Rechtsprechung
| LAG Köln, 17.11.2016 - 7 Sa 967/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 11 BUrlG; § 4 EFZG; §§ 3, 15 RTV Gebäudereiniger vom 28.06.2011
Urlaubsvergütung; Lohnausfallprinzip; Referenzzeitraum; Geldfaktor; Zeitfaktor - IWW
§ 15 RTV, § 3 Ziffer 1.1 und Ziffer 3.1 RTV, § 64 Abs. 2 Buchstabe a) ArbGG, § ... 66 Abs. 1 ArbGG, § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 3 Ziffer 1.1 RTV, § 15 Ziffer 2.1 Satz 1 RTV, § 3 Ziffer 1.1 Satz 1 RTV, § 11 Abs. 1 S. 1, letzter Halbsatz BUrlG, § 4 Abs. 1 a) Satz 1 EFZG, § 91 ZPO, § 72Abs. 2 Nr. 1 ArbGG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TVG § 1
Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung hinsichtlch der Höhe des Urlaubsgeldes - rechtsportal.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 14.11.2013 - 12 Ca 9982/12
- LAG Köln, 17.11.2016 - 7 Sa 967/13
- BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 510/09
Arbeitnehmerüberlassung - Urlaubsentgelt
Auszug aus LAG Köln, 17.11.2016 - 7 Sa 967/13
Sichergestellt sein muss durch die vorgeschriebene Berechnungsmethode lediglich, dass der Arbeitnehmer während des Urlaubs mindestens dasjenige Entgelt erhält, das er bei Fortführung der Arbeit ohne urlaubsbedingte Freistellung hätte erwarten können (BAG vom 21.09.2010, 9 AZR 510/09, NZA 2011, 805 ff.; BAG vom 15.12.2009, 9 AZR 887/08, AP Nr. 66 zu § 11 BUrlG).Rn. 66 3. Die Berechnung der Beklagten kann aber auch deshalb keinen Bestand haben, weil sie schon auf der Grundlage ihres eigenen Sachvortrags gegen den allgemeinen urlaubsrechtlichen Grundsatz verstößt, dass während der Urlaubszeit mindestens das Entgelt sichergestellt sein muss, das der Arbeitnehmer bei Fortführung der Arbeit ohne urlaubsbedingte Freistellung normalerweise verdient hätte (BAG vom 15.12.2009, 9 AZR 887/08, AP Nr. 66 zu § 11 BUrlG; BAG vom 21.09.2010, 9 AZR 510/09, NZA 2011, 805 ff.).
- BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 887/08
Urlaubsentgelt - Prämien - zusätzliches Urlaubsgeld
Auszug aus LAG Köln, 17.11.2016 - 7 Sa 967/13
Sichergestellt sein muss durch die vorgeschriebene Berechnungsmethode lediglich, dass der Arbeitnehmer während des Urlaubs mindestens dasjenige Entgelt erhält, das er bei Fortführung der Arbeit ohne urlaubsbedingte Freistellung hätte erwarten können (BAG vom 21.09.2010, 9 AZR 510/09, NZA 2011, 805 ff.; BAG vom 15.12.2009, 9 AZR 887/08, AP Nr. 66 zu § 11 BUrlG).Rn. 66 3. Die Berechnung der Beklagten kann aber auch deshalb keinen Bestand haben, weil sie schon auf der Grundlage ihres eigenen Sachvortrags gegen den allgemeinen urlaubsrechtlichen Grundsatz verstößt, dass während der Urlaubszeit mindestens das Entgelt sichergestellt sein muss, das der Arbeitnehmer bei Fortführung der Arbeit ohne urlaubsbedingte Freistellung normalerweise verdient hätte (BAG vom 15.12.2009, 9 AZR 887/08, AP Nr. 66 zu § 11 BUrlG; BAG vom 21.09.2010, 9 AZR 510/09, NZA 2011, 805 ff.).
- BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 535/01
Wahlrecht bei Urlaubsentgelt
Auszug aus LAG Köln, 17.11.2016 - 7 Sa 967/13
So können sie anstatt einer Berechnung nach dem konkreten Lohnausfall auch auf einen vor der Urlaubsgewährung liegenden Referenzzeitraum abstellen (BAG vom 03.12.2002, 9 AZR 535/01, NZA 2003, 1219 ff.). - LAG Köln, 09.10.2013 - 11 Sa 174/13
Berechnung Urlaubslohn
Auszug aus LAG Köln, 17.11.2016 - 7 Sa 967/13
(Vgl. LAG Köln, 11 Sa 174/13, vom 09.10.2013, unter II.1).
- BAG, 27.02.2018 - 9 AZR 238/17
Tarifliches Urlaubsentgelt - Berechnung
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. November 2016 - 7 Sa 967/13 - aufgehoben.
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