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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,13
BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82 (https://dejure.org/1983,13)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82 (https://dejure.org/1983,13)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 1983 - 1 BvR 1470/82 (https://dejure.org/1983,13)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an klageabweisende Entscheidungen im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Außerordentliche Belastung - Verwaltungsgerichtsbarkeit - Rechtsmittel - Offensichtliche Unbegründetheit - Einstimmigkeit - Inhalt der Entscheidungsgründe - Formelhaftiger Hinweis

  • hjil.de PDF, S. 36 (Kurzinformation)
  • hjil.de PDF, S. 37 (Kurzinformation)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 65, 76
  • NJW 1983, 2929
  • NVwZ 1983, 735 (Ls.)
  • DVBl 1983, 1236
 
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Wird zitiert von ... (552)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
    Weder verlangt Art. 103 Abs. 1 GG, daß gegen eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz gegeben sein muß (vgl. BVerfGE 42, 243 [248] m.w.N.), noch läßt sich aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip ein Anspruch auf eine zweite richterliche Instanz herleiten (BVerfGE 54, 277 [291]).

    Rn. 52 2. Der Gesetzgeber hat zwar weitgehende Freiheit, den Zugang zum Rechtsmittelgericht wie den Verfahrensgang nach seinen Zweckmäßigkeitsvorstellungen auszurichten; dabei hat er aber bestimmte Anforderungen aus den Grundrechten, zumal den Gleichheitsgrundsatz, zu beachten (vgl. BVerfGE 54, 277 [291 ff.]).

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
    Bei individuell konkretisierten Beeinträchtigungen könnte eine Abweisung der Klage als offensichtlich unbegründet dann in Frage kommen, wenn etwa die im Einzelfall geltend gemachte Gefährdung des Asylsuchenden den von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG vorausgesetzten Grad der Verfolgungsintensität (vgl. BVerfGE 54, 341 [356 ff.]) nicht erreicht, die behauptete Verfolgungsgefahr allein auf nachweislich gefälschten oder widersprüchlichen Beweismitteln beruht oder sich das Vorbringen des Asylbewerbers insgesamt als unglaubwürdig erweist.

    Dabei hat es die Sach- und Rechtslage zugrunde zu legen, wie sie sich im Zeitpunkt seiner erneuten Entscheidung darstellt (vgl. BVerfGE 54, 341 [359 f.]).

  • BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79
    Auszug aus BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
    Rn. 62 Offensichtlich unbegründet ... ist die Klage eines Asylbewerbers ..., wenn nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 VwGO im maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (BVerwG, DÖV 1979, S. 902 [903]).

    Bereits die Auslegung des Begriffs der "Offensichtlichkeit" durch das Bundesverwaltungsgericht deutet darauf hin, daß dies -- soweit eine kollektive Verfolgungssituation geltend gemacht wird -- in der Regel nur bei Fallgestaltungen in Betracht kommen wird, denen eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zugrunde liegt ("nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung" -- vgl. BVerwG, DÖV 1979, S. 902 [903]).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
    Rn. 57 Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ob die Vorschrift der Grundrechtsgarantie des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG genügt, ist von der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auszugehen, nach der Grundrechtsschutz weitgehend auch durch die Gestaltung des Verfahrens zu bewirken ist und daß die Grundrechte demgemäß nicht nur das gesamte materielle, sondern ebenso das Verfahrensrecht beeinflussen, soweit dieses für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist (BVerfGE 53, 30 [65] m.w.N.).
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
    Änderungen des Prozeßrechts erfassen generell alle zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anhängigen Verfahren; der Bürger kann nicht darauf vertrauen, daß es unverändert bleibt (BVerfGE 39, 156 [167] m.w.N.).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
    Weder verlangt Art. 103 Abs. 1 GG, daß gegen eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz gegeben sein muß (vgl. BVerfGE 42, 243 [248] m.w.N.), noch läßt sich aus dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip ein Anspruch auf eine zweite richterliche Instanz herleiten (BVerfGE 54, 277 [291]).
  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
    Da die wirksame Durchsetzung der materiellen Asylrechtsverbürgung eine dafür geeignete Verfahrensregelung voraussetzt, ist auch hier das Verfahrensrecht von verfassungsrechtlicher Relevanz (vgl. BVerfGE 56, 216 [236]).
  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
    Dieser ist nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber aus sachlichen Gesichtspunkten Rechtsmittel für einzelne Fallgruppen oder Sachgebiete unterschiedlich regelt (BVerfGE 8, 174 [183]; 14, 56 [74]).
  • BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56

    Zuständigkeit des BVerwG

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
    Dieser ist nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber aus sachlichen Gesichtspunkten Rechtsmittel für einzelne Fallgruppen oder Sachgebiete unterschiedlich regelt (BVerfGE 8, 174 [183]; 14, 56 [74]).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81

    Asylbewerber - Benachrichtigung des Bevollmächtigten - Anerkennungsverfahren - …

    Auszug aus BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
    Offensichtlich unzulässig ist ... eine Klage, wenn an der Richtigkeit der zu den Sachurteilsvoraussetzungen getroffenen vollständigen Feststellungen des Verwaltungsgerichts kein vernünftiger Zweifel besteht und diese Feststellungen die Abweisung der Klage nach der eindeutigen Rechtslage gebieten (BVerwG, NJW 1982, S. 1244 [1246]).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Jedenfalls ist die neuere verfassungsgerichtliche Rechtsprechung heranzuziehen, wonach die Grundrechte nicht nur die Ausgestaltung des materiellen Rechts beeinflussen, sondern zugleich Maßstäbe für eine den Grundrechtsschutz effektuierende Organisationsgestaltung und Verfahrensgestaltung sowie für eine grundrechtsfreundliche Anwendung vorhandener Verfahrensvorschriften setzen (vgl. die Nachweise BVerfGE 53, 30 [65 f. und 72 f.]; aus der Folgezeit ferner BVerfGE 56, 216 [236] und 65, 76 [94]; 63, 131 [143]; 65, 1 [44, 49]).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Rn. 7 2. Der Sache nach will der Erste Senat die Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Grundgesetz keinen Rechtsschutz gegen den Richter gewährleistet (vgl. BVerfGE 11, 263 ; 65, 76 ; 76, 93 ; stRspr), insoweit aufgeben, als es sich um entscheidungserhebliche Verstöße des Richters gegen das Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG handelt.

    Dies wird regelmäßig in die Formel gefasst, das Grundgesetz gewährleiste Rechtsschutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter (vgl. BVerfGE 15, 275 ; 49, 329 ; 65, 76 sowie aus der Literatur Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Art. 19 IV Rn. 96 ;… Jarass, in: Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 6. Aufl., 2002, Art. 19 Rn. 31;… Krüger/Sachs, in: Sachs, Grundgesetz, 3. Aufl., 2003, Art. 19 Rn. 120).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Hier ist es erforderlich, eine Verfahrensordnung bereitzustellen, die an dieser Aufgabe orientiert und zugleich geeignet ist zu bewirken, was Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG gewährleisten will (vgl. BVerfGE 53, 30 (65); 65, 76 (94), jeweils m.w.N.).
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