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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1170/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5049
BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1170/88 (https://dejure.org/1989,5049)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.1989 - 1 BvR 1170/88 (https://dejure.org/1989,5049)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 1 BvR 1170/88 (https://dejure.org/1989,5049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulbuchzulassung - Neutralitätsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schulwesen - Neutralitätsgebot - Beeinflussung

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 702 (Ls.)
  • NVwZ 1990, 54
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1170/88
    Einen solchen Eingriff nimmt das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 47, 46 [77]) zurecht erst dann an, wenn der Staat in der schulischen Erziehung die gebotene Neutralität und Toleranz vermissen läßt, indem er die Schüler zu einem bestimmten Verhalten indoktriniert und dadurch seine Erziehungsgewalt mißbraucht.
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1170/88
    Zum Erziehungsauftrag des Staates im Sinne des Art. 7 Abs. 1 GG gehört auch die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und Unterrichtsziele sowie die Bestimmung des Unterrichtsstoffes (vgl. BVerfGE 34, 165 [182]; 47, 46, [71 f.]; 52, 223 [236]; 59, 369 [377]) und damit das Recht, über die Auswahl und Verwendung von Schulbüchern zu entscheiden.
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 845/79

    Schülerberater

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1170/88
    Staat und Eltern müssen daher aufeinander Rücksicht nehmen und ihre Bemühungen nach dem Grundsatz praktischer Konkordanz (vgl. BVerfGE 59, 360 [381]) aufeinander abstimmen.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1170/88
    Hier geht es um die tatsächliche Bewertung des Buchinhalts und damit die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die das Bundesverfassungsgericht nur daraufhin überprüft, ob sie auf einer grundsätzlichen Verkennung der Bedeutung und Tragweite von Grundrechten beruhen (BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1170/88
    Diese sind aber auch ihrerseits dem Gedanken der Toleranz gegenüber andersdenkenden Eltern verpflichtet (vgl. BVerfGE 52, 223 [237]), deren Belangen die schulische Erziehung ebenfalls Rechnung tragen muß, und haben darüber hinaus hinzunehmen, daß der Staat seinen verfassungsrechtlichen Erziehungsauftrag nach seinen bildungspolitischen Vorstellungen zu verwirklichen sucht.
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1989 - 1 BvR 1170/88
    Art. 103 Abs. 1 GG bietet keinen Schutz dagegen, daß Sachvortrag aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt bleibt (BVerfGE 21, 191 [194]; ständige Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 B 98.563

    Schulkreuz ablehnender Lehrer - Art. 4 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG, Anspruch eines …

    Dem Staat als Dienstherrn steht im Bereich des öffentlichen Schulwesens zudem der Umstand zur Seite, dass er hierbei in Erfüllung seines verfassungsrechtlich verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrags - in seiner Qualität eigenständig und dem Elterngrundrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG gleichberechtigt - handelt, wie er in Art. 7 Abs. 1 GG-im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht statuiert ist (…vgl. dazu etwa Niehues, a.a.O., RdNr.527; BVerfG v. 9.2.1989, NVwZ 1990, 54 - Schulbuch ; BVerfG v. 17.12.1975, NJW 1976, 947 - christliche Gemeinschaftsschule badischer Überlieferung ; BVerfG v. 16.5.1995, BayVBI.

    Auf der anderen Seite muss der Staat hinreichend Neutralität und Toleranz wahren und die erzieherischen Vorstellungen der Eltern und ihre Verantwortung für den Gesamtplan der Erziehung achten (vgl. BVerfG vom 9.2.1989, NVwZ 1990, 54 -Schulbuch).

  • VG Braunschweig, 10.03.2005 - 6 A 159/03

    Rechtmäßigkeit der Erteilung eines Hausverbots für das Betreten eines …

    Dabei ist der staatliche Erziehungsauftrag, der sich aus Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und Art. 4 Abs. 2 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung (NV) ergibt, in der Schule dem elterlichen Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 Satz 1 NV grundsätzlich gleichgeordnet (BVerfG, Beschl. vom 09.02.1989, NVwZ 1990, 54; Nds. StGH…, Urt. vom 08.05.1996, NVwZ 1997, 267; VG Braunschweig…, Urt. vom 17.12.2003 - 6 A 567/02 - m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 568/02

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht; …

    Auch bei prinzipieller Gleichrangigkeit von schulischer und häuslicher Erziehung stellt ein pädagogisches Konzept, das der Durchsetzung der in der Landesverfassung und im Schulgesetz normierten Wertentscheidungen dient, keinen Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Eltern und ihrer Kinder dar, wenn die gebotene Toleranz und Neutralität gewahrt und eine Indoktrination vermieden wird (wie BVerfG, Beschl. vom 09.02.1989, NVwZ 1990, 54; Urteil vom 24.09.2003, DVBl 2003, 1526).

    Unzulässig ist nur eine gezielte Beeinflussung oder Agitation im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung, die über die verfassungsrechtlich und schulgesetzlich vorgegebenen Wertentscheidungen hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. vom 09.02.1989, NVwZ 1990, 54 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.1998 - 3 L 250/96

    Recht der Schulverwaltung über Auswahl und Verwendung von Lesebüchern; Befugnis …

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  • VG Braunschweig, 17.12.2003 - 6 A 567/02

    Befreiung von der Schulpflicht und die Erteilung von Privatunterricht; …

    Unzulässig ist nur eine gezielte Beeinflussung oder Agitation im Dienste einer bestimmten politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung, die über die verfassungsrechtlich und schulgesetzlich vorgegebenen Wertentscheidungen hinausgeht (vgl. BVerfG, Beschl. vom 09.02.1989, NVwZ 1990, 54 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.04.1994 - 7 CE 94.359
    In gleicher Weise führt das Gebot, Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 GG zu praktischer Konkordanz zu bringen (vgl. dazu BVerfGE 59, 360/381 = NJW 1982, 1375/1377; NVwZ 1990, 54), zu einer derartigen Abwägung.
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