Rechtsprechung
| ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 2158/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Trinkgeld, Toilettenanlage, Sitzer / Sitzerin, Auskunftsanspruch, Stufenklage Der Arbeitgeber ist aus dem Arbeitsverhältnis unter Fürsorgegesichtspunkten verpflichtet, von Dritten erkennbar mit der Zweckbestimmung des Trinkgelds erlangte Geldbeträge an den oder die ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 611 Abs. 1, 138 Abs. 1, 241 Abs. 2, 260 BGB, § 107 Abs. 3. S. 2 GewO
Trinkgeld, Toilettenanlage, Sitzer / Sitzerin, Auskunftsanspruch, Stufenklage Der Arbeitgeber ist aus dem Arbeitsverhältnis unter Fürsorgegesichtspunkten verpflichtet, von Dritten erkennbar mit der Zweckbestimmung des Trinkgelds erlangte Geldbeträge an den oder die ... - IWW
- arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de
Toilettenaufsicht kann Trinkgeld herausverlangen
- ra.de
- arbeitsrecht-hessen.de
Toilettenaufsicht kann Trinkgeld herausverlangen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Trinkgeld ist an den oder die begünstigten Arbeitnehmer weiterzuleiten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Teil von Trinkgeldern an Klofrau abführen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Toiletten-Trinkgeld nur für die Toilettenfrauen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beteiligung der Arbeitnehmer an erkennbar als Trinkgeld geleisteten Beträgen
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 2158/13
- ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 1603/13
- LAG Hamm, 15.04.2014 - 16 Sa 199/14
- LAG Hamm, 15.04.2014 - 16 Sa 200/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.12.2010 - 10 Sa 483/10
Außerordentliche Kündigung eines Kellners wegen Verstoßes gegen eine …
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 2158/13
Rn. 71 Die Hingabe eines Trinkgeldes kann nach den Umständen der Leistung zwar auch eine Zuwendung für eine ganz bestimmte einzelne Person sein (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9.12.2010 - 10 Sa 483/10 - zitiert nach juris). - ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 1603/13
Trinkgeld, Toilettenanlage, Sitzer / Sitzerin, Auskunftsanspruch, Stufenklage Der …
Auszug aus ArbG Gelsenkirchen, 21.01.2014 - 1 Ca 2158/13
Der Kläger war, wie seine seit dem Jahr 2006 ebenfalls bei der Beklagten beschäftigte Ehefrau, die im Rahmen des parallel anhängigen Verfahrens 1 Ca 1603/13 gleichartige Ansprüche verfolgt, Mitglied des bei der Beklagten gewählten Betriebsrats.
- LAG Hamm, 15.04.2014 - 16 Sa 200/14
Toilettenaufsicht klagt "Trinkgeld"-Anteile ein - Urteil rechtskräftig
Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 21.01.2014 - 1 Ca 2158/13 - wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.Rn. 18 unter Abänderung von Ziffer 1) des am 14.02.2014 zugestellten Teil-Urteils - 1 Ca 2158/13 - des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen die Klage abzuweisen hinsichtlich des Antrags auf Verurteilung der Beklagten zur Erteilung von Auskunft über die Höhe der in den Toilettenanlagen des D P in den Monaten Juli, August und September 2013 vereinnahmten Trinkgelder.
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