Handelsgesetzbuch

   2. Buch - Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft (§§ 105 - 236)   
   2. Abschnitt - Kommanditgesellschaft (§§ 161 - 177a)   
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Die §§ 112 und 113 finden auf die Kommanditisten keine Anwendung.

Rechtsprechung zu § 165 HGB

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 165 HGB

Querverweise

Auf § 165 HGB verweisen folgende Vorschriften:
    HGB
      Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft
        Kommanditgesellschaft

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