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   LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16   

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https://dejure.org/2017,6085
LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16 (https://dejure.org/2017,6085)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.03.2017 - 9 Ta 313/16 (https://dejure.org/2017,6085)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. März 2017 - 9 Ta 313/16 (https://dejure.org/2017,6085)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfeantrag für beabsichtigte Kündigungsschutzklage; Erfolgsaussicht bei Versäumung der Dreiwochenfrist des § 4 Satz 1 KSchG

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; KSchG § 4 S. 1
    Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung

    Auszug aus LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16
    Zudem sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 -, BAGE 133, 28-33, Rn. 12; BAG, Beschluss vom 05. Juli 2016 - 8 AZB 1/16 -, Rn. 9, juris).

    Auf diese Erklärung kann es im Übrigen schon deswegen nicht ankommen, weil prozessualen Erklärungen nachträglich kein anderer Sinn gegeben werden kann, als derjenige, der sich aus ihrer Auslegung ergibt (vgl. BAG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 -, BAGE 133, 28-33, Rn. 12).

  • BAG, 10.07.2015 - 10 AZB 23/15

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16
    Die Erfolgsaussicht einer beabsichtigten Rechtsverfolgung ist vielmehr zu bejahen und Prozesskostenhilfe bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zu gewähren (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 10 AZB 23/15 -, Rn. 4, juris).
  • LAG Hamm, 23.11.2009 - 14 Ta 357/09

    Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Einreichung des

    Auszug aus LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16
    Dies gilt umso mehr bei einer Kündigungsschutzklage, bei der die Klägerin eher das Risiko einer gegebenenfalls erfolglosen Kündigungsschutzklage auf sich nehmen will, als zu riskieren, dass ihre Klage schon wegen der Versäumung der Frist des § 4 Satz 1 KSchG abgewiesen wird (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 23. November 2009 - 14 Ta 357/09 -, Rn. 26, juris).
  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein Verfahren über die

    Auszug aus LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16
    Die Prüfung der Erfolgsaussicht darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 04. August 2016 - 1 BvR 380/16 -, Rn. 12, juris).
  • LAG Hamm, 13.02.2007 - 19 Sa 1589/06

    Verhältnis Zwischenzeugnis, Endzeugnis im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16
    2.) Hinsichtlich des begehrten (Zwischen-)Zeugnisses hätte die hinreichende Erfolgsaussicht ebenfalls nicht verneint werden dürfen, da der Ausgang des Kündigungsschutzrechtsstreits offen ist (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 13. Februar 2007 - 19 Sa 1589/06 -, Rn. 31, juris) und ein Arbeitnehmer nach verbreiteter Ansicht nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses während des Laufs des Kündigungsschutzprozesses wählen kann, ob er ein Endzeugnis oder ein Zwischenzeugnis verlangt (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 13. Februar 2007 - 19 Sa 1589/06 -, juris).
  • BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung -

    Auszug aus LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16
    Zudem sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 -, BAGE 133, 28-33, Rn. 12; BAG, Beschluss vom 05. Juli 2016 - 8 AZB 1/16 -, Rn. 9, juris).
  • LAG Köln, 18.02.2005 - 9 Ta 452/04

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung, Prozesskostenhilfegesuch

    Auszug aus LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16
    Zwar wird auch vertreten, dass die Mittellosigkeit des Arbeitnehmers deswegen nicht als Hindernis für eine rechtzeitige Klageerhebung in Betracht kommt, weil an die Klageerhebung nur geringe Anforderungen gestellt würden und die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts zur Verfügung stehe (so noch Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 18. Februar 2005 - 9 Ta 452/04 -, juris).
  • LAG Niedersachsen, 07.08.2002 - 10 Ta 242/02

    Rückwirkende Fristwahrung des§ 4 KSchG durch Stellung des

    Auszug aus LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16
    Dann haben die unbemittelte Partei und ihr Prozessbevollmächtigter das ihnen Zumutbare getan, um für eine alsbaldige Zustellung Sorge zu tragen (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 07. August 2002 - 10 Ta 242/02 -, Rn. 4, juris).
  • LAG Hamm, 14.06.2011 - 14 Ta 295/11

    Hinreichende Erfolgsaussicht der bedingt erhobenen Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16
    Eine gebührenfreie Klagerücknahme nach Nr. 8210 KV GKG ist jedoch nur dann möglich, wenn dadurch das Verfahren vor streitiger Verhandlung insgesamt erledigt wird (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 14. Juni 2011 - 14 Ta 295/11 -, Rn. 19, juris; Roloff, Das moderne Kostenrecht im arbeitsgerichtlichen Verfahren, NZA 2007, 900, 902 f.).
  • OLG Köln, 12.04.2005 - 17 W 69/05

    Verbindung von Klage und PKH-Gesuch

    Auszug aus LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16
    Im Zweifelsfalle ist davon auszugehen, dass eine Klage anhängig wird (OLG Köln, Beschluss vom 12. April 2005 - 17 W 69/05 -, Rn. 25, juris).
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