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   VGH Bayern, 30.01.2017 - 12 C 16.1693   

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https://dejure.org/2017,3051
VGH Bayern, 30.01.2017 - 12 C 16.1693 (https://dejure.org/2017,3051)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2017 - 12 C 16.1693 (https://dejure.org/2017,3051)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2017 - 12 C 16.1693 (https://dejure.org/2017,3051)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB VIII § 34, § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 41 Abs. 1; VwGO § 123
    Zur Bewertung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur stationären Unterbringung eines jungen Volljährigen im Wege der einstweiligen Anordnung; Anforderungen an die Erfolgsaussichten eines vorläufigen Rechtsschutzantrags bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rewis.io

    Zur Bewertung der Erfolgsaussichten eines Prozesskostenhilfeantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur stationären Unterbringung eines jungen Volljährigen im Wege der einstweiligen Anordnung; Anforderungen an die Erfolgsaussichten eines vorläufigen Rechtsschutzantrags bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2017 - 12 C 16.1693
    Die Bevollmächtigte des Antragstellers wendet sich mit ihrer Beschwerde unter Berufung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 2016 (2 BvR 2231/13 - juris) gegen Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 5. August 2016, mit dem dem Antragsteller für seinen Antrag, im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO die Fortsetzung seiner stationären Unterbringung in der therapeutisch-heilpädagogischen Wohngruppe "K." für weitere vier Monate anzuordnen, die Gewähr von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung wegen mangelnder Erfolgsaussichten versagt worden ist.

    Mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, B.v. 8.7.2016 - 2 BvR 2231/13 - juris Rn. 13) ist zunächst davon auszugehen, dass es dem Grunde nach zulässig ist, dass die Entscheidungen über einen Prozesskostenhilfeantrag und einen Eilrechtsschutzantrag in einem einheitlichen Beschluss ergehen.

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 12 ZB 15.1641

    Kostenübernahme für Eingliederungshilfe für jungen Volljährigen -

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2017 - 12 C 16.1693
    Der Jugendhilfeträger muss die Entscheidung über die konkrete Maßnahme im Rahmen eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung von Fachkräften sowie des Hilfeempfängers treffen, wobei diese Entscheidung nicht dem Anspruch objektiver Richtigkeit unterliegt, sondern vielmehr eine angemessene Lösung der festgestellten Belastungssituation enthalten muss, die ihrerseits fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (sog. Maßstab der "sozialpädagogischen Fachlichkeit", ständige Rechtsprechung vgl. BayVGH, B.v. 28.6.2016 - 12 ZB 15.1641 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 17.08.2015 - 12 AE 15.1691

    Übernahme der Kosten für Privatschulbesuch und Unterbringung in angegliederter

    Auszug aus VGH Bayern, 30.01.2017 - 12 C 16.1693
    Will ein Hilfeempfänger im vorläufigen Rechtsschutzverfahren durch Erlass einer einstweiligen Anordnung den Jugendhilfeträger zu einer bestimmten Jugendhilfemaßnahme verpflichten, folgt aus dem vorstehend Ausgeführten - auch unter dem Aspekt der Vorwegnahme der Hauptsache - seine Verpflichtung aufzuzeigen, dass es sich bei der beanspruchten Maßnahme nach dem Maßstab der sozialpädagogischen Fachlichkeit um die einzig mögliche Maßnahme zur Beseitigung der festgestellten Belastungssituation handelt (vgl. mit weiteren Nachweisen BayVGH, B.v. 17.8.2015 - 12 AE 15.1691 - juris Rn. 31).
  • VG München, 26.07.2023 - M 18 E 23.2881

    Einstweiliger Rechtsschutz, Erziehungsbeistand, Hilfeplanverfahren,

    Will ein Betroffener die Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 12 C 16.1693 - juris Rn. 8; B.v. 17.8.2015 - 12 AE 15.1691 - juris Rn. 31; B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30).
  • VG München, 02.12.2020 - M 18 K 17.3084

    Einkommensabhängiger Beitrag zu Unterkunftskosten der volljährigen Tochter

    Er hat die Entscheidung über die konkrete Maßnahme im Rahmen eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung von Fachkräften sowie des Hilfeempfängers zu treffen, wobei diese Entscheidung nicht dem Anspruch objektiver Richtigkeit unterliegt, sondern vielmehr eine angemessene Lösung der festgestellten Belastungssituation enthalten muss, die ihrerseits fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss (sog. Maßstab der "sozialpädagogischen Fachlichkeit", st. Rspr., vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.6.2016 - 12 ZB 15.1641 - juris Rn. 26; B.v. 30.1.2017 - 12 C 16.1693 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 26.03.2021 - 20 NE 21.882

    Erfolglose Anhörungsrüge und Gegenvorstellung gegen Ablehnung eines

    Umstände des Einzelfalls, die eine eigenständige Begründung der Ablehnung von Prozesskostenhilfe notwendig gemacht hätten, lagen dem hiesigen Verfahren jedoch nicht zugrunde (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 12 C 16.1693 - BeckRS 2017, 101785).
  • OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21

    Dyskalkulie; Eingliederungshilfe in Form einer Dyskalkulietherapie; maßgeblicher

    Mithin ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Dyskalkulietherapie sich als die einzig mögliche Maßnahme zur Deckung des festgestellten Hilfebedarfs erweist (dazu BayVGH, Beschl. v. 30. Januar 2017 - 12 C 16.1693 -, juris Rn. 8 m. w. N.; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 21. Juni 2016 - OVG 6 S 12.16 -, juris Rn. 6).
  • VG München, 04.02.2022 - M 18 E 22.286

    Einstweiliger Rechtsschutz (Stattgabe), Hilfe für junge Volljährige, stationäre

    Will ein Betroffener - wie hier der Antragsteller - die Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 12 C 16.1693 - juris Rn. 8; B.v. 17.8.2015 - 12 AE 15.1691 - juris Rn. 31; B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30).
  • VG München, 30.06.2021 - M 18 E 21.3326

    Vorläufig weiter stationäre Unterbringung eines jungen Volljährigen in

    Will ein Betroffener - wie hier der Antragsteller - die Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist (vgl. BayVGH, B.v. 30.1.2017 - 12 C 16.1693 - juris Rn. 8; B.v. 17.8.2015 - 12 AE 15.1691 - juris Rn. 31; B.v. 21.2.2013 - 12 CE 12.2136 - juris Rn. 30).
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