Rechtsprechung
| LG Hamburg, 03.09.2014 - 329 O 87/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
§ 346 BGB, § 355 BGB, § 357 BGB, § 358 BGB, § 491 BGB
Rückabwicklung der verbunden Verträge nach Widerruf, Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung, Verwirkung des Widerrufsrechts - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08
Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen; …
Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2014 - 329 O 87/14
Der von der Beklagten verwendete Text der Widerrufsbelehrung bringt nicht unmissverständlich zum Ausdruck, dass durch einen wirksamen Widerruf des finanzierten Vertrages auch die Bindung an den Darlehensvertrag entfällt (vgl. BGH, Urteil v. 23.06.2009, XI ZR 156/08, Anlage L 11, zu einer insoweit gleichlautenden Widerrufsbelehrung). - BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13
Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …
Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2014 - 329 O 87/14
Die Schutzwirkung des § 14 BGB-InfoV greift nur ein, wenn ein Formular verwendet wird, das dem Muster inhaltlich und in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGH, Urteil v. 18.03.2014, II ZR 109/13, Anlage L 13). - BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2014 - 329 O 87/14
Einem schutzwürdigen Einrichten der Beklagten auf einen Vertrauenstatbestand steht auch entgegen, dass sie nicht durch eine Nachbelehrung klare Verhältnisse geschaffen hat (…vgl. Palandt-Grüneberg, § 242 BGB, Rn. 107), jedenfalls als im Jahre 2011 durch die Entscheidung des BGH vom 28.06.2011 (XI ZR 349/10) die Schutzwirkung durch die Verwendung des Musters gemäß BGB-InfoV geklärt war (…vgl. Schriftsatz der Beklagten v. 14.08.2014, S. 4, Bl. 110 d. A.). - OLG Düsseldorf, 09.01.2014 - 14 U 55/13
Grundsätze zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines …
Auszug aus LG Hamburg, 03.09.2014 - 329 O 87/14
Ein Fall wie derjenige, den das OLG Düsseldorf (Urteil v. 09.01.2014, 14 U 55/13, vgl. Anlage B 9) zu entscheiden hatte, in dem seit der Vertragsbeendigung fast fünf Jahre verstrichen waren, bis der Widerruf erklärt wurde, ist hier daher nicht gegeben.
- OLG Hamburg, 20.05.2015 - 13 U 115/14 Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 3.9.2014 (329 O 87/14) abgeändert und die Klage abgewiesen.
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