Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201 - 210)   
§§ 207 - 210

(weggefallen)

Rechtsprechung zu §§ 207-210 StGB

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