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Rechtsprechung
   LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11102
LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15 (https://dejure.org/2016,11102)
LAG München, Entscheidung vom 20.04.2016 - 11 Sa 983/15 (https://dejure.org/2016,11102)
LAG München, Entscheidung vom 20. April 2016 - 11 Sa 983/15 (https://dejure.org/2016,11102)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Urlaubsverfall im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • hensche.de

    Kündigungsschutzklage, Urlaub

  • ra.de
  • arbeitsrecht-hessen.de

    Urlaubsverfall im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7
    Verfall des Urlaubsanspruchs nach erfolgter Kündigung bei verspätetem Antrag des Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    BUrlG § 7 Abs. 3 S. 1
    Verfall des Urlaubsanspruchs nach erfolgter Kündigung bei verspätetem Antrag des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übertragung des Urlaubsanspruchs - und der laufende Kündigungsschutzrechtsstreit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch nach erfolgter Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfällt Urlaubsanspruch während Kündigungsschutzprozess?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfall von Urlaubsansprüchen bei Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Urlaubsanspruch frühzeitig sichern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach erfolgter Kündigung bei verspätetem Antrag des Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Laufende Kündigungsschutzklage führt nicht zu automatischer Übertragung von Urlaubsansprüchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2016, 1506
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des …

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Der Urlaubsanspruch verfällt am Ende des Urlaubsjahres, wenn nicht einer der in § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG genannten Übertragungsgründe vorliegt (vgl. BAG U. v. 13.12.2011 - 9 AZR 420/10; v. 21.06.2005 - 9 AZR 200/04).

    Denn der Arbeitgeber ist rechtlich nicht gehindert, einem Arbeitnehmer in einem unwirksam gekündigten und deshalb fortbestehenden Arbeitsverhältnis Urlaub zu erteilen (vgl. BAG U. v. 13.12.2011 - 9 AZR 420/10).

    Rn. 39 bb) Dies widerspricht auch nicht europäischem Recht, wie das Bundesarbeitsgericht bereits in der Entscheidung vom 13.12.2011 (9 AZR 420/10) entschieden hat.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Auch dieser hat letztlich in der Entscheidung vom 20.01.2009 (C 350/06) darauf abgestellt, dass zum einen der Erholungszweck im Vordergrund steht, andererseits aber vor allem ein Verfall des Urlaubs dann nicht stattfinden soll, wenn der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit hatte, Erholungsurlaub einzubringen.

    Es sei alleinige Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit gehabt hätte, den ihn mit der Richtlinie verliehenen Anspruch auszuüben (vgl. EuGH 20.01.2009 - C-350/06 und C-520/06; BAG U. v. 09.08.2011 - 9 AZR 365/10).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Rn. 31 Lediglich wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe vorliegen, wird der Urlaub ipso jure auf die ersten drei Monate des Folgejahres übertragen (vgl. BAG U. v. 24.03.2009 - 9 AZR 983/07).

    Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet den Arbeitnehmer, soweit er keine Urlaubswünsche anmeldet oder einen Urlaubsantrag nicht stellt, anzuhören oder seine Urlaubswünsche zu erfragen, um den Urlaubszeitraum von sich aus zu bestimmen (vgl. BAG U. v. 15.09.2011 - 8 AZR 846/09; v. 24.03.2009 - 9 AZR 983/07).

  • ArbG München, 30.10.2015 - 13 Ca 3620/15

    Abgewiesene Klage im Streit um Resturlaub

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az: 13 Ca 3620/15) vom 30.10.2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 30.10.2015, Az: 13 Ca 3620/15 wird abgeändert.

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 365/10

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfristen

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Es sei alleinige Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit gehabt hätte, den ihn mit der Richtlinie verliehenen Anspruch auszuüben (vgl. EuGH 20.01.2009 - C-350/06 und C-520/06; BAG U. v. 09.08.2011 - 9 AZR 365/10).
  • BAG, 10.02.2015 - 9 AZR 455/13

    Urlaubsgewährung nach fristloser Kündigung

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Diese Auffassung hat das Bundesarbeitsgericht auch erneut bestätigt durch seine Entscheidung vom 10.02.2015 - 9 AZR 455/13 -.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.06.2014 - 21 Sa 221/14

    Verantwortung des Arbeitgebers für die Urlaubsgewährung, Schadensersatz, …

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Rn. 40 cc) Die Kammer schließt sich auch nicht der Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg (21 Sa 221/14) bzw. der Auffassung der 8. Kammer des LAG München (8 Sa 982/14) an.
  • LAG München, 06.05.2015 - 8 Sa 982/14

    Urlaubsersatzanspruch, Abgeltungsersatzanspruch

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Rn. 40 cc) Die Kammer schließt sich auch nicht der Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg (21 Sa 221/14) bzw. der Auffassung der 8. Kammer des LAG München (8 Sa 982/14) an.
  • BAG, 15.10.2013 - 9 AZR 374/12

    Kürzung der Urlaubsdauer wegen Krankheit

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Rn. 41 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bleibt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nur dann bestehen und wandelt sich in einen Schadensersatzanspruch um, soweit der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (vgl. z. B. BAG U. v. 19.04.1994 - 9 AZR 671/92; U. v. 17.01.1995 - 9 AZR 664/93; U. v. 15.10.2013 - 9 AZR 374/12).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 200/04

    Abgeltung - Urlaubsübertragung - betriebliche Übung

    Auszug aus LAG München, 20.04.2016 - 11 Sa 983/15
    Der Urlaubsanspruch verfällt am Ende des Urlaubsjahres, wenn nicht einer der in § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG genannten Übertragungsgründe vorliegt (vgl. BAG U. v. 13.12.2011 - 9 AZR 420/10; v. 21.06.2005 - 9 AZR 200/04).
  • BAG, 15.09.2011 - 8 AZR 846/09

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes - Verzugslohn - Verjährung …

  • BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 1020/12

    Auslegung einer tariflichen Mindestabstandsregelung für außertarifliche …

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 671/92

    Anforderungen für das Entstehen eines Urlaubsabgeltungsanspruch - Befristung …

  • BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16

    Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 20. April 2016 - 11 Sa 983/15 - aufgehoben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.06.2017 - 3 Sa 128/17

    Unbezahlter Sonderurlaub - Übertragung des Erholungsurlaubs

    Rn. 53 (2) Nach den im Bundesurlaubsgesetz geregelten Vorschriften besteht des Weiteren keine Verpflichtung des Arbeitgebers, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen (vgl. hierzu BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn.13, NZA 2017, 209;… 6. August 2013 - 9 AZR 956/11 - Rn. 14, ZTR 2014, 47;… 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 13, BAGE 138, 58;… 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - Rn. 66, NZA 2012, 377; so ferner auch LAG Düsseldorf 25. Juli 2016 - 9 Sa 31/16 - ZTR 2016, 654; LAG München 20. April 2016 - 11 Sa 983/15 - DB 2016, 1506;… aA zB LAG Berlin-Brandenburg 12. Juni 2014 - 21 Sa 221/14 - juris- Rn. 39 fff., DB 2014, 2114 ; LAG Berlin-Brandenburg 7. Mai 2015 - 10 Sa 86/15 und 10 Sa 108/15 -, LAG München 6. Mai 2015 - 8 Sa 982/14 - ZTR 2016, 35).
  • LAG München, 28.11.2017 - 7 Sa 404/17

    Verfall von Urlaubsansprüchen; Geltendmachung

    Rn. 10 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts München vom 20.04.2016 - 11 Sa 983/15 - folge, wonach ein Arbeitnehmer auch nach Kündigung - oder wie vorliegend nach Ablauf einer Befristung - Urlaub zu beantragen habe, da der Arbeitgeber auch in solchen Fallkonstellationen nicht von sich aus verpflichtet sei, ohne konkrete Urlaubswünsche des Arbeitnehmers einen Urlaubszeitraum von sich aus zu bestimmen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen …

    (bb) Nach den im Bundesurlaubsgesetz geregelten Vorschriften besteht des Weiteren keine Verpflichtung des Arbeitgebers, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen (vgl. hierzu BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn.13, NZA 2017, 209 ;… 6. August 2013 - 9 AZR 956/11 - Rn. 14, ZTR 2014, 47 ;… 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 13, BAGE 138, 58 ;… 15. September 2011 - 8 AZR 846/09 - Rn. 66, NZA 2012, 377 ; so ferner auch LAG Düsseldorf 25. Juli 2016 - 9 Sa 31/16 - ZTR 2016, 654 ; LAG München 20. April 2016 - 11 Sa 983/15 - DB 2016, 1506 ;… aA zB LAG Berlin-Brandenburg 12. Juni 2014 - 21 Sa 221/14 - juris-Rn. 39fff., DB 2014, 2114 ; LAG Berlin-Brandenburg 7. Mai 2015 - 10 Sa 86/15 und 10 Sa 108/15 -, LAG München 6. Mai 2015 - 8 Sa 982/14 - ZTR 2016, 35 ).
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