Rechtsprechung
| BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15 (A) |
Volltextveröffentlichungen (15)
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Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung
- rechtsinformationen.bund.de
Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 31 Abs 2 EUGrdRCh, Art 7 Abs 1 EGRL 88/2003, § 7 BUrlG
Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung - IWW
Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG, Richtlinie 2003/88/EG, § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), § ... 7 Abs. 4 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG, § 7 BUrlG, § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 267 AEUV
- Wolters Kluwer
Zur Vereinbarkeit des § 7 BUrlG mit Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 GRC; Verfall des Urlaubsanspruchs nach § 7 BUrlG; Wirkung von EU-Richtlinien zwischen Privatpersonen oder privaten juristischen Personen
- hensche.de
Urlaubsanspruch, Urlaubsabgeltung
- bag-urteil.com
Verfall von Urlaubsansprüchen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung
- rechtsportal.de
Zur Vereinbarkeit des § 7 BUrlG mit Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG und Art. 31 Abs. 2 GRC
- datenbank.nwb.de
Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- lto.de (Kurzinformation)
EuGH-Vorlage: Wird der Urlaub genommen oder gegeben?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfall von Urlaubsansprüchen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Verfall von Urlaubsansprüchen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
EuGH soll über Verfall von Urlaubsansprüchen entscheiden
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Verfall von Urlaubsansprüchen
- arbrb.de (Kurzinformation)
Urlaubsansprüche
- anwalt.de (Kurzinformation)
Urlaubsgewährung und Urlaubsverfall
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verfallen Urlaubsansprüche am Jahresende?
- noerr.com (Kurzinformation)
"Nimmt" oder "kriegt" der Arbeitnehmer Urlaub?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Müssen Arbeitgeber Urlaub aktiv gewähren?
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Klärungsbedarf beim Urlaubsrecht
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Unbegrenzte Übertragung des Urlaubsanspruch
- arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)
Verfällt der Urlaub - oder verfällt er nicht?
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Untiefen des Urlaubsrechts
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Untiefen des Urlaubsrechts: Auslegung des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vom 04.11.2003 - "Arbeitszeitrichtlinie"
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Vermeidung eines möglichen Schadensersatzanspruchs für verfallenen Urlaub
Besprechungen u.ä. (2)
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
EuGH-Vorlage zur Urlausgewährung: Urlaub muss genommen - muss gewährt - muss genommen werden
- hensche.de (Entscheidungsbesprechung)
Urlaub ohne Antrag?
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2017, 1200
- ZIP 2016, 99
- NZA 2017, 271
- NZA-RR 2017, 131
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (8)
- EuGH, 30.06.2016 - C-178/15
Sobczyszyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie …
Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
Jedoch ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch anerkannt, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG einer nationalen Regelung, die für die Wahrnehmung des mit dieser Richtlinie ausdrücklich verliehenen Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub Modalitäten vorsieht, die sogar den Verlust dieses Anspruchs am Ende eines Bezugszeitraums beinhalten, grundsätzlich nicht entgegensteht, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen (EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 22;… 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 19 , Slg. 2009, I-8405).Im Schrifttum wird aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 30. Juni 2016 (- C-178/15 - [Sobczyszyn]) teilweise abgeleitet, der Arbeitgeber sei gemäß Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG verpflichtet, den Erholungsurlaub von sich aus einseitig zeitlich festzulegen.
- EuGH, 12.06.2014 - C-118/13
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod …
Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
Ein Teil der nationalen Rechtsprechung versteht die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Urteil vom 12. Juni 2014 (- C-118/13 - [Bollacke]) so, dass der Mindestjahresurlaub gemäß Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG auch dann nicht mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums verfallen darf, wenn der Arbeitnehmer in der Lage war, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen (vgl. LAG Köln 22. April 2016 - 4 Sa 1095/15 - zu II 3 der Gründe). - BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10
Urlaub - Elternzeit
Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
Gewährt der Arbeitgeber trotz eines rechtzeitigen Urlaubsantrags des Arbeitnehmers diesem keinen Urlaub, tritt an die Stelle des verfallenen Urlaubsanspruchs ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Ersatzurlaub( BAG 17. Mai 2011 - 9 AZR 197/10 - Rn. 11 , BAGE 138, 58 ).
- EuGH, 14.07.1994 - C-91/92
Faccini Dori / Recreb
Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
Richtlinien wirken zwischen Privatpersonen grundsätzlich nicht unmittelbar (vgl. EuGH 14. Juli 1994 - C-91/92 - [Faccini Dori] Rn. 20 ff., Slg. 1994, I-3325). - EuGH, 20.07.2016 - C-341/15
Beendet ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis, hat er Anspruch auf …
Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
Rn. 15 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 20. Juli 2016 (- C-341/15 - [Maschek] Rn. 30, 40) zwar festgestellt, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG dahin auszulegen ist, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, nach denen ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis infolge seines Antrags auf Versetzung in den Ruhestand beendet wurde und der nicht in der Lage war, seinen bezahlten Jahresurlaub vor dem Ende dieses Arbeitsverhältnisses zu verbrauchen, keinen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen Urlaub hat. - LAG Köln, 22.04.2016 - 4 Sa 1095/15
Rechte des Arbeitnehmers bei Nichterfüllung des Urlaubsanspruchs
Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
Ein Teil der nationalen Rechtsprechung versteht die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Urteil vom 12. Juni 2014 (- C-118/13 - [Bollacke]) so, dass der Mindestjahresurlaub gemäß Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG auch dann nicht mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums verfallen darf, wenn der Arbeitnehmer in der Lage war, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen (vgl. LAG Köln 22. April 2016 - 4 Sa 1095/15 - zu II 3 der Gründe). - EuGH, 12.07.1990 - C-188/89
Foster u.a. / British Gas
Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
Der Beklagte ist eine gemeinnützige Organisation des Privatrechts, dessen Finanzierung zwar größtenteils aus öffentlichen Mitteln erfolgt, der jedoch nicht mit besonderen Rechten ausgestattet ist, die über diejenigen hinausgehen, die nach den Vorschriften für die Beziehungen zwischen Privaten gelten (vgl. EuGH 12. Juli 1990 - C-188/89 - [Foster ua.] Rn. 20, Slg. 1990, I-3313). - EuGH, 10.09.2009 - C-277/08
Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf …
Auszug aus BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 541/15
Jedoch ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch anerkannt, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG einer nationalen Regelung, die für die Wahrnehmung des mit dieser Richtlinie ausdrücklich verliehenen Anspruchs auf bezahlten Jahresurlaub Modalitäten vorsieht, die sogar den Verlust dieses Anspruchs am Ende eines Bezugszeitraums beinhalten, grundsätzlich nicht entgegensteht, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen (…EuGH 30. Juni 2016 - C-178/15 - [Sobczyszyn] Rn. 22; 10. September 2009 - C-277/08 - [Vicente Pereda] Rn. 19 , Slg. 2009, I-8405).
- BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 266/20
Verjährung von Urlaubsansprüchen nur nach Belehrung
Er habe seine Hinweis- und Aufforderungsobliegenheiten nicht kennen und befolgen können, weil sich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit den Entscheidungen vom 19. Februar 2019 (- 9 AZR 423/16 - BAGE 165, 376 und - 9 AZR 541/15 -) geändert habe.(b) Der Gerichtshof hat über die den gesetzlichen Urlaubsanspruch von vier Wochen betreffenden, mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 (- 9 AZR 541/15 (A) -) gestellten Vorlagefragen des Senats mit Urteil vom 6. November 2018 (- C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften]) entschieden.
Die unionsrechtlichen Vorgaben betreffen zwar ausschließlich den gesetzlichen Urlaubsanspruch von vier Wochen (…vgl. EuGH 19. November 2019 - C-609/17 ua. - [TSN] Rn. 33 ff.;… vgl. BAG 26. Mai 2020 - 9 AZR 259/19 - Rn. 22; 19. Februar 2019 - 9 AZR 541/15 - Rn. 35 mwN).
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 423/16
Verfall von Urlaub - Obliegenheiten des Arbeitgebers
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfiel nicht genommener Urlaub unabhängig davon, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hatte, den Urlaub zu nehmen, nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG mit Ablauf des Urlaubsjahres, sofern kein Übertragungsgrund iSv. § 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG gegeben war (…vgl. BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 14; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13).Rn. 13 3. Mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 (- 9 AZR 541/15 (A) -) hat der Senat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung ersucht, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC einer nationalen Regelung entgegenstehen, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer Urlaub unter Angabe seiner Wünsche zu dessen zeitlicher Festlegung beantragen muss, damit der Urlaubsanspruch am Ende des Bezugszeitraums nicht ersatzlos untergeht, und die den Arbeitgeber damit nicht verpflichtet, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen.
Rn. 35 b) Auf den Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Vorabentscheidungsersuchens des Senats mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 (- 9 AZR 541/15 (A) -) kommt es angesichts der Ex-tunc-Wirkung der gemäß Art. 267 AEUV ergehenden Entscheidungen des Gerichtshofs nicht an (…hierauf noch abstellend BAG 19. Juni 2012 - 9 AZR 652/10 - Rn. 26 ff. mwN, BAGE 142, 64).
- LAG Köln, 09.04.2019 - 4 Sa 242/18
Arbeitgeber müssen auf den drohenden Verfall von Urlaub aus vergangenen Jahren …
Insofern verweist der Kläger auf die Rechtsprechung mehrerer Landesarbeitsgerichte sowie den Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.12.2016 (9 AZR 541/15 (A)) an den Gerichtshof der Europäischen Union.Bei einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 BUrlG kann der Verfall von Urlaub daher in der Regel nur eintreten, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitraums erlischt (vgl. BAG, Pressemitteilung Nr.: 9/19 zu dem noch nicht veröffentlichen Urteil vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15).
- BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17
Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang
Rn. 18 (2) Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob die Beklagte - auch ohne ausdrückliches Urlaubsverlangen des Klägers - gemäß Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (Richtlinie 2003/88/EG) oder Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) verpflichtet gewesen wäre, von sich aus einseitig und für den Kläger verbindlich innerhalb des Bezugszeitraums die zeitliche Lage des Urlaubs festzulegen, um zu gewährleisten, dass der Kläger über den vom 7. bis zum 10. April 2015 an vier Arbeitstagen bereits genommenen Urlaub hinaus im Jahr 2015 weitere 16 Urlaubstage und damit insgesamt einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen in Anspruch nehmen würde (vgl. hierzu den Vorlagebeschluss des Senats vom 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) -).Allein die vom Arbeitnehmer angestrebte Auflösung des Arbeitsverhältnisses lässt weder dessen - nach nationalem Recht bestehende - Obliegenheit, die Gewährung des Urlaubs zu verlangen (vgl. hierzu BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13), noch die Pflicht des Arbeitgebers, den verlangten Urlaub zu gewähren, entfallen.
- BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 321/16
Verfall von Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers - Kündigung
Rn. 28 a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfiel nicht genommener Urlaub unabhängig davon, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hatte, den Urlaub zu nehmen, nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG mit Ablauf des Urlaubsjahres, sofern kein Übertragungsgrund iSv. § 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG gegeben war (…vgl. BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 14; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13).Rn. 29 b) Mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 (- 9 AZR 541/15 (A) -) hat der Senat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung ersucht, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC einer nationalen Regelung entgegenstehen, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer Urlaub unter Angabe seiner Wünsche zu dessen zeitlicher Festlegung beantragen muss, damit der Urlaubsanspruch am Ende des Bezugszeitraums nicht ersatzlos untergeht, und die den Arbeitgeber damit nicht verpflichtet, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen.
- BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 579/16
Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten - Kürzung des Urlaubsanspruchs
Rn. 13 I. Das Landesarbeitsgericht hat - im Kern der früheren Rechtsprechung des Senats zum Verfall von Urlaubsansprüchen folgend (…vgl. BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 21, BAGE 161, 347; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13) - angenommen, der Klageantrag zu 1. sei unbegründet, weil der Urlaub der Klägerin aus dem Jahr 2011 nach § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG am 31. März 2012 verfallen sei. - BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 251/16
Sittenwidrige Arbeitsvergütung - Annahmeverzug - Schadensersatz wegen verfallenen …
Rn. 73 c) Ob diese Rechtsprechung, wonach ein Schadensersatzanspruch aufgrund Verfall von Urlaubsansprüchen nur nach erfolgloser rechtzeitiger Geltendmachung des Urlaubs durch den Arbeitnehmer anzunehmen ist, aufrechterhalten werden kann, hängt von der Antwort des Gerichtshofs der Europäischen Union auf den Vorlagebeschluss des Neunten Senats ab (BAG 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) -). - LAG Niedersachsen, 16.01.2019 - 2 Sa 567/18
Ansprüche eines schwerbehinderten Arbeitnehmers bei unterbliebenen Hinweis des …
Rn. 88 Mit Vorlage vom 13. Dezember 2016 (- 9 AZR 541/15 (A) -) hat das Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob Artikel 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG oder Artikel 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) einer nationalen Regelung wie der in § 7 BUrlG entgegenstehen, die als Modalität für die Wahrnehmung des Anspruchs auf Erholungsurlaub vorsieht, dass der Arbeitnehmer unter Angabe seiner Wünsche bezüglich der zeitlichen Festlegung des Urlaubs diesen beantragen muss, damit der Urlaubsanspruch am Ende des Bezugszeitraums nicht ersatzlos untergeht, und die den Arbeitgeber damit nicht verpflichtet, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen. - BAG, 19.02.2019 - 9 AZR 278/16
Urlaubsabgeltung - Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs - …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verfiel nicht genommener Urlaub unabhängig davon, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor in die Lage versetzt hatte, den Urlaub zu nehmen, nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG mit Ablauf des Urlaubsjahres, sofern kein Übertragungsgrund iSv. § 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG gegeben war (…vgl. BAG 19. Juni 2018 - 9 AZR 615/17 - Rn. 14; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13).Rn. 22 c) Mit Beschluss vom 13. Dezember 2016 (- 9 AZR 541/15 (A) -) hat der Senat den Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung ersucht, ob Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG oder Art. 31 Abs. 2 GRC einer nationalen Regelung entgegenstehen, die vorsieht, dass der Arbeitnehmer Urlaub unter Angabe seiner Wünsche zu dessen zeitlicher Festlegung beantragen muss, damit der Urlaubsanspruch am Ende des Bezugszeitraums nicht ersatzlos untergeht, und die den Arbeitgeber damit nicht verpflichtet, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen.
- BAG, 25.06.2019 - 9 AZR 546/17
Urlaub - Vereinbarung von Verfallsfristen - Mitwirkungsobliegenheiten des …
Rn. 13 I. Das Landesarbeitsgericht hat - im Kern der früheren Rechtsprechung des Senats zum Verfall von Urlaubsansprüchen folgend (…vgl. BAG 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17 - Rn. 21, BAGE 161, 347; 13. Dezember 2016 - 9 AZR 541/15 (A) - Rn. 13) - die Widerklage mit der Begründung abgewiesen, die Urlaubsansprüche des Beklagten aus den Jahren 2012 bis 2014 seien untergegangen, weil der Beklagte den Urlaub nicht innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) respektive innerhalb des ihm folgenden Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG) genommen habe.Dies folgt nach der mit Urteilen vom 19. Februar 2019 (- 9 AZR 278/16 - - 9 AZR 321/16 - - 9 AZR 423/16 - - 9 AZR 541/15 -) weiterentwickelten Rechtsprechung des Senats für den gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsanspruch des Beklagten aus einer richtlinienkonformen Auslegung von § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BurlG.
- LAG Hessen, 07.03.2019 - 9 Sa 145/17
1. Aufgrund unionsrechtskonformer Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG verfallen …
- LAG Schleswig-Holstein, 07.11.2017 - 1 Sa 29/17
Urlaub, Urlaubsabgeltung, Verfall, Übertragung, Arbeitgeber, Gewährungspflicht, …
- BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 161/18
Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter - Diskriminierung jüngerer …
- LAG Sachsen, 07.03.2017 - 3 Sa 528/16
Urlaubsabgeltung nach Schwangerschaft und weiteren Elternzeiten
- LAG Düsseldorf, 13.07.2018 - 6 Sa 272/18
Urlaubsgewährung ohne Antrag; Urlaubsanspruch während der Freistellungsphase in …
- BAG, 27.04.2017 - 6 AZR 119/16
Altersdiskriminierung durch altersabhängige Schichtfreizeittage?
- BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17
Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung
- BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 260/18
Urlaubsanspruch - vergangenheitsbezogene Feststellungsklage - unzulässige …
- BAG, 23.11.2017 - 6 AZR 43/16
Zusatzurlaub nach § 27 TVöD-K
- LAG Schleswig-Holstein, 15.02.2018 - 5 Sa 425/17
Urlaubsabgeltung, Eigenkündigung, ordentliche, Freistellung von der Arbeit, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2020 - 7 Sa 169/19
Verjährung Urlaubsabgeltungsanspruch - anspruchsfeindliche Rechtsprechung - …
- VG Köln, 31.08.2020 - 15 K 8349/18
- LAG Hessen, 10.04.2017 - 7 Sa 650/16
Begründet der Insolvenzverwalter (IV) durch eine Rechtshandlung eine …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2018 - 9 Sa 1504/17
Entstehen und Erlöschen von Urlaubsansprüchen bei Sonderurlaub - falsche Angaben …
- BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 247/22
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne
- BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 112/22
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne
- BAG, 28.05.2024 - 9 AZR 13/23
Erfüllung von Urlaub - Quarantäne
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.08.2017 - 3 Sa 228/17
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer wegen …
- LAG Sachsen-Anhalt, 01.02.2017 - 5 Sa 195/15
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Fortsetzungserkrankung - Urlaubsabgeltung
- ArbG Gera, 18.11.2021 - 2 Ca 332/20
Verfall tariflichen Mehrurlaubs
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2018 - 2 Sa 404/17
Anforderungen an die Berufungsbegründung - Urlaubsabgeltung bei mehrjähriger …
- ArbG Berlin, 16.11.2016 - 60 Ca 6930/16
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