Aktiengesetz
| Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277) |
| Sechster Teil - Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung (§§ 179 - 240) |
| Zweiter Abschnitt - Maßnahmen der Kapitalbeschaffung (§§ 182 - 221) |
| Dritter Unterabschnitt - Genehmigtes Kapital (§§ 202 - 206) |
(1) Für die Ausgabe der neuen Aktien gelten sinngemäß, soweit sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt, §§ 185 bis 191 über die Kapitalerhöhung gegen Einlagen. An die Stelle des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals tritt die Ermächtigung der Satzung zur Ausgabe neuer Aktien.
(2) Die Ermächtigung kann vorsehen, daß der Vorstand über den Ausschluß des Bezugsrechts entscheidet. Wird eine Ermächtigung, die dies vorsieht, durch Satzungsänderung erteilt, so gilt § 186 Abs. 4 sinngemäß.
(3) Die neuen Aktien sollen nicht ausgegeben werden, solange ausstehende Einlagen auf das bisherige Grundkapital noch erlangt werden können. Für Versicherungsgesellschaften kann die Satzung etwas anderes bestimmen. Stehen Einlagen in verhältnismäßig unerheblichem Umfang aus, so hindert dies die Ausgabe der neuen Aktien nicht. In der ersten Anmeldung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist anzugeben, welche Einlagen auf das bisherige Grundkapital noch nicht geleistet sind und warum sie nicht erlangt werden können.
(4) Absatz 3 Satz 1 und 4 gilt nicht, wenn die Aktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden.
Rechtsprechung zu § 203 AktG
45 Entscheidungen zu § 203 AktG in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93
Siemens/Nold - Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital
Zum selben Verfahren:
- BGH, 30.01.1995 - II ZR 132/93
Vereinbarkeit der gerichtlichen Überprüfung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses mit ...
- BGH, 30.01.1995 - II ZR 132/93
- BGH, 21.11.2005 - II ZR 79/04
Anforderungen an die Entscheidung der Hauptversammlung über eine bedingte ...
- BGH, 10.10.2005 - II ZR 90/03
Mangusta/Commerzbank II
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.10.2005 - II ZR 148/03
Mangusta/Commerzbank I
- BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 264/06
Pflicht zur Vorlage an den EuGH in einem aktienrechtlichen Verfahren
- OLG Frankfurt, 04.02.2003 - 5 U 63/01
Keine aktienrechtliche Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage gegen Beschlüsse des ...
- OLG Frankfurt, 01.04.2003 - 5 U 54/01
Aktiengesellschaft: Berichtspflicht des Vorstands bei Gebrauchmachen von einer ...
- BGH, 10.10.2005 - II ZR 148/03
- BGH, 15.05.2000 - II ZR 359/98
Ausgabe von Belegschaftsaktien; Bewertung und Bilanzierung von Lizenzrechten
- BGH, 19.04.1982 - II ZR 55/81
Holzmann - Bezugsrechtsausschluss bei genehmigtem Kapital
- BGH, 11.06.2007 - II ZR 152/06
Gesellschaftsrecht - Anfechtungsbefugnis des Aktionärs
- OLG München, 28.12.1990 - 30 U 589/90
- OLG München, 15.05.2002 - 7 U 2371/01
Anforderungen an den gem. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG vom Vorstand an die ...
- OLG Karlsruhe, 28.08.2002 - 7 U 137/01
Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses; ...
- OLG Frankfurt, 07.09.2010 - 5 U 187/09
Zur analogen Anwendung von § 246 I AktG
- OLG Frankfurt, 05.07.2011 - 5 U 104/10
Zur Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer Großbank
- OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 20 W 58/01
Handelsregisterverfahren: Voraussetzungen der Löschung eines in das ...
- BGH, 07.03.1994 - II ZR 52/93
Anforderungen an Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre bei Kapitalerhöhung der AG
- LG München I, 30.07.2009 - 5 HKO 16915/08
Inhalt des Vorstandsberichts für den Fall des Bezugsrechtsausschlusses
- KG, 16.11.2006 - 23 U 55/03
Aktiengesellschaft: Anfechtbarkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses über die ...
Literatur im Internet zu § 203 AktG
- § 203 AktG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Kapitalverwässerung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- AktG
- Aktiengesellschaft
- Satzungsänderung. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und Kapitalherabsetzung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen und des festgestellten Jahresabschlusses. Sonderprüfung wegen unzulässiger Unterbewertung
- Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- Allgemeines
- § 246a (Freigabeverfahren)
- Sonder-, Straf- und Schlußvorschriften
- Straf- und Bußgeldvorschriften. Schlußvorschriften
- § 399 (Falsche Angaben)
- Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Verschmelzung
- Besondere Vorschriften
- Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
- Verschmelzung durch Aufnahme
- § 69 (Verschmelzung mit Kapitalerhöhung)
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Gebühren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- Beurkundungen und ähnliche Geschäfte
- § 41a (Geschäftswert bei Anmeldungen zum Handelsregister)
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