Rechtsprechung
| ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 1603/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Trinkgeld, Toilettenanlage, Sitzer / Sitzerin, Auskunftsanspruch, Stufenklage Der Arbeitgeber ist aus dem Arbeitsverhältnis unter Fürsorgegesichtspunkten verpflichtet, von Dritten erkennbar mit der Zweckbestimmung des Trinkgelds erlangte Geldbeträge an den oder die ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 611 Abs. 1, 138 Abs. 1, 241 Abs. 2, 260 BGB, § 107 Abs. 3. S. 2 GewO
Trinkgeld, Toilettenanlage, Sitzer / Sitzerin, Auskunftsanspruch, Stufenklage Der Arbeitgeber ist aus dem Arbeitsverhältnis unter Fürsorgegesichtspunkten verpflichtet, von Dritten erkennbar mit der Zweckbestimmung des Trinkgelds erlangte Geldbeträge an den oder die ... - IWW
- hensche.de
Trinkgeld, Lohn und Gehalt
- rabüro.de
Publiziert am
- ra.de
- RA Kotz
Muss der Arbeitnehmer das Trinkgeld an den Arbeitgeber herausgeben?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Wem gehört das Tellergeld?
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Trinkgeld für Toilettenaufseher ist kein Trinkgeld - oder doch?
- lto.de (Kurzinformation)
Trinkgeld - Sammelteller-Einnahmen stehen Toilettenaufsicht zu
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Für wen ist das Toiletten-Trinkgeld?
- Jurion (Kurzinformation)
Toilettenaufsicht klagt "Trinkgeld" - Anteil ein
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Trinkgeld ist an den oder die begünstigten Arbeitnehmer weiterzuleiten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Teil von Trinkgeldern an Klofrau abführen
- immobilien-zeitung.de (Pressemeldung, 24.01.2014)
Teilerfolg für Ex-Toilettenfrau im Centro Oberhausen
- anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)
Arbeitsrecht: Wem gehört das Geld im Sammelteller der Sitzerin
- juraforum.de (Kurzinformation)
Toiletten-Trinkgeld nur für die Toilettenfrauen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beteiligung der Arbeitnehmer an erkennbar als Trinkgeld geleisteten Beträgen
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 1603/13
- ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 2158/13
- LAG Hamm, 15.04.2014 - 16 Sa 199/14
- LAG Hamm, 15.04.2014 - 16 Sa 200/14
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10
Außerordentliche Kündigung eines Kellners wegen Verstoßes gegen eine …
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 1603/13
Die Hingabe eines Trinkgeldes kann nach den Umständen der Leistung zwar auch eine Zuwendung für eine ganz bestimmte einzelne Person sein (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.12.2010 - 10 Sa 483/10 - zitiert nach juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2014 - L 9 KR 384/12
Betriebsprüfung - Gesamtsozialversicherungsbeitrag -allgemeinverbindlicher …
Schon gar nicht kann ein genereller Wille der Leistenden angenommen werden, das an Toilettenanlagen freiwillig hingegebene Geld solle für die Bezahlung zusätzlichen Personals verwendet werden, welches im Wesentlichen nur für das Einsammeln des Geldes vorgehalten wird, woran der Besucher naturgemäß kein Interesse haben kann (ArbG Gelsenkirchen, Teilurteil vom 21. Januar 2014 - 1 Ca 1603/13 -, juris). - LAG Hamm, 15.04.2014 - 16 Sa 199/14
Das Toiletten-Trinkgeld
Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 21.01.2014 - 1 Ca 1603/13 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.Rn. 17 unter Abänderung von Ziffer 1) des am 13.02.2014 zugestellten Teil-Urteils - 1 Ca 1603/13 - des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen die Klage abzuweisen hinsichtlich des Antrags auf Verurteilung der Beklagten zur Erteilung von Auskunft über die Höhe der in den Toilettenanlagen des D P in den Monaten Mai und Juni 2013 vereinnahmten Trinkgelder.
- LAG Hamm, 14.05.2014 - 7 TaBV 31/14
Einigungsstellenverfahren für Trinkgelder
Rn. 11 In einem Individualrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen zum Aktenzeichen 1 Ca 1603/13 ist mittlerweile rechtskräftig erkannt worden, das die dortige Beklagte, die Arbeitgeberin, verpflichtet ist, Auskunft über die Höhe der in den Toilettenanlagen in den Monaten Mai und Juni 2013 vereinnahmten "Trinkgelder" zu erteilen.Der Betriebsrat beziehe sich insbesondere auf die im Individualverfahren ergangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen 1 Ca 1603/13.
- ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 2158/13
Trinkgeld, Toilettenanlage, Sitzer / Sitzerin, Auskunftsanspruch, Stufenklage Der …
Der Kläger war, wie seine seit dem Jahr 2006 ebenfalls bei der Beklagten beschäftigte Ehefrau, die im Rahmen des parallel anhängigen Verfahrens 1 Ca 1603/13 gleichartige Ansprüche verfolgt, Mitglied des bei der Beklagten gewählten Betriebsrats. - LAG Hamm, 15.04.2014 - 16 Sa 200/14
Toilettenaufsicht klagt "Trinkgeld"-Anteile ein - Urteil rechtskräftig
Die Ehefrau des Klägers, die Klägerin des Verfahrens 1 Ca 1603/13 Arbeitsgericht Gelsenkirchen/16 Sa 199/14 LAG Hamm war als eine solche Sitzerin beschäftigt. - LAG Hamm, 07.08.2015 - 13 TaBV 18/15
Pflicht des Arbeitgebers zur Tragung von Anwaltskosten des Betriebsrats in einem …
Rn. 7 In einem Individualrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen (1 Ca 1603/13) ist mittlerweile rechtskräftig erkannt worden, dass die Arbeitgeberin verpflichtet ist, Auskunft über die Höhe der in den Toilettenanlagen in den Monaten Mai und Juni 2013 vereinnahmten "Trinkgelder" zu erteilen.
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