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   VGH Hessen, 20.02.1996 - 14 TG 430/95   

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https://dejure.org/1996,1780
VGH Hessen, 20.02.1996 - 14 TG 430/95 (https://dejure.org/1996,1780)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.02.1996 - 14 TG 430/95 (https://dejure.org/1996,1780)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Februar 1996 - 14 TG 430/95 (https://dejure.org/1996,1780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 1 GastG, § 31 GastG, § 15 Abs 2 S 1 GewO
    Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Anordnung der sofortigen Betriebsschließung wegen Unzuverlässigkeit; Begründung einer Ermessensentscheidung im Falle des sog "intendierten Ermessens"; Zwangsmittelandrohung und Fristsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Anordnung der sofortigen Betriebsschließung wegen Unzuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1992 - 14 S 2179/92

    Widerruf einer Gaststättenerlaubnis - Begründung der sofortigen Vollziehung -

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1996 - 14 TG 430/95
    Der Senat teilt nicht die vom Verwaltungsgericht herangezogene Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluß vom 23. November 1992 in GewArch 1993, S. 81) und hält damit auch nicht länger an der eigenen Rechtsprechung zum Begründungserfordernis in bezug auf eine Betriebseinstellungsanordnung gemäß §§ 31 GastG, 15 Abs. 2 Satz 1 GewO nach vorangegangenem Widerruf der Konzession fest, so wie noch im Beschluß vom 13. Oktober 1993 (GewArch 1994, S. 116) gefordert.
  • VGH Hessen, 20.02.1990 - 11 UE 2161/85

    Zur Abgrenzung von handwerksmäßiger und industrieller Betriebsweise in

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1996 - 14 TG 430/95
    In bezug auf den Erlaß einer Untersagungsverfügung nach § 16 Abs. 3 Satz 1 HwO hat der 11. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Fall eines formell und auch materiell illegal betriebenen Handwerks gleichfalls eine solche Reduzierung des behördlichen Ermessens auf Null, d.h. auf die Untersagung des Betriebes angenommen und dazu ausgeführt, daß § 16 Abs. 3 Satz 1 HwO der Behörde den gleichen Ermessensspielraum einräume wie § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO (s. HessVGH, Urteil vom 20. Februar 1990 - 11 UE 2161/85 - GewArch 1990, S. 412).
  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 22.83

    Wohnungsrecht - Wohnberechtigungsschein - Ausnahme - Nichteheliche

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1996 - 14 TG 430/95
    Die an Inhalt und Umfang der Begründung von (Ermessens-) Entscheidungen zu stellenden Anforderungen bestimmen sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und nach den Umständen des Einzelfalles (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. etwa Beschluß vom 27. Juni 1990 - 7 B 93.90, NVwZ-RR 1991, S. 63 und Urteil vom 5. Juli 1985 - 8 C 22.83 -, Bay.VBl.
  • BVerwG, 27.06.1990 - 7 B 93.90

    Widerruf einer Güternahverkehrserlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 20.02.1996 - 14 TG 430/95
    Die an Inhalt und Umfang der Begründung von (Ermessens-) Entscheidungen zu stellenden Anforderungen bestimmen sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes und nach den Umständen des Einzelfalles (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. etwa Beschluß vom 27. Juni 1990 - 7 B 93.90, NVwZ-RR 1991, S. 63 und Urteil vom 5. Juli 1985 - 8 C 22.83 -, Bay.VBl.
  • VG Neustadt, 14.06.2016 - 4 L 403/16

    Vietnamesische Staatsangehörige wehrt sich mit Erfolg gegen Schließung ihrer

    Einer näheren Begründung für das Tätigwerden der Behörde bedarf es in diesen Fällen daher regelmäßig nicht (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105/13 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 20. Februar 1996 - 14 TG 430/95 -, GewArch 1996, 291, 292; VG München, Urteil vom 10. Februar 2015 - M 16 K 14.4508 -, juris).
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer Erlaubnis nach § 34c und § 34i GewO, Gewerbeuntersagung und

    Da die dem Antragsteller erteilte Erlaubnis nach § 34c und § 34i GewO zum 31. Dezember 2017 widerrufen worden ist und der Widerspruch hiergegen aufgrund der - wie oben ausgeführt - wirksamen Anordnung der sofortigen Vollziehung keine aufschiebende Wirkung hat, war die Antragsgegnerin befugt, die Fortsetzung des Betriebes durch den Antragsteller zu verhindern, da dieser nach dem Widerruf die Maklertätigkeit sowie die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler ohne die erforderliche Erlaubnis betreibt (hierzu z. B. auch vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. März 2017 - OVG 1 B 22.15 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 20. Februar 1996 - 14 TG 430/95 -, GewArch 1996, 291).

    Im inhaltlichen Zusammenhang mit einem vorangegangenen Widerruf der Erlaubnis wegen mangelnder Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden ist das Ermessen aber zumindest dahingehend intendiert, dass die Behörde im Regelfall eine Untersagung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO auszusprechen hat (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105/13 -, juris; sowie Hessischer VGH, Beschluss vom 20. Februar 1996, a. a. O., der sogar von einer Ermessensreduzierung auf Null ausgeht).

  • VG Aachen, 19.01.2024 - 10 L 711/23

    Unzuverlässigkeit; Geschäftsführer; liche Verurteilung; Steuerhinterziehung;

    vgl. bereits Hess.VGH, Beschluss vom 20. Februar 1996 - 14 TG 430/95 -, juris Rz. 11 f.; OVG NRW, Beschluss vom 24. Mai 2023 - 4 B 1590/20 -, juris Rz. 98; VG Magdeburg, Urteil vom 16. April 2021 - 3 A 224/19 -, juris Rz. 30 - 31; Marcks/Heß in in Landmann-Rohmer, GewO, Stand: März 2023, § 15 Rz. 22; Pielow, in: BeckOK GewO, Stand: 1. Juni 2023, § 15 Rz. 27.1.

    vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 20. Februar 1996 - 14 TG 430/95 -, juris Rz. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 10. Februar 2014 - 7 ME 105/13 -, juris Rz. 36; VG Magdeburg, Urteil vom 16. April 2021 - 3 A 224/19 -, juris Rz. 32; VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 3 L 946/23 -, juris Rz. 68, 69; Pielow, in: BeckOK GewO, Stand: 1. Juni 2023, § 15 Rz. 40.

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