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Rechtsprechung
   BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03-5   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16866
BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03-5 (https://dejure.org/2003,16866)
BGH, Entscheidung vom 05.08.2003 - 2 BJs 11/03-5 (https://dejure.org/2003,16866)
BGH, Entscheidung vom 05. August 2003 - 2 BJs 11/03-5 (https://dejure.org/2003,16866)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 129a StGB; § 94 StPO; § 98 StPO; § 102 StPO; § 103 StPO; § 110 StPO; § 147 Abs. 2 StPO
    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer Durchsuchung bei Anfangsverdacht: Gründung einer terroristischen Vereinigung); Durchsicht von Papieren (Verhältnismäßigkeit; Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft); rechtliches Gehör; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 304 Abs. 5; ; StPO § ... 94 Abs. 1; ; StPO § 94 Abs. 2; ; StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 169 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 102; ; StPO § 110; ; StPO § 147; ; StGB § 129 a Abs. 1; ; MRK Art. 5 Abs. 4; ; MRK Art. 6 Abs. 1; ; MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. a

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Durchsuchung und der vorläufigen Sicherstellung von Gegenständen ; Bestätigung der Zwangsmaßnahme nach Antrag auf Freigabe der Gegenstände; Abgrenzung einer Beschlagnahme von Gegenständen und einer Sicherstellung zum Zweck der Untersuchung ihrer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 94 § 110
    Bestätigung der Sicherstellung noch durchzusehender Schriftstücke; Anwendungsumfang von § 110 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beschlagnahme/Durchsuchung - Durchsicht von Papieren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2003, 670
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.08.1995 - StB 33/95

    Durchsuchungsanordnung 'AIZ' - §§ 102, 304 StPO, prozessuale Überholung (Hinweis: …

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
    Die Durchsicht des sichergestellten Materials, die erst der Klärung und Entscheidung dient, ob die vorläufig sichergestellten Unterlagen zurückzugeben sind oder die richterliche Beschlagnahme zu erwirken ist (vgl. BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1), war - wie sich aus der Begründung des Antrags des Generalbundesanwalts vom 17. April 2003 ergibt - wegen des Umfangs der Asservate noch nicht abgeschlossen, sondern dauerte an, so daß die Beweisbedeutung der Gegenstände für die Untersuchung noch ungeklärt war.

    In welchem Umfang die inhaltliche Durchsicht des Materials notwendig ist, wie sie im Rahmen von § 110 StPO im einzelnen zu gestalten und wann sie zu beenden ist, unterliegt zunächst der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die hierbei einen eigenverantwortlichen Ermessensspielraum hat (vgl. BGH NJW 1995, 3397).

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
    Ein gegenüber dem Beschuldigten vorläufig bestehender Informationsvorsprung der Strafverfolgungsbehörden ist wegen ihres Auftrags, den Sachverhalt zu erforschen und die Wahrheit zu finden, grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NStZ 1994, 551, 552).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
    Für die Prüfung der Einhaltung der entsprechenden Entscheidungsgrenzen steht dem Beschwerdeführer der Antrag nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog offen (vgl. BVerfG NStZ 2002, 377, 378).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Rechtsschutz gegen eine Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …

    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
    Dies gilt insbesondere mit Rücksicht darauf, daß die Ermittlungen sich noch in der Anfangsphase befinden und die bei den Durchsuchungen aufgefundenen und vorläufig sichergestellten Unterlagen noch nicht vollständig ausgewertet worden sind (vgl. BGHR StPO § 147 Abs. 2 Teilakteneinsicht 2).
  • LG Frankfurt/Main, 04.09.1996 - 29 Qs 16/96
    Auszug aus BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03
    Rn. 17 Indessen verlangt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, daß die Durchsicht zügig durchgeführt wird, um abhängig von der Menge des vorläufig sichergestellten Materials und der Schwierigkeit seiner Auswertung in angemessener Zeit zu dem Ergebnis zu gelangen, was als potentiell beweiserheblich dem Gericht zur Beschlagnahme angetragen und was an den Beschuldigten herausgegeben werden soll (vgl. LG Frankfurt wistra 1997, 117, 118).
  • BGH, 31.01.2007 - StB 18/06

    Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

    Rn. 4 1. Entgegen der Meinung des Generalbundesanwalts ist die verdeckte Online-Durchsuchung nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) in Verbindung mit § 110 StPO (Durchsuchung von Papieren, auch von elektronischen Speichermedien, vgl. BVerfG NJW 2006, 976, 980; 2005, 1917, 1921; BGH NStZ 2003, 670;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 110 Rdn. 1) und §§ 94 ff. StPO (Beschlagnahme) gedeckt (…ebenso Sieber in Hoeren/Sieber, Handbuch Multimedia-Recht Rdn. 704; Bär CR 1995, 489, 494;… Zöller GA 2000, 563, 572 f.; Böckenförde, Die Ermittlung im Netz 222 f.; aA: BGH - Ermittlungsrichter wistra 2007, 28; Hofmann NStZ 2005, 121, 123 ff.; Graf DRiZ 1999, 281, 285).
  • BGH, 20.05.2021 - StB 21/21

    Ermittlungsrichterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung eines …

    Rn. 11 aa) Das sichergestellte Mobiltelefon durfte als elektronisches Speichermedium, dessen Durchsicht auf Beweisrelevanz im Rahmen der Wohnungsdurchsuchung vor Ort nicht möglich war, zur Auswertung mitgenommen und hierfür einstweilen sichergestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411;… BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - StB 6/19, juris Rn. 17; vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 7;… Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 2a).

    Rn. 12 Da die Durchsicht des Mobiltelefons noch Teil der Durchsuchung ist (…BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 2 BvR 886/19 u.a., NJW 2020, 384 Rn. 39;… vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, NJW 2018, 3571 Rn. 25; vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 2;… Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 10), ist ihre (weitere) Zulässigkeit allerdings davon abhängig, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnungsdurchsuchung gemäß § 102 StPO nach wie vor gegeben sind (…BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 2 BvR 886/19 u.a., NJW 2020, 384 Rn. 39;… vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, NJW 2018, 3571 Rn. 25;… Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 10).

    Rn. 13 bb) Die Fortdauer der vorläufigen Sicherstellung ist auch unter dem Gesichtspunkt des Gebots der zügigen Auswertung zur Durchsicht mitgenommener potentieller Beweismittel (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 8; LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 4. September 1996 - 5/29 Qs 16/96, NJW 1997, 1170; LG Saarbrücken, Beschlüsse vom 20. September 2016 - 2 Qs 26/16, NStZ-RR 2016, 346; vom 10. September 2010 - 2 Qs 24/10, BeckRS 2010, 25477;… SSW-StPO/Hadamitzky, 4. Aufl., § 110 Rn. 9;… Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 110 Rn. 2a;… SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 110 Rn. 24) zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu beanstanden.

    Rn. 16 Nach Abschluss der Durchsicht wird der Generalbundesanwalt entweder die richterliche Beschlagnahme des Mobiltelefons oder dessen Herausgabe an den Beschuldigten zu bewirken haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 8;… SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 110 Rn. 27).

    Rn. 18 aa) Die Entscheidung, in welchem Umfang eine inhaltliche Durchsicht potentieller Beweismittel nach § 110 StPO notwendig ist, wie sie im Einzelnen zu gestalten und wann sie zu beenden ist, obliegt vielmehr dem Ermessen der Staatsanwaltschaft (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 28. April 2003 - 2 BvR 358/03, NJW 2003, 2669, 2671; vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 7; LG Saarbrücken, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 Qs 26/16, NStZ-RR 2016, 346, 347;… SSW-StPO/Hadamitzky, 4. Aufl., § 110 Rn. 8).

    Denn er kann nach erfolgter gerichtlicher Bestätigung zu einem späteren Zeitpunkt - gegebenenfalls auch wiederholt - erneut einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 110 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog stellen, wenn sich nach seinem Dafürhalten die Sach- und daraus resultierend die Rechtslage geändert hat, etwa wegen Verzögerungen im weiteren Verlauf der Durchsicht oder einer Unverhältnismäßigkeit der fortdauernden Sicherstellung angesichts fortgeschrittenen Zeitablaufs (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 94/01, NStZ-RR 2002, 144, 145; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03, NStZ 2003, 670 Rn. 8).

  • BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18

    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der …

    Die angegriffenen Beschlüsse des Amtsgerichts Münster vom 2. Mai 2018 und des Landgerichts Münster vom 18. Juni 2018 treffen keine endgültige Beschlagnahmeanordnung im Sinne des § 98 StPO, sondern sind als Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung zur Durchsicht analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO auszulegen (vgl. BVerfGE 124, 43 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19 u.a. -, juris, Rn. 36;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 -, Rn. 12, 22; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03 -, juris, Rn. 8).
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