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   LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18   

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https://dejure.org/2018,37994
LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18 (https://dejure.org/2018,37994)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.11.2018 - L 6 U 441/18 (https://dejure.org/2018,37994)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. November 2018 - L 6 U 441/18 (https://dejure.org/2018,37994)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - subjektive Sicht - keine objektiven Anhaltspunkte - gemischte Tätigkeit - Unfallkausalität - Outdoor-Meeting - Bergwanderung - Besprechung betrieblicher Themata ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1
    Feststellung eines Arbeitsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall bei Bergwanderung?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wanderung von Ressortleitern eines Unternehmens steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung - Bloße Unterhaltung über betriebliche Umstände auf einer Wanderung begründen keinen Versicherungsschutz

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 4/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18
    Ein solcher Versicherungsschutz kommt bei der freiwilligen, also rechtlich nicht geschuldeten und vom Unternehmen nicht abverlangten Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung in Betracht, weil der Beschäftigte wegen seiner Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers (§ 7 Abs. 1 Satz 2 SGB IV) durch seine freiwillige, aber vom Unternehmer erbetene Teilnahme das erklärte Unternehmensinteresse unterstützt, durch die Gemeinschaftsveranstaltung den Zusammenhalt in der Belegschaft zu fördern (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 4/08 R -, juris, Rz. 11).

    Dies ist gerade auch dann der Fall, wenn die Veranstaltung mit Gefahren verbunden ist, die erwarten lassen, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Belegschaft von einer Teilnahme Abstand nehmen wird (BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 4/08 R -, juris, Rz. 15).

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R -, juris, Rz. 13 m. w. N.).

    Notwendig ist, dass der Beschäftigte nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung (ex ante) aufgrund objektiver Anhaltspunkte und nach Treu und Glauben annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht (BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R -, juris, Rz. 18).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2017 - L 6 U 2131/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Geschäftsreise - sachlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18
    Die Versicherten haben in Bezug auf die Anerkennung eines Versicherungsfalls nach § 7 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) ein Wahlrecht zwischen der Feststellungsklage (§ 55 Abs. 1 Halbsatz 1 Nr. 1 SGG) und der hier erhobenen Verpflichtungsklage auf behördliche Feststellung (vgl. BSG, Urteil vom 15. M. 2012 - B 2 U 8/11 R -, juris; Urteil des Senats vom 9. März 2017 - L 6 U 2131/16 -, juris, Rz. 36).

    Nicht unter Versicherungsschutz steht dabei z.B. ein privater Spaziergang während einer arbeitsfreien Zeit zwischen mehreren beruflich begründeten Verrichtungen auf einer Dienstreise (vgl. auch Urteil des Senats vom 9. März 2017 - L 6 U 2131/16 -, juris, Rz. 46 f.).

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 38/03 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Betriebssport - Teilnehmerkreis -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18
    Die Übungen müssen im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation stattfinden (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 38/03 R -, juris, Rz. 15).
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18
    Der Arbeitgeber muss auch vor Gefährdungen, also der bloßen Möglichkeit einer Schädigung, schützen (vgl. § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz [ArbSchG]), (BAG, Urteil vom 12. August 2008 - 9 AZR 1117/06 -, juris, Rz. 19 m.w.N.).
  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18
    Es handelte sich dann um eine "gemischte Tätigkeit" im Sinne des Unfallversicherungsrechts, weil gleichzeitig zwei verschiedene Tätigkeiten ausgeübt wurden, von denen nur eine versichert war (zur Abgrenzung "gemischter Tätigkeiten" von - einheitlichen - "Tätigkeiten mit gemischter Motivationslage bzw. gemischter Handlungstendenz" vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 2014 - B 2 U 4/13 R -, juris, Rz. 20).
  • BSG, 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18
    Hierzu gehört (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 15. November 2016 - B 2 U 12/15 R -, juris, Rz. 14 ff.), dass der Arbeitgeber die Veranstaltung als eigene betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung durchführt oder durchführen lässt.
  • BAG, 28.06.2018 - 2 AZR 436/17

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18
    Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalls (vgl. BAG, Urteil vom 28. Juni 2018 - 2 AZR 436/17 -, juris, Rz. 24).
  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18
    Für einen Arbeitnehmer bestehen grundsätzlich keine vertraglichen Obliegenheiten oder gar Nebenpflichten zu einer bestimmten Lebensführung (BAG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 -, juris, Rz. 25).
  • BAG, 13.11.1979 - 6 AZR 934/77

    Kündigung wegen Nebenbeschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 15.11.2018 - L 6 U 441/18
    Hieraus wird z.T. entnommen, ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer habe alles zu unterlassen, was seine Wiedergenesung verzögern könnte (vgl. im Einzelnen (BAG, Urteil vom 13. November 1979 - 6 AZR 934/77 -, juris, Rz. 15).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LAG Hamm, 26.01.2006 - 15 Sa 1905/05

    Unbillige einseitige Leistungsbestimmung durch den Arbeitgeber; Weigerung des

  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 1030/94

    Arbeitszeitverlängerung für Rettungssanitäter

  • LAG Hamm, 08.03.2000 - 18 Sa 1614/99

    Zur Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung einer arbeitsunfähig erkrankten

  • LAG Hessen, 11.04.2007 - 8 Sa 1279/06

    Weisungsrecht: Verpflichtung des Arbeitnehmers an Teilnahme von Schulungen;

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

  • BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

  • BSG, 23.04.2015 - B 2 U 5/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 8/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2016 - L 6 U 836/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2017 - L 6 U 3293/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 1 SGB

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2017 - 4 Sa 3/17

    Auslandsdienstreisen - Direktionsrecht

  • LSG Baden-Württemberg, 27.09.2018 - L 6 U 418/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2021 - L 1 U 779/21

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall gem § 8 Abs 2 Nr 1 SGB 7 - sachlicher

    Denn es steht nicht im Belieben des Arbeitgebers, den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf objektiv nicht versicherte Verrichtungen zu erweitern (vgl. zu allem im Einzelnen LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2018 - L 6 U 441/18 -, Juris, Rn. 45 ff.).

    Aus der Sicht eines Mitarbeiters kam diese E-Mail einer Arbeitgeberweisung (§ 106 GewO) bzw. allgemein einer einseitigen Vertragsbestimmung im Rahmen des Überlassungsvertrags (§ 315 BGB) nahe, zumal sie von dem JobRad-Modell verantwortlichen Mitarbeiter des Arbeitgebers, B., stammte, der aus ihrer Sicht in diesem Bereich als Vorgesetzter auftrat (vgl. zu Arbeitgeberweisungen durch Nicht-Vorgesetzte LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2018 - L 6 U 441/18 -, Juris, Rn. 59).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - L 3 U 148/20

    Wegeunfall - Lösung von der versicherten Tätigkeit - betriebliche

    Denn es steht nicht im Belieben des Arbeitgebers, den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf objektiv nicht versicherte Verrichtungen zu erweitern (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2018 - L 6 U 441/18 -, Rn. 45 ff., Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.09.2023 - L 8 U 1620/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang

    Hierfür reicht allein eine generelle Geeignetheit der Umstände nicht aus (vgl. so auch Bayerisches LSG, a.a.O. sowie LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2018 - L 6 U 441/18 -, juris Rdnr. 57).
  • LSG Hessen, 29.03.2021 - L 3 U 157/18

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Maßgeblich ist die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (etwa BSG, Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 35/03 R - juris Rn. 14; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. November 2018 - L 6 U 441/18 - juris Rn. 46).
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