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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.02.2015 - 5 U 175/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29010
OLG Schleswig, 26.02.2015 - 5 U 175/14 (https://dejure.org/2015,29010)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.02.2015 - 5 U 175/14 (https://dejure.org/2015,29010)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Februar 2015 - 5 U 175/14 (https://dejure.org/2015,29010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 355 Abs 2 BGB vom 02.12.2004, § 495 Abs 1 BGB vom 02.12.2004, § 14 Abs 1 Anl 2 BGBInfoV vom 02.12.2004, § 14 Abs 3 Anl 2 BGBInfoV vom 02.12.2004
    Widerruf eines Darlehensvertrags: Schutzwirkung von § 14 Abs. 1 BGB-InfoV bei Verwendung einer Musterwiderrufsbelehrung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei …

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2015 - 5 U 175/14
    Der Verbraucher wird jedoch im Unklaren gelassen, welche etwaigen weiteren Umstände dies sind (BGH, Urteil vom 1. März 2012 - III ZR 83/11, Rn. 15 m.w.N.).

    Ein Unternehmer kann sich dann auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-Info-V i.d.F. vom 2. Dezember 2004 berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH, Urteil vom 1. März 2012 - III ZR 83/11 Rn. 17).

  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2015 - 5 U 175/14
    Rn. 18 Anderes gilt nur dann, wenn der Fristbeginn durch eine klarstellende Formulierung gleichwohl zu erkennen ist (BGH, Urt. v. 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08, Rn. 19); das ist vorliegend nicht der Fall.

    Denn der Zusatz enthält den Hinweis auf den Beginn, nämlich "mit Erhalt einer gegengezeichneten Ausfertigung des Darlehensvertrages" (BGH, Urteil vom 13. Januar 2009, XI ZR 118/08, Rn. 19).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2015 - 5 U 175/14
    Ein Erlöschen des Widerrufsrechts nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung kommt, wenn die vollständige Ablösung des Darlehens, wie hier, erst ab dem 1. Januar 2002 erfolgt ist, nicht in Betracht, weil eine entsprechende Anwendung der Regelungen in den § 7 Abs. 2 VerbrKrG, § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG nach Außerkrafttreten dieser Gesetze nicht mehr möglich ist (…BGH, Urt. v. 24. November 2009 - XI ZR 260/08, Rn. 16; Urt. v. 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, Rn. 37).
  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender …

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2015 - 5 U 175/14
    Rn. 15 Grundsätzlich lässt die Rückzahlung der Darlehen ein bestehendes Widerrufsrecht in Fällen einer unzureichenden Widerrufsbelehrung nicht entfallen, da der Darlehensnehmer mangels einer ausreichenden Belehrung über sein Widerrufsrecht keine sachgerechte Entscheidung zwischen der Ausübung einer Kündigung und eines Widerrufs treffen kann (BGH, Urteil vom 16. Oktober 2013 - IV ZR 52/12, juris-Rn. 24).
  • BGH, 24.11.2009 - XI ZR 260/08

    Widerrufsrecht eines Darlehensnehmers nach dem Haustürwiderrufsgesetz ( HWiG ) …

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2015 - 5 U 175/14
    Ein Erlöschen des Widerrufsrechts nach beiderseits vollständiger Leistungserbringung kommt, wenn die vollständige Ablösung des Darlehens, wie hier, erst ab dem 1. Januar 2002 erfolgt ist, nicht in Betracht, weil eine entsprechende Anwendung der Regelungen in den § 7 Abs. 2 VerbrKrG, § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG nach Außerkrafttreten dieser Gesetze nicht mehr möglich ist (BGH, Urt. v. 24. November 2009 - XI ZR 260/08, Rn. 16;… Urt. v. 7. Mai 2014 - IV ZR 76/11, Rn. 37).
  • BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten …

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2015 - 5 U 175/14
    Dabei hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine dem Gesetz entsprechende Anpassung des Fristbeginns in der Musterbelehrung diesem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und Abs. 3 BGB Info-V in der damaligen Fassung in jeder Hinsicht vollständig entspricht (BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - II ZR 264/10 Rn. 6).
  • OLG Schleswig, 28.11.2013 - 5 W 42/13

    Bürgschaftsvertrag: Voraussetzung für ein Haustürwiderrufsrecht des Bürgen; …

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.02.2015 - 5 U 175/14
    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 28. November 2013 ( 5 W 42/13 ).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …

    Durch den Zusatz einer Fußnote mit dem Fußnotentext "Bitte Frist im Einzelfall prüfen" vermittelte die Belehrung indessen hier den Eindruck, die Länge der Frist könne je nach den nicht mitgeteilten Umständen des Einzelfalls variieren und es sei Aufgabe des Verbrauchers, die in seinem Fall geltende Frist selbst festzustellen (ebenso OLG Düsseldorf…, Urteil vom 21. Januar 2016 - I-6 U 296/14, juris Rn. 19; OLG Köln…, Beschluss vom 13. April 2016 - 13 U 241/15, juris Rn. 6; OLG München…, Urteil vom 21. Oktober 2013 - 19 U 1208/13, juris Rn. 37; aA OLG Bamberg…, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 6 U 13/15, juris Rn. 82 ff.; OLG Frankfurt, ZIP 2016, 409, 411; OLG Schleswig, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 U 175/14, juris Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2016 - 16 U 5/16

    Verbraucherkreditgeschäft - Vorzeitige Darlehensablösung

    Zwar wird teilweise vertreten, dass eine solche Kumulation nicht zum Verlust der Gesetzlichkeitsfiktion führe (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 12.06.2015, I-22 U 17/15, Juris Rn. 71; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 26.02.2015, 5 U 175/14, Juris Rn. 26; LG Kiel, Urteil vom 04.09.2014, 12 O 27/14).

    Die Auffassung, dass ein "Perspektivenwechsel" zulässig sei (so OLG Düsseldorf…, Urteil vom 12.06.2015, I-22 U 17/15, Juris Rn. 67; OLG Frankfurt…, Urteil vom 07.07.2014, 23 U 172/13, Juris Rn. 40 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 26.02.2015, 5 U 175/14, Juris Rn. 27), ist schon allgemein abzulehnen, da auch hier textliche Änderungen vorgenommen werden, die nach dem vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsatz, dass mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähigen Grenzen zulässiger Änderungen gezogen werden können, unzulässig sind.

  • OLG Frankfurt, 25.04.2016 - 23 U 98/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Schutzwirkung des § 14 I BGB-InfoV nur bei …

    Außerdem stellten die sogenannten Sammelbelehrungen nach der ständigen Rechtsprechung der Instanzgerichte keine Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung dar (insbesondere OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.2.2015, 5 U 175/14).
  • OLG Düsseldorf, 22.07.2016 - 16 U 109/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschlusses eines …

    Zwar wird teilweise vertreten, dass eine solche Kumulation nicht zum Verlust der Gesetzlichkeitsfiktion führe (OLG Düsseldorf…, Urteil vom 12.06.2015, I-22 U 17/15, Juris Rn. 71; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 26.02.2015, 5 U 175/14, Juris Rn. 26; LG Kiel, Urteil vom 04.09.2014, 12 O 27/14).

    Die Auffassung, dass ein "Perspektivenwechsel" zulässig sei (so OLG Düsseldorf…, Urteil vom 12.06.2015, I-22 U 17/15, Juris Rn. 67; OLG Frankfurt…, Urteil vom 07.07.2014, 23 U 172/13, Juris Rn. 40 ff.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 26.02.2015, 5 U 175/14, Juris Rn. 27), ist schon allgemein abzulehnen, da auch hier textliche Änderungen vorgenommen werden, die nach dem vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsatz, dass mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähigen Grenzen zulässiger Änderungen gezogen werden können, unzulässig sind.

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2015 - 22 U 17/15

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei einem …

    Rn. 83 Soweit die Beklagte dort Umformulierungen vorgenommen hat, insbesondere statt der Formulierung "die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind" die Formulierung "wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrages sind" bzw. statt der Formulierung "der Darlehensgeber" die Formulierung "wir" verwendet hat, ist dies - entgegen den Ausführungen des LG im angefochtenen Urteil - auch unter Berücksichtigung der vom LG zitierten o.a. Entscheidung des BGH vom 18.03.2014 (…a.a.O.) unschädlich, da es sich dabei ausschließlich um redaktionelle, nicht aber inhaltliche bzw. sachliche Änderungen handelt, die - bei einem objektiv verständigen Verbraucher als Empfänger dieser Belehrung - kein vom Muster abweichendes Verständnis aufkommen lassen können (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2012, 17 U 139/11, www.juris.de, dort Rn 36 ff. mwN; OLG Frankfurt, Urteil vom 07.07.2014, 23 U 172/13, WM 2014, 1860, dort Rn 57); vielmehr handelt es sich lediglich um einen "Perspektivwechsel" bei der Darstellung eines inhaltlich bzw. sachlich identischen Sachverhalts (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.02.2015, 5 U 175/14, dort Seite 9, zu II.1.b., vgl. 268 R GA).

    Rn. 84 Dies gilt schon deswegen, weil an anderen Stellen des Musters der Unternehmer/Verwender (vgl. "... an uns halten ...") bzw. der Verbraucher ("... haben Sie dafür ggf. Wertersatz zu leisten ..." bzw. "... werden bei Ihnen abgeholt. ...") jeweils mit Personalpronomen bezeichnet werden, d.h. auch bereits in dem Muster an anderer Stelle ein solcher "Perspektivwechsel" stattfindet (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.02.2015, 5 U 175/14, dort Seite 9, zu II.1.b., vgl. 268 R GA), der deswegen jedenfalls nicht zu Lasten des Musterverwenders als schädlich angesehen werden kann bzw. nicht dessen Vertrauensschutz - auch bei Vornahme eines solchen (vom Muster teilweise bereits selbst vorgenommenen) "Perstpektivwechsels" - entfallen lassen kann.

    Denn durch das Belassen des allgemeinen Satzes neben dem konkreter gefassten Satz ergibt sich keine inhaltliche (d.h. sachliche) Änderung des Musters, sondern statt des gemäß Muster ausreichenden (konkreter gefassten) Satzes sind hier sowohl der allgemeine als auch der konkreter gefasster Satz vorhanden (vgl. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.02.2015, 5 U 175/14, dort Seite 9, zu II.1.b., vgl. 268 GA).

  • OLG Hamm, 10.02.2016 - 31 U 41/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Darlehensvertrages

    Rn. 13 Hinsichtlich ihres Antrags auf Zulassung der Revision verweist die Beklagte u.a. auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 07.07.2014 (23 U 172/13) und des Oberlandesgerichts Schleswig vom 26.02.2015 (5 U 175/14), die der vorliegenden Widerrufsbelehrung die Gesetzlichkeitsfiktion zugebilligt hätten.

    Soweit die Beklagte auf andere Entscheidungen von Oberlandesgerichten (u.a. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 26.02.2015 - 5 U 175/14; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 03.07.2015 - 13 U 26/15; OLG Bamberg, Urteil vom 25.06.2012 - 4 U 262/11; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2015 - I-22 U 17/15) verweist, lag diesen Entscheidungen nicht eine derart umfängliche Überarbeitung der Musterbelehrung, wie sie vom Senat festgestellt worden ist, zugrunde.

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 6 U 296/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens nach …

    Auch das Oberlandesgericht Schleswig habe mit Urteil vom 26.02.2015 - 5 U 175/14 entschieden, dass eine solche Fußnote keine Abweichung vom Muster darstelle.
  • OLG Bamberg, 01.06.2015 - 6 U 13/15

    Widerrufsrecht, Darlehensverträge, Klägers

    Damit ist auch für einen unbefangenen rechtsunkundigen Leser, auf den abzustellen ist (vgl. BGH NJW-RR 2005, 1217, 1218), ohne weiteres erkennbar gewesen, dass dieser Teil des Textes sich nicht an ihn unmittelbar richtet (vgl. z. B. OLG Schleswig-Holstein vom 23.02.2015, Az. 5 U 175/14; - dem Gericht zur Kenntnis beigefügt; LG Lübeck, Urteil vom 17.12.2014, Az. 3 O 76/14- ebenfalls in Kopie dem Gericht zur Kenntnis beigefügt-; LG-Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.10.2014 Az. 10 O 3952/14; LG Heidelberg Urteil vom 22.04.2015, Az. 2 O 284/14; LG Hanau, Urteil vom 23.04.2015, Az. 9 O 118/15; LG Aachen Urteil vom 19.02.2015; Az. l O 23/14).

    Rn. 48 Durch die vorliegende Angabe zu den finanzierten Geschäften ergibt sich keine inhaltliche Abweichung zum Muster der BGB-lnfoV (OLG Bamberg Urteil vom 25.Juni 2012, Az. 4 U 262/11 OLG Frankfurt Urteil vom 07.07.2014, Az. 23 U 172/13 OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.02.2015, Az. 5 U 175/14).

  • OLG Köln, 13.04.2016 - 13 U 241/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

    Rn. 8 Eine derartige inhaltliche Bearbeitung ist im vorliegenden Fall schon darin zu sehen, dass die Beklagte der angegebenen Widerrufsfrist "innerhalb von zwei Wochen" eine Fußnote beigefügt hat, in der es heißt: "Bitte Frist im Einzelfall prüfen." Durch diesen Zusatz in der Fußnote wird die Fristangabe ("zwei Wochen") inhaltlich relativiert, was eine inhaltliche Bearbeitung darstellt (Senat, Beschluss vom 6. November 2015 - 13 U 113/15; OLG Nürnberg…, Urteil vom 11. November 2015 - 14 U 2439/14, juris Rdn. 31, a.A. OLG Bamberg…, Beschluss vom 1. Juni 2015 - 6 U 13/15, juris Rdn. 82; OLG Schleswig, Urteil vom 26. Februar 2015 - 5 U 175/14, juris Rdn. 23).
  • LG Hamburg, 30.12.2015 - 318 O 261/15

    Wirksamkeit des Widerrufs des Darlehensvertrages, Ordnungsgemäßheit der …

    Rn. 31 Das Gericht schließt sich der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts mit Urteil vom 03.07.2015 - 13 U 26/15 (Anl. B 4) an, dass die in der Widerrufsbelehrung auftauchenden Abweichungen vom Mustertext insoweit unschädlich sind, da sie nicht Ausfluss einer inhaltlichen Bearbeitung der Belehrung sind, sondern sich nur als redaktionelle Änderungen darstellen, die nicht geeignet sind, die Belehrung für den Kunden in irgendeiner Form unübersichtlich oder missverständlich zu machen (so auch OLG Schleswig, Urteile vom 26.02.2015 - 5 U 175/14, Anl. B 5; vom 25.06.2015 - 5 U 9/15, Anl. B 6; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.2015 - I-22 U 17/15, Anl. B 11; LG Hamburg, Urteil vom 27.08.2015 - 330 O 63/15, Anlagenkonvolut B 8).

    Dies stellt keine inhaltliche Überarbeitung dar, sondern eine kumulierte Belehrung über den Widerruf des Darlehensvertrages bei finanzierten Geschäften im Allgemeinen und beim finanzierten Erwerb eines Grundstücks im Besonderen (so auch OLG Schleswig, Urteil vom 26.02.2015 - 5 U 175/14, Seite 9, Anl. B 5).

    Rn. 44 Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine weitere Modifikation des Textes vorliegt, da es statt "wenn die Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind" im Widerrufstext der Beklagten hieß "wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im Rahmen des anderen Vertrages sind", handelte es sich gleichwohl nur um einen "sprachlichen Perspektivwechsel", mithin eine sprachliche Glättung, die keine inhaltliche Überarbeitung Bearbeitung des Mustertextes darstellt (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 26.02.2015 - 5 U 175/14, Seite 9 f., Anl. B 5).

  • LG Freiburg, 04.05.2016 - 5 O 27/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Ausübung des Widerrufsrechts zwecks …

  • OLG Frankfurt, 29.12.2015 - 17 U 139/15

    Widerrufsrecht bei Darlehensvertrag - Belehrung

  • LG Bielefeld, 24.06.2016 - 6 O 127/15

    Anspruch eines Darlehensnehmers auf Feststellung der Umwandlung seines …

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 17 U 160/15

    Aufhebungsvertrag steht Darlehenswiderruf nicht im Wege

  • LG Berlin, 02.09.2016 - 4 O 150/15
  • LG Krefeld, 20.04.2016 - 5 O 245/15

    Erklärung des Widerrufs eines Darlehensvertrages wegen Fehlerhaftigkeit der …

  • LG Krefeld, 21.01.2016 - 5 O 252/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags; Erfordernis eines vollständigen …

  • LG Aachen, 19.04.2016 - 10 O 441/15

    Aufhebungsvereinbarung lässt Widerrufsrecht von Verbraucherdarlehen unberührt

  • LG Krefeld, 03.12.2015 - 5 O 151/15

    Erklärung des Widerrufs von Darlehensverträgen i.R.d. Widerrufsfrist

  • LG Hamburg, 19.08.2015 - 332 O 343/14

    Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung, Berufen auf die Gesetzlichkeitsfiktion …

  • OLG Stuttgart, 26.07.2016 - 6 U 226/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …

  • LG Itzehoe, 08.12.2016 - 7 O 130/15
  • LG Wuppertal, 04.10.2016 - 2 O 76/16
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2016 - 14 U 61/15

    Immobiliardarlehensvertrag: Anwendung der Vorschriften über das Widerrufsrecht …

  • OLG Brandenburg, 26.07.2022 - 6 U 53/20

    Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung eines mit Schutzwirkung für einen …

  • LG Landau/Pfalz, 14.07.2015 - 4 O 242/14
  • LG Landau/Pfalz, 14.07.2015 - 4 O 424/14
  • LG Karlsruhe, 08.05.2015 - 6 O 173/14
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