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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2021 - 2 ARs 46/21, 2 AR 16/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22438
BGH, 24.06.2021 - 2 ARs 46/21, 2 AR 16/21 (https://dejure.org/2021,22438)
BGH, Entscheidung vom 24.06.2021 - 2 ARs 46/21, 2 AR 16/21 (https://dejure.org/2021,22438)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 2021 - 2 ARs 46/21, 2 AR 16/21 (https://dejure.org/2021,22438)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; §§ 458 Abs. 2, 462 Abs. 1 StPO; § 2 Abs. 2 JGG; § 83 Abs. 1 JGG
    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; gerichtliche Zuständigkeit in Jugendstrafsachen (Einwendungen des Verurteilten gegen einen abgelehnten Vollstreckungsaufschub; Beschwerden gegen andere als jugendrichterliche Entscheidungen des ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

Verfahrensgang

  • AG Cottbus - 82 VRJs 31/19
  • AG Neumünster - 219 VRJs 38/20
  • LG Cottbus - 23 Qs 19/20
  • BGH, 24.06.2021 - 2 ARs 46/21, 2 AR 16/21

Papierfundstellen

  • StV 2022, 44
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Saarbrücken, 21.06.2017 - 1 Ws 104/17

    Vollstreckung eines Jugendarrests: Zuständigkeit für die Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 2 ARs 46/21
    Über Beschwerden gegen andere als jugendrichterliche Entscheidungen des Vollstreckungsleiters wird grundsätzlich im Verwaltungswege entschieden (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 Ws 382/04, juris Rn. 10; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 1 Ws 104/17, juris Rn. 15; MüKo-StPO/Nestler, § 456 Rn. 11; BeckOK-JGG/Sengbusch, 21. Ed., § 83 Rn. 1a; Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 83 Rn. 2, 5; Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl., § 83 Rn. 3 ff.; Ostendorf-JGG/Rose, 10. Aufl., § 83 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 3 Ws 382/04

    Verlegung der Ladung zur Verbüßung eines Dauerarrestes; Vollstreckung eines

    Auszug aus BGH, 24.06.2021 - 2 ARs 46/21
    Über Beschwerden gegen andere als jugendrichterliche Entscheidungen des Vollstreckungsleiters wird grundsätzlich im Verwaltungswege entschieden (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 3. August 2004 - 3 Ws 382/04, juris Rn. 10; Saarländisches OLG, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 1 Ws 104/17, juris Rn. 15; MüKo-StPO/Nestler, § 456 Rn. 11; BeckOK-JGG/Sengbusch, 21. Ed., § 83 Rn. 1a; Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 83 Rn. 2, 5; Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 8. Aufl., § 83 Rn. 3 ff.; Ostendorf-JGG/Rose, 10. Aufl., § 83 Rn. 2).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2021 - 2 ARs 200/21, 2 AR 140/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38340
BGH, 04.08.2021 - 2 ARs 200/21, 2 AR 140/21 (https://dejure.org/2021,38340)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2021 - 2 ARs 200/21, 2 AR 140/21 (https://dejure.org/2021,38340)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2021 - 2 ARs 200/21, 2 AR 140/21 (https://dejure.org/2021,38340)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 44 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1959 - 2 ARs 86/59
    Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 ARs 200/21
    Es fehlt nicht nur an der gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG erforderlichen Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft (vgl. auch Senat, Beschluss vom 10. Juli 1959 - 2 ARs 86/59, BGHSt 13, 186, 189 f.); der nicht mit einer Begründung versehene Abgabebeschluss des Amtsgerichts vom 5. März 2021 lässt zudem nicht erkennen, ob sich der Jugendrichter bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. dazu auch Eisenberg/Kölbel, JGG, 22. Aufl., § 42 Rn. 19 ff.; Ostendorf/Schady, JGG, 11. Aufl., § 42 Rn. 12).
  • BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 460/23

    Bestimmen der Zuständigkeit des Gerichts für die Verhandlung und Entscheidung in

    Dem Abgabebeschluss lässt sich nicht entnehmen, ob dem Amtsgericht Gießen bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht, und es sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, juris Rn. 6).".
  • BGH, 21.12.2023 - 2 ARs 473/23

    Bestimmen der Zuständigkeit des Gerichts für die Verhandlung und Entscheidung in

    Dem Abgabebeschluss lässt sich nicht entnehmen, ob dem Amtsgericht Gießen bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht, und es sein Ermessen entsprechend ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, juris Rn. 6).
  • BGH, 25.04.2023 - 2 ARs 25/23

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Jugendsache;

    Der nicht mit einer näheren Begründung versehene Abgabebeschluss lässt bereits nicht erkennen, ob sich der Jugendrichter bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21 mwN).
  • BGH, 29.03.2022 - 2 ARs 25/22

    Örtliche Zuständigkeit in Jugendsachen (Entscheidung des gemeinschaftlichen

    Jedoch lässt der nicht mit einer Begründung versehene Abgabebeschluss des Amtsgerichts Jena nicht erkennen, ob sich die Jugendrichterin bewusst gewesen ist, dass eine Abgabeentscheidung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG im pflichtgemäßen Ermessen steht und deshalb einer sachlichen Begründung bedarf (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 4. August 2021 - 2 ARs 200/21, StV 2022, 44).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.02.2021 - 2 ARs 358/20, 2 AR 238/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,3907
BGH, 03.02.2021 - 2 ARs 358/20, 2 AR 238/20 (https://dejure.org/2021,3907)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2021 - 2 ARs 358/20, 2 AR 238/20 (https://dejure.org/2021,3907)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 2 ARs 358/20, 2 AR 238/20 (https://dejure.org/2021,3907)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 Abs 1 S 1 JGG, § 58 Abs 3 S 2 JGG
    Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung: Übertragung der nachträglichen Bewährungsentscheidungen an das Amtsgericht des Aufenthaltsorts des Verurteilten

  • IWW

    § 58 Abs. 3 Satz 2 JGG, § 58 Abs. 3 Satz 3, § 42 Abs. 3 Satz 2 JGG, § 58 Abs. 1 Satz 1 JGG

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Jugendrichters bei dem Amtsgericht für die Bewährungsaufsicht durch Übertragung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    JGG § 58 Abs. 3 S. 2-3
    Zuständigkeit des Jugendrichters bei dem Amtsgericht für die Bewährungsaufsicht durch Übertragung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 44 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.2005 - 2 ARs 121/05

    Zuständigkeitsbestimmung (Vollstreckungsleitung; Bewährungsüberwachung)

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 ARs 358/20
    Unzweckmäßig ist die Übertragung der nachträglichen Entscheidungen im Sinne von § 58 Abs. 1 Satz 1 JGG jedoch, wenn bereits zum Zeitpunkt der Übertragung absehbar ist, dass der Aufenthalt des Verurteilten im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts, an das die Bewährungsüberwachung übertragen werden soll, nur vorübergehend und von kurzer Dauer sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. November 1995 (- 2 ARs 394/95), bei Kusch, NStZ 1996, 323, 327; und vom 25. Mai 2005 - 2 ARs 121/05, BeckRS 2005, 07006).
  • BGH, 05.03.1997 - 2 ARs 81/97

    Zuständigkeitserklärung eines Gerichts in einer Jugendstrafsache

    Auszug aus BGH, 03.02.2021 - 2 ARs 358/20
    Der Verurteilte hält sich nicht nur im dortigen Zuständigkeitsbereich auf und pflegt in Stuttgart einen regelmäßigen Kontakt zu seinem Bewährungshelfer (vgl. BGH, Beschluss vom 5. März 1997 - 2 ARs 81/97, bei Böhm, NStZ 1997, 483).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.2021 - 2 ARs 59/21, 2 AR 50/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,20152
BGH, 27.05.2021 - 2 ARs 59/21, 2 AR 50/21 (https://dejure.org/2021,20152)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2021 - 2 ARs 59/21, 2 AR 50/21 (https://dejure.org/2021,20152)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2021 - 2 ARs 59/21, 2 AR 50/21 (https://dejure.org/2021,20152)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • StV 2022, 44
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.2003 - 2 ARs 96/03

    Zuständigkeit im Jugendstrafverfahren

    Auszug aus BGH, 27.05.2021 - 2 ARs 59/21
    Dieser Grundsatz kann aber zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16.04.2003 - 2 ARs 96/03, BeckRS 2003, 4252; und vom 11.02.2014 - 2 ARs 424/13, 1 2 BeckRS 2014, 5756).
  • BGH, 11.02.2014 - 2 ARs 424/13

    Verfahrensabgabe bei Aufenthalswechsel des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 27.05.2021 - 2 ARs 59/21
    Dieser Grundsatz kann aber zur Vermeidung erheblicher Verfahrenserschwernisse durchbrochen werden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16.04.2003 - 2 ARs 96/03, BeckRS 2003, 4252; und vom 11.02.2014 - 2 ARs 424/13, 1 2 BeckRS 2014, 5756).
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