Rechtsprechung
| LAG Niedersachsen, 27.06.2016 - 11 Sa 1037/15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 130 BGB; § 162 BGB; § 242 BGB; § 280 Abs. 1 BGB; § 77 Abs. 2 S. 1 BetrVG; § 112 Abs. 1 S. 1-2 BetrVG
Treuwidrige Vereitelung der Teilnahme an einem Abfindungsprogramm; Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei formwidriger Abänderung des Anmeldeverfahrens zur Beteiligung am Abfindungsprogramm eines Rahmensozialplans - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Treuwidrige Vereitelung der Teilnahme an einem Abfindungsprogramm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Treuwidrige Vereitelung der Teilnahme an einem Abfindungsprogramm; Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei formwidriger Abänderung des Anmeldeverfahrens zur Beteiligung am Abfindungsprogramm eines Rahmensozialplans
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 14.10.2015 - 13 Ca 244/15
- LAG Niedersachsen, 27.06.2016 - 11 Sa 1037/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97
Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.06.2016 - 11 Sa 1037/15
Eine Fiktion des fehlenden Zugangs nimmt der BGH in neuerer Rechtsprechung lediglich bei Arglist des Adressaten an (etwa BGH 26.11.97, NJW 98, 976 [BGH 26.11.1997 - VIII ZR 22/97]). - BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07
Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.06.2016 - 11 Sa 1037/15
§ 162 BGB drückt den allgemeinen Rechtsgrundsatz aus, dass niemand aus einem von ihm treuwidrig herbeigeführten Ereignis Vorteile herleiten darf (etwa BAG 10 AZR 97/07, NJW 08, 872 [BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07]; zu einem gesellschaftsrechtlichen Abfindungsanspruch OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 766 [OLG Brandenburg 11.11.1998 - 7 U 103/98]). - BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08
Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.06.2016 - 11 Sa 1037/15
Ob ein treuwidriges Verhalten vorliegt ist unter umfassender Würdigung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, insbesondere von Anlass, Zweck und Beweggrund des Verhaltens, festzustellen (…etwa Palandt-Ellenberger BGB 73. Aufl. § 130 Rn. 18; BGH 28.10.09, NJW 10, 289 [BGH 28.10.2009 - IV ZR 140/08]).
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.06.2016 - 11 Sa 1037/15
Voraussetzung in derartigen Fällen ist jedoch, dass der Vertragsinhalt insgesamt soweit vollständig in dem Klagantrag formuliert ist, dass durch die gerichtliche Entscheidung bereits ein in sich ausreichend vollständiger Vertrag zustande kommt (vgl. nur BAG 28.06.2000, 7 AZR 904/98, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung). - BGH, 13.02.1989 - II ZR 110/88
Zulässigkeit einer Revision bei vertraglicher Verpflichtung zur Rücknahme des …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.06.2016 - 11 Sa 1037/15
Die Anwendung des § 162 BGB setzt jedoch keine "böse Absicht" voraus, Verletzungen von Treu und Glauben können auch fahrlässig geschehen (etwa BGH 13.2.89, NJW-RR 89, 802 [BGH 13.02.1989 - II ZR 110/88]). - BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.06.2016 - 11 Sa 1037/15
Voraussetzung in derartigen Fällen ist jedoch, dass der Vertragsinhalt insgesamt soweit vollständig in dem Klagantrag formuliert ist, dass durch die gerichtliche Entscheidung bereits ein in sich ausreichend vollständiger Vertrag zustande kommt (vgl. nur BAG 28.06.2000, 7 AZR 904/98, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Wiedereinstellung). - BAG, 20.11.1990 - 1 AZR 643/89
Ablösung von Betriebsvereinbarung durch Regelungsabrede
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.06.2016 - 11 Sa 1037/15
Solange aber eine Betriebsvereinbarung als Gesamtregelwerk gültig bleibt und soweit Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern regelt, bedarf es unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und der Publizität bei Änderung des Vereinbarungsinhaltes der Schriftform (vgl. etwa BAG 20. November 1990 - 1 AZR 643/89 - AP § 77 BetrVG 1972 Regelungsabrede Nr. 2). - OLG Brandenburg, 11.11.1998 - 7 U 103/98
Abfindungsanspruch des Erben eines Gesellschafters für Ausscheiden aus der GmbH; …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.06.2016 - 11 Sa 1037/15
§ 162 BGB drückt den allgemeinen Rechtsgrundsatz aus, dass niemand aus einem von ihm treuwidrig herbeigeführten Ereignis Vorteile herleiten darf (etwa BAG 10 AZR 97/07, NJW 08, 872 [BAG 12.12.2007 - 10 AZR 97/07]; zu einem gesellschaftsrechtlichen Abfindungsanspruch OLG Brandenburg NJW-RR 2000, 766 [OLG Brandenburg 11.11.1998 - 7 U 103/98]).
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