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   LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12   

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https://dejure.org/2013,33577
LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12 (https://dejure.org/2013,33577)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.10.2013 - L 8 KR 114/12 (https://dejure.org/2013,33577)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - L 8 KR 114/12 (https://dejure.org/2013,33577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Krankengeld; Zulässigkeit der Rückübertragung einer auf den Berichterstatter übertragenen Berufung auf den Senat; Richtigkeit einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12
    Weiter hat es das Bundessozialgericht ausdrücklich abgelehnt, im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches den Krankenkassen zuzurechnen, wenn der Vertragsarzt des Versicherten diesen weder auf die Notwendigkeit einer erneuten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor Ablauf des zuletzt attestierten Arbeitsunfähigkeitszeitraumes hingewiesen hat, noch die Vereinbarung des nächsten Vorstellungs-/Untersuchungstermins mit dem Versicherten so gestaltet hat, dass dessen Erscheinen in der Arztpraxis spätestens am letzten Tag der zuvor bescheinigten Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R).

    Diese bewirkt dann, dass die Mitgliedschaft des Versicherten nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V mangels Krankengeldanspruchs am Folgetag nach dem Ablauftag der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung endet (vgl. BSG vom 10.05.2012, B 1 KR 19/11 R, juris).

    Wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 10.05.2012 (B 1 KR 19/11 R) überzeugend dargelegt hat, geht der Versicherungsschutz nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 lit. a SGB V einem nachwirkenden Anspruch auf Leistungen gem. § 19 Abs. 2 SGB V vor.

  • LSG Hessen, 18.10.2007 - L 8 KR 228/06

    Krankengeld - Feststellung von Arbeitsunfähigkeit - Sachaufklärungspflicht der

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12
    Das Hessische Landessozialgericht habe mit Urteil vom 18. Oktober 2007 (L 8 KR 228/06 - juris), dem sich die erkennende Kammer anschließe, entschieden, dass eine Krankenkasse die ihr obliegende Pflicht zur Sachaufklärung von Amts wegen (§§ 20, 21 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X) schuldhaft verletze, wenn sie die gebotene zeitnahe Aufklärung des maßgeblichen medizinischen Sachverhalts unterlasse.

    Insoweit hat das Sozialgericht zutreffend auf das Urteil des Senats vom 18. Oktober 2007 (L 8 KR 228/06) hingewiesen, in dem der Senat dargelegt hat, dass eine Krankenkasse die ihr obliegende Pflicht zur Sachaufklärung von Amts wegen schuldhaft verletzt, wenn sie die gebotene zeitnahe Aufklärung des maßgeblichen medizinischen Sachverhaltes unterlässt.

  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 4 KR 284/12

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld trotz fehlender ärztlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12
    Nach Auffassung des Senats macht es keinen rechtlich wesentlichen Unterschied, wenn die Arbeitsunfähigkeit wie hier bis einschließlich Samstag bescheinigt wird und nicht, wie in dem vom BSG in seinem Urteil vom 10.05.2012 entschiedenen Fall bis einschließlich Montag (a.A. für den Fall einer bis zu einem Sonntag bescheinigten Arbeitsunfähigkeit: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.08.2012, L 4 KR 284/12, juris Rdnr. 32; a.A. Meyerhoff, in: jurisPK - SGB V, § 46 Rdziff. 28.1 bis 28.4; für eine Ausweitung der Ausnahmen zugunsten der Versicherten spricht sich Mack, in: juris PK - SGB V, § 19 Rdziff. 38 ff. aus).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12
    So kann sich beispielsweise die Krankenkasse nicht auf die verspätete ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit berufen, wenn sie auf der unzutreffenden rechtlichen Festlegung der beruflichen Tätigkeit durch die Krankenkasse beruht, auf die bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit abzustellen ist (vgl. BSG vom 08.11.2005, B 1 KR 30/04 R, juris).
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12
    Die Voraussetzungen des Krankengeldanspruches müssen nämlich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei zeitlich befristeter Feststellung von Arbeitsunfähigkeit und dementsprechender Krankengeldgewährung für jeden Bewilligungsabschnitt erneut festgestellt werden (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2012, B 1 KR 20/11 R, juris).
  • BSG, 22.06.1966 - 3 RK 14/64

    Geschäftsunfähiger Versicherter - Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit - Ärztliche

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12
    Eine solche Ausnahme liegt danach vor, wenn die unterbliebene Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auf eine Handlungs- oder Geschäftsunfähigkeit des Versicherten zurückzuführen ist (vgl. BSG, Urteil vom 22.06.1966, 3 RK 14/64, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 13 SB 152/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Übertragung des Rechtsstreits auf den

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12
    Daraus, dass dem Berichterstatter eine solche Kompetenz im SGG nicht übertragen ist, kann vielmehr abgeleitet werden, dass im sozialgerichtlichen Berufungsverfahren eine Rückübertragung durch den gesamten Senat beschlossen werden muss (vgl. Littmann a.a.O. § 153 Rn. 45; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.04.2010, L 13 SB 152/07, juris, Rn. 34).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 38/06 R

    Krankenversicherung - Aufrechterhaltung des Krankengeldansprüche umfassenden

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12
    Die fortbestehende Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 SGB V erhalte den Status des Versicherten aufrecht, an den sie anknüpft (Hinweis u.a. auf BSG, Urteil vom 2. November 2007 - B 1 KR 38/06 R - SozR 4-2500 § 44 Nr. 14), hier also eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V mit Anspruch auf Krankengeld.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Beurteilung des

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12
    Dies ist der Fall, wenn der gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherte Arbeitslose aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage ist, Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den er sich der Arbeitsverwaltung zwecks Vermittlung zur Verfügung gestellt hat und die ihm zumutbar sind (vgl. BSG, Urteil vom 04.04.2006, B 1 KR 21/05 R, juris).
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R

    Krankenversicherung - Krankengeldbezug - nachgehender Leistungsanspruch - keine

    Auszug aus LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12
    Das bei Entstehen eines Krankengeldanspruchs bestehende Versicherungsverhältnis bestimme, wer in welchem Umfang als "Versicherter" Krankengeld beanspruchen könne (stRspr., vgl. zuletzt z. B. BSG, Urteil vom 5. Mai 2009 - B 1 KR 20/08 R - juris).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 16 KR 429/13

    Prüfung eines Anspruchs auf Krankengeld einer arbeitsunfähig erkrankten und

    Der Senat, der bisher ebenso wie andere Obergerichte (s. nur LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2011 - L 9 KR 563/11; LSG Hamburg, Urteil vom 04.12.2012 - L 1 KR 25/11; LSG Hessen, Urteil vom 24.10.2013 - L 8 KR 114/12; LSG NRW, Urteil vom 19.12.2012 - L 11 KR 538/12; Urteil vom 11.4.2013 - L 5 KR 462/12) der genannten Rechtsprechung des BSG gefolgt ist (s. etwa Senat, Urteil vom 14.07.2011 - L 16 KR 73/10; Urteil vom 15.03.2012 - L 16 KR 146/11), hält nach Überprüfung hieran nicht fest und ist der Auffassung, dass es der ärztlichen Feststellung der AU als Voraussetzung der Entstehung des Krg-Anspruchs nur für den Beginn des Krg-Anspruchs bedarf und dieser - unabhängig von ärztlichen Feststellungen und Bescheinigungen - so lange fortbesteht, wie objektiv AU wegen derselben Krankheit vorliegt (ebenso SG Trier, Urteil vom 24.04.2013 - S 5 KR 77/12; SG Mainz, Urteil vom 24.09.2013 - S 17 KR 247/12; SG Speyer, Urteil vom 22.11.2013 - S 19 KR 600/11).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 16 KR 146/14

    Gewährung von Krankengeld für einen Kraftfahrer, der unmittelbar nach

    Der Senat, der bisher ebenso wie andere Obergerichte (s. nur LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2011 - L 9 KR 563/11; LSG Hamburg, Urteil vom 04.12.2012 - L 1 KR 25/11; LSG Hessen, Urteil vom 24.10.2013 - L 8 KR 114/12; LSG NRW, Urteil vom 19.12.2012 - L 11 KR 538/12; Urteil vom 11.04.2013 - L 5 KR 462/12) der genannten Rechtsprechung des BSG gefolgt ist (s. etwa Senat, Urteil vom 14.07.2011 - L 16 KR 73/10; Urteil vom 15.03.2012 - L 16 KR 146/11), hält nach Überprüfung hieran nicht fest und ist der Auffassung, dass es der ärztlichen Feststellung der AU als Voraussetzung der Entstehung des Krg-Anspruchs nur für den Beginn des Krg-Anspruchs bedarf und dieser - unabhängig von ärztlichen Feststellungen und Bescheinigungen - so lange fortbesteht, wie objektiv AU wegen derselben Krankheit vorliegt (ebenso SG Trier, Urteil vom 24.04.2013 - S 5 KR 77/12; SG Mainz, Urteil vom 24.09.2013 - S 17 KR 247/12; SG Speyer, Urteil vom 22.11.2013 - S 19 KR 600/11).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - L 5 KR 170/14

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Anspruch auf Erstattung der

    Das Gutachten des MDK sei nicht geeignet, die Erkenntnisse des Hausarztes zu entkräften (Hinweis auf Hessisches LSG 18.10.2007 - L 8 KR 228/06 und 24.10.2013 - L 8 KR 114/12).
  • SG Speyer, 22.11.2013 - S 19 KR 600/11

    Krankenversicherung - Krankengeld - Entstehung des Anspruchs durch einmalige

    Im sozialgerichtlichen Verfahren stellt sie ein Beweismittel wie jedes andere dar, so dass der durch sie bescheinigte Inhalt durch andere Beweismittel widerlegt werden kann (Hessisches LSG, Urteil vom 24.10.2013 - L 8 KR 114/12 - BSG, Urteil vom 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R -).

    Reichen die im Rahmen einer solchen Sachverhaltsaufklärung erlangbaren medizinischen Befunde für eine Beurteilung nicht aus, ist die Krankenkasse gehalten, ein den Anforderungen des § 275 Abs. 1 Nr. 3b SGB V entsprechendes, medizinisch qualifiziert begründetes Gutachten des MDK anzufordern und den MDK ggf. zu einer persönlichen Untersuchung anzuhalten (Hessisches LSG, Urteil vom 18.10.2007 - L 8 KR 228/06 - und Urteil vom 24.10.2013 - L 8 KR 114/12 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 16 KR 160/13
    Der Senat, der bisher ebenso wie andere Obergerichte (s. nur LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2011 - L 9 KR 563/11; LSG Hamburg, Urteil vom 04.12.2012 - L 1 KR 25/11; LSG Hessen, Urteil vom 24.10.2013 - L 8 KR 114/12; LSG NRW, Urteil vom 19.12.2012 - L 11 KR 538/12; Urteil vom 11.04.2013 - L 5 KR 462/12) der genannten Rechtsprechung des BSG gefolgt ist (s. etwa Senat, Urteil vom 14.07.2011 - L 16 KR 73/10; Urteil vom 15.03.2012 - L 16 KR 146/11), hält nach Überprüfung hieran nicht fest und ist der Auffassung, dass es der ärztlichen Feststellung der AU als Voraussetzung der Entstehung des Krg-Anspruchs nur für den Beginn des Krg-Anspruchs bedarf und dieser - unabhängig von ärztlichen Feststellungen und Bescheinigungen - so lange fortbesteht, wie objektiv AU wegen derselben Krankheit vorliegt (ebenso SG Trier, Urteil vom 24.04.2013 - S 5 KR 77/12; SG Mainz, Urteil vom 24.09.2013 - S 17 KR 247/12; SG Speyer, Urteil vom 22.11.2013 - S 19 KR 600/11).
  • SG Speyer, 07.04.2014 - S 19 KR 10/13

    Krankenversicherung - Krankengeld - Fortbestehen des materiellen Anspruchs bei

    Im sozialgerichtlichen Verfahren stellt sie ein Beweismittel wie jedes andere dar, so dass der durch sie bescheinigte Inhalt durch andere Beweismittel widerlegt werden kann (Hessisches LSG, Urteil vom 24.10.2013 - L 8 KR 114/12 - BSG, Urteil vom 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R -).

    Reichen die im Rahmen einer solchen Sachverhaltsaufklärung erlangbaren medizinischen Befunde für eine Beurteilung nicht aus, ist die Krankenkasse gehalten, ein den Anforderungen des § 275 Abs. 1 Nr. 3b SGB V entsprechendes, medizinisch qualifiziert begründetes Gutachten des MDK anzufordern und den MDK ggf. zu einer persönlichen Untersuchung anzuhalten (Hessisches LSG, Urteil vom 18.10.2007 - L 8 KR 228/06 - und Urteil vom 24.10.2013 - L 8 KR 114/12 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2014 - L 16 KR 208/13
    Der Senat, der bisher ebenso wie andere Obergerichte (s. nur LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2011 - L 9 KR 563/11; LSG Hamburg, Urteil vom 04.12.2012 - L 1 KR 25/11; LSG Hessen, Urteil vom 24.10.2013 - L 8 KR 114/12; LSG NRW, Urteil vom 19.12.2012 - L 11 KR 538/12; Urteil vom 11.04.2013 - L 5 KR 462/12) der genannten Rechtsprechung des BSG gefolgt ist (s. etwa Senat, Urteil vom 14.07.2011 - L 16 KR 73/10; Urteil vom 15.03.2012 - L 16 KR 146/11), hält nach Überprüfung hieran nicht fest und ist der Auffassung, dass es der ärztlichen Feststellung der AU als Voraussetzung der Entstehung des Krg-Anspruchs nur für den Beginn des Krg-Anspruchs bedarf und dieser - unabhängig von ärztlichen Feststellungen und Bescheinigungen - so lange fortbesteht, wie objektiv AU wegen derselben Krankheit vorliegt (ebenso SG Trier, Urteil vom 24.04.2013 - S 5 KR 77/12; SG Mainz, Urteil vom 24.09.2013 - S 17 KR 247/12; SG Speyer, Urteil vom 22.11.2013 - S 19 KR 600/11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2018 - 20 A 2492/16

    Einholen einer gutachtlichen Stellungnahme des medizinischen Dienstes der

    vgl. Hess. LSG, Urteil vom 24. Oktober 2013 - L 8 KR 114/12 -, juris, Rn. 36.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.06.2014 - L 5 KR 502/13
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist es der Krankenkasse schließlich auch nicht (im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches) zuzurechnen, wenn der Vertragsarzt den Versicherten weder auf die Notwendigkeit einer erneuten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor Ablauf des zuletzt attestierten Arbeitsunfähigkeitszeitraumes hingewiesen hat, noch die Vereinbarung des nächsten Vorstellungs-/Untersuchungstermins mit dem Versicherten so gestaltet hat, dass dessen Erscheinen in der Arztpraxis spätestens am letzten Tag der zuvor bescheinigten Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist (vgl. BSG, Urt. v. 04.03.2014, - B 1 KR 17/13 R - LSG Hessen, Urt. v. 24.10.2013, - L 8 KR 114/12 - unter Hinweis auf BSG, Urt. v. 10.05.2012, - B 1 KR 19/11 R -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - L 1 KR 198/16
    Von einer unzureichenden Sachverhaltsaufklärung durch die Beklagte, indem diese zu wenig auf den MDK eingewirkt hat (vgl. LSG Hessen, Urt. v. 24. Oktober 2013 -L 8 KR 114/12- juris-Rdnr. 35) kann in diesem Fall nicht ausgegangen werden, Wie ausgeführt, gehört zu den Obliegenheiten des Versicherten nicht nur, rechtzeitig den Arzt aufzusuchen.
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