Rechtsprechung
   LAG Bremen, 10.08.2016 - 3 Sa 16/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,37242
LAG Bremen, 10.08.2016 - 3 Sa 16/16 (https://dejure.org/2016,37242)
LAG Bremen, Entscheidung vom 10.08.2016 - 3 Sa 16/16 (https://dejure.org/2016,37242)
LAG Bremen, Entscheidung vom 10. August 2016 - 3 Sa 16/16 (https://dejure.org/2016,37242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,37242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 1 Abs. 2 MiLoG, § 4 Buchst. a Entgeltfortzahlungsgesetz, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 64 Abs. 2a ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, 66 Abs. 1 ArbGG, § 6 Abs. 5 ArbZG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung einer Anwesenheitsprämie auf den gesetzlichen Mindestlohn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer Anwesenheitsprämie auf den gesetzlichen Mindestlohn

  • rechtsportal.de

    MiLoG § 1
    Anrechnung einer Anwesenheitsprämie auf den gesetzlichen Mindestlohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LAG Bremen, 10.08.2016 - 3 Sa 16/16
    Die Erfüllungswirkung fehlt nur solchen Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung (z.B. § 6 Abs. 5 ArbZG ) beruhen (BAG Pressemitteilung zum Urteil vom 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16).

    Der gesetzliche Mindestlohn tritt dabei als eigenständiger Anspruch neben die bisherigen Anspruchsgrundlagen, verändert diese aber nicht (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 aaO.).

    Besteht danach eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 39, zit. nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2016 - 19 Sa 1851/15, nicht rk Revision eingelegt unter 5 AZR 135/16; Sächsisches LAG 24. September 2015 - 8 Sa 153/15 nicht rk, Revision eingelegt unter 10 AZR 667/15).

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus LAG Bremen, 10.08.2016 - 3 Sa 16/16
    Bei der Anrechnung von Leistungen auf den Mindestlohn ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - BAGE 148, 68 - 83) dem erkennbaren Zweck des gesetzlichen Mindestlohns, den der Arbeitnehmer als unmittelbare Leistung für die verrichtete Tätigkeit begehrt, der zu ermittelnde Zweck der jeweiligen Leistung des Arbeitgebers, die dieser aufgrund anderer (individual- oder kollektivrechtlicher) Regelungen erbracht hat, gegenüberzustellen.

    Besteht danach eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 39, zit. nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2016 - 19 Sa 1851/15, nicht rk Revision eingelegt unter 5 AZR 135/16; Sächsisches LAG 24. September 2015 - 8 Sa 153/15 nicht rk, Revision eingelegt unter 10 AZR 667/15).

  • LAG Sachsen, 24.09.2015 - 8 Sa 153/15

    Anrechnung einer Treueprämie für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden auf den

    Auszug aus LAG Bremen, 10.08.2016 - 3 Sa 16/16
    Besteht danach eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 39, zit. nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2016 - 19 Sa 1851/15, nicht rk Revision eingelegt unter 5 AZR 135/16; Sächsisches LAG 24. September 2015 - 8 Sa 153/15 nicht rk, Revision eingelegt unter 10 AZR 667/15).

    Der Mindestlohn sieht grundsätzlich jede Arbeitstätigkeit als eine Normaltätigkeit an (so auch Sächsisches LAG 24. September 2015 - 8 Sa 153/15 aaO.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2016 - 19 Sa 1851/15

    Anrechnung von voraussetzungslos zweimal jährlich gezahlten Sonderzahlungen

    Auszug aus LAG Bremen, 10.08.2016 - 3 Sa 16/16
    Besteht danach eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen (BAG 16. April 2014 - 4 AZR 802/11 - Rn. 39, zit. nach juris; LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2016 - 19 Sa 1851/15, nicht rk Revision eingelegt unter 5 AZR 135/16; Sächsisches LAG 24. September 2015 - 8 Sa 153/15 nicht rk, Revision eingelegt unter 10 AZR 667/15).
  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 10. August 2016 - 3 Sa 16/16 - aufgehoben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht