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Rechtsprechung
   ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 2158/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,388
ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 2158/13 (https://dejure.org/2014,388)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 21.01.2014 - 1 Ca 2158/13 (https://dejure.org/2014,388)
ArbG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 1 Ca 2158/13 (https://dejure.org/2014,388)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Trinkgeld, Toilettenanlage, Sitzer / Sitzerin, Auskunftsanspruch, Stufenklage Der Arbeitgeber ist aus dem Arbeitsverhältnis unter Fürsorgegesichtspunkten verpflichtet, von Dritten erkennbar mit der Zweckbestimmung des Trinkgelds erlangte Geldbeträge an den oder die ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 611 Abs. 1, 138 Abs. 1, 241 Abs. 2, 260 BGB, § 107 Abs. 3. S. 2 GewO
    Trinkgeld, Toilettenanlage, Sitzer / Sitzerin, Auskunftsanspruch, Stufenklage Der Arbeitgeber ist aus dem Arbeitsverhältnis unter Fürsorgegesichtspunkten verpflichtet, von Dritten erkennbar mit der Zweckbestimmung des Trinkgelds erlangte Geldbeträge an den oder die ...

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Trinkgeld ist an den oder die begünstigten Arbeitnehmer weiterzuleiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Teil von Trinkgeldern an Klofrau abführen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Toiletten-Trinkgeld nur für die Toilettenfrauen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beteiligung der Arbeitnehmer an erkennbar als Trinkgeld geleisteten Beträgen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10

    Außerordentliche Kündigung eines Kellners wegen Verstoßes gegen eine …

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 2158/13
    Rn. 71 Die Hingabe eines Trinkgeldes kann nach den Umständen der Leistung zwar auch eine Zuwendung für eine ganz bestimmte einzelne Person sein (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.12.2010 - 10 Sa 483/10 - zitiert nach juris).
  • ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 1603/13

    Trinkgeld, Toilettenanlage, Sitzer / Sitzerin, Auskunftsanspruch, Stufenklage Der …

    Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 2158/13
    Der Kläger war, wie seine seit dem Jahr 2006 ebenfalls bei der Beklagten beschäftigte Ehefrau, die im Rahmen des parallel anhängigen Verfahrens 1 Ca 1603/13 gleichartige Ansprüche verfolgt, Mitglied des bei der Beklagten gewählten Betriebsrats.
  • LAG Hamm, 15.04.2014 - 16 Sa 200/14

    Toilettenaufsicht klagt "Trinkgeld"-Anteile ein - Urteil rechtskräftig

    Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 21.01.2014 - 1 Ca 2158/13 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.

    Rn. 18 unter Abänderung von Ziffer 1) des am 14.02.2014 zugestellten Teil-Urteils - 1 Ca 2158/13 - des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen die Klage abzuweisen hinsichtlich des Antrags auf Verurteilung der Beklagten zur Erteilung von Auskunft über die Höhe der in den Toilettenanlagen des D P in den Monaten Juli, August und September 2013 vereinnahmten Trinkgelder.

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