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   BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10   

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BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10 (https://dejure.org/2011,1890)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2011 - IX ZR 82/10 (https://dejure.org/2011,1890)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10 (https://dejure.org/2011,1890)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 BGB, § 289 BGB, § 675 Abs 1 BGB, § 767 Abs 2 ZPO, § 829 ZPO
    Rechtsanwaltsvertrag: Unterlassene Geltendmachung der Selbstpfändung; Zulässigkeit der Pfändung in eigene Schuld; Einziehung der gepfändeten Forderung durch Erklärung der Verrechnung der wechselseitigen Forderungen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ein Prozessvertreter verletzt seine Pflichten aus dem Anwaltsvertrag durch die fehlende Geltendmachung der Pfändung und Überweisung der Klageforderung an seine Partei

  • rewis.io

    Rechtsanwaltsvertrag: Unterlassene Geltendmachung der Selbstpfändung; Zulässigkeit der Pfändung in eigene Schuld; Einziehung der gepfändeten Forderung durch Erklärung der Verrechnung der wechselseitigen Forderungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsanwaltsvertrag: Unterlassene Geltendmachung der Selbstpfändung; Zulässigkeit der Pfändung in eigene Schuld; Einziehung der gepfändeten Forderung durch Erklärung der Verrechnung der wechselseitigen Forderungen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 675; BGB § 289; ZPO § 829; ZPO § 835; ZPO § 836; ZPO § 767
    Zulässigkeit der Pfändung in eigene Schuld bei prozessual unzulässiger Aufrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Pflichten aus einem Anwaltsvertrag durch die fehlende Geltendmachung der Pfändung und Überweisung der Klageforderung i

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflichtverletzung aus Anwaltsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die unterlassene Selbstpfändung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstpfändung nicht vorgetragen: Anwaltshaftung! (IBR 2011, 1312)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2649
  • MDR 2011, 754
  • NZM 2011, 597
  • VersR 2011, 1056
  • WM 2011, 993
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66

    Pfändungspfandrecht am Miterbenanteil - Reichweite des Verfügungsverbotes des

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10
    Die Pfändung in eigene Schuld ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn sie dazu dient, dem Gläubiger die Verrechnung in den Fällen zu ermöglichen, in denen die Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder die Aufrechnung aus prozessualen Gründen unstatthaft ist (vgl. RGZ 57, 358, 363 f; RG, JW 1938, 2399, 2400), sofern nicht Aufrechnungsverbote (vgl. § 393 BGB) entgegenstehen (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060; vom 24. Juni 1985 - III ZR 219/83, BGHZ 95, 109, 115; vom 16. August 2007 - IX ZR 63/06, BGHZ 173, 328 Rn. 33).

    Sie durfte ihn nach § 265 Abs. 2 ZPO in eigenem Namen zu Ende führen, hätte aber ihren Antrag auf Leistung an den Drittschuldner und Vollstreckungsgläubiger, den hiesigen Kläger, umstellen und beantragen müssen, den Kläger zu verurteilen, den besagten Geldbetrag an sich zu zahlen (RG, JW 1938, 2399, 2400; vgl. für den Drittschuldnerprozess im Übrigen BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060; Schuschke, aaO Rn. 6).

    Soweit der Kläger die im Kostenfestsetzungsbeschluss vom 19. Juli 2006 festgesetzten 2.611,39 EUR noch nicht vollständig beglichen hat und die Bevollmächtigten der Wohnungskäuferin deswegen und wegen anderer titulierter Forderungen den Schadensersatzanspruch des Klägers gegen den Beklagten haben pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, konnte der Beklagte allerdings nicht mehr zur Zahlung an den Kläger verurteilt werden (BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060; Schuschke, aaO, § 835 Rn. 6).

  • BGH, 05.05.2010 - III ZR 209/09

    Befreiungsanspruchs des Treuhänder: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10
    Legt jedoch eine Partei in der Hauptsache ein zulässiges Rechtsmittel ein, ist dem Gegner ein (unselbständiges) Anschlussrechtsmittel allein wegen der ihn beschwerenden Kostenentscheidung möglich (BGH, Urteil vom 5. Mai 2010 - III ZR 209/09, WM 2010, 1161, Rn. 25).

    Da der erkennende Senat auch ohne die Anschlussrevision in der Lage gewesen wäre, im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Revision die Richtigkeit der Kostenentscheidung des Berufungsgerichts zu überprüfen, ist die Anschlussrevision weder streitwertmäßig zu berücksichtigen noch besteht Anlass, wegen ihrer Zurückweisung die Kosten des Revisionsrechtszugs zu verteilen (BGH, Urteil vom 5. Mai 2010, aaO, Rn. 28).

  • BGH, 27.10.1982 - V ZR 136/81

    Grundstückskauf - Sicherungsabrede - Formerfordernis - Notarielle Beurkundung

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10
    Das Zurückbehaltungsrecht muss ausdrücklich oder stillschweigend geltend gemacht werden, um dem Gläubiger Gelegenheit zu geben, von seiner Abwendungsbefugnis Gebrauch zu machen (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1982 - V ZR 136/81, NJW 1983, 565).
  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 386/09

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Anwalts bei zivilrechtlicher Ahndung

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10
    Dass mehrere Verantwortliche einen Schaden herbeiführen, sich aber nicht alle von ihnen auf eine vertragliche oder gesetzliche Haftungserleichterung oder einen Haftungsausschluss berufen können, ist auch in anderen Fallgestaltungen des Schadensersatzrechts anzutreffen (vgl. BVerfG, NJW 2009, 2945 Rn. 16).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages;

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10
    Jedenfalls hätten die Gerichte im Zweitprozess angesichts der engen Voraussetzungen, die zu einer Durchbrechung der Rechtskraft über § 826 BGB führen, nicht durch eine völlig ungewöhnliche, sachwidrige und daher schlechthin unvertretbare Rechtsverletzung (vgl. § 546 ZPO) zu der Schadensentstehung beigetragen, welche die vorangegangene anwaltliche Pflichtverletzung mit Rücksicht auf Art, Gewicht und wechselseitige Abhängigkeit der Schadensbeiträge so sehr in den Hintergrund gerückt hätte, dass bei wertender Betrachtung gleichsam nur der Gerichtsfehler als einzige, endgültige Schadensursache erschienen wäre und der Anwaltsfehler nach dem Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht keine ins Gewicht fallende Bedeutung gegenüber der vom Gericht zu verantwortenden Schadensursache gehabt hätte (BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008, NJW 2009, 987 Rn. 22).
  • BGH, 10.07.2008 - VII ZR 16/07

    Anrechnung des Rückforderungsanspruchs des Bauträgers wegen überzahlter

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10
    Dieser hat lediglich einen Abtretungsanspruch gegen den Geschädigten, den er im Wege des Zurückbehaltungsrechts (§ 273 BGB) geltend machen kann (BGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - VII ZR 16/07, NJW 2008, 3359 Rn. 23).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10
    Die Rechtskraft muss aber nur dann zurücktreten, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Missachtung der Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (vgl. zusammenfassend etwa BGH, Urteil vom 24. September 1987 - III ZR 187/86, BGHZ 101, 380, 384 ff).
  • RG, 11.11.1887 - III 166/87

    Pfändung einer Geldforderung. C. P. O. §§. 730 flg. 754.

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10
    Das Reichsgericht hielt die Selbstpfändung jedenfalls für zulässig, wenn die Aufrechnung aus materiellen oder prozessualen Gründen nicht möglich ist (RG, JW 1938, 2399, 2400; RGZ 20, 365, 371 ff; ebenso LG Düsseldorf, MDR 1964, 332 f; MünchKomm-ZPO/Smid, 3. Aufl., § 829 Rn. 77).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10
    Die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung der Beklagten für diesen Schaden hängt davon ab, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätten (BGH, Urteil vom 15. November 2007 - IX ZR 44/04, BGHZ 174, 205 Rn. 9).
  • BGH, 16.08.2007 - IX ZR 63/06

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Anfechtungsklage; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - IX ZR 82/10
    Die Pfändung in eigene Schuld ist jedenfalls dann unbedenklich, wenn sie dazu dient, dem Gläubiger die Verrechnung in den Fällen zu ermöglichen, in denen die Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorliegen oder die Aufrechnung aus prozessualen Gründen unstatthaft ist (vgl. RGZ 57, 358, 363 f; RG, JW 1938, 2399, 2400), sofern nicht Aufrechnungsverbote (vgl. § 393 BGB) entgegenstehen (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. Juli 1968 - V ZR 29/66, NJW 1968, 2059, 2060; vom 24. Juni 1985 - III ZR 219/83, BGHZ 95, 109, 115; vom 16. August 2007 - IX ZR 63/06, BGHZ 173, 328 Rn. 33).
  • OLG Köln, 03.08.2010 - 4 UF 73/10

    Einwendungen gegen einen Unterhaltstitel

  • BGH, 31.10.1985 - IX ZR 175/84

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Vergütung; Einlassung auf die Klage ohne die

  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 264/86

    Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95

    Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages;

  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 14/98

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage;

  • BGH, 16.11.1989 - IX ZR 190/88

    Rechtsanwalt - Mandant - Schriftstück - Niederlegung zur Post - Mahnbescheid -

  • LAG Hessen, 15.09.2008 - 16 Sa 839/08

    Titelmissbrauch - nachlässige Prozessführung - Versäumnisurteil

  • BGH, 26.06.1997 - IX ZR 233/96

    Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts wegen Beratungsverschulden

  • BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83

    Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung

  • RG, 07.03.1904 - VI 511/03

    1. Gilt die Erklärung der Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines durch

  • OLG Köln, 18.08.1988 - 2 W 101/88

    Auswirkungen der fehlenden oder falschen Bezeichnung eines Titels in einem

  • LG Düsseldorf, 02.12.1963 - 14 T 7556/63
  • BGH, 17.10.2018 - VIII ZR 212/17

    Berufungsverfahren im Streit um eine Kaufpreiszahlung für ein Wohnmobil:

    a) Die - vom Berufungsgericht bejahte - Frage, ob § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO einer Partei abverlangt, ein ihr materiell-rechtlich zustehendes Gestaltungsrecht bis zum Schluss der erstinstanzlichen mündlichen Verhandlung auszuüben, wenn sie nicht Gefahr laufen will, mit dem diesem Gestaltungsrecht zugrunde liegenden Tatsachenvorbringen prozessrechtlich ausgeschlossen zu werden, ist höchstrichterlich nicht abschließend entschieden; der Bundesgerichtshof hat sich bislang mit ihr nur im Wege eines obiter dictum befasst oder sie ausdrücklich offen gelassen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10, WM 2011, 993 Rn. 18; Beschlüsse vom 30. Juni 2010 - IV ZR 229/07, VersR 2011, 414 Rn. 10; vom 17. Mai 2011 - X ZR 77/10, NJW-RR 2012, 110 Rn. 14).
  • BGH, 17.10.2019 - III ZR 42/19

    Schadensersatzanspruch bei Verletzung einer Gerichtsstandvereinbarung durch Klage

    Insbesondere wird zu klären sein, ob ein Rechtsanwalt nach dem maßgeblichen US-amerikanischen Recht - wie in Deutschland - verpflichtet ist, den "sichersten Weg" zu gehen, um das von seinem Mandanten erstrebte Ziel zu erreichen (vgl. Senat, Urteil vom 12. Dezember 2002 - III ZR 182/01, NVwZ 2003, 1409 Rn. 13; BGH, Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10, NJW 2011, 2649 Rn. 11; s. auch Staudinger/Martinek/Omlor, BGB, Neubearb. 2017, § 675 Rn. B 173 mwN), und daher gehalten ist, ihn ungeachtet einer Zuständigkeitsrüge - vorsorglich - auch in der Sache gegen die geltend gemachten Ansprüche zu verteidigen (vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Juni 1990 - IX ZR 209/89, NJW-RR 1990, 1241, 1242).
  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 206/14

    Rechtsanwaltshaftung wegen verspäteter Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages:

    Hierbei hat das Gericht über die Frage, wie der Vorprozess nach Auffassung des Schadensersatzrichters richtigerweise hätte entschieden werden müssen (vgl. G. Fischer, aaO Rn. 1190), nach den Grundsätzen des § 287 ZPO Feststellungen zu treffen (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10, WM 2011, 993 Rn. 19).
  • BGH, 27.05.2020 - VIII ZR 401/18

    Wechselseitige Interessen zwischen Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz und

    Die Kostenentscheidung des Berufungsurteils war von Amts wegen zu berichtigen (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 24. November 1980 - VII ZR 208/79, juris Rn. 22; vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10, NJW 2011, 2649 Rn. 38; MünchKommZPO/Musielak, 5. Aufl., § 308 Rn. 24), da die Kläger zu Unrecht als Gesamtschuldner zur Tragung der Kosten des Berufungsverfahrens verurteilt wurden.
  • BGH, 17.05.2011 - X ZR 77/10

    Treppenlift

    Ob bei Gestaltungsrechten auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung abzustellen ist, kann im vorliegenden Zusammenhang jedoch dahingestellt bleiben (ebenfalls offen gelassen in BGH, Beschluss vom 30. Juni 2010 - IV ZR 229/07, r+s 2010, 420 Rn. 10; obiter bejaht in BGH, Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10, MDR 2011, 754 Rn. 18).

    Folgerichtig hat der Bundesgerichtshof die Präklusion eines Verteidigungsmittels abgelehnt, das der Beklagte erst aufgrund eines von ihm während des Rechtsstreits erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geltend machen konnte (BGH, Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10; MDR 2011, 754 Rn. 18).

  • OLG Stuttgart, 26.01.2017 - 11 U 4/16

    Rechtanwaltshaftung: Beratungspflichten des Anwaltsmediators in einer

    Nach der Schutzzwecklehre gilt, dass der Anwalt für solche Schäden einzustehen hat, die nicht eine bloß zufällige ursächliche Verbindung zu seinem Verhalten aufweisen, sondern im Kreis der Gefahren liegen, zu deren Abwendung die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde (Anwaltshaftungsrecht a. a. O., § 19 RN 12, BGH NJW 2011, 2649, 2652).
  • BGH, 18.01.2017 - VII ZB 9/14

    Forderungspfändung: Pfändbarkeit eines prozessualen Kostenerstattungsanspruch;

    Die von der Gläubigerin beantragte Pfändung in eigene Schuld sei jedenfalls dann zulässig, wenn sie dazu diene, dem Gläubiger die Verrechnung in den Fällen zu ermöglichen, in denen die allgemeinen Aufrechnungsvoraussetzungen nicht vorlägen oder die Aufrechnung aus prozessualen Gründen unstatthaft sei (BGH, Urteil vom 10. März 2011 - IX ZR 82/10, NJW 2011, 2649 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2016 - 7 U 92/15

    Verlängerte Vollstreckungsgegenklage: Bereicherungsrechtliche Rückforderung der

    Allein der Umstand, dass der Gläubiger mehr erhält, als ihm bei zutreffender Beurteilung der Rechtslage zustünde, genügt nicht (BGH, NJW 2011, 2649 ff., Tz. 28 m.w.N., juris; BGH, NJW 1991, 30 f.; OLG Köln, Beschluss vom 03. August 2010 - 4 UF 73/10 -, juris Tz. 3; Palandt/Sprau, a.a.O., § 826 Rn. 52 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 11.12.2013 - 20 U 5/13

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrages durch eine GmbH:

    Wenn der Eintritt einer bestimmten Rechtsfolge nur noch vom Willen des Schuldners abhängt, erscheint es verfehlt, die Rechtzeitigkeit eines auf den Eintritt dieser Rechtsfolge gestützten Angriffs- oder Verteidigungsmittels anhand des Zeitpunktes zu bestimmen, zu dem die Partei von dem ihr zustehenden Gestaltungsrecht Gebrauch gemacht hat (s. BGH, NJW-RR 2012, 110 - Tz. 13 m. w. N.; ebenso wohl BGH, NJW 2011, 2649 - Tz. 18; offen BGH, r+s 2010, 420 - Tz. 10).
  • OLG Hamburg, 06.07.2018 - 11 U 86/17

    Insolvenz der Kommanditgesellschaft einer GmbH & Co. KG: Haftung des

    Das Zurückbehaltungsrecht aus § 273 Abs. 1 BGB erlischt, wenn der Gläubiger die gegen sich selbst gerichtete Forderung des Schuldners mit der Folge des Einziehungsverbots gemäß § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO pfändet (Anschluss an BGH, Urt. v. 10. März 2011 - IX ZR 82/10, ZInsO 2011, 980 ff., juris Rn. 13 f.).(Rn.50).

    Dagegen, dass die A.-Gesellschaften die gegen sich selbst gerichteten Forderungen gepfändet haben, bestehen in diesem Zusammenhang keine Bedenken (BGH, Urt. v. 10. März 2011 - IX ZR 82/10 -, ZInsO 2011, 980 ff., juris Rn. 13 f.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.12.2018 - L 2 AS 80/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Festsetzung der

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2016 - 7 U 92/15

    Verlängerte Vollstreckungsgegenklage; Präklusion; Einwendungen; Rücktritt;

  • LG Düsseldorf, 17.06.2016 - 10 O 358/15

    Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Rechtsberatung i.R.e.

  • KG, 04.04.2023 - 19 W 188/22
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