Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,10192
OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13 (https://dejure.org/2014,10192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.05.2014 - 6 U 55/13 (https://dejure.org/2014,10192)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 6 U 55/13 (https://dejure.org/2014,10192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,10192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Presseveröffentlichung eines Lichtbildes, welches eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten zeigt

  • JurPC

    Lichtbild einer zufällig aufgenommenen Frau auf dem Foto eines Prominenten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche wegen der Veröffentlichung eines Lichtbildes eines bekannten Fußballspielers mit einer zufällig daneben zu sehenden Person

  • rabüro.de

    Zur Zulässigkeit der Bildveröffentlichung einer zufällig fotografierten mit Bikini bekleideten Frau

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, § 23 Abs 1 Nr 1 KunstUrhG, § 23 Abs 1 Nr 2 KunstUrhG, Art 8 Abs 1 MRK
    Recht am eigenen Bild: Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis bei Veröffentlichung eines Fotos; Interessenabwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit; Presseveröffentlichung des Lichtbilds einer zufällig aufgenommenen mit Bikini bekleideten Frau auf dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KUG § 22; BGB § 823 Abs. 1; KUG § 23 Abs. 1 Nr. 2
    Ansprüche wegen der Veröffentlichung eines Lichtbildes eines bekannten Fußballspielers mit einer zufällig daneben zu sehenden Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Zufälliges Bikinifoto neben Prominenten - Unterlassungsanspruch, aber nicht zwingend Geldentschädigung bei ungewolltem Lichtbild neben einer prominenten Person

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Am Ballermann

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ungewollte Veröffentlichung eines Fotos in der Zeitung - Unterlassung ja, Entschädigung nein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Zulässigkeit der Presseveröffentlichung eines Fotos, welches zufällig eine mit Bikini bekleidete Frauneben einem Prominenten zeigt

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Geldentschädigung bei Veröffentlichung von Bikinibildern?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Neben einem Promi fotografiert und in der Zeitung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bikinifoto mit Prominenten

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur zufälligen Abbildung einer unbekannten Frau neben einem Prominenten

  • heise.de (Pressemeldung, 20.05.2014)

    Verboten ja, Entschädigung nein: Zufälliges Bikinifoto hätte nicht gedruckt werden dürfen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Neben einem Promi fotografiert und in der Zeitung veröffentlicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Bikini-Frau neben dem Prominenten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Recht am Bild: Prominentenfoto und die zufällige Frau im Bikini

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Bikinifoto von unbekannter Begleiterin eines Prominenten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Presseveröffentlichung eines Lichtbildes, welches eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten zeigt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Veröffentlichung eines Begleiterfotos in Bildzeitung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Persönlichkeitsrechtsverletzung einer Bikini-tragenden Frau durch Foto in einer Zeitschrift

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bikinischönheit unfreiwillig in BILD - Urlauberin wurde zufällig neben Fußballer abgelichtet: Publikation des Fotos ist unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fotos einer im Bikini bekleideten Frau rechtswidrig, aber nicht schadensersatzpflichtig

  • haerlein.de (Zusammenfassung)

    OLG Karlsruhe untersagt (weitere) Presseveröffentlichung eines Lichtbildes, welches eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Prominenten zeigt

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Kein Geld für unberechtigtes Foto mit Prominenten am Strand - Lichtbild einer zufällig aufgenommenen Frau auf dem Foto eines Prominenten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Bikinifotos am Strand: Unterlassungsanspruch, aber keine Geldentschädigung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Sommer, Sonne, Bikini…

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bikini-Frau neben Promi muss Bildveröffentlichung nicht hinnehmen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zufällig fotografierte Frau am Strand muss Veröffentlichung in "Bild" nicht hinnehmen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

Besprechungen u.ä.

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine Geldentschädigung bei Veröffentlichung von Bikini-Bildern

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2014, 458
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Der Klägerin steht ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen der streitgegenständlichen Bildveröffentlichungen aus § 823 Abs. 2 BGB, Art. 1, 2 GG, § 22 KUG nicht zu.Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts rechtfertigt einen Anspruch auf Geldentschädigung nur dann, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend aufgefangen werden kann (BGHZ 183, 227 Rn. 11).

    Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGHZ 183, 227 Rn. 11).

    Ob ein derart schwerer Eingriff anzunehmen und die dadurch verursachte nicht vermögensmäßige Einbuße auf andere Weise nicht hinreichend ausgleichbar ist, kann nur aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BGHZ 183, 227 Rn. 11).

  • BGH, 19.06.2007 - VI ZR 12/06

    Prominentenfotos II - Grönemeyer-Freundin

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Mithin kommt eine Ausnahme vom Erfordernis der Einwilligung grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Berichterstattung ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung betrifft (BGH, GRUR 2007, 899, Rn. 19 - Grönemeyer).

    Das Interesse der Leser an bloßer Unterhaltung hat gegenüber dem Schutz der Privatsphäre regelmäßig ein geringeres Gewicht (BVerfG, NJW 2006, 3406, 3407; BGH, GRUR 2007, 899 Rn. 22 - Grönemeyer).

    Denn damit würden Personen, die rein zufällig mit einer prominenten Person abgebildet werden, ohne diese zu begleiten, schlechter gestellt als Begleitpersonen von prominenten Personen, bei denen eine alltägliche Begleitsituation nicht ohne weiteres die Veröffentlichung eines Begleiterfotos rechtfertigt (vgl. BGH, GRUR 2007, 899, Rn. 26 - Grönemeyer; zur Entwicklung der Rspr. zu Begleitfällen vgl. Fricke, aaO. Rn. 19).

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 156/06

    Bildberichterstattung über abgewählte Ministerpräsidentin

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Die Zulässigkeit von Bildveröffentlichungen durch die Presse ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (BGH, GRUR 2008, 1017 Rn. 14 - Einkaufsbummel nach Abwahl).

    Danach besteht eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Einwilligungserfordernis des § 22 KUG bei Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Nr. 1 KUG), wobei die Verbreitung des Bildnisses allerdings unzulässig ist, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden (§ 23 Abs. 2 KUG, BGH, GRUR 2008, 1017 Rn. 14 - Einkaufsbummel nach Abwahl).

    Zum Kern der Presse- und Meinungsbildungsfreiheit gehört es, dass die Presse innerhalb der gesetzlichen Grenzen einen ausreichenden Spielraum besitzt, in dem sie nach ihren publizistischen Kriterien entscheiden kann, was öffentliches Interesse beansprucht, und dass sich im Meinungsbildungsprozess herausstellt, was eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist, wobei unterhaltende Beiträge davon nicht ausgenommen sind (BGH, GRUR 2008, 1017 Rn. 16 - Einkaufsbummel nach Abwahl mwN.).

  • OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88

    Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Von Bedeutung ist allein die Erkennbarkeit des Abgebildeten (BGHZ 26, 349 - Herrenreiter; BGH, NJW 1965, 2148/2149 - Spielgefährtin; Senat, GRUR 1989, 823, 824).

    Maßgebend ist dabei, ob ein durch ein echtes Informationsbedürfnis gerechtfertigtes Interesse der Allgemeinheit an der bildlichen Darstellung gerade des Betroffenen besteht (BGH, NJW 1965, 2148, 2150; Senat, GRUR 1989, 823, 824 - Unfallfoto).

    Die Personenabbildung muss derart untergeordnet sein, dass sie auch entfallen könnte, ohne den Gegenstand und Charakter des Bildes zu verändern (Senat, GRUR 1989, 823, 824 - Unfallfoto; OLG Oldenburg, NJW 1989, 400, 401; Fricke, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 23 KunstUrhG Rn. 27; Dreier/Specht, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 23 KUG Rn. 35).

  • OLG Oldenburg, 14.11.1988 - 13 U 72/88

    Oben ohne-Foto

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Damit handelt es sich bei der identifizierbaren Abbildung der Klägerin um einen deutlich intensiveren Eingriff als in den soeben genannten "Normalfällen" (ähnlich für "Oben ohne-Aufnahme: OLG Oldenburg, NJW 1989, 400, 401).

    Die Personenabbildung muss derart untergeordnet sein, dass sie auch entfallen könnte, ohne den Gegenstand und Charakter des Bildes zu verändern (Senat, GRUR 1989, 823, 824 - Unfallfoto; OLG Oldenburg, NJW 1989, 400, 401; Fricke, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 23 KunstUrhG Rn. 27; Dreier/Specht, in: Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 23 KUG Rn. 35).

  • OLG München, 08.11.1985 - 21 U 2432/85

    Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Der vorliegende Fall unterscheidet sich dadurch von denjenigen Fällen, die den Entscheidungen des OLG Stuttgart (NJW 1982, 652; NJW 1983, 120) und des BGH (NJW 1985, 1617) zugrunde liegen, dass die Abbildung der Klägerin weder als anstößig noch als obszön zu beurteilen ist (vgl. OLG München, NJW-RR 1986, 1251, 1252).

    Die Klägerin hat sich außerdem nicht an einer etwa für Dritte uneinsehbaren Stelle, sondern öffentlich inmitten einer größeren Anzahl von Strandgästen aufgehalten und sich damit selbst einer, wenn auch begrenzten Öffentlichkeit, gezeigt (vgl. OLG München, NJW-RR 1986, 1251/1252).

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Da die Besonderheit einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild darin besteht, dass dem Verletzten - anders als in den anderen Fällen, in denen er etwa den Widerruf oder die Richtigstellung einer sein Persönlichkeitsrecht beeinträchtigenden Äußerung verlangen kann - gegen eine solche Rechtsverletzung keine anderen Abwehrmöglichkeiten als ein Anspruch auf eine Geldentschädigung zu Gebote stehen, sind in einem solchen Fall an die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs geringere Anforderungen als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsverletzung zu stellen (BGH, GRUR 1996, 227, 229 - Wiederholungsveröffentlichung).

    Außerdem soll er der Prävention dienen (BGH, GRUR 1996, 227, 229 - Wiederholungsveröffentlichung).

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2009 - 6 U 209/07

    Recht eines Unbeteiligten am eigenen Bild; Unterlassung identifizierender

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Auch wenn man annimmt, dass die Veröffentlichung einer Abbildung des Fußballprofis nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG im Kontext des Berichts zulässig war, ist damit noch nichts darüber ausgesagt, ob auch die von der Klägerin beanstandete identifizierbare Abbildung ihrer Person rechtmäßig ist (vgl. Senat, NJW-RR 2009, 1273, 1274).

    Dem kann nicht beigetreten werden (vgl. Senat, NJW-RR 2009, 1273).

  • BVerfG, 21.08.2006 - 1 BvR 2606/04

    Prominenten-Partner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Hierbei ist zu beachten, dass bei der Bestimmung der Reichweite des durch Art. 8 Abs. 1 EMRK dem privaten Leben des Einzelnen gewährten Schutzes der situationsbezogene Umfang der berechtigten Privatheitserwartungen des Einzelnen zu berücksichtigen ist (BGH, GRUR 2008, 1024 Rn. 16 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca; vgl. BVerfG, GRUR 2006, 1051 - Lebenspartnerin von Bernd Tewaag); auch kann die Gewährleistung des Art. 8 Abs. 1 EMRK einen Anspruch auf Schutz durch die staatlichen Gerichte vor Veröffentlichung von Bildnissen des Einzelnen aus seinem Alltagsleben einschließen (BGH, GRUR 2008, 1024 Rn. 16 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca; vgl. EGMR, GRUR 2004, 1051 - von Hannover/Deutschland).

    Das Interesse der Leser an bloßer Unterhaltung hat gegenüber dem Schutz der Privatsphäre regelmäßig ein geringeres Gewicht (BVerfG, NJW 2006, 3406, 3407; BGH, GRUR 2007, 899 Rn. 22 - Grönemeyer).

  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
    Hierbei ist zu beachten, dass bei der Bestimmung der Reichweite des durch Art. 8 Abs. 1 EMRK dem privaten Leben des Einzelnen gewährten Schutzes der situationsbezogene Umfang der berechtigten Privatheitserwartungen des Einzelnen zu berücksichtigen ist (BGH, GRUR 2008, 1024 Rn. 16 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca; vgl. BVerfG, GRUR 2006, 1051 - Lebenspartnerin von Bernd Tewaag); auch kann die Gewährleistung des Art. 8 Abs. 1 EMRK einen Anspruch auf Schutz durch die staatlichen Gerichte vor Veröffentlichung von Bildnissen des Einzelnen aus seinem Alltagsleben einschließen (BGH, GRUR 2008, 1024 Rn. 16 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca; vgl. EGMR, GRUR 2004, 1051 - von Hannover/Deutschland).

    Das kann nicht nur bei einer abgeschirmten Örtlichkeit der Fall sein (vgl. BGH, GRUR 2008, 1024 Rn. 27 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca).

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

  • BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63

    Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als

  • BGH, 08.03.1982 - II ZR 86/81

    Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen eines

  • BGH, 03.07.2007 - VI ZR 164/06

    Prominentenfotos III - Fussballspieler

  • OLG Karlsruhe, 24.06.1998 - 6 U 265/97

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des

  • OLG Stuttgart, 16.12.1981 - 4 U 88/81

    Veröffentlichung eines Nacktbildes durch eine Zeitschrift; Zivilrechtlicher

  • BGH, 26.10.2010 - VI ZR 230/08

    Bundesgerichthof hebt Verbot einer Wort- und Bildberichterstattung über den

  • OLG Hamburg, 28.06.2011 - 7 U 39/11

    Urheberrecht an Werken der Fotografie: Veröffentlichung eines Fotos ohne

  • BGH, 06.10.2009 - VI ZR 314/08

    Kein umfassender Anspruch eines Kindes gegen die Presse, die Veröffentlichung

  • OLG Frankfurt, 08.05.1990 - 6 W 62/90

    Steuerberater

  • BGH, 14.02.1958 - I ZR 151/56

    Herrenreiter - Schmerzensgeld für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • BGH, 13.11.2007 - VI ZR 265/06

    Keine "vorbeugende" Unterlassungsklage gegen künftige Bildveröffentlichungen

  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

  • OLG Hamburg, 04.05.2004 - 7 U 10/04

    Zur konkludenten Einwilligung beim Ausstrahlen von Aufnahmen während einer

  • OLG Köln, 26.03.2020 - 15 U 193/19

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf Bildberichterstattungen Anspruch auf Zahlung

    Regelmäßig wird der Anspruch nur dann gewährt, wenn über die Persönlichkeit an ihrer Basis verfügt wird, also etwa bei schweren Eingriffen in die Intim- und die Privatsphäre oder bei unwahren Behauptungen von besonderem Gewicht für die Persönlichkeit bzw. gewichtiger Diffamierung in der Öffentlichkeit (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.5.2014 - 6 U 55/13, openJur).
  • OLG Oldenburg, 21.07.2015 - 13 U 51/14

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Polizeibeamten durch die

    ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Mai 2014, 6 U 55/13 ).
  • LG Coburg, 29.09.2021 - 12 O 68/21

    Das Internet ist kein rechtsfreier Raum: Zur Nutzung einer Internet-Domain unter

    Regelmäßig wird deshalb der Anspruch nur dann gewährt, wenn über die Persönlichkeit an ihrer Basis verfügt wird, also etwa bei schweren Eingriffen in die Intim- und die Privatsphäre oder bei unwahren Behauptungen von besonderem Gewicht für die Persönlichkeit oder bei gewichtiger Diffamierung in der Öffentlichkeit (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2014, 6 U 55/13, Rn. 55 - zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 724/23

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts sowie im Recht am eigenen Bild durch

    Da die Besonderheit einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild darin besteht, dass dem Verletzten - anders als in den anderen Fällen, in denen er etwa den Widerruf oder die Richtigstellung einer sein Persönlichkeitsrecht beeinträchtigenden Äußerung verlangen kann - gegen eine solche Rechtsverletzung keine anderen Abwehrmöglichkeiten als ein Anspruch auf eine Geldentschädigung zu Gebote stehen, sind aber in einem solchen Fall an die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs geringere Anforderungen als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsverletzung zu stellen (BGH v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94 , MDR 1996, 365 = AfP 1996, 138 = GRUR 1996, 227 [229] - Wiederholungsveröffentlichung; OLG Karlsruhe AfP 2014, 458 (462)).
  • OLG Dresden, 17.10.2023 - 4 U 721/23
    Da die Besonderheit einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild darin besteht, dass dem Verletzten - anders als in den anderen Fällen, in denen er etwa den Widerruf oder die Richtigstellung einer sein Persönlichkeitsrecht beeinträchtigenden Äußerung verlangen kann - gegen eine solche Rechtsverletzung keine anderen Abwehrmöglichkeiten als ein Anspruch auf eine Geldentschädigung zu Gebote stehen, sind aber in einem solchen Fall an die Zubilligung eines Entschädigungsanspruchs geringere Anforderungen als in anderen Fällen einer Persönlichkeitsverletzung zu stellen (BGH v. 12.12.1995 - VI ZR 223/94 , - juris; OLG Karlsruhe AfP 2014, 458 (462)).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2013 - 14 Wx 29/13
    Der unter anderem für das Presserecht zuständige 6. Zivilsenat wird sich am 09.04.2014 um 10:30 Uhr (Az. 6 U 55/13) mit folgendem Fall befassen: In einer Printausgabe der "Bild" wurde in der Rubrik Sport ein Lichtbild veröffentlicht, das im Vordergrund einen Berufsfußballspieler an einem öffentlichen Strand zeigt.
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2013 - 14 Wx 18/13
    Der unter anderem für das Presserecht zuständige 6. Zivilsenat wird sich am 09.04.2014 um 10:30 Uhr (Az. 6 U 55/13) mit folgendem Fall befassen: In einer Printausgabe der "Bild" wurde in der Rubrik Sport ein Lichtbild veröffentlicht, das im Vordergrund einen Berufsfußballspieler an einem öffentlichen Strand zeigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht