Rechtsprechung
| LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 2 Sa 114/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Befristetes Prozessarbeitsverhältnis - Weiterarbeit über das vereinbarte Befristungsdatum hinaus
- IWW
§ 15 Absatz 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), § 15 Absatz 5 TzBfG, §§ 116 ff BGB, § 22 TzBfG, § 91 ZPO, § 72 ArbGG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TzBfG § 14; TzBfG § 15 Abs. 5
Befristung; Befristungskontrollklage; Prozessarbeitsverhältnis; Widerspruch - Befristetes Prozessarbeitsverhältnis - Weiterarbeit über das vereinbarte Befristungsdatum hinaus - rechtsportal.de
TzBfG § 14 ; TzBfG § 15 Abs. 5
Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Weiterarbeit im Rahmen unzutreffend bezeichneter "Prozessbeschäftigung" ohne erkennbaren Widerspruch des Arbeitgebers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Befristetes Prozessarbeitsverhältnis - und die Weiterarbeit nach Fristablauf
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unbefristetes Arbeitsverhältnis bei Weiterarbeit im Rahmen unzutreffend bezeichneter "Prozessbeschäftigung" ohne erkennbaren Widerspruch des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- ArbG Rostock, 21.04.2015 - 2 Ca 375/14
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 2 Sa 114/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BAG, 11.07.2007 - 7 AZR 501/06
Befristung - Hochschule - Rückwirkung - Weiterarbeit nach § 15 Abs. 5 TzBfG
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 2 Sa 114/15
Der Widerspruch, mit dem der Arbeitgeber nach § 15 Absatz 5 TzBfG die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei Weiterarbeit des Arbeitnehmers verhindern kann, ist eine Willenserklärung (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - AP Nr. 12 zu § 57a HRG), die aber nicht dem Schriftformerfordernis unterliegt.Der Widerspruch ist eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung im Sinne der §§ 116 ff BGB (BAG 11. Juli 2007 - 7 AZR 501/06 - AP Nr. 12 zu § 57a HRG).
- BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 1066/12
Weiterbeschäftigungsanspruch - Erfüllung - Vertragsschluss
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 2 Sa 114/15
Das Widerspruchsrecht kann nicht auf Vorrat ohne Bezug zu einem bestimmten Beendigungsdatum erklärt werden, weil dadurch die zwingende Wirkung von § 15 Absatz 5 TzBfG, die sich aus § 22 TzBfG ergibt, umgangen würde (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - BAGE 148, 349 = AP Nr. 30 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht = DB 2014, 2837).Rn. 40 Anerkanntermaßen kann das Widerspruchsrecht aber nicht sozusagen auf Vorrat ohne Bezug zu einem bestimmten Beendigungsdatum erklärt werden, weil dadurch die zwingende Wirkung von § 15 Absatz 5 TzBfG, die sich aus § 22 TzBfG ergibt, umgangen würde (BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 1066/12 - BAGE 148, 349 = AP Nr. 30 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht = DB 2014, 2837).
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2014 - 2 Sa 173/13
Befristung - vorrübergehender Bedarf - Schließung eines Studiengangs
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2016 - 2 Sa 114/15
Das Landesarbeitsgericht hat die Klage unter Abänderung der arbeitsgerichtlichen Entscheidung abgewiesen ( LAG Mecklenburg-Vorpommern 12. Februar 2014 - 2 Sa 173/13 ).Rn. 13 Nachdem dann allerdings im Vorprozess das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 12. Februar 2014 ( 2 Sa 173/13 ) die Klage abgewiesen hatte, wurde die Klägerin am 13. Februar 2014 aufgefordert, ihren Arbeitsplatz umgehend zu räumen.
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