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   OLG Köln, 19.12.2013 - 19 U 133/13   

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https://dejure.org/2013,48533
OLG Köln, 19.12.2013 - 19 U 133/13 (https://dejure.org/2013,48533)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.12.2013 - 19 U 133/13 (https://dejure.org/2013,48533)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 19 U 133/13 (https://dejure.org/2013,48533)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Käufers einer Eigentumswohnung bei Abweichung des Werts der Instandhaltungsrücklage von der im Notarvertrag vereinbarten Höhe

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fehlerhafte Angabe der Instandhaltungsrücklage als Rechtsmangel beim Kauf einer Eigentumswohnung; §§ 437, 441, 453, 280 BGB, 27 WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Käufers einer Eigentumswohnung bei Abweichung des Werts der Instandhaltungsrücklage von der im Notarvertrag vereinbarten Höhe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungsausschluss gilt nicht für zu kleine Instandhaltungsrücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Rechte des Käufers einer Eigentumswohnung bei Abweichung des Werts der Instandhaltungsrücklage

  • proeigentum.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung von gesondertem Kaufpreises für Anteil an WEG-Rücklage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Instandhaltungsrücklage geringer als beim Verkauf versprochen: Rechtsmangel! (IMR 2014, 1098)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 15.02.1988 - 24 W 3007/87

    Anspruch auf Zahlung rückständigen Wohngeldes an den Verwalter einer

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2013 - 19 U 133/13
    Dieser Auslegung steht auch nicht entgegen, dass die Berechtigung an der Instandhaltungsrücklage gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nach der Rechtsprechung auch ungeachtet des erwähnten rechtsgeschäftlichen Forderungsübergangs kraft Gesetzes mit Übertragung des Eigentums an der Wohnung auf den Erwerber übergeht, was aus § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG in Verbindung mit § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG hergeleitet wird (vgl. dazu Kammergericht, Beschluss vom 15.02.1988 - 24 W 3007/87, NJW-RR 1988, 844 f., str.).
  • OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 1 U 157/99

    Nichtigkeit des Gährleistungsausschlusses im Falle eines vom Verkäufer arglistig

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2013 - 19 U 133/13
    Denn dieser Tatbestand hindert die Parteien nicht, für den Übergang dieses Anspruches einen gesonderten Kaufpreis zu vereinbaren (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.1999 - 1 U 157/99, MDR 2000, 515 f.) und demzufolge - wie hier in § 5 Nr. 4 des Notarvertrages geschehen - im Gegenzug eine rechtsgeschäftliche Abtretung des Anteils an der Instandhaltungsrücklage.
  • LG Köln, 22.07.2013 - 12 O 85/11

    Mangel einer Eigentumswohnung durch Abweichung des tatsächlichen Nennwert der

    Auszug aus OLG Köln, 19.12.2013 - 19 U 133/13
    Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 22.07.2013 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 12 O 85/11- gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
  • OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22

    Wohnungskaufvertrag: Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich der im Kaufpreis

    Diese - offenbar auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 19.12.2013 (I-19 U 133/13, juris) zurückgehende - Annahme vermag schon deshalb nicht zu überzeugen, weil die Angabe einer bestimmten Höhe eines Anteils an der Instandhaltungsrücklage ersichtlich im unmittelbaren Zusammenhang mit den durch diese Ausweisung erhofften steuerlichen Vorteilen steht.

    ee) Aus der von der Klägerin bemühten Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2013 - I-19 U 133/13 -, juris) ergibt sich für den vorliegenden Fall nichts anderes.

    Insbesondere weicht der Senat wie dargelegt schon aus tatsächlichen Gründen nicht von der - zudem (soweit ersichtlich) vereinzelt gebliebenen - Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln, Beschluss vom 19.12.2013 - I-19 U 133/13, juris) ab.

  • LG Darmstadt, 03.12.2014 - 25 S 130/14

    Bezifferung des Anteils an der Instandhaltungsrücklage in Immobilienkaufvertrag

    Anders mag es etwa liegen, wenn die Vertragsparteien - anders als im vorliegenden Kaufvertrag - ausdrücklich vereinbaren, dass ein bestimmter Kaufpreisanteil auf die Instandhaltungsrücklage entfallen soll (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. Dezember 2013, - 19 U 133/13 -, juris Rn. 3 ff.).
  • OLG Jena, 12.01.2022 - 9 W 173/21

    Gegenstandswert der Beurkundung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung

    Er verweise insoweit auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 19.12.2013, 19 U 133/13.

    Der Verweis des Antragstellers auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 19.12.2013, 19 U 133/13, geht fehl, da es sich dort um eine nichtgebührenrechtliche Sache handelte.

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