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Rechtsprechung
   BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1247
BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85 (https://dejure.org/1987,1247)
BAG, Entscheidung vom 05.05.1987 - 1 AZR 292/85 (https://dejure.org/1987,1247)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 (https://dejure.org/1987,1247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 54, 314
  • NZA 1987, 853
  • BB 1988, 343
  • DB 1987, 2154
  • JR 1988, 132
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 18.09.1973 - 1 AZR 116/73

    Ordentliche Betriebsversammlung - Betriebsversammlung außerhalb der Arbeitszeit - …

    Auszug aus BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972;… allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 04.05.1955 - 1 ABR 4/53

    Betriebsverfassungsrecht: Zulässiger Gegenstand einer Betriebsversammlung

    Auszug aus BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
    Soweit die Zeit der Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und ist auch nicht als Mehrarbeitszeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972;… allgemeine Meinung, vgl. Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 44 Rz 33 mit weiteren Nachweisen).

    Der Senat hat deshalb schon in der Entscheidung vom 18. September 1973 (BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe) darauf hingewiesen, daß das Lohnausfallprinzip "angesprochen" wird.

    Mit der Neuregelung in § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG soll offenbar ein Anreiz geschaffen werden, daß die von dieser Regelung betroffenen Arbeitnehmer auch an Betriebsversammlungen außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit teilnehmen (vgl. BAGE 25, 310 [BAG 18.09.1973 - 1 AZR 116/73] = AP Nr. 1 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe und Urteil vom 1. Oktober 1974 - 1 AZR 394/73 - AP Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe).

  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
    Die Fortsetzung der Betriebsratstätigkeit während eines Arbeitskampfes liegt im wohlverstandenen Interesse des Arbeitgebers (vgl. BAG - GS - Beschluß vom 21. April 1971 - BAGE 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, Teil III C 5; Wiese, NZA 1984, 378, 381 ff.).
  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 76/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisiko -; Mitbestimmungsrecht und Neutralitätspflicht …

    Auszug aus BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß das Betriebsverfassungsrecht während eines Arbeitskampfes anzuwenden ist, und daß mögliche Einschränkungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats einer besonderen arbeitskampfrechtlichen Begründung bedürfen (vgl. BAGE 23, 484 = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 30, 43 und 30, 50 = AP Nr. 57 und 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 31, 372 = AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und BAGE 34, 355 = AP Nr. 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 76/76

    Rechtswidrige Arbeitsniederlegung betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß das Betriebsverfassungsrecht während eines Arbeitskampfes anzuwenden ist, und daß mögliche Einschränkungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats einer besonderen arbeitskampfrechtlichen Begründung bedürfen (vgl. BAGE 23, 484 = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 30, 43 und 30, 50 = AP Nr. 57 und 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 31, 372 = AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und BAGE 34, 355 = AP Nr. 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 26.10.1971 - 1 AZR 113/68

    Fragen zur Rechtmäßigkeit eines Streiks -; Umfang der Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß das Betriebsverfassungsrecht während eines Arbeitskampfes anzuwenden ist, und daß mögliche Einschränkungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats einer besonderen arbeitskampfrechtlichen Begründung bedürfen (vgl. BAGE 23, 484 = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 30, 43 und 30, 50 = AP Nr. 57 und 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 31, 372 = AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und BAGE 34, 355 = AP Nr. 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 09.03.1976 - 1 ABR 74/74

    Betriebsversammlungen außerhalb der Ladenöffnungszeit - Filialunternehmen

    Auszug aus BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
    Das ist die Zeit, während der ein erheblicher Teil der Belegschaft arbeitet (vgl. BAG Beschluß vom 9. März 1976 - 1 ABR 74/74 - AP Nr. 3 zu § 44 BetrVG 1972, zu II 5 der Gründe, mit insoweit zust. Anm. von Meisel;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 44 Rz 4;… Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 15. Aufl., § 44 Rz 8;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 44 Rz 4; a. A. Fabricius, GK-BetrVG, § 44 Rz 3. Es soll die Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers gemeint sein).
  • BAG, 24.04.1979 - 1 ABR 43/77

    Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Arbeitszeitverlängerung aus …

    Auszug aus BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß das Betriebsverfassungsrecht während eines Arbeitskampfes anzuwenden ist, und daß mögliche Einschränkungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats einer besonderen arbeitskampfrechtlichen Begründung bedürfen (vgl. BAGE 23, 484 = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 30, 43 und 30, 50 = AP Nr. 57 und 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 31, 372 = AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und BAGE 34, 355 = AP Nr. 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 20.07.1982 - 1 AZR 404/80

    Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers auch bei arbeitskampfbedingter Kurzarbeit

    Auszug aus BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
    Diese Vergütungen sind Teil der ohnehin anfallenden Lohnnebenkosten (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 20. Juli 1982 - 1 AZR 404/80 - BAGE 39, 191, 199 = AP Nr. 38 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu III 2 der Gründe, die sich mit der Lohnzahlung für Feiertage während arbeitskampfbedingter Kurzarbeit befaßt).
  • BAG, 14.02.1978 - 1 AZR 54/76

    Betriebsratsmitglieder - Mitglieder des Wahlvorstandes - Wahlbewerber - Teilnahme …

    Auszug aus BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 292/85
    Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung davon ausgegangen, daß das Betriebsverfassungsrecht während eines Arbeitskampfes anzuwenden ist, und daß mögliche Einschränkungen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats einer besonderen arbeitskampfrechtlichen Begründung bedürfen (vgl. BAGE 23, 484 = AP Nr. 44 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 30, 43 und 30, 50 = AP Nr. 57 und 58 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAGE 31, 372 = AP Nr. 63 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und BAGE 34, 355 = AP Nr. 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 01.10.1974 - 1 AZR 394/73

    Betriebsversammlung - Fiktion des Anspruchs auf Arbeitsentgelt - Teilnehmer einer …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2011 - 4 A 1403/08

    Arbeitszeit - Teilnahme an Betriebsversammlung

    Rn. 58 Vgl. BAG, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 BAGE 54, 314; Fitting, BetrVG, 23. Aufl. 2006, § 44 Rn. 11; Baeck/Lösler, NZA 247, 249 f.; Roloff, in: Wlotzke/Preis, BetrVG, 3. Aufl. 2006, § 44 Rn. 8, 11.

    Rn. 67 Vgl. zu diesem Aspekt auch BAG, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 - BAGE 54, 314.

    Rn. 83 Vgl. etwa BAG, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 - BAGE 54, 314; BAG (GS), Beschluss vom 21. April 1971 - GS 1/68 -, BAGE 23, 292.

    Rn. 87 BAG, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 - BAGE 54, 314.

    Rn. 98 Vgl. zum Ganzen auch BAG, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 - BAGE 54, 314; Baeck/ Lösler, NZA 247, 249 f.; Roloff, in: Wlotzke/Preis, a.a.O., § 44 Rn. 8, 11; Fitting, a.a.O., § 44 Rn 11.

    Der von der Klägerin hervorgehobenen Aussage des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 -, wonach die Zeit der Teilnahme an Betriebsversammlungen keine Arbeitszeit sei und deshalb auch nicht die Arbeitszeitvorschriften gälten, folgt nämlich unmittelbar die Feststellung: "Soweit die Teilnahme über die normale Arbeitszeit hinausgeht, ist dies keine Mehrarbeit und auch nicht als Mehrarbeit zu vergüten; es besteht kein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag." Aus dem Zusammenhang ergibt sich damit, dass es hier um vergütungsrechtliche bzw. tarifvertragliche Fragen ging.

  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

    Hieraus folgt, dass das Betriebsverfassungsgesetz während eines Arbeitskampfs grundsätzlich anzuwenden ist und mögliche Einschränkungen einer arbeitskampfrechtlichen Begründung bedürfen (vgl. BAG 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 - zu II 1 der Gründe, BAGE 54, 314).
  • BAG, 31.05.1989 - 7 AZR 574/88

    Betriebsversammlung: Teilnahmerecht während des Erziehungsurlaubs

    Er hat hierfür einen Vergütungsanspruch aus § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (im Anschluß an BAGE 54, 314, 325, 333 = AP Nr. 4, 5 und 6 zu § 44 BetrVG 1972).

    Für diese Rechtsauffassung beruft sich das Landesarbeitsgericht zutreffend auf die nunmehr ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 5. Mai 1987, BAGE 54, 314, 325, 333 = AP Nr. 4, 5 und 6 zu § 44 BetrVG 1972).

    Dementsprechend kann auch der Hinweis der Revision, daß den angeführten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Mai 1987, aaO, keine Ruhensfälle zugrundelagen, eine abweichende Beurteilung nicht rechtfertigen.

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 665/85

    Erholungsurlaub - Betriebsversammlung

    Er hat für die Zeit der Teilnahme Anspruch auf eine Vergütung, nach § 44 Abs. 1 Satz 2 oder 3 BetrVG (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 -).
  • ArbG Stuttgart, 24.07.2013 - 22 BV 13/13

    IG Metall / Betriebsrat Kärcher: Keine Einigung im Gütetermin

    Die Betriebsversammlung, auch in der Form von Abteilungsversammlungen, ist Organ des Betriebsverfassungsrechts (vgl. BAG v. 27.5.1982, AP BetrVG 1972 § 42 Nr. 3 v.; 5.5.1987, AP BetrVG 1972 § 44 Nr. 4;… Fitting, BetrVG § 42 Rn. 9).
  • VG Düsseldorf, 15.04.2008 - 3 K 4887/07
    Rn. 61 Vgl. BAG, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 -, NZA 1987, 853 (854); Fitting / Engels / Schmidt / Trebinger / Linsenmaier, a. a. O., § 44 Rdnr. 24.

    Rn. 64 Vgl. BAG, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 665/85 -, NZA 1987, 712; Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 -, NZA 1987, 853; Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 11. Januar 2000 - 13 TaBV 94/99 -, NZA-RR 2000, 424.

    Rn. 66 Vgl. BAG, Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 665/85 -, NZA 1987, 712 (713); Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 -, NZA 1987, 853 (854); Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 11. Januar 2000 - 13 TaBV 94/99 -, NZA-RR 2000, 424 (425),.

  • BAG, 05.05.1987 - 1 AZR 666/85

    Betriebsversammlung

    Die teilnehmenden Arbeitnehmer haben für die Zeit der Teilnahme an diesen Betriebsversammlungen Anspruch auf eine Vergütung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3 BetrVG, auch wenn sie für den Tag der Betriebsversammlung Kurzarbeitergeld erhalten haben (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 -).
  • BAG, 26.01.1988 - 1 ABR 34/86

    Betriebsrat - Aufkunftsanspruch

    Nach der Rechtsprechung des Senats können Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Arbeitskampf eine Einschränkung erfahren, wenn und soweit die Ausübung von Beteiligungsrechten die Karapfparität und damit den Arbeitskampf beeinträchtigen würde (BAGE 23, 484; 30, 43; 30, 50; 31, 372; 34, 355 = AP Nr. 44, 57, 58, 63 und 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf und zuletzt Urteil vom 5. Mai 1987 - 1 AZR 292/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LAG Hamm, 19.08.1988 - 16 Sa 788/88

    Betriebsversammlung; Urlaub; Erziehungsurlaub; Wehrdienst; Ruhendes …

    § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG 1972 setze Anreize für Arbeitnehmer, außerhalb ihrer persönlichen Arbeitszeit an Betriebsversammlungen teilzunehmen (BAG vom 05.05.1987 - 1 AZR 292/85 , - 1 AZR 665/85 -, - 1 AZR 666/85 - = EzA Nr. 7, 5, 6 zu § 44 BetrVG 1972; anderer Ansicht wohl BAG vom 18.09.1983 - 1 AZR 116/73 - = EzA Nr. 2 zu § 44 BetrVG 1972;… Fabricius, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 44 Rdnr. 32 bis 34;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 44 Rz. 23 m.w.N.).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.09.1991 - 10 Sa 32/91

    Betriebsversammlung: Voraussetzungen der Zulässigkeit, insbesondere während …

    Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des BAG ist § 44 Abs. 1 S. 2 BetrVG nicht Ausdruck des Lohnausfallprinzips, sondern eine eigenständige kollektivrechtliche Anspruchsgrundlage, in der die Anspruchsvoraussetzungen abschließend aufgeführt sind (BAG, Urteil vom 31.5.1989 - 7 AZR 574/88 - = AP Nr. 9 zu § 44 BetrVG 1972 zu 2 der Gründe; vgl. auch die Urteile des BAG vom 5.5.1987 - 1 AZR 292/85 -, - 1 AZR 565/85 - und - 1 AZR 666/85 - = AP Nr. 4, 5 und 6 zu § 44 BetrVG 1972).
  • ArbG Köln, 01.07.2015 - 20 BVGa 14/15

    Rückgriff auf "Reservetage" als Streikmittel bei der Deutschen Lufthansa AG

  • ArbG Bochum, 23.02.1988 - 4 Ca 1890/87

    Vergütungsanspruch; Betriebsratsmitglied; Betriebsversammlung; Erziehungsurlaub; …

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