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   OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 17 U 236/11   

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https://dejure.org/2012,36628
OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 17 U 236/11 (https://dejure.org/2012,36628)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.11.2012 - 17 U 236/11 (https://dejure.org/2012,36628)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. November 2012 - 17 U 236/11 (https://dejure.org/2012,36628)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Erwerbers einer Eigentumswohnung gegenüber der finanzierenden Bank bei arglistiger Täuschung über die Höhe der Vertriebsprovisionen

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Voraussetzungen der Inanspruchnahme der finanzierenden Bank wegen Schäden aufgrund einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkauf einer Schrottimmobilie: Bank muss Schadensersatz zahlen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Schadensersatzklagen gegen die Bausparkasse Badenia - keine Verjährung der Ansprüche trotz Kenntnis des Prozessbevollmächtigten vom BaFin-Bericht

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Arglistige Täuschung über eine im Kaufpreis einer Eigentumswohnung versteckte Provision

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatzklagen gegen die Badenia-Bausparkasse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schrottimmobilien: Badenia muss Käufer entschädigen - Verkäufer, Vermittler und Bausparkasse kooperierten bei arglistiger Täuschung

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bausparkasse Badenia muss Schadensersatz zahlen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Verjährung der Ansprüche trotz Kenntnis des Prozessbevollmächtigten vom BaFin-Bericht

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Vorvertragliche Pflichtverletzung wegen arglistiger Täuschung im Zusammenhang mit Innenprovisionen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzklagen gegen die Bausparkasse Badenia - keine Verjährung der Ansprüche trotz Kenntnis des Prozessbevollmächtigten vom BaFin-Bericht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arglistige Täuschung über Vertriebsprovision kann finanzierender Bank bei Rückzahlung von Darlehen zur Kaufpreisfinanzierung entgegengehalten werden

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bausparkasse Badenia muss Schadensersatz zahlen -

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Bausparkasse muss Immobilienkäufern Schadensersatz leisten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schrottimmobilien und die Badenia Bausparkasse - Positiv für Anleger

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Verjährung bei Badenia-finanzierten Schrottimmobilien

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Institutionalisiertes Zusammenwirken; Beginn der Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kauf einer Schrottimmobilie: Bankenhaftung wegen Aufklärungsverschuldens! (IMR 2013, 1081)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2013, 462
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 17 U 236/11
    Im Hinblick auf die hier verletzte Aufklärungspflicht der Beklagten aus einem Wissensvorsprung über eine arglistige Täuschung der Kläger setzt die Verjährung des hieraus folgenden Ersatzanspruchs nicht nur voraus, dass die Kläger bereits vor dem 01.01.2008 die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt haben, aus denen sich ergab, dass sie im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft unmittelbar arglistig getäuscht worden waren, sondern zusätzlich auch noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der Beklagten zuließen (BGH WM 2008, 1260, Tz. 34 m.w.N.; Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 318/06, Tz. 28).

    Da die Schadensentwicklung bezüglich des Wohnungskaufs noch nicht abgeschlossen ist und die Verluste der Kläger weiter anwachsen können, ist der entsprechende Feststellungsantrag der Kläger zulässig (BGH, WM 2008, 1260 Rn. 50, 51) und aus den oben genannten Gründen in der Sache begründet.

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 17 U 236/11
    Nach der Lebenserfahrung, die von der Beklagten hier nicht widerlegt ist, ist auch davon auszugehen, dass sie bei einem entsprechenden Hinweis auf die im Spiel stehenden sog. weichen Kosten von diesem Recht Gebrauch gemacht und die Immobilie mangels Rentabilität nicht erworben und daher weder das Vorausdarlehen bei der B. Bank AG noch die beiden Bausparverträge bei der Beklagten abgeschlossen hätten (vgl. BGH WM 2004, 422 juris Rn. 28; BGHZ 168, 1, 26 Rn. 61).

    Nach ernsthafter Erfüllungsverweigerung durch die Beklagte sind sie insoweit auch nicht auf einen Freistellungsanspruch beschränkt, sondern können Zahlung verlangen (§§ 257, 250 Satz 2 BGB; vgl. BGH, WM 2004, 422).

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 318/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 17 U 236/11
    Im Hinblick auf die hier verletzte Aufklärungspflicht der Beklagten aus einem Wissensvorsprung über eine arglistige Täuschung der Kläger setzt die Verjährung des hieraus folgenden Ersatzanspruchs nicht nur voraus, dass die Kläger bereits vor dem 01.01.2008 die tatsächlichen Umstände gekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht gekannt haben, aus denen sich ergab, dass sie im Zusammenhang mit dem Anlagegeschäft unmittelbar arglistig getäuscht worden waren, sondern zusätzlich auch noch die Umstände, die den Schluss auf einen insoweit bestehenden Wissensvorsprung der Beklagten zuließen (BGH WM 2008, 1260, Tz. 34 m.w.N.; Urteil vom 03.06.2008 - XI ZR 318/06, Tz. 28).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 17 U 236/11
    Nach der Lebenserfahrung, die von der Beklagten hier nicht widerlegt ist, ist auch davon auszugehen, dass sie bei einem entsprechenden Hinweis auf die im Spiel stehenden sog. weichen Kosten von diesem Recht Gebrauch gemacht und die Immobilie mangels Rentabilität nicht erworben und daher weder das Vorausdarlehen bei der B. Bank AG noch die beiden Bausparverträge bei der Beklagten abgeschlossen hätten (vgl. BGH WM 2004, 422 juris Rn. 28; BGHZ 168, 1, 26 Rn. 61).
  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 17 U 236/11
    Bei Unterrichtung über die arglistige Täuschung hätten die Kläger den bereits geschlossenen notariellen Kaufvertrag zumindest anfechten oder sich auf andere Weise vom Erwerb der Kapitalanlage lösen können (vgl. BGH WM 2007, 114 Rn. 22).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 17 U 236/11
    Im Rahmen der hier anwendbaren Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB kommt es für den Lauf der Verjährung auch auf die subjektiven Merkmale des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. an (BGH, Urteil vom 23.01.2007 - XI ZR 44/06).
  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 414/04

    Zu "Mietpools" bei sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 17 U 236/11
    Auf der Grundlage des Vortrags der Kläger und den von ihnen zu den Akten gereichten Unterlagen steht zur Überzeugung des Senats fest, dass die Angabe des Untervermittlers über die Ausschüttungen des Mietpools objektiv grob falsch war, so dass sich aufdrängt, die Beklagte habe sich der Kenntnis der darin liegenden arglistigen Täuschung geradezu verschlossen, was nach der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (WM 2007, 876 Rn. 27 ff.) zugunsten der Kläger die Vermutung eines die Haftung auslösenden Wissensvorsprungs der Beklagten begründet.
  • BGH, 21.09.2010 - XI ZR 232/09

    Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 17 U 236/11
    Dieses Bestreiten ändert jedoch nichts daran, dass eine objektiv evidente arglistige Täuschung der Kläger gegeben ist mit der entsprechenden Beweiserleichterung nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs bei institutionalisiertem Zusammenwirken (vgl. BGH, WM 2010, 2069, Rn. 18, 31).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2013 - 17 U 221/12

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit: Entscheidung durch die

    Soweit die Beklagte vorgetragen habe, die Richter hätten nicht nur in dem Beschluss vom 29.05.2012 (17 W 36/12), sondern auch in ihrem Urteil vom 27.11.2012 (17 U 236/11), in den mündlichen Verhandlungen vom 23.10.2012 (17 U 96/12) und 12.03.2013 (17 U 186/12) und erneut mit Beschluss vom 09.04.2013 (17 U 186/12) an ihrer fehlerhaften Rechtsauffassung zur Frage der Verjährung festgehalten und den Sachverhalt zu Lasten der Beklagten gewürdigt, obwohl zur Kenntnislage gemäß § 199 BGB ausreichend vorgetragen und diese dokumentiert worden sei, dringe das Ablehnungsgesuch nicht durch.
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