVerfG, 17.06.2006 - 2 BvR 1085/05

    Abfrage von Verbindungsdaten; Fernmeldegeheimnis (geringerer Schutz beim

  • BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und

  • LG Augsburg, 01.04.2011 - 3 KLs 400 Js 116928/08

    Strafvereitelung: Unrichtiger Vortrag eines Verteidigers im Rahmen einer

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

  • BGH, 26.11.1998 - 4 StR 207/98

    Strafvereitelung durch Verteidiger (Hilfe zur Vorspiegelung der Voraussetzungen

  • OLG Hamburg, 06.01.2000 - 2 Ws 185/99

    Entgegennahme von Verteidigerhonorar als Geldwäsche

  • OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 1 Ws 60/03

    Strafvereitelung im Amt durch Oberstaatsanwalt; Für Eröffnung des Hauptverfahrens

  • OLG Bamberg, 23.02.2016 - 1 Ws 615/15

    Verteidigerausschluss wegen versuchter Strafvereitelung

  • BGH, 08.07.1999 - 3 StR 68/99

    Subjektiver Tatbestand der Urkundenfälschung; Konkurrenzen

  • LG Augsburg, 14.03.2011 - 3 KLs 400 Js 110961/10

    Strafverfahren gegen Verteidiger: Versuchte Strafvereitelung durch

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 85/07

    (Keine) Sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen

  • OLG Bamberg, 01.08.2011 - 1 Ws 378/11

    Ausschließung des Verteidigers: Anforderungen an den auf versuchte

  • AG Aachen, 02.08.2011 - 450 Cs 315/10

    Zulässigkeit des Auslegens von Schweigen des Betroffenen in der Hauptverhandlung

  • OLG Brandenburg, 12.07.2007 - 2 AR 49/06

    Ausschließung des Strafverteidigers: Notwendiger Inhalt einer Antragsschrift der

  • OLG Düsseldorf, 23.06.1997 - 1 Ws 453/97
  • OLG Frankfurt, 11.07.2000 - 3 Ws 715/00

    Androhung eines Pflichtverteidigers auf das Fernbleiben bei einer anberaumten

  • BGH, 19.09.1994 - 4 StR 501/94

    Falschaussage - Vorsatz - Fahrlässigkeit - Motiv

  • OLG Hamm, 05.12.2019 - 4 Ws 254/19

    Prozesskostenhilfe; Klageerzwingungsverfahren; Prozessbetrug; Ordnungsgeld;

  • OLG Oldenburg, 11.03.2003 - 11 KLs 1/02

    Staatsanwalt; Strafvereitelung; Vorsatz

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 89/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 91/09

    Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den

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