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   BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05   

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https://dejure.org/2006,549
BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05 (https://dejure.org/2006,549)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2006 - VIII ZR 220/05 (https://dejure.org/2006,549)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - VIII ZR 220/05 (https://dejure.org/2006,549)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertretenmüssen einer verspäteten Geltendmachung von Nachforderungen i.S.d. § 556 Abs. 3 S. 2 BGB

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Ausschlussfrist für Betriebskostenabrechnung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschluß von Betriebskostennachforderungen bei verspäteter Geltendmachung spätestens nach drei Monaten nach Wegfall des Abrechnungshindernisses; Abrechnungshindernisse; Zeitabgrenzungsprinzip; Leistungsabgrenzungsprinzip; Abflußprinzip; rückwirkende ...

  • Judicialis

    BGB § 556 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 3 S. 3
    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den Vermieter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnraummietrecht - Verspätete Geltendmachung einer Nachforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bei unverschuldeter Fristversäumnis, muß es nach Unterlagenerhalt schnell gehen!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebskosten zu spät abgerechnet - Grundsteuerbescheid vom Finanzamt kam erst nach der Abrechnung

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Fristen für die nachträgliche Abrechnung von Betriebskosten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Rechtzeitige Nachholung der unverschuldet verspäteten Abrechnung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Nachforderung binnen drei Monaten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Betriebskosten: Nachforderungen müssen drei Monate nach Wegfall des Abrechnugshindernisses geltend gemacht werden

  • mietrechtsinfo.de (Leitsatz)

    Ausschlussfrist für Betriebskostenabrechnung

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Berechnung von Betriebskosten für Wohnung - Frist

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsteuernachforderung: Wann muss Nebenkostenabrechnung spätestens erfolgen? (IMR 2006, 107)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3350
  • MDR 2007, 204
  • NZM 2006, 740
  • ZMR 2006, 847
  • NJ 2006, 557
  • ZfIR 2006, 738 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.03.2006 - VIII ZR 78/05

    Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht

    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
    Bei der Neubaumietenverordnung handelt es sich zwar um auslaufendes, nur noch auf den Altbestand im sozialen Wohnungsbau anzuwendendes Recht (Senatsurteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419 unter II A 1 a aa (1)).
  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
    aa) Wie der Senat bereits entschieden hat, sollen die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB und der durch § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB angeordnete Ausschluss von Nachforderungen eine zeitnahe Abrechnung gewährleisten, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Urteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b; Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903 unter II 1 b).
  • BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 94/05

    Ansprüche des Wohnungsmieters bei Versäumung der Frist für die Abrechnung der

    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
    aa) Wie der Senat bereits entschieden hat, sollen die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB und der durch § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB angeordnete Ausschluss von Nachforderungen eine zeitnahe Abrechnung gewährleisten, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Urteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b; Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903 unter II 1 b).
  • LG Hamburg, 27.06.2000 - 316 S 15/00

    Bei streitiger Erforderlichkeit ist Wirtschaftlichkeit nachzuweisen!

    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
    a) Nach dem vom Berufungsgericht für allein zulässig gehaltenen Leistungsprinzip (auch Zeitabgrenzungs- oder Verbrauchsprinzip genannt) sind diejenigen Betriebskosten abzurechnen, die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum angefallen sind (dafür LG Berlin, GE 1988, 463, 465; LG Berlin, GE 2000, 813; LG Hamburg, WuM 2000, 197; LG Hamburg, NZM 2001, 806; Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 4. Aufl., G Rdnr. 107; Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Aufl., § 556 Rdnr. 132; Schneider in Müller/Walther, Miet- und Pachtrecht, Stand: März 2006, § 556 Rdnr. 308 ff.; Rips in Eisenschmid/Rips/Wall, Betriebskostenkommentar (2004), § 556 Rdnr. 165; Weitemeyer in Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 556 Rdnr. 72).
  • OLG Schleswig, 04.10.1990 - 4 REMiet 1/88
    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
    b) Nach dem sogenannten Abflussprinzip kann der Vermieter dagegen alle Kosten, mit denen er im laufenden Abrechnungszeitraum belastet wird, in die Abrechnung für den betreffenden Zeitraum einstellen (dafür LG Wiesbaden, NZM 2002, 944; LG Berlin, GE 1999, 1129, 1131; LG Berlin, Urteil vom 2. August 2004 - 62 S 151/04, zitiert nach juris = MM 2004, 374 LS; OLG Schleswig, NJW-RR 1991, 78; Kinne in Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Aufl., § 556 Rdnrn. 55, 78a m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.06.2005 - VIII ZR 367/04

    Kündigungsfristen im Mietrecht nach der Schuldrechtsreform im Fall von alten

    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in GE 2005, 1249 (mit Anmerkungen Kinne, GE 2005, 1219 und v. Seldeneck, Info-M 2006, 12 f.) veröffentlicht ist, hat - soweit für das Revisionsverfahren von Interesse - ausgeführt:.
  • LG Hamburg, 08.02.2000 - 316 S 168/99
    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
    a) Nach dem vom Berufungsgericht für allein zulässig gehaltenen Leistungsprinzip (auch Zeitabgrenzungs- oder Verbrauchsprinzip genannt) sind diejenigen Betriebskosten abzurechnen, die für den jeweiligen Abrechnungszeitraum angefallen sind (dafür LG Berlin, GE 1988, 463, 465; LG Berlin, GE 2000, 813; LG Hamburg, WuM 2000, 197; LG Hamburg, NZM 2001, 806; Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 4. Aufl., G Rdnr. 107; Lammel, Wohnraummietrecht, 2. Aufl., § 556 Rdnr. 132; Schneider in Müller/Walther, Miet- und Pachtrecht, Stand: März 2006, § 556 Rdnr. 308 ff.; Rips in Eisenschmid/Rips/Wall, Betriebskostenkommentar (2004), § 556 Rdnr. 165; Weitemeyer in Emmerich/Sonnenschein, Miete, 8. Aufl., § 556 Rdnr. 72).
  • LG Berlin, 10.03.2006 - 64 S 484/05
    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
    Dies gelte jedenfalls dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - bis zur Abrechnung kein Mieterwechsel stattgefunden habe, weil eine Mehrbelastung des Mieters dann ausgeschlossen sei (LG Düsseldorf, DWW 1990, 51; LG Berlin, GE 2006, 725; Geldmacher, DWW 1997, 165, 166; Ehlert in Bamberger/Roth, BGB (2003), § 556 Rdnr. 27; Blank, DWW 1992, 65 f.; ders. in Blank/Börstinghaus, Miete, 2. Aufl., § 556 Rdnr. 101 m.w.Nachw.).
  • LG Wiesbaden, 19.10.2001 - 3 S 65/01
    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
    b) Nach dem sogenannten Abflussprinzip kann der Vermieter dagegen alle Kosten, mit denen er im laufenden Abrechnungszeitraum belastet wird, in die Abrechnung für den betreffenden Zeitraum einstellen (dafür LG Wiesbaden, NZM 2002, 944; LG Berlin, GE 1999, 1129, 1131; LG Berlin, Urteil vom 2. August 2004 - 62 S 151/04, zitiert nach juris = MM 2004, 374 LS; OLG Schleswig, NJW-RR 1991, 78; Kinne in Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Aufl., § 556 Rdnrn. 55, 78a m.w.Nachw.).
  • LG Berlin, 02.08.2004 - 62 S 151/04
    Auszug aus BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05
    b) Nach dem sogenannten Abflussprinzip kann der Vermieter dagegen alle Kosten, mit denen er im laufenden Abrechnungszeitraum belastet wird, in die Abrechnung für den betreffenden Zeitraum einstellen (dafür LG Wiesbaden, NZM 2002, 944; LG Berlin, GE 1999, 1129, 1131; LG Berlin, Urteil vom 2. August 2004 - 62 S 151/04, zitiert nach juris = MM 2004, 374 LS; OLG Schleswig, NJW-RR 1991, 78; Kinne in Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 4. Aufl., § 556 Rdnrn. 55, 78a m.w.Nachw.).
  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei

    Beide Regelungen gewährleisten eine zeitnahe Abrechnung, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Senatsurteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b; vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903, Rn. 13; vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NZM 2006, 740 Rn. 17; vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 190/06, NJW 2008, 1150 Rn. 13; vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08, NJW 2009, 2197 Rn. 15; vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09, aaO Rn. 19).
  • BGH, 21.01.2009 - VIII ZR 107/08

    Einhaltung der Abrechnungsfrist für Betriebskosten durch den Wohnungsvermieter

    Die Vorschriften sollen eine zeitnahe Abrechnung gewährleisten, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Senatsurteil vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NZM 2006, 740, Tz. 17 m.w.N.).
  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07

    Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit

    b) Die Streitfrage konnte im Senatsurteil vom 5. Juli 2006 dahinstehen, weil in dem dort entschiedenen Fall der Vermieter die Betriebskostenabrechnung nicht nach dem Abfluss-, sondern nach dem Leistungsprinzip vorgenommen hatte (VIII ZR 220/05, WuM 2006, 516 = NJW 2006, 3350, Tz. 13).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06   

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https://dejure.org/2006,2802
OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06 (https://dejure.org/2006,2802)
OLG München, Entscheidung vom 14.09.2006 - 34 Wx 49/06 (https://dejure.org/2006,2802)
OLG München, Entscheidung vom 14. September 2006 - 34 Wx 49/06 (https://dejure.org/2006,2802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    WEG § 23 Abs. 2; ; WEG § 47

  • rechtsportal.de

    WEG § 23 Abs. 2 § 47
    Angabe des Beschlussgegenstandes in Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung bei geplanter Großsanierung einer mittelgroßen Wohnanlage - Kostenlast bei fehlerhafter Einberufung

  • ibr-online

    Genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angabe des Gegenstands der Beschlussfassung bei Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung; Anforderungen an die Genauigkeit der Bezeichnung des Beschlussgegenstandes; Erforderliche Angaben bei der Einberufung der Eigentümerversammlung wegen einer geplanten ...

  • streifler.de (Kurzinformation)

    WEG: Einberufung zur Wohnungseigentümerversammlung muss geplante Beschlussfassung genau bezeichnen

  • rkuk.de (Kurzinformation)

    Ladung zur Wohnungseigentümerversammlung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ungültige Eigentümerbeschlüsse durch Ladungsmangel - Kosten beim Verwalter (IMR 2007, 1001)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 934
  • ZMR 2006, 954
  • ZfIR 2006, 738 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 13.12.1984 - BReg. 2 Z 5/83

    Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

    Auszug aus OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06
    Bei der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung ist der Gegenstand der beabsichtigten Beschlussfassung derart anzugeben, dass die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung und der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlasst ist, gegeben wird (BayObLG WuM 1985, 100).

    Wenn auch nicht alle Einzelheiten des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung angegeben werden können und müssen (BayObLG WuM 1985, 100), so ist doch ein solches Maß an Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit erforderlich, dass sich der einzelne Wohnungseigentümer über die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen einer vorgesehenen Maßnahme klar werden kann (BayObLG aaO.).

  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06
    Die Vorinstanzen haben insbesondere außer Acht gelassen, dass gegen die am Verfahren beteiligte Verwalterin materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche der Antragsgegner bestehen, die im Rahmen des § 47 WEG zu berücksichtigen sind (BGH NJW 1990, 2386/2387; BayObLG ZMR 2004, 50; Schmid ZMR 2004, 316/318; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 47 Rn. 24).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03

    Gültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung trotz deren Unrichtigkeit-

    Auszug aus OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06
    Die Vorinstanzen haben insbesondere außer Acht gelassen, dass gegen die am Verfahren beteiligte Verwalterin materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche der Antragsgegner bestehen, die im Rahmen des § 47 WEG zu berücksichtigen sind (BGH NJW 1990, 2386/2387; BayObLG ZMR 2004, 50; Schmid ZMR 2004, 316/318; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 47 Rn. 24).
  • OLG Köln, 18.12.2002 - 16 Wx 177/02

    Ordnungsgemäße Bezeichnung des Gegenstandes eines Tagesordnungspunktes

    Auszug aus OLG München, 14.09.2006 - 34 Wx 49/06
    Aus diesem Informationsbedürfnis des einzelnen Wohnungseigentümers ergibt sich, dass der Beschlussgegenstand umso genauer bezeichnet werden muss, je größer seine Bedeutung und je geringer der Wissensstand des einzelnen Eigentümers ist (OLG Köln NZM 2003, 121; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 23 Rn. 79; Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 23 Rn. 9).
  • LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 9 S 71/17

    Bestimmtheit einer Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung Beschlusskompetenz

    Aus diesem Informationsbedürfnis des einzelnen Wohnungseigentümers ergibt sich, dass der Beschlussgegenstand umso genauer bezeichnet werden muss, je größer seine Bedeutung und je geringer der Wissensstand des einzelnen Eigentümers ist ( OLG München , NZM 2006, 934; Bärmann/Merle , WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 76 ff.).

    Wenn auch nicht alle Einzelheiten des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung angegeben werden können und müssen, so ist doch ein solches Maß an Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit erforderlich, dass sich der einzelne Wohnungseigentümer über die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen einer vorgesehenen Maßnahme klar werden kann ( OLG München, NZM 2006, 934; LG Karlsruhe , Urteil vom 11. Mai 2010 - 11 S 9/08 -, Rn. 52 - 53, juris).

  • OLG München, 22.02.2008 - 34 Wx 66/07

    Wohnungseigentum: Anspruch eines behinderten Wohnungseigentümers gegen die

    Gültige Beschlüsse können in einer Eigentümerversammlung, zu der nicht alle Wohnungseigentümer erschienen sind, nach § 23 Abs. 2 WEG nur gefasst werden, wenn der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung ausreichend bezeichnet worden ist (vgl. BayObLG WuM 2004, 366; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 468; OLG München, NZM 2006, 934).
  • AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote

    Bei einer mittelgroßen Wohnanlage reicht in der Einberufung der Eigentümerversammlung etwa die Angabe "Beschluss über ergänzende und weiterführende Beschlüsse zur Großsanierung ...." nicht aus, wenn über konkrete bauliche Einzelmaßnahmen beschlossen werden soll (OLG München, ZMR 2006, 954).
  • OLG München, 08.11.2006 - 34 Wx 45/06

    Unwirksame Abkürzung der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen gegen den

    Gleichwohl sind Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer im Hinblick darauf, dass die Rechtsbeziehung des Verwalters nunmehr als Vertrag (mit der Eigentümergemeinschaft) zugunsten Dritter (nämlich der einzelnen Wohnungseigentümer) gemäß § 328 BGB einzuordnen sein dürfte (vgl. KK-WEG/ Abramenko § 26 Rn. 34 b; Senat vom 14.9.2006, 34 Wx 49/06), nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. Palandt/Grüneberg BGB 65. Aufl. § 328 Rn. 13 u. 19).
  • LG Karlsruhe, 11.05.2010 - 11 S 9/08

    Genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes

    Aus diesem Informationsbedürfnis des einzelnen Wohnungseigentümers ergibt sich, dass der Beschlussgegenstand umso genauer bezeichnet werden muss, je größer seine Bedeutung und je geringer der Wissensstand des einzelnen Eigentümers ist (OLG München, NZM 2006, 934; Bärmann/Merle, § 23 Rn. 76 ff.).

    Wenn auch nicht alle Einzelheiten des Beschlussgegenstandes in der Tagesordnung angegeben werden können und müssen, so ist doch ein solches Maß an Erkennbarkeit und Voraussehbarkeit erforderlich, dass sich der einzelne Wohnungseigentümer über die wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Folgen und Konsequenzen einer vorgesehenen Maßnahme klar werden kann (OLG München NZM 2006, 934).

    Dieser Mangel der Einberufung ist auch nicht durch die Beschlussfassung geheilt worden, da an der Versammlung nur 22 von 59 Eigentümern und nicht alle Eigentümer teilgenommen haben (OLG München NZM 2006, 934; Bärmann/Merle, § 23 Rn. 87, 171).

  • KG, 28.01.2010 - 24 W 43/09

    Entstehung und Geltendmachung eines Schadens der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Darüber hinaus ergeben sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung Schutzwirkungen für die Wohnungseigentümer mit der Folge, dass sie in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten in gleicher Weise einbezogen sind und bei deren Verletzung analog § 328 BGB vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen können (vgl. zu Vorstehendem OLG Düsseldorf ZWE 2007, 92/94; OLG Frankfurt ZWE 2008, 470/474, jew. m.Anm. Briesemeister; OLG München ZMR 2006, 954/955; 2007, 220; Bärmann/ Merle a.a.O. § 27 Rdn.272; Drabek in: Köhler/Bassenge, Anwalts-Handbuch Wohnungseigentumsrecht, 3.Aufl., Teil 8 Rdn.228; Jennißen/Heinemann, WEG, § 27 Rdn.169; Riecke/Schmid/ Elzer , a.a.O., § 10 Rdn.410 und 454).
  • OLG München, 08.03.2007 - 34 Wx 2/07

    Amtsermittlung des Tatrichters bei Zweifeln an der Vollmacht des

    Bei der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung ist der Gegenstand der beabsichtigten Beschlussfassung derart anzugeben, dass die Beteiligten weitestgehend vor Überraschungen geschützt sind und ihnen die Möglichkeit der Vorbereitung und der Überlegung, ob ihre Teilnahme veranlasst ist, gegeben wird (Senat Beschluss vom 14.9.2006, 34 Wx 49/06 = ZMR 2006, 954).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    bb.) Nasch § 47 S. 1 WEG aF kann eine Kostenbeteiligung des Verwalters der Billigkeit entsprechen, wenn er in Wahrnehmung eigener Interessen oder wegen eines eigenen Verschuldens am Verfahren beteiligt war (BayObLG, WuM 1992, 91; BayObLG 1985, 63, 71; OLG Frankfurt, OLGZ Frankfurt 1980, 74; OLG Celle, DWE 1990, 137), wenn ein Beschluss aufgrund formeller Fehler aufzuheben ist (OLG München, ZMR 2006, 230) oder wenn der Verwalter den Anfall der außergerichtlichen Kosten wegen Verletzung seiner Vertragspflicht gemäß §§ 675, 276 BGB zu vertreten hat (BGH, NJW 1997, 2956, 2957 = WuM 1997, 520 mAnm Wangemann = JZ 1998, 415 mablAnm Lüke; BGH, NJW 1998, 756; OLG München, NZM 2006, 934; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 47., Rdnr. 5; Niedenführ/Schulze, 7. Aufl., WEG, § 47 Rdnr. 18).
  • OLG München, 21.02.2007 - 34 Wx 100/06

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Negativbeschlusses mit Antrag auf

    Das Beschwerdegericht hat dabei zu Recht bei seiner Entscheidung beachtet, dass gegen die am Verfahren beteiligte Verwalterin materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche der Antragsgegner bestehen, die im Rahmen des § 47 WEG zu berücksichtigen sind (BGH NJW 1990, 2386/2387; Senat vom 14.9.2006, 34 Wx 49/06; Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 47 Rn. 24).
  • LG Berlin, 26.06.2018 - 55 S 225/16

    Wohnungseigentumssache: Vorliegen eines anspruchsbegründenden Beschlusses;

    Grundsätzlich gilt, dass je bedeutsamer oder schwerwiegender die Angelegenheit für die Eigentümer und je geringer der Wissensstand des einzelnen Eigentümers ist, desto ausführlicher die Bezeichnung in der Einladung sein muss (OLG München, ZMR 2006, 954, juris).
  • LG Konstanz, 16.08.2007 - 62 T 53/07

    Belastung des Verwalters mit Kosten für Anfechtungsverfahren

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Rechtsprechung
   OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4531
OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06 (https://dejure.org/2006,4531)
OLG München, Entscheidung vom 18.09.2006 - 34 Wx 89/06 (https://dejure.org/2006,4531)
OLG München, Entscheidung vom 18. September 2006 - 34 Wx 89/06 (https://dejure.org/2006,4531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    WEG § 21 Abs. 3
    Antragsänderung bei Erledigung der Hauptsache im Beschlussanfechtungsverfahren - keine zusätzliche Verwaltervergütung bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren

  • ibr-online

    Keine Teilnahme an Lastschriftverfahren: Mehraufwandsgebühr?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der Wahrung des Rechtsschutzbedürfnisses bei Erledigung der Hauptsache im Beschlussanfechtungsverfahren; Kompetenz für einen Beschluss zur Verpflichtung zur Zahlung einer zusätzlichen Vergütung an den Verwalter durch einzelne Wohnungseigentümer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentümerbeschluss über Sondervergütung bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren (IMR 2006, 194)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1606
  • NZM 2006, 868
  • ZMR 2006, 960
  • ZfIR 2006, 738 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06
    Dem widerspricht es aber nicht, wenn der Verwalter im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer zu bestimmten Tagesordnungspunkten Berater (z.B. Rechtsanwälte oder Architekten) zur Meinungsbildung heranzieht, solange nicht ein konkreter Interessengegensatz zwischen einem einzelnen Wohnungseigentümer und der Gesamtheit der übrigen Wohnungseigentümer hervorgetreten ist (BayObLG NZM 2004, 388).

    Denn es ist nach Sachlage auszuschließen, dass ein etwaiger Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit für die Beschlussfassung ursächlich geworden ist (vgl. BayObLG NZM 2004, 388).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06
    Vielmehr ist der Beschluss im Hinblick auf seinen Wortlaut sowie seinen Sinn und Zweck als Dauerregelung objektiv und normativ dahingehend auszulegen (vgl. BGHZ 139, 288/292; Merle in Bärmann/Pick/Merle § 23 Rn. 54), dass Wohnungseigentümer, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, im Verhältnis der Wohnungseigentümer zueinander verpflichtet werden, pauschale Mehraufwendungen von 2, 50 EUR im Monat an die Verwalterin zu zahlen.
  • OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99

    Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Begründung einer Mehraufwandsgebühr bei

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06
    Gegenstand der Beschlussfassung ist hier nicht die Einführung eines Lastschrifteinzugsverfahrens für Wohngelder (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 2002, 1665; OLG Hamm FGPrax 2000, 100; OLG Hamburg ZMR 2002, 961; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 116 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2005 - 20 W 30/04

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen zum Wirtschaftsplan: Rüge der

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06
    Für Eigentümerversammlungen gilt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit (OLG Frankfurt OLG-Report 2005, 736; KK-WEG-Riecke § 24 Rn. 20).
  • BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02

    Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung -

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06
    Gegenstand der Beschlussfassung ist hier nicht die Einführung eines Lastschrifteinzugsverfahrens für Wohngelder (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 2002, 1665; OLG Hamm FGPrax 2000, 100; OLG Hamburg ZMR 2002, 961; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 116 m.w.N.).
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 89/99

    Vergleich zwischen Bauträger und Wohnungseigentümern wegen Mängeln am

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06
    Erledigung ist durch den Eigentümerbeschluss vom 1.4.2005 eingetreten, der seinerseits nicht nichtig ist (vgl. BayObLG NZM 2000, 344/346).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 5/98

    Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nach

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06
    Infolge der Erledigung der Hauptsache ist das Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers entfallen (BayObLG WuM 1998, 511; Weitnauer/Mansel WEG 9. Aufl. Nach § 43 Rn. 35; Niedenführ/Schulze Vor §§ 43 ff. Rn. 221).
  • OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00

    Unwirksamkeit von Beschlüssen der Wohneigentümergemeinschaft; Verstoß gegen in

    Auszug aus OLG München, 18.09.2006 - 34 Wx 89/06
    Gegenstand der Beschlussfassung ist hier nicht die Einführung eines Lastschrifteinzugsverfahrens für Wohngelder (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 2002, 1665; OLG Hamm FGPrax 2000, 100; OLG Hamburg ZMR 2002, 961; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 116 m.w.N.).
  • BGH, 13.05.2011 - V ZR 202/10

    Wohnungseigentum: Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage nach

    Nach einer Ansicht entfällt das Rechtsschutzbedürfnis, weil in einem Schadensersatzprozess inzident geprüft werden könne, ob der Beschluss rechtmäßig sei (OLG München, NZM 2006, 868, 869; ZMR 2007, 139, 140; ZMR 2009, 468, 469 f.; Klein in Bärmann, WEG, 11. Aufl., § 46 Rn. 93).
  • OLG Köln, 22.06.2009 - 16 Wx 266/08

    Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung

    Dem steht nicht entgegen, dass der Verwalter im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer zu bestimmten Tagesordnungspunkten einen Rechtsanwalt als Berater zur Information und Meinungsbildung heranzieht, solange nicht ein konkreter Interessengegensatz zwischen einem einzelnen Wohnungseigentümer und der Gesamtheit der übrigen Wohnungseigentümer hervorgetreten ist und kein Wohnungseigentümer der Anwesenheit des Dritten widerspricht (OLG München NJW-RR 2006, 1606, 1607; BayObLG a.a.O.; Jennißen WEG § 24 Rz. 69; Staudinger-Bub WEG, Bearb. 2005, § 25 Rz. 173).
  • LG Karlsruhe, 11.05.2010 - 11 S 9/08

    Genaue Bezeichnung des Beschlussgegenstandes

    Nach dieser Sachlage ist auch auszuschließen, dass ein etwaiger Verstoß gegen das Prinzip der Nichtöffentlichkeit für die Beschlussfassung ursächlich geworden ist (vgl. BayObLG NZM 2004, 388; OLG München ZMR 2006, 960).
  • OLG München, 15.11.2006 - 34 Wx 118/06

    Unzulässige Sachanträge nach Erledigung des Beschlussanfechtungsverfahren in der

    Denn das mit der Klage auf Schadensersatz befasste Gericht kann die Ordnungsmäßigkeit der Beschlussfassung, soweit entscheidungserheblich, inzident selbst prüfen (Senat Beschluss vom 18.9.2006, 34 Wx 89/06 = ZfIR 2006, 738 - LS).
  • AG München, 30.08.2018 - 484 C 22173/17

    Ordentliche oder fristlose Kündigung des Architektenvertrages?

    Dabei ist das Oberlandesgericht München (Beschluss vom 18.9.2006 - 34 Wx 89/06 in NZM 2006, 868; OLG München, ZMR 2007, 139, 140; ZMR 2009, 468, 469) davon ausgegangen, dass wenn der Verfahrensgegenstand fortgefallen ist und deshalb eine Sachentscheidung über den Antrag nicht mehr erforderlich ist, Erledigung eingetreten ist und ein berechtigtes Interesse an der Ungültigerklärung des angefochtenen Beschlusses danach nicht mehr besteht.
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Rechtsprechung
   BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2165
BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05 (https://dejure.org/2006,2165)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2006 - V ZR 246/05 (https://dejure.org/2006,2165)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - V ZR 246/05 (https://dejure.org/2006,2165)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fortführung der Rechtsprechung zu den Dresdener Komplettierungskäufen; Freistellungsklausel über Ansprüche eines Zuordnungsberechtigten; Erhöhung des zunächst vereinbarten Kaufpreises auf Grund einer Nachbewertung der verkauften Grundstücke wegen des Fehlens eines ...

  • grundeigentum-verlag.de

    Freistellungsklausel in Komplettierungskaufvertrag

  • Judicialis

    AGBG § 9 Abs. 1 Ba (jetzt: BGB § 307 Abs. 1 Ba)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    AGBG § 9 Abs. 1 (jetzt: BGB § 307 Abs. 1 )
    Freistellung des Komplettierungskäufers von Ersatzforderungen anderer öffentlicher Stellen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Wirksamkeit der formularmäßigen Freistellung der Gemeinde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1272 (Ls.)
  • NZBau 2007, 101 (Ls.)
  • NZM 2006, 835
  • NJ 2006, 556
  • ZfIR 2006, 738 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03

    Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05
    Verkauft eine Gemeinde dem Inhaber eines Nutzungsrechts das Grundstück zu einem nach den Bewertungsvorschriften der DDR ermittelten Preis (Komplettierungskauf), stellt eine Vertragsklausel, durch welche die Gemeinde durch den Erwerber von Ersatzforderungen anderer öffentlicher Stellen nach § 8 Abs. 4 VZOG freigestellt wird, keine unangemessene Benachteiligung des Erwerbers dar (Fortführung von Senat BGHZ 160, 240 und Senatsurt. v. 14. November 2003, V ZR 144/03, NJW-RR 2004, 263).

    Das stand zwar unter den besonderen Bedingungen des Verkaufsgesetzes der DDR, die hier vorlagen, einem Verkauf nicht von vornherein entgegen (Senat BGHZ 160, 240, 247 ff.).

    Voraussetzung dafür war aber, was die Revision nicht berücksichtigt, dass der Verkauf keine zusätzlichen Ersatzpflichten der verkaufenden öffentlichen Stelle auslöste, die aus deren sonstigem Vermögen zu bestreiten waren (Senat, Urt. v. 17. September 2004, V ZR 339/03, ZfIR 2004, 998, 1004, insoweit in BGHZ 160, 240 nicht abgedruckt).

    Ermöglicht sie aber einen von dem Beklagten gewollten und für ihn günstigen Verkauf, auf den er keinen Anspruch hat (Senat, BGHZ 160, 240, 247), nimmt sie auf die Interessen des Beklagten angemessen Rücksicht.

  • BGH, 14.11.2003 - V ZR 144/03

    Formularmäßige Freistellung des Verkäufers von weitergehenden

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05
    Verkauft eine Gemeinde dem Inhaber eines Nutzungsrechts das Grundstück zu einem nach den Bewertungsvorschriften der DDR ermittelten Preis (Komplettierungskauf), stellt eine Vertragsklausel, durch welche die Gemeinde durch den Erwerber von Ersatzforderungen anderer öffentlicher Stellen nach § 8 Abs. 4 VZOG freigestellt wird, keine unangemessene Benachteiligung des Erwerbers dar (Fortführung von Senat BGHZ 160, 240 und Senatsurt. v. 14. November 2003, V ZR 144/03, NJW-RR 2004, 263).

    Im Unterschied dazu haben die Parteien hier, ähnlich wie bei Freistellungsklauseln im Hinblick auf § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG (dazu: Senatsurt. v. 14. November 2003, V ZR 144/03, NJW-RR 2004, 263, 264), den bezifferten Kaufpreis nicht etwa nur als "vorläufigen Wertansatz" gekennzeichnet (vgl. zu diesem Merkmal Senat, Urt. v. 22. Februar 2002, V ZR 251/00, VIZ 2002, 437, 438) und bei Vertragsschluss nicht auf eine Preisbestimmung (teilweise) verzichtet, sondern einen Kaufpreis abschließend vereinbart.

    Das hat der Senat für eine Klausel zur Freistellung von der Entschädigungspflicht nach § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG entschieden (Urt. v. 14. November 2003, V ZR 144/03, aaO).

    Dem darf sie durch eine Freistellungsklausel entgegenwirken (für § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG: Senatsurt. v. 14. November 2003, V ZR 144/03, NJW-RR 2004, 263, 265).

  • BGH, 06.06.2003 - V ZR 392/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils; Rechtsnatur eines

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05
    Ihre Wiedergabe kann durch die nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mögliche und hier auch vorgenommene Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils nicht ersetzt werden (BGHZ 154, 99, 100; 156, 216, 217 f.; Senatsurt. v. 6. Juni 2003, V ZR 392/02, NJW-RR 2003, 1290, 1291).

    Dazu ist das Urteil insgesamt in den Blick zu nehmen (Senatsurt. v. 6. Juni 2003, aaO).

  • BGH, 30.09.2003 - VI ZR 438/02

    Anforderungen an die Begründung des Berufungsurteils bei möglicher

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05
    Ihre Wiedergabe kann durch die nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mögliche und hier auch vorgenommene Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils nicht ersetzt werden (BGHZ 154, 99, 100; 156, 216, 217 f.; Senatsurt. v. 6. Juni 2003, V ZR 392/02, NJW-RR 2003, 1290, 1291).

    Der Antrag des Berufungsklägers braucht zwar nicht unbedingt wörtlich wiedergegeben zu werden; aus dem Zusammenhang muss aber wenigstens sinngemäß deutlich werden, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat (BGHZ 154, 99, 101; 156, 216, 218).

  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZR 262/02

    Anforderungen an den Tatbestand des Berufungsurteils

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05
    Ihre Wiedergabe kann durch die nach § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO mögliche und hier auch vorgenommene Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen des angefochtenen Urteils nicht ersetzt werden (BGHZ 154, 99, 100; 156, 216, 217 f.; Senatsurt. v. 6. Juni 2003, V ZR 392/02, NJW-RR 2003, 1290, 1291).

    Der Antrag des Berufungsklägers braucht zwar nicht unbedingt wörtlich wiedergegeben zu werden; aus dem Zusammenhang muss aber wenigstens sinngemäß deutlich werden, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat (BGHZ 154, 99, 101; 156, 216, 218).

  • BGH, 22.02.2002 - V ZR 251/00

    Inhaltskontrolle von Preisabreden in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05
    bb) Anders als die formularmäßigen Nachbewertungsvereinbarungen in Privatisierungsverträgen der früheren Treuhandanstalt (vgl. dazu Senat, BGHZ 146, 331; Urt. v. 22. Februar 2002, V ZR 251/00, VIZ 2002, 437) ist die vorliegende Freistellungsklausel nicht durch § 8 AGBG einer Inhaltskontrolle entzogen.

    Im Unterschied dazu haben die Parteien hier, ähnlich wie bei Freistellungsklauseln im Hinblick auf § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG (dazu: Senatsurt. v. 14. November 2003, V ZR 144/03, NJW-RR 2004, 263, 264), den bezifferten Kaufpreis nicht etwa nur als "vorläufigen Wertansatz" gekennzeichnet (vgl. zu diesem Merkmal Senat, Urt. v. 22. Februar 2002, V ZR 251/00, VIZ 2002, 437, 438) und bei Vertragsschluss nicht auf eine Preisbestimmung (teilweise) verzichtet, sondern einen Kaufpreis abschließend vereinbart.

  • BGH, 26.01.2001 - V ZR 452/99

    Flur

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05
    bb) Anders als die formularmäßigen Nachbewertungsvereinbarungen in Privatisierungsverträgen der früheren Treuhandanstalt (vgl. dazu Senat, BGHZ 146, 331; Urt. v. 22. Februar 2002, V ZR 251/00, VIZ 2002, 437) ist die vorliegende Freistellungsklausel nicht durch § 8 AGBG einer Inhaltskontrolle entzogen.
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 C 18.91

    Sportwetten - Art. 12 GG, Konzessionierung, objektive Zulassungsschranke

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05
    Die Anwendung einer solchen Praxis kann aufgrund des Gleichbehandlungsgebots nicht verlangt werden (vgl. BVerfG NVwZ 1995, 475, 476; BVerwG NVwZ 1986, 758; Starck in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Bonner Grundgesetz, 4. Aufl., Art. 3 Rdn. 251) und nicht zur Unwirksamkeit einer sachlich gebotenen Klausel führen.
  • BVerwG, 11.06.1986 - 8 B 16.86

    Anschlussgebühren - Wasserversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05
    Die Anwendung einer solchen Praxis kann aufgrund des Gleichbehandlungsgebots nicht verlangt werden (vgl. BVerfG NVwZ 1995, 475, 476; BVerwG NVwZ 1986, 758; Starck in: v. Mangoldt/Klein/Starck, Bonner Grundgesetz, 4. Aufl., Art. 3 Rdn. 251) und nicht zur Unwirksamkeit einer sachlich gebotenen Klausel führen.
  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

    Eine solche Verweisung auf nicht im Einzelnen bezeichnete Gesetze oder Verordnungen kann zwar im Einzelfall unschädlich sein (vgl. etwa Senat, Urt. v. 14. November 2003, aaO, 264 und Urt. v. 7. Juli 2006, V ZR 246/05, NZM 2006, 835 f.).
  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 33/06

    Zulässigkeit einer Gewinnabschöpfung im Rahmen eines sog. Einheimischen-Modells

    Mit einem solchen Inhalt wäre die Klausel nur zu beanstanden, wenn sie dem Transparenzgebot nicht Rechnung trüge, nicht an schwerwiegende Änderungsgründe anknüpfte oder in ihren Voraussetzungen und Folgen die Interessen des Vertragspartners nicht angemessen berücksichtigte (Senat, Urt. v. 14. November 2003, V ZR 144/03, NJW-RR 2004, 263, 264; Urt. v. 7. Juli 2006, V ZR 246/05, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Sie trägt den Interessen der Beklagten angemessen Rechnung, weil sie ihnen einen verbilligten Ankauf ermöglicht, auf den sie keinen Anspruch haben (Senat, Urt. v. 7. Juli 2006, V ZR 246/05, aaO).

  • BGH, 20.07.2007 - V ZR 85/06

    Berechnung des nach einem investiven Verkauf herauszugebenden Erlöses

    Im Unterschied dazu haben die Vertragsparteien hier - ähnlich wie bei Freistellungsklauseln betreffend § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG oder § 8 Abs. 4 VZOG (vgl. dazu Senat, Urt. v. 14. November 2003, V ZR 144/03, NJW-RR 2004, 263, 264; Urt. v. 7. Juli 2006, V ZR 246/05, ZOV 2006, 267) - den Kaufpreis fest vereinbart und die Verpflichtung des Erwerbers vorgesehen, zusätzlich zur Zahlung des Kaufpreises die in § 12 Nr. 4 des Vertrages bezeichneten Aufwendungen zu erstatten.
  • KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04

    Grundeigentum im Beitrittsgebiet: Pflicht der öffentlichen Hand zur Veräußerung

    Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof in einer neueren Entscheidung ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 246/05 -).

    Die wirtschaftliche Lage hatte sich für die Kommunen nunmehr grundsätzlich geändert, denn danach brachten ihnen Verkäufe zu den ursprünglich möglicherweise durchaus in Aussicht gestellten Bedingungen sogar einen doppelten wirtschaftlichen Nachteil: neben dem möglicherweise hinzunehmenden Nachteil nicht marktgerechter Verwertung ihres Eigentums eine weitere und, weil aus dem sonstigen öffentlichen Vermögen zu tragen, deshalb nicht mehr hinnehmbare (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 246/05 -, Rn. 18f.) wirtschaftliche Belastung in Gestalt einer durch den erzielten Kaufpreis nicht gedeckten Abführungspflicht an den Entschädigungsfonds.

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Rechtsprechung
   OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 108/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6827
OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 108/06 (https://dejure.org/2006,6827)
OLG München, Entscheidung vom 21.09.2006 - 32 Wx 108/06 (https://dejure.org/2006,6827)
OLG München, Entscheidung vom 21. September 2006 - 32 Wx 108/06 (https://dejure.org/2006,6827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 53

    GBO § 19
    Auslegung von Eintragungsbewilligungen

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 19; BGB §§ 133, 157
    Auslegung einer Grundbucherklärung durch das Grundbuchamt bei Widerspruch zwi-schen der Bezeichnung eines beschränkten dinglichen Rechtes und essen in der Eigen-tumsbewilligung angegebenen Inhalt ...

  • Judicialis

    GBO § 19

  • rechtsportal.de

    GBO § 19
    Auslegung der Eintragungsbewilligung bei fehlerhaft bezeichneter Grundstücksbelastung in notarieller Urkunde

  • ibr-online

    Auslegung bei Eintragung einer falschen Grunddienstbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung bei fehlerhafter Bezeichnung; Löschung einer Grunddienstbarkeit wegen positiver Leistungspflicht; Abgrenzung der Grunddienstbarkeit von einer Realast

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Umdeutung Grunddienstbarkeit in Reallast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 246
  • ZfIR 2006, 738 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 25.02.2005 - 2Z BR 224/04

    Unzulässige Bestimmung der Gebäudenutzung bei beschränkt persönlicher

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 108/06
    Diese Verpflichtung könne jedoch nicht Gegenstand einer Grunddienstbarkeit sein (BayObLG MittBayNot 2005, 307).
  • BayObLG, 14.08.2002 - 2Z BR 66/02

    Geh- und Fahrtrecht an hintereinanderliegenden Grundstücken

    Auszug aus OLG München, 21.09.2006 - 32 Wx 108/06
    Wie der beurkundende Notar die rechtliche Natur der Eintragungsbewilligung auslegt, ist unerheblich (vgl. hierzu BayObLGZ 2002, 263/265).
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