Rechtsprechung
| LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 5 Sa 1276/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 106 GewO, § 241 Abs 2 BGB, § 315 Abs 3 BGB, § 252 BGB, § 280 Abs 1 BGB
Schadensersatz wegen ermessenswidriger Festlegung der Arbeitszeit - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 252; BGB § 280 Abs. 1
Schadensersatz wegen ermessenswidriger Festlegung der Arbeitszeit - rechtsportal.de
BGB § 315 ; BGB § 611 Abs. 1 ; GewO § 106 S. 1
Festlegung der Arbeitszeit eines Facharztes für Radiologie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Berücksichtigung weiterer Verdienstmöglichkeit von Arbeitnehmer bei Arbeitszeitverteilung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Festlegung der Arbeitszeit eines Facharztes für Radiologie; Unbegründete Schadensersatzklage bei unschlüssigen Darlegungen des Arbeitnehmers zur unangemessenen Berücksichtigung anderweitiger Erwerbsinteressen
Verfahrensgang
- ArbG Brandenburg, 29.04.2015 - 5 Ca 1018/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 5 Sa 1276/15
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03
Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 5 Sa 1276/15
Rn. 27 Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (BAG vom 23.09.2004 - 6 AZR 567/03 - Rz. 19). - BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14
Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 5 Sa 1276/15
Abweichende Beweislastregeln greifen zu seinen Gunsten nicht ein (BAG vom 27.05.2015 - 5 AZR 88/14 - Rz. 26 bis 28). - BAG, 21.01.2004 - 6 AZR 583/02
Tarifliche Versetzungsbefugnis - Dienstort
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.01.2016 - 5 Sa 1276/15
Schutzwürdige Interessen des Arbeitnehmers und ihre zum Schutz erforderlichen Maßnahmen können und müssen vom Arbeitgeber bei der Ausübung des Direktionsrechts nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ihm bekannt sind (BAG vom 21.01.2004 - 6 AZR 583/02, Rz. 31).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".