Rechtsprechung
| LG Köln, 12.01.2016 - 22 O 334/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückabwicklung eines geschlossenen Darlehensvertrages; Hinreichende Belehrung des Verbrauchers bzgl. der Widerrufsfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (16)
- BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15
Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei …
Auszug aus LG Köln, 12.01.2016 - 22 O 334/15
Entgegen der Ansicht der Beklagten schuldet der Darlehnsgeber dem Darlehensnehmer nicht nur gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen, sondern auch gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (vgl. dazu BGH Beschluss vom 22.9.2015 - XI ZR 116/15).Soweit Darlehensgeber oder Darlehensnehmer gegenüber den gemäß § 348 Satz 1 BGB jeweils Zugum Zug zu erfüllenden Leistungen die Aufrechnung erklären, hat dies nicht zur Folge, dass der Anspruch des Darlehensnehmers gegen den Darlehensgeber gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB auf Herausgabe von Nutzungsersatz als nicht entstanden zu behandeln wäre (so ausdrücklich BGH Beschluss vom 22.9.2015 - XI ZR 116/15).
Die Kammer hat die Hilfswiderklage daher nur unter dem Gesichtspunkt gewürdigt, dass sie eine andere Berechnungsweise der Rückabwicklungsforderung der Beklagten aufzeigt, die aber im Hinblick auf den Beschluss des BGH vom 22.9.2015 - XI ZR 116/15 von der Kammer nicht geteilt wird.
- BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11
Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und …
Auszug aus LG Köln, 12.01.2016 - 22 O 334/15
Ein schutzwürdiges Vertrauen kann die Beklagte schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie dem Kläger keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilte und auch nicht von der Möglichkeit einer Nachbelehrung Gebrauch machte (vgl. BGH, Urt. v. 7.5.2014 - IV ZR 76/11, BGHZ 201, 101; OLG Hamm, Beschluss v. 25.8.2014 - 31 U 74/14, juris;… Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Aufl., § 242 BGB Rn. 107). - BGH, 15.05.2014 - III ZR 368/13
Online-Buchung eines Lehrgangs in Naturheilverfahren: Anforderungen an eine …
Auszug aus LG Köln, 12.01.2016 - 22 O 334/15
So würde die Belehrung gerade jene Wirkung ausüben, die ihr von Rechts wegen versagt ist und der bezweckte Verbraucherschutz hierdurch unterlaufen werden (vgl. hierzu: BGH Urteil v. 15.05.2014, Az. III ZR 368/13).
- BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13
Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs
Auszug aus LG Köln, 12.01.2016 - 22 O 334/15
Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urt. vom 23.1.2014 - VII ZR 177/13, NJW 2014, 1230). - BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10
Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden …
Auszug aus LG Köln, 12.01.2016 - 22 O 334/15
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass sich ein Unternehmer auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen kann, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGH, Urteil v. 01.12.2010, Az. VIII ZR 82/10; BGH, Urteil v. 01.03.2012, Az. III ZR 83/11; BGH, Urteil v. 18.03.2014, Az. II ZR 109/13). - BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13
Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer …
Auszug aus LG Köln, 12.01.2016 - 22 O 334/15
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass sich ein Unternehmer auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen kann, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGH, Urteil v. 01.12.2010, Az. VIII ZR 82/10; BGH, Urteil v. 01.03.2012, Az. III ZR 83/11; BGH, Urteil v. 18.03.2014, Az. II ZR 109/13). - BGH, 28.05.2013 - XI ZR 6/12
Darlehensvertrag: Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einer unechten …
Auszug aus LG Köln, 12.01.2016 - 22 O 334/15
Die §§ 491, 495 BGB a.F., wonach für Verbraucher Darlehensverträge eine Widerrufsmöglichkeit einzuräumen ist, finden jedenfalls dann Anwendung, wenn dem Verbraucher infolge der Vertragsänderung zugleich ein neues, im ursprünglichen Darlehensvertrag wieder geregeltes noch angelegtes Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird (OLG Köln Urteil vom 5.3.2014, 13 U 129/13, vgl. BGH Urteil vom 28.05.2013 XI ZR 6/12). - BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11
Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei …
Auszug aus LG Köln, 12.01.2016 - 22 O 334/15
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach entschieden, dass sich ein Unternehmer auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen kann, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (vgl. BGH, Urteil v. 01.12.2010, Az. VIII ZR 82/10; BGH, Urteil v. 01.03.2012, Az. III ZR 83/11; BGH, Urteil v. 18.03.2014, Az. II ZR 109/13). - BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Köln, 12.01.2016 - 22 O 334/15
Rn. 55 Die Beklagte kann sich in diesem Zusammenhang nicht auf die beiden Entscheidungen des BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 47/08 -, und Urteil vom 13. Januar 2009 - XI ZR 118/08 berufen, da in diesen beiden Fällen zwar eine abweichende aber hinsichtlich des Fristbeginns gerade eindeutige Belehrung erfolgte. - BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02
Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers …
Auszug aus LG Köln, 12.01.2016 - 22 O 334/15
Rn. 68 Dem steht die Entscheidung des BGH vom 28.10.2003, XI ZR 263/02 nicht entgegen. - OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer …
- OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
- OLG Hamm, 25.08.2014 - 31 U 74/14
Darlehen, Verbraucherdarlehen, Widerrufsrecht, Verwirkung
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 47/08
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines …
- KG, 16.08.2012 - 8 U 101/12
Leasingvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts
- OLG Köln, 05.03.2014 - 13 U 129/13
Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Abweisung der Klage im …
- OLG Hamm, 16.12.2016 - 19 U 82/16
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines …
(1) Soweit in der Rechtsprechung teilweise angenommen wird, die im vorliegenden Fall verwandte Widerrufsbelehrung sei in Bezug auf den Fristbeginn deswegen missverständlich, weil der Hinweis " Der Lauf der Frist beginnt mit der Aushändigung der Vertragsurkunde und dieser Information über das Recht zum Widerruf an den Darlehensnehmer " nicht erkennen lasse, ob er für alle Belehrungen gelte, also auch für solche, die taggleich mit dem Vertragsschluss erfolgt sind oder nur für solche, die nicht taggleich mit dem Vertragsschluss erfolgt sind (so LG Köln, Urteil vom 12.01.2016, Az. 22 O 334/15), ist dem nicht zuzustimmen. - LG Düsseldorf, 25.07.2019 - 8 O 112/18 Andererseits ist in solchen Fällen das Kapitalnutzungsrecht für die verlängerte Vertragslaufzeit nicht mehr im Ursprungsvertrag angelegt, was eher für eine Novation/echte Prolongation spricht (LG Düsseldorf, vom 16.03.2018, 10 O 65/17 unter I., LG Köln vom 12.01.2016, 22 O 334/15, juris Rn. 38;… offen lassend: OLG Düsseldorf vom 16.01.2017, I-9 U 82/15, juris Rn. 17).
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