Rechtsprechung
AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 164, 222, 315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a, Abs. 3 Nr. 1, 52, 53, 69a StGB, § 21 Nr. 1 StVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrlässige Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren; Zu schnelles Autofahren gemessen an den Witterungsverhältnissen; Verkehrssicherheit und Profiltiefe von Reifen; Autofahren unter dem Einfluss von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrlässige Tötung, Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung nach Drogenkonsum, Cannabis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Zweibrücken, 10.05.2004 - 1 Ss 26/04
Strafbare Trunkenheit im Verkehr: Voraussetzungen der Annahme drogenbedingter …
Auszug aus AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05
Bei hohen Wirkstoffwerten kann zur Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit das Hinzutreten einer einzigen Ausfallerscheinung genügen (vgl. dazu OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10. Mai 2004, Aktenzeichen 1 Ss 26/04). - BGH, 22.04.1982 - 4 StR 43/82
Zu den Anforderungen, die an Beweisanzeichen für die sog relative …
Auszug aus AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05
Bei hohen Wirkstoffkonzentrationen von Alkohol oder Betäubungsmitteln im Blut sind an die Ausfallerscheinungen entsprechend geringere Anforderungen zu stellen (BGH, NJW 1982, S. 2612; BGHSt 31, S. 42 (45) - zu Alkoholfahrten -). - BGH, 20.03.1959 - 4 StR 306/58
Auszug aus AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05
Zu berücksichtigen ist insoweit, dass bei schwierigen Verkehrslagen die körperliche Gesamtleistungsfähigkeit des Fahrers insgesamt höher sein muss (vgl. dazu BGHSt 13, S. 83 (90)).
- BGH, 07.04.1994 - 4 StR 130/94
Zur Annahme von Trunkenheit bei einer Fluchtfahrt vor der Polizei
Auszug aus AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05
Eine unangepasste und unzulässig hohe Geschwindigkeit, welche die eigentliche Unfallursache ist, lässt dabei regelmäßig den Schluss auf eine alkohol bedingte Enthemmung zu (BGH, Beschluss vom 07. April 1994, Az.4 StR 130/94), was auch für die rauschmittel bedingte Enthemmung gilt. - BayObLG, 04.12.2001 - 1St RR 169/01
Straßenverkehrsstrafrecht: Fahrunsicherheit nach Drogenkonsum, Amfetamin, …
Auszug aus AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05
So wäre der Umstand, dass der Angeklagte die Verkehrsschilder "übersehen" hat, ein wesentliches Indiz für die rauschmittelbedingte Einschränkung der Wahrnehmungsfähigkeit des Angeklagten (vgl. dazu BayObLG, 1.Strafsenat, Beschluss vom 04. Dezember 2001, Aktenzeichen 1 StRR 169/01). - BGH, 03.11.1998 - 4 StR 395/98
Fahruntüchtigkeit nach Drogenkonsum
Auszug aus AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05
Die inhaltliche Bestimmung der Fahruntüchtigkeit kann zwar nicht losgelöst von Erkenntnissen der Medizin und Toxikologie getroffen werden, sie unterfällt aber nicht allein rechts- bzw. verkehrsmedizinischer oder auch toxikologischer Beurteilung, sondern ist Rechtsfrage, deren normative Bewertungen in erster Linie richterliche Aufgabe ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 03. November 1998 - Aktenzeichen 4 StR 395/98). - OLG Zweibrücken, 27.01.2004 - 1 Ss 242/03
Betäubungsmittel im Straßenverkehr: Relative Fahruntüchtigkeit nach …
Auszug aus AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05
Eine Bündelung von Fahrfehlern lässt den Schluss auf eine sorglose und besonders leichtsinnige Fahrweise zu, diese führt aber zur unmittelbaren Beeinträchtigung der Fahreignung (vgl. OLG Zweibrücken, 1. StrS. Az.: 1 Ss 242/03; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2002, Az.(3) 1 Ss 32/02). - OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00
Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der …
Auszug aus AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05
Ein äußerer Anlass dafür, dass der Angeklagte an der fraglichen Stelle mit einer deutlich unangepassten und zu hohen Geschwindigkeit unterwegs war, ist im Laufe der Hauptverhandlung nicht offenbar geworden, so dass davon auszugehen ist, dass das zu schnelle Fahren (auch) durch den Betäubungsmittelkonsum bedingt war (vgl. dazu OLG Köln, Beschluss vom 09. Januar 2001, Az. Ss 477/00). - KG, 20.02.2002 - 1 Ss 32/02
Nachweis drogenbedingter Fahrunsicherheit
Auszug aus AG Gummersbach, 14.09.2005 - 10a Ls 22/05
Eine Bündelung von Fahrfehlern lässt den Schluss auf eine sorglose und besonders leichtsinnige Fahrweise zu, diese führt aber zur unmittelbaren Beeinträchtigung der Fahreignung (vgl. OLG Zweibrücken, 1. StrS. Az.: 1 Ss 242/03; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 20. Februar 2002, Az.(3) 1 Ss 32/02).