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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,29930
OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16 (https://dejure.org/2019,29930)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.07.2019 - 3 U 12/16 (https://dejure.org/2019,29930)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juli 2019 - 3 U 12/16 (https://dejure.org/2019,29930)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Emissionshaus

    § 3 UWG, § 4 Nr 4 UWG vom 02.12.2015, § 4 Nr 10 UWG vom 03.03.2010, § 4 Nr 10 UWG vom 22.12.2008, § 8 Abs 1 UWG
    Gezielte Behinderung eines Mitbewerbers: Unangemessene Beeinträchtigung bei Vereinbarung mit den Leistungskräften eines Mitbewerbers über die Abwerbung von Mitarbeitern; Störung des Betriebsablaufs; Darlegungslast zur haftungsbegründenden und haftungsausfüllenden ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Abwerbeverbot, Abwerbung, Gezielte Behinderung, Mitarbeiter, Mitbewerber gezielt behindert, nachvertragliches Abwerbeverbot, Nachvertragliches Wettbewerbsverbot, unlauterer Wettbewerb, UWG § 4 Nr. 4

  • kanzlei.biz

    Zulässigkeit von Mitarbeiterabwerbungen "von innen heraus"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 4
    Schadensersatz wegen unlauterer Mitarbeiterabwerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    - Emissionshaus -, Abwerbung von Mitarbeitern, wettbewerblicher Vernichtungsschlag, Abwerbung \von innen heraus\, Verleiten zum Vertragsbruch, Ausnutzen fremden Vertragsbruchs, Schätzung des Schadens, Schätzungsermessen, Schadensschätzung, Schätzungsgrundlagen, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 18
  • VersR 2020, 439
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (18)

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16
    Wer Ersatz des Gewinns verlangt, der ihm in Folge einer durch eine unlautere geschäftliche Handlung verursachten Verminderung seines Umsatzes entgangen ist, muss allerdings dem Gericht die Tatsachen vortragen, die es diesem ermöglichen zu beurteilen, dass er den als Schadenersatz verlangten Betrag tatsächlich als Gewinn erzielt hätte, wenn der Konkurrent das beanstandete Verhalten nicht vorgenommen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1997 - X ZR 2/96, NJW-RR 1998, 331, 333 - Chinaherde;… Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 135/05, GRUR 2008, 933, Rn. 19 = WRP 2008, 1227 - Schmiermittel;… Urteil vom 21. Januar 2016 - I ZR 90/14, GRUR 2016, 860, Rn. 21 = WRP 2016, 1142 - Deltamethrin II; BAG, Urteil vom 26. September 2012 - 10 AZR 370/10, NJW 2013, 331, Rn. 20, mwN).

    Eine Schätzung darf nur dann unterbleiben, wenn sie mangels konkreter Anhaltspunkte vollkommen "in der Luft hinge" und daher willkürlich wäre; eine völlig abstrakte Berechnung des Schadens, auch in Form der Schätzung eines Mindestschadens, lässt § 287 ZPO grundsätzlich nicht zu (BGH…, Urteil vom 6. Dezember 2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525, Rn. 23; BAG, NJW 2013, 331, Rn. 19;… Büscher/Hohlweck, UWG, 2019, § 9 Rn. 92;… Cepl/Voß/Rinken, ZPO, 2. Aufl., § 287 Rn. 7, jeweils mwN).

    Der Schädiger, der sich auf eine Reserveursache beruft, muss seinerseits Anknüpfungstatsachen darlegen und beweisen, aus denen das Gericht mit hinlänglicher Wahrscheinlichkeit auf die Einschränkung oder den Ausschluss des Ersatzanspruchs schließen kann (BGH, Urteil vom 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00, NJW-RR 2001, 1542; BAG, NJW 2013, 331, Rn. 21, mwN).

    Liegt ein multikausaler Geschehensablauf vor, kann das Tatgericht eine Schadensschätzung ablehnen, wenn greifbare Anknüpfungstatsachen für eine Zuordnung der negativen Betriebsergebnisse zur unlauteren Abwerbung der Mitarbeiter fehlen (vgl. BAG, NJW 2013, 331, Rn. 27).

    Dies kann er nicht, wenn - wie auch im Streitfall - ein negatives Geschäftsergebnis einer Verletzungshandlung nicht ausreichend zugeordnet und ein hinreichender Zusammenhang zwischen den Abwerbungen und den eingetretenen Verlusten nicht erkennbar wird (vgl. BAG, NJW 2013, 331, Rn. 27).

  • OLG Hamburg, 06.11.2014 - 3 U 86/13

    Unlauterer Vertrieb von Automatisierungssoftware bei World of Warcraft - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16
    Rn. 89 Eine geschäftliche Handlung kann, worauf der Kläger zutreffend hinweist, einen Wettbewerber aber auch unter der Voraussetzung unlauter gezielt behindern, wenn sie, auch ohne in Verdrängungsabsicht vorgenommen zu sein, zwar unmittelbar der Förderung des eigenen Absatzes oder Bezugs dient, aber dieses Ziel durch eine unangemessene Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers erreicht werden soll, so dass der Mitbewerber seine eigene Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (…st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 2007, 800 Rn. 23 - Außendienstmitarbeiter; BGH…, Urteil vom 19. Februar 1009 - I ZR 136/06, GRUR 2009, 685 Rn. 41 = WRP 2009, 1340 - ahd.de;… Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 253/14, GRUR 2017, 397, Rn. 49 = WRP 2017, 434 - World of Warcraft II;… Urteil vom 19. April 2018 - I ZR 154/16, GRUR 2018, 1251, Rn. 23 und 27 = WRP 2018, 1322 - Werbeblocker II; Senat, Urteil vom 6. November 2014 - 3 U 86/13, GRUR-RR 2015, 110, 112, zitiert nach juris Rn. 212).

    Unlauter ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen (1. Variante), oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können (2. Variante; vgl. Senat, GRUR-RR 2015, 110, zitiert nach juris Rn. 212).

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (…BGH, GRUR 2017, 92, Rn. 14 - Fremdcoupon-Einlösung;… GRUR 2017, 397, Rn. 49 - World of Warcraft II;… GRUR 2018, 1251, Rn. 23 und 27 - Werbeblocker II; Senat, GRUR-RR 2015, 110, zitiert nach juris Rn. 212).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des …

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16
    Dem liegt der Gedanken zu Grunde, dass die schuldrechtliche Bindung zwischen dem Wettbewerber und seinem Vertragspartner Dritten gegenüber im Allgemeinen keine rechtlichen Wirkungen zu entfalten vermag und dass die Annahme eines Wettbewerbsverstoßes schon bei Ausnutzen fremden Vertragsbruchs gewissermaßen zu einer Verdinglichung der schuldrechtlichen Verpflichtungen führen würde (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - I ZR 96/04, BGHZ 171, 73 = GRUR 2007, 800 Rn. 14 f. - Außendienstmitarbeiter).

    Dem Tatbestandsmerkmal der gezielten Absicht lässt sich andererseits auch nicht entnehmen, dass (allein) die subjektive Kenntnis der einen Mitbewerber behindernden Umstände die Unlauterkeit begründen kann, wenn sich die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsmöglichkeiten des Mitbewerbers objektiv im Rahmen dessen hält, was dem Wettbewerb als solchen eigen ist (vgl. BGH, GRUR 2007, 800, Rn. 22 - Außendienstmitarbeiter).

    Rn. 89 Eine geschäftliche Handlung kann, worauf der Kläger zutreffend hinweist, einen Wettbewerber aber auch unter der Voraussetzung unlauter gezielt behindern, wenn sie, auch ohne in Verdrängungsabsicht vorgenommen zu sein, zwar unmittelbar der Förderung des eigenen Absatzes oder Bezugs dient, aber dieses Ziel durch eine unangemessene Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers erreicht werden soll, so dass der Mitbewerber seine eigene Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 2007, 800 Rn. 23 - Außendienstmitarbeiter; BGH…, Urteil vom 19. Februar 1009 - I ZR 136/06, GRUR 2009, 685 Rn. 41 = WRP 2009, 1340 - ahd.de;… Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 253/14, GRUR 2017, 397, Rn. 49 = WRP 2017, 434 - World of Warcraft II;… Urteil vom 19. April 2018 - I ZR 154/16, GRUR 2018, 1251, Rn. 23 und 27 = WRP 2018, 1322 - Werbeblocker II; Senat…, Urteil vom 6. November 2014 - 3 U 86/13, GRUR-RR 2015, 110, 112, zitiert nach juris Rn. 212).

  • LG Hamburg, 22.12.2015 - 312 O 12/10

    Wettbewerbsverstoß: Mitbewerberbehinderung durch planmäßiges Abwerben von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.12.2015, Az. 312 O 12/10, wird zurückgewiesen.

    Rn. 70 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 22.12.2015, 312 O 12/10, werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von Euro 8.513.173,-- nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu zahlen;.

    Rn. 72 auf die Berufung des Klägers das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22.12.2015, 312 O 12/10, aufzuheben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Hamburg zurückzuverweisen.

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16
    Rn. 89 Eine geschäftliche Handlung kann, worauf der Kläger zutreffend hinweist, einen Wettbewerber aber auch unter der Voraussetzung unlauter gezielt behindern, wenn sie, auch ohne in Verdrängungsabsicht vorgenommen zu sein, zwar unmittelbar der Förderung des eigenen Absatzes oder Bezugs dient, aber dieses Ziel durch eine unangemessene Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers erreicht werden soll, so dass der Mitbewerber seine eigene Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (…st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 2007, 800 Rn. 23 - Außendienstmitarbeiter; BGH…, Urteil vom 19. Februar 1009 - I ZR 136/06, GRUR 2009, 685 Rn. 41 = WRP 2009, 1340 - ahd.de; Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 253/14, GRUR 2017, 397, Rn. 49 = WRP 2017, 434 - World of Warcraft II;… Urteil vom 19. April 2018 - I ZR 154/16, GRUR 2018, 1251, Rn. 23 und 27 = WRP 2018, 1322 - Werbeblocker II; Senat…, Urteil vom 6. November 2014 - 3 U 86/13, GRUR-RR 2015, 110, 112, zitiert nach juris Rn. 212).

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (…BGH, GRUR 2017, 92, Rn. 14 - Fremdcoupon-Einlösung; GRUR 2017, 397, Rn. 49 - World of Warcraft II;… GRUR 2018, 1251, Rn. 23 und 27 - Werbeblocker II;… Senat, GRUR-RR 2015, 110, zitiert nach juris Rn. 212).

  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16
    Rn. 89 Eine geschäftliche Handlung kann, worauf der Kläger zutreffend hinweist, einen Wettbewerber aber auch unter der Voraussetzung unlauter gezielt behindern, wenn sie, auch ohne in Verdrängungsabsicht vorgenommen zu sein, zwar unmittelbar der Förderung des eigenen Absatzes oder Bezugs dient, aber dieses Ziel durch eine unangemessene Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers erreicht werden soll, so dass der Mitbewerber seine eigene Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (…st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 2007, 800 Rn. 23 - Außendienstmitarbeiter; BGH…, Urteil vom 19. Februar 1009 - I ZR 136/06, GRUR 2009, 685 Rn. 41 = WRP 2009, 1340 - ahd.de;… Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 253/14, GRUR 2017, 397, Rn. 49 = WRP 2017, 434 - World of Warcraft II; Urteil vom 19. April 2018 - I ZR 154/16, GRUR 2018, 1251, Rn. 23 und 27 = WRP 2018, 1322 - Werbeblocker II; Senat…, Urteil vom 6. November 2014 - 3 U 86/13, GRUR-RR 2015, 110, 112, zitiert nach juris Rn. 212).

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (…BGH, GRUR 2017, 92, Rn. 14 - Fremdcoupon-Einlösung;… GRUR 2017, 397, Rn. 49 - World of Warcraft II; GRUR 2018, 1251, Rn. 23 und 27 - Werbeblocker II;… Senat, GRUR-RR 2015, 110, zitiert nach juris Rn. 212).

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16
    Rn. 97 Für die haftungsbegründende Kausalität gilt der Maßstab des § 286 ZPO (st. Rspr, vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - KZR 25/14, BGHZ 211, 146 = NJW 2016, 3527, Rn. 42 - Lottoblock II).

    Rn. 102 (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt das Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO nicht nur für die Höhe des Schadens, sondern auch für die Frage, ob ein Schaden überhaupt entstanden ist (vgl. BGH, NJW 2016, 3527, Rn. 42 - Lottoblock II).

  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14

    Deltamethrin II - Aufhebung des Urteils im Revisionsverfahren bei fehlender …

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16
    Wer Ersatz des Gewinns verlangt, der ihm in Folge einer durch eine unlautere geschäftliche Handlung verursachten Verminderung seines Umsatzes entgangen ist, muss allerdings dem Gericht die Tatsachen vortragen, die es diesem ermöglichen zu beurteilen, dass er den als Schadenersatz verlangten Betrag tatsächlich als Gewinn erzielt hätte, wenn der Konkurrent das beanstandete Verhalten nicht vorgenommen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1997 - X ZR 2/96, NJW-RR 1998, 331, 333 - Chinaherde;… Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 135/05, GRUR 2008, 933, Rn. 19 = WRP 2008, 1227 - Schmiermittel; Urteil vom 21. Januar 2016 - I ZR 90/14, GRUR 2016, 860, Rn. 21 = WRP 2016, 1142 - Deltamethrin II; BAG…, Urteil vom 26. September 2012 - 10 AZR 370/10, NJW 2013, 331, Rn. 20, mwN).

    Sie ersparen es ihm jedoch nicht, dem Gericht eine tatsächliche Grundlage zu unterbreiten, die diesem eine wenigstens im Groben zutreffende Schätzung des entgangenen Gewinns ermöglicht (BGH, GRUR 2016, 860, Rn. 21 - Deltamethrin II).

  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15

    Zur Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16
    Unlauter ist die Beeinträchtigung im Allgemeinen dann, wenn gezielt der Zweck verfolgt wird, Mitbewerber an ihrer Entfaltung zu hindern und sie dadurch zu verdrängen, oder wenn die Behinderung dazu führt, dass die beeinträchtigten Mitbewerber ihre Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen können (st. Rspr; vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 137/15, GRUR 2017, 92, Rn. 14 = WRP 2017, 46 - Fremdcoupon-Einlösung).

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (BGH, GRUR 2017, 92, Rn. 14 - Fremdcoupon-Einlösung;… GRUR 2017, 397, Rn. 49 - World of Warcraft II;… GRUR 2018, 1251, Rn. 23 und 27 - Werbeblocker II;… Senat, GRUR-RR 2015, 110, zitiert nach juris Rn. 212).

  • BGH, 30.05.2001 - VIII ZR 70/00

    Ansprüche des Unternehmers bei unberechtigter Kündigung des Handelsvertreters

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.2019 - 3 U 12/16
    Der Schädiger, der sich auf eine Reserveursache beruft, muss seinerseits Anknüpfungstatsachen darlegen und beweisen, aus denen das Gericht mit hinlänglicher Wahrscheinlichkeit auf die Einschränkung oder den Ausschluss des Ersatzanspruchs schließen kann (BGH, Urteil vom 30. Mai 2001 - VIII ZR 70/00, NJW-RR 2001, 1542;… BAG, NJW 2013, 331, Rn. 21, mwN).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

  • BGH, 06.12.2012 - VII ZR 84/10

    Architektenhaftung: Schätzung eines merkantilen Minderwerts eines Gebäudes nach …

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 183/04

    Direktansprache am Arbeitsplatz III

  • BGH, 11.05.2010 - VIII ZR 212/07

    Internationaler Warenkaufvertrag: Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte …

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05

    Schmiermittel

  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des …

  • BGH, 17.04.1997 - X ZR 2/96

    "Chinaherde"; Sorgfaltspflichten des aus einem Gebrauchsmuster vorgehenden …

  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14

    Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung …

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