(1) Bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug nach der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABl. EG Nr. L 26 S. 41, ABl. EU Nr. L 32 S. 15) wird Beratungshilfe gewährt
1. | für die vorprozessuale Rechtsberatung im Hinblick auf eine außergerichtliche Streitbeilegung, | |
2. | für die Unterstützung bei einem Antrag nach § 1077 der Zivilprozessordnung, bis das Ersuchen im Mitgliedstaat des Gerichtsstands eingegangen ist. |
(2) § 2 Absatz 3 findet keine Anwendung.
(3) Für die Übermittlung von Anträgen auf grenzüberschreitende Beratungshilfe gilt § 1077 der Zivilprozessordnung entsprechend.
(4) 1Für eingehende Ersuchen um grenzüberschreitende Beratungshilfe ist das in § 4 Absatz 1 Satz 2 bezeichnete Amtsgericht zuständig. 2§ 1078 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2021 | Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
21.12.2004 | Gesetz zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten (EG-Prozesskostenhilfegesetz) | 15.12.2004 |
überschreitendem Bezug § 10aGrenzüberschreitende Unterhaltssachen § 11Verordnungs-
ermächtigung § 12Länderklauseln § 13(weggefallen) § 14(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 10 BerHG
7 Entscheidungen zu § 10 BerHG in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2021 - L 9 AS 194/18
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- AG Konstanz, 16.07.2008 - UR II 89/08
Beratungshilfe: Bewilligung für die Vorbereitung und Durchführung eines ...
- OLG München, 04.12.1987 - 11 WF 1369/87
- LG Göttingen, 19.10.1987 - 6 T 257/87
Nachträgliche Gewährung von Beratungshilfe durch funktionell unzuständige ...
- BayObLG, 23.11.1990 - AR 3 Z 101/90
Zuständigkeit für die Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren - und Auslagen in ...
- LG Dortmund, 27.05.1986 - 9 T 270/86
Querverweise
Auf § 10 BerHG verweisen folgende Vorschriften:
- Beratungshilfegesetz (BerHG)
- § 10a (Grenzüberschreitende Unterhaltssachen)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte
- § 24a (Beratungshilfe)