Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.11.2009

Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2528
BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09 (https://dejure.org/2010,2528)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - 4 StR 518/09 (https://dejure.org/2010,2528)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09 (https://dejure.org/2010,2528)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,2528) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (20)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 203 StPO, § 206a Abs 1 StPO, § 76 Abs 2 S 1 GVG
    Strafverfahren: Fehlerhafter Eröffnungsbeschluss bei vorschriftswidriger Besetzung der Strafkammer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 76 Abs 2 GVG, § 207 StPO
    Strafverfahren: Vollständige Erschöpfung des durch die Anklage abgegrenzten Prozessstoffs; vorschriftswidrige Besetzung des Jugendschöffengerichts bei Eröffnung des Hauptverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenshindernis bei Eröffnung des Hauptverfahrens und Zulassung der Anklage durch ein nicht im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften besetztes Gericht

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Prüfung einer unterlassenen Hilfeleistung durch ein mit einer schweren Körperverletzung befasstes Gericht i.R.d. gerichtlichen Kognitionspflicht

  • rewis.io

    Strafverfahren: Vollständige Erschöpfung des durch die Anklage abgegrenzten Prozessstoffs; vorschriftswidrige Besetzung des Jugendschöffengerichts bei Eröffnung des Hauptverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren: Vollständige Erschöpfung des durch die Anklage abgegrenzten Prozessstoffs; vorschriftswidrige Besetzung des Jugendschöffengerichts bei Eröffnung des Hauptverfahrens

  • rewis.io

    Strafverfahren: Fehlerhafter Eröffnungsbeschluss bei vorschriftswidriger Besetzung der Strafkammer

  • rewis.io

    Strafverfahren: Fehlerhafter Eröffnungsbeschluss bei vorschriftswidriger Besetzung der Strafkammer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 323c
    Erforderlichkeit der Prüfung einer unterlassenen Hilfeleistung durch ein mit einer schweren Körperverletzung befassten Gericht i.R.d. gerichtlichen Kognitionspflicht

  • rechtsportal.de

    Verfahrenshindernis bei Eröffnung des Hauptverfahrens und Zulassung der Anklage durch ein nicht im Einklang mit gesetzlichen Vorschriften besetztes Gericht

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Vollständige Erschöpfung des durch die Anklage abgegrenzten Prozessstoffs; vorschriftswidrige Besetzung des Jugendschöffengerichts bei Eröffnung des Hauptverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 187 (Ls.)
  • StV 2010, 287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.2005 - 4 StR 418/05

    Besetzung der großen Straf- bzw. Jugendkammer (Nachholung einer zunächst

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09
    Damit hat es entgegen der gesetzlich vorgesehenen Besetzung - drei Berufsrichter unter Ausschluss der Schöffen - entschieden, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernis führt (BGHSt 50, 267, 269; Senatsbeschlüsse vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07 und vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08) und die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (§ 206a Abs. 1 StPO analog).
  • BGH, 28.08.2007 - 4 StR 212/07

    Verfahrenshindernis des fehlenden Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09
    Damit hat es entgegen der gesetzlich vorgesehenen Besetzung - drei Berufsrichter unter Ausschluss der Schöffen - entschieden, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernis führt (BGHSt 50, 267, 269; Senatsbeschlüsse vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07 und vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08) und die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (§ 206a Abs. 1 StPO analog).
  • BGH, 31.07.2008 - 4 StR 251/08

    Strafverfolgungsvoraussetzung des wirksamen Eröffnungsbeschlusses (erforderliche

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - 4 StR 518/09
    Damit hat es entgegen der gesetzlich vorgesehenen Besetzung - drei Berufsrichter unter Ausschluss der Schöffen - entschieden, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu einem von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernis führt (BGHSt 50, 267, 269; Senatsbeschlüsse vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07 und vom 31. Juli 2008 - 4 StR 251/08) und die Einstellung des Verfahrens zur Folge hat (§ 206a Abs. 1 StPO analog).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18

    Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde

    Ohne Kenntnisnahme des verkündeten Urteils wäre auch die amtswegig gebotene Prüfung, ob das Urteil den angeklagten und vom Eröffnungsbeschluss umgrenzten Sachverhalt betrifft und erschöpft (vgl. dazu nur BGH, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 4 StR 555/18 Rn. 8; Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09 Rn. 1, 3, 6), unmöglich.
  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 30/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; versuchte

    Hinsichtlich der seitens des Landgerichts als rechtswidrig beurteilten Taten kommt ein Aufrechterhalten der Feststellungen schon deshalb nicht in Betracht, weil der Beschuldigte deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen im Rechtsmittelverfahren mangels Beschwer nicht überprüfen lassen konnte (BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, NStZ-RR 2000, 300; zu der vergleichbaren Situation bei einem Freispruch im Strafverfahren vgl. Senat, Urteile vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, StraFo 2010, 206; und vom 18. Juli 2013 - 4 StR 84/13, NStZ 2013, 655; Beschluss vom 23. April 2013 - 4 StR 485/12, NStZ 2013, 612; Gericke in KK-StPO, 8. Aufl., § 353 Rn. 23).
  • BGH, 20.12.2018 - 4 StR 395/18

    Reihenfolge der Vollstreckung (Keine Aufhebung der Gesamtstrafe bei

    Das Sachurteil muss den durch die zugelassene Anklage abgegrenzten Prozessstoff erschöpfen; der einheitliche geschichtliche Lebensvorgang, der den Gegenstand der Untersuchung bildet, muss vollständig abgeurteilt werden (vgl. BGH, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 3 StR 258/13, NStZ-RR 2014, 57; vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, juris Rn. 6; vom 23. März 1993 -1 StR 21/93, BGHSt 39, 164, 165 f.; KK-StPO/Kuckein, 7. Aufl., § 264 Rn. 10; MüKo-StPO/Norouzi, 1. Aufl., § 264 Rn. 35).
  • BGH, 21.12.2022 - 2 StR 245/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (eindeutige Bewertung des

    Eine Aufrechterhaltung der für sich genommen rechtsfehlerfreien Feststellungen zur Anlasstat und zu den Voraussetzungen des § 20 StGB kommt nicht in Betracht, weil der Beschuldigte das Urteil insoweit nicht anfechten konnte (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09 Rn. 7).
  • BGH, 22.06.2010 - 4 StR 216/10

    Verfahrenshindernis des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Verfall und Einziehung

    Damit besteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, das zur Aufhebung des Urteils in den Fällen 37 bis 44 der Urteilsgründe und zur Einstellung des Verfahrens führt (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52, und - auch zur Kostenentscheidung - Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.08.2017 - 4 StR 250/17

    Freiheitsberaubung (Verhältnis zu mit der Freiheitsberaubung bezweckten weiteren

    Diese Verfahrensweise war rechtsfehlerhaft, weshalb ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis besteht, das zur Aufhebung des Urteils in den Fällen II. 2. a) bis c) der Urteilsgründe und insoweit zur Einstellung des Verfahrens führt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, juris Rn. 3; vom 13. Juni 2008 - 2 StR 142/08, NStZ 2009, 52; Urteil vom 21. Januar 2010 - 4 StR 518/09, juris jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7214
BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09 (https://dejure.org/2009,7214)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2009 - 1 StR 520/09 (https://dejure.org/2009,7214)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2009 - 1 StR 520/09 (https://dejure.org/2009,7214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; Art. 6 EMRK; § 244 Abs. 2, Abs. 3 StPO; § 337 StPO; § 211 StGB
    Hochgradiger Affekt als Beeinträchtigung im Sinne des § 20 StGB; Beweisantrag auf Vernehmung eines Verteidigers zu Befundtatsachen für eine mögliche verminderte oder ausgeschlossene Schuldfähigkeit (Zulässigkeit; Aufklärungspflicht; Beruhen; Recht auf konkrete und wirksame ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit und Grenzen der Zeugeneigenschaft eines Verteidigers; Schweigepflicht des Verteidigers; Ausnutzungsbewusstsein i.R.e. Heimtückemordes

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Möglichkeit und Grenzen der Zeugeneigenschaft eines Verteidigers; Schweigepflicht des Verteidigers; Ausnutzungsbewusstsein i.R.e. Heimtückemordes

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2010, 287
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 13.06.2007 - 4 StR 100/07

    Begriff des Beweisantrages (Abgrenzung vom Beweisermittlungsantrag: bestimmte

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Unabhängig davon ist der Antrag auch im Blick auf eine schlagwortartige Verkürzung des Beweisthemas ausreichend; unter diesem Blickwinkel hat der Bundesgerichtshof etwa die Behauptung einer "Anstiftung" des Angeklagten durch einen Dritten (BGHSt 1, 137, 138), die Behauptung, Zeugen hätten bei der Polizei "nicht die Wahrheit gesagt" (BGHSt 39, 141, 143 f.), oder die Behauptung, ein Zeuge leide unter einer "krankheitsbedingten Alkoholabhängigkeit mit Persönlichkeitsdeformation" (NStZ 2008, 52, 53) als für Beweisanträge hinreichende Tatsachenbehauptungen anerkannt.

    Im Übrigen hat die Strafkammer allerdings im Ansatz mit der Erwägung, auch bei einem zulässigen Beweisantrag sei es kein Gebot der Aufklärungspflicht, diesem nachzugehen, verschiedene Gesichtspunkte vermengt: Allerdings kann auch ein unzulässiger Beweisantrag nach Maßgabe der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) zur Notwendigkeit weiterer Beweiserhebungen führen (vgl. BGH NStZ 2008, 52); liegt jedoch ein in jeder Hinsicht zulässiger Beweisantrag vor, richtet sich seine Verbescheidung nicht nach der Aufklärungspflicht, sondern er kann nur nach Maßgabe von § 244 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 oder Abs. 5 StPO abgelehnt werden.

  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07

    Behinderung der Verteidigung (Anträge auf Vernehmung des Pflichtverteidigers;

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    b) Die Strafkammer hält den Beweisantrag unter Berufung auf BGH, Beschl. vom 12. September 2007 - 5 StR 257/07 (NStZ 2008, 115 = StV 2008, 284 mit im Kern kritischer Anmerkung Beulke/Ruhmannseder aaO, 285) für unzulässig.

    Unabhängig davon erscheint auch fraglich, ob hier eigene Erläuterungen des Angeklagten zum Zusammenwirken seines psychischen Zustands und seiner Äußerungen gegenüber dem Verteidiger und eine Verteidigererklärung ein ausreichender Ersatz wären (zu Bedenken gegen diese in BGH StV 2008, 284, 285 erwogene Möglichkeit vgl. auch Beulke/Ruhmannseder aaO, 287).

  • BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05

    Verwertungsverbot für Selbstgespräch im Krankenzimmer

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Der Senat hat bereits ausgesprochen, dass es sogar im Falle einer Beweisgewinnung unter Verletzung von Schutzrechten des Angeklagten - abgehörtes Selbstgespräch in einem Krankenzimmer - "schwerlich vorstellbar" erscheine, "dem Angeklagten ‚zum Schutze seiner Menschenwürde' zu verbieten, diese Information zum Inbegriff der Hauptverhandlung zu machen" (BGHSt 50, 206, 215; vgl. hierzu auch Roxin/Schäfer/Widmaier StV 2006, 655, 656; vgl. auch Nack StraFo 1998, 366 ff.).
  • BGH, 17.12.1998 - 1 StR 156/98

    "Lügendetektor" völlig ungeeignet - BGH schließt polygraphische

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Zur Möglichkeit eines Angeklagten, sich zu seiner Entlastung der - aus anderen Gründen freilich ungeeigneten - Kontrolle durch einen "Lügendetektor" zu unterwerfen, hat der Senat ausgeführt, dass ihm dies bei differenzierender, auf sein Einverständnis abstellender Sichtweise nicht mit dem Hinweis auf gebotenen Schutz seiner Persönlichkeitsrechte versagt werden kann (BGHSt 44, 308, 317 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.2002 - 3 StR 216/02

    Ablehnung von Beweisanträgen (mehrere Ablehnungsgründe; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Der Grundsatz, dass die Ablehnung eines Beweisantrags nicht auf mehrere, insbesondere sich gegenseitig ausschließende Gründe gestützt werden kann (BGH NStZ 2004, 51 ; Fischer in KK 6. Aufl. § 244 Rdn. 120), ist hier nicht einschlägig.
  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 603/07

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Erkennen des Angriffs; Einsichtsfähigkeit);

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Bei erhaltener Einsichtsfähigkeit - anderes ist hier nicht ersichtlich - ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, regelmäßig nicht beeinträchtigt (BGH, Urt. vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07; aus forensisch-psychiatrischer Sicht ebenso Dannhorn NStZ 2007, 297, 299).
  • BGH, 30.04.2003 - 2 StR 503/02

    Heimtücke (verminderte Schuldfähigkeit während eines Teils der Tathandlung; Arg-

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Selbst die Annahme einer affektbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit könnte für sich genommen die Verneinung des Ausnutzungsbewusstseins nicht tragen (BGH aaO; NStZ 2003, 535; vgl. auch BGH NStZ-RR 2000, 166).
  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Unter welchen - jedenfalls besonderen - konkreten Umständen des Einzelfalles die Möglichkeit affektbedingt fehlenden Ausnutzungsbewusstseins bei voll erhaltener Schuldfähigkeit (vgl. BGHSt 6, 329, 332) in Betracht kommen kann, kann hier offen bleiben.
  • BGH, 28.09.2004 - 1 StR 317/04

    Erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Affekt und gegenindizierende

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Die alsbaldige Übernahme von Verantwortung für eine Tat ist offenbar keine Grundlage für die Annahme, der Täter habe bei der Tat nicht voll verantwortlich gehandelt, wie dies etwa bei einer spontan und abrupt begangenen Tat ohne Schutz vor Entdeckung der Fall sein kann (sog. "fehlende Sicherheitstendenz", vgl. hierzu BGH NStZ 2005, 149 f. m.w.N.).
  • BGH, 09.02.2000 - 3 StR 392/99

    Auswirkungen einer affektiven Erregung des Täters auf die subjektive Seite der

    Auszug aus BGH, 24.11.2009 - 1 StR 520/09
    Selbst die Annahme einer affektbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit könnte für sich genommen die Verneinung des Ausnutzungsbewusstseins nicht tragen (BGH aaO; NStZ 2003, 535; vgl. auch BGH NStZ-RR 2000, 166).
  • BGH, 10.02.1993 - 5 StR 550/92

    Sperrerklärung bezüglich der Identität von Zeugen; Beweisantrag auf Vernehmung

  • BGH, 04.05.1951 - 4 StR 216/51

    Anstiftung - Begründung eines Beweisantrages - Wahrunterstellung

  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10

    Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des

    Eine in dieser Weise widersprüchliche Begründung wird aber insbesondere der Informationsfunktion des Ablehnungsbeschlusses nicht gerecht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 1 StR 520/09, StV 2010, 287, 288).
  • BGH, 31.07.2014 - 4 StR 147/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit:

    Denn bei erhaltener Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH, Urteile vom 27. Februar 2008 - 2 StR 603/07, NStZ 2008, 510, 511 f.; vom 10. Februar 2010 - 2 StR 391/09, NStZ-RR 2010, 175, 176; Beschluss vom 24. November 2009 - 1 StR 520/09, StV 2010, 287, 289 jeweils mwN).
  • BGH, 10.02.2010 - 2 StR 391/09

    Verfahren wegen Angriffs mit einer Machete im Streit um vermeintliches

    Vielmehr ist bei erhaltener Einsichtsfähigkeit auch die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH NStZ 2008, 510, 511 f.; Beschl. v. 24. November 2009 - 1 StR 520/09).
  • BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11

    Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche

    Dies spricht regelmäßig für eine realistische Wahrnehmung des Bedeutungsgehalts der Tat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2009 - 1 StR 520/09 Rn. 18 mwN), zumal hier die Bewertung eines wuchtigen Stichs in den Brustbereich keine komplizierten Überlegungen erfordert.
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    Bei erhaltener Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (BGH NStZ 2008, 510, 511 f.; Beschluss vom 24.11.2009 - 1 StR 520/09 und Urteil vom 31.07.2014 - 4 StR 147/14, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11

    Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe

    Die Kammer geht aufgrund der Größe des verwendeten Messers mit einer Klingenlänge von mindestens 14 cm davon aus, dass der Angeklagte die potentielle Lebensgefährlichkeit seiner Handlungsweise erkannt hat, zumal bei erhaltener Einsichtsfähigkeit die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, regelmäßig nicht beeinträchtigt ist (BGH Urteil vom 20.09.2011, 1 StR 120/11; BGH, Beschluss vom 24.11.2009, 1 StR 520/09; BGH, Urteil vom 27. Februar 2008, 2 StR 603/07).
  • LG München I, 04.08.2020 - 1 Ks 128 Js 13064/10

    Mord aus Heimtücke - Unterbringung

    Bei erhaltener Einsichtsfähigkeit ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, im Regelfall nicht beeinträchtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 24.11.2009 - 1 StR 520/09; Urteile vom 31.07.2014 - 4 StR 147/14; und vom 13.11.2019 - 5 StR 466/19).
  • LG Dortmund, 31.01.2019 - 39 Ks 11/18
    Bei erhaltener Einsichtsfähigkeit aber ist die Fähigkeit des Täters, die Tatsituation in ihrem Bedeutungsgehalt für das Opfer realistisch wahrzunehmen und einzuschätzen, regelmäßig nicht beeinträchtigt (BGH, Urt. v. 27.02.2008 - 2 StR 603/07, Rn. 12 - zitiert nach juris; Urt. v. 24.11.2009 - 1 StR 520/09, Rn. 18 m. w. N. - zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht