Rechtsprechung
   KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,24081
KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01 (https://dejure.org/2002,24081)
KG, Entscheidung vom 27.08.2002 - 5 U 46/01 (https://dejure.org/2002,24081)
KG, Entscheidung vom 27. August 2002 - 5 U 46/01 (https://dejure.org/2002,24081)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,24081) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Online-Nutzung von Filmausschnitten als ein Eingriff in das Vervielfältigungsrecht des Filmherstellers; Speichern eines Programms auf einem Datenträger als Vervielfältigung i.S.v. § 94 Urhebergesetz (UrhG)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Paul und Paula

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 4, 15 Abs. 2, 16, 51 Nr. 2, 53 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, 94 Abs. 1, 95, 97 Abs. 1 UrhG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 110
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

    Auszug aus KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 1999, 325 [BGH 10.12.1998 - I ZR 100/96] /327 - "elektronische Pressearchive").
  • KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99

    Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein

    Auszug aus KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01
    Die beanstandete Online-Nutzung der Filmausschnitte stellt sich als ein Eingriff in das Vervielfältigungsrecht des Filmherstellers bzw. seines Rechtsnachfolgers dar (vgl. Senat GRUR 2002, 252/253 f - "Mantellieferung").
  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 6/71

    "Handbuch moderner Zitate"

    Auszug aus KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01
    Der Beklagten ist auch zuzugestehen, dass auch die Auslese und Anordnung von Dritten verfasster Werke eine eigenschöpferische Leistung darstellen kann, die ein eigenes Urheberrecht an dem Sammelwerk auslöst, doch ist § 4 UrhG nicht zu entnehmen, dass Sammelwerke oder Datenbanken, die eine persönliche geistige Schöpfung sind, im Verhältnis zu den entlehnten Werkstellen Dritter auch dann als selbständige Werke im Sinne des § 51 UrhG zu werten sind, wenn sie sich im Wesentlichen in der Wiedergabe des fremden Werks erschöpfen, mag auch die Auswahl, Gliederung und Art der Zusammenstellung als eigene persönliche Leistung eines Urheberrechtsschutzes würdig sein (vgl. BGH GRUR 1973, 216/217 - "Handbuch moderner Zitate").
  • KG, 27.10.1998 - 5 U 3231/98

    DEFA-Film / DEFA Film

    Auszug aus KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01
    Die DEFA als Rechtsnachfolgerin des VEB hat also nach dem § 94 Abs. 1 UrhG originäre Nutzungsrechte und Vermietungsrechte hinsichtlich des Films erworben (vgl. Senat GRUR 1999, 721).
  • KG, 05.05.1998 - 5 U 2656/97

    Barfuß ins Bett / Barfuss ins Bett

    Auszug aus KG, 27.08.2002 - 5 U 46/01
    Auf die in der vormaligen DDR hergestellten Filme sind - was ihren urheberrechtlichen Schutz anbelangt - gemäß Anlage I Kap. II Abschn. II Nr. 2 § 1 zum Einigungsvertrag die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes einschließlich derjenigen zu den verwandten Schutzrechten anzuwenden (vgl. Senat GRUR 1999, 328 [KG Berlin 05.05.1998 - 5 U 2656/97] , gebilligt durch BGH NJW 2001, 2402 - "barfuß im Bett").
  • BGH, 20.12.2007 - I ZR 42/05

    TV-Total

    aa) Da diese Bestimmungen die organisatorische und wirtschaftliche Leistung des Filmherstellers schützen und dieser unternehmerische Aufwand für den gesamten Film erbracht wird, gibt es keinen Teil des Films, auf den nicht ein Teil dieses Aufwands entfiele und der daher nicht geschützt wäre; der Handel mit sogenannten Klammerteilrechten zeigt, dass auch kleinste Teile von Filmwerken und Laufbildern einen schützenswerten wirtschaftlichen Wert haben (vgl. OLG München ZUM-RD 1998, 124, 126; KG MMR 2003, 110, 112; Schulze in Dreier/Schulze aaO § 94 Rdn. 29 und § 95 Rdn. 8; Fromm/Nordemann/Hertin, Urheberrecht, 9. Aufl., § 95 UrhG Rdn. 6; Wandtke/Bullinger/Manegold, Urheberrecht, 2. Aufl., § 94 UrhG Rdn. 4; Hillig, ZUM 2005, 482; anders zum Schutzrecht des Tonträgerherstellers an Tonfetzen OLG Hamburg ZUM 1991, 545, 548).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 25/04

    TV-Total

    Da die Beklagte nur einen relativ kleinen Teil aus dieser Sendung verwendet hat, ist allein entscheidend, ob gerade der entlehnte Teil für sich genommen den Schutzvoraussetzungen des § 2 UrhG genügt (BGH GRUR 1989, 419- Bauaußenkante, GRUR 1988, 533, 534- Vorentwurf II, st. Rspr; dies gilt auch für Filmwerke (BGHZ 9, 262, 267 f - Schwanenbilder: KG MMR 2003, 110, 112-Paul und Paula).

    Das Zitat muss beispielhaft oder hilfsweise zur Unterstützung oder Fortentwicklung eigener Gedankengänge oder auch zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Übernommenen beitragen; erforderlich ist eine innere Verbindung von aufnehmenden und aufgenommenem Werk (KG GRUR-RR 2002, 313, 315- Übernahme nicht genehmigtet Zitate aus Tagebüchern; MMR 2003, 110, 111 - Paul und Paula).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht