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   LG Darmstadt, 03.12.2014 - 25 S 130/14   

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https://dejure.org/2014,41879
LG Darmstadt, 03.12.2014 - 25 S 130/14 (https://dejure.org/2014,41879)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 03.12.2014 - 25 S 130/14 (https://dejure.org/2014,41879)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 25 S 130/14 (https://dejure.org/2014,41879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 433 BGB, § 437 BGB, § 443 BGB, § 444 BGB, § 10 Abs. 7 WEG
    Bezifferung des Anteils an der Instandhaltungsrücklage in Immobilienkaufvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezifferung des Anteils an der Instandhaltungsrücklage in Immobilienkaufvertrag

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zusicherung der Höhe einer Instandhaltungsrücklage beim Kauf einer Eigentumswohnung; §§ 433, 437, 443f BGB, 10 Abs. 7 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Instandhaltungsrücklage ist kein Teil der Kaufsache!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Bezifferung des Anteils an der Instandhaltungsrücklage in Immobilienkaufverträgen

Verfahrensgang

  • AG Fürth/Odenwald - 1 C 436/13
  • LG Darmstadt, 03.12.2014 - 25 S 130/14
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 13.10.1999 - 1 U 157/99

    Nichtigkeit des Gährleistungsausschlusses im Falle eines vom Verkäufer arglistig

    Auszug aus LG Darmstadt, 03.12.2014 - 25 S 130/14
    Da sich die Höhe der Instandhaltungsrücklage jedoch jederzeit ändern kann, kann der Käufer auf Grund der Angabe im Kaufvertrag gemäß §§ 133, 157 BGB nicht davon ausgehen, dass dieser Bestand auch etwa drei Monate später am Tag des Vertragsschlusses noch vorhanden war und daher als vereinbarte Eigenschaft der Kaufsache im Sinne des § 434 BGB zu verstehen ist (vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 13. Oktober 1999 - 1 U 157/99 -, juris Rn. 30), die von dem zwischen den Parteien vereinbarten Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel ausgenommen ist.
  • OLG Köln, 19.12.2013 - 19 U 133/13

    Rechte des Käufers einer Eigentumswohnung bei Abweichung des Werts der

    Auszug aus LG Darmstadt, 03.12.2014 - 25 S 130/14
    Anders mag es etwa liegen, wenn die Vertragsparteien - anders als im vorliegenden Kaufvertrag - ausdrücklich vereinbaren, dass ein bestimmter Kaufpreisanteil auf die Instandhaltungsrücklage entfallen soll (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 19. Dezember 2013, - 19 U 133/13 -, juris Rn. 3 ff.).
  • FG Sachsen, 25.06.2014 - 6 K 193/12

    Bei Erwerb einer Eigentumswohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung keine

    Auszug aus LG Darmstadt, 03.12.2014 - 25 S 130/14
    Selbst wenn die tatsächlich bei Gefahrübergang vorhandene Instandhaltungsrücklage hinter der dem Kläger mitgeteilten zurückgeblieben ist, stellt dies keinen Schaden des Klägers dar, da die Instandhaltungsrücklage nicht dem Vermögen des Klägers, sondern gemäß § 10 Abs. 7 Satz 1 WEG dem Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft zugeordnet ist und der einzelne Wohnungseigentümer hieran über keinen bestimmbaren Anteil verfügt (vgl. Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 25. Juni 2014 - 6 K 193/12 -, juris Rn. 15; Bundestags-Drucks. 16/887, S. 63; Drasdo, ZWE 2013, S. 297 [298]).
  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 159/12

    Mitverpflichtung des Ehegatten: Enthaftung des Ehegatten aus einem

    Auszug aus LG Darmstadt, 03.12.2014 - 25 S 130/14
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage insbesondere dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn dazu in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 -, juris Rn. 4 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 17.05.2023 - 15 U 1098/22

    Wohnungskaufvertrag: Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich der im Kaufpreis

    Eine solche Ausweisung wurde vor der Klarstellung durch den Bundesfinanzhof, dass der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu mindern ist (BFH, Urteil vom 16.09.2020 - II R 49/17 -, BFHE 271, 455, BStBl II 2021, 339, juris) - allgemein zu steuerlichen Zwecken empfohlen (vgl. LG Darmstadt, Urteil vom 03.12.2014 - 25 S 130/14, Rn. 11 m.N., juris).
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