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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,6318
LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18 (https://dejure.org/2019,6318)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.03.2019 - 13 Sa 371/18 (https://dejure.org/2019,6318)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. März 2019 - 13 Sa 371/18 (https://dejure.org/2019,6318)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2
    Grundsatz der Trennung von Privatbereich und Arbeitsbereich; Rechtswidriges außerdienstliches Verhalten als Kündigungsgrund; Berichterstattung in den Medien über außerdienstliches Verhalten; Grundsätzlich keine betrieblichen Verhaltensregeln für besondere Anforderungen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kündigung wegen politischer Betätigung in der Freizeit?

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Unwirksame Kündigung wegen fremdenfeindlichen Verhaltens in der Freizeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen rechtsextremer Aktivitäten eines Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen rechtsextremer Aktivitäten eines Arbeitnehmers

  • taz.de (Pressebericht, 28.03.2019)

    Feierabend-Nazi unkündbar

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Rechtsextremismus als Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen rechtsextremer Aktivitäten in der Freizeit

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsextreme Aktivitäten des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (17)

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Rn. 52 Ob eine betriebliche Auswirkung gegeben ist, bestimmt sich vor allem nach der Art des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit des Arbeitnehmers (BAG 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 -, Rn. 59, juris).

    Das Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich steht grundsätzlich außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers (BAG 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 -, Rn. 58, juris).

    Deshalb kann - entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten - eine bloße Weigerung von Arbeitskollegen, mit dem Kläger zusammenzuarbeiten, bzw. eine Aufforderung, sich von ihm zu trennen, eine Auflösung allein nicht rechtfertigen (vgl. BAG 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 -, Rn. 71 und 74, juris).

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Ein Arbeitnehmer, der bewusst falsch vorträgt, um sich einen Vorteil im Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber zu verschaffen, verletzt - ungeachtet der strafrechtlichen Relevanz seines Handelns - in erheblicher Weise seine nach § 241 Abs. 2 BGB auch im gekündigten Arbeitsverhältnis bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers (BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 -, Rn. 25, juris).

    Der Vortrag muss so beschaffen sein, dass sich das Gericht, wollte es die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf dieses Vorbringen stützen, nicht in Widerspruch zu seiner Beurteilung des Kündigungsgrundes als unzureichend setzen müsste (BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 -, Rn. 19, juris).

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Ein Bezug zum Arbeitsverhältnis kann etwa anzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer zwar außerdienstlich, aber unter Nutzung von Betriebsmitteln oder betrieblichen Einrichtungen gehandelt hat (BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 -, juris, Rn. 21) oder sich der Arbeitgeber oder andere Arbeitnehmer staatlichen Ermittlungen ausgesetzt sehen oder in der Öffentlichkeit mit der Straftat in Verbindung gebracht werden (…BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 -, Rn. 19, juris).

    Fehlt dagegen ein solcher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, liegt eine Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers regelmäßig nicht vor (BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 -, juris, Rn. 21).

  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Ungeachtet dessen vermag die Aufstellung von Verhaltensregeln, die in den privaten Bereich der Arbeitnehmer ausstrahlen und keinen Bezug zur geschuldeten Arbeitsleistung haben, jedenfalls keine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses zu vermitteln (vgl. LAG Niedersachsen 12.03.2018 - 15 Sa 319/17 -, Rn. 159, juris).

    Eine solche Beeinträchtigung liegt nicht schon dann vor, wenn der Arbeitsablauf oder der Betriebsfrieden durch das innerbetriebliche oder außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers "abstrakt" oder "konkret" gefährdet ist, sondern nur dann, wenn insoweit eine konkrete Störung tatsächlich eingetreten ist (…BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 22 und 71 mwN;… 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - Rn. 27 ff.; LAG Niedersachsen 12.03.2018 - 15 Sa 319/17 -, Rn. 142, juris).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Auch aus der Stellung des gekündigten Arbeitnehmers im Betrieb und der Art seines Arbeitsbereichs kann sich ein überwiegendes schutzwertes Interesse des Arbeitgebers ergeben, den betreffenden Arbeitnehmer wegen der Ungewissheit des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitsplatz fernzuhalten (vgl. BAG 27.02.1985 - GS 1/84 -, juris, Rn. 96).
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Rn. 68 Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen (BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19).
  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 431/15

    Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG 15.12.2016 - 2 AZR 431/15 -, juris, Rn. 11).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Ob daraus ein personenbedingter Kündigungsgrund folgt, hängt von der Art des Delikts, den konkreten Arbeitspflichten des Arbeitnehmers und seiner Stellung im Betrieb ab (BAG 20. Juni 2013 - 2 AZR 583/12 -, juris, Rn. 14).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Soweit nicht die Ausübung dieses Weisungsrechts im Einzelfall Gegenstand des Erkenntnisverfahrens ist, gibt es deshalb keine rechtliche Handhabe, den Arbeitgeber durch einen Beschäftigungsausspruch zur Beschäftigung des Arbeitnehmers in einer bestimmten, eng begrenzten Weise zu verpflichten (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 -, juris, Rn. 20).
  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - …

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Parteien dürfen nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BAG, Urteil vom 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 -, Rn. 37, juris).
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01

    Verfassungsmäßigkeit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses durch ein …

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher …

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer- …

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des …

  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit - …

  • LAG Düsseldorf, 08.10.2024 - 3 SLa 313/24

    Außerordentliche Kündigung wegen Facebook-Äußerungen anlässlich des …

    Berührt hingegen das außerdienstliche Verhalten den arbeitsvertraglichen Pflichtenkreis nicht, so ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die ihm bekannt gewordenen Umstände aus der Privatsphäre des Arbeitnehmers durch den Ausspruch einer Kündigung zu missbilligen (…BAG vom 23.10.2008 - 2 AZR 483/07, juris, Rz. 58; LAG Niedersachsen vom 21.03.2019 - 13 Sa 371/18, juris, Rz. 52).

    Ein Bezug zum Arbeitsverhältnis kann etwa anzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer zwar außerdienstlich, aber unter Nutzung von Betriebsmitteln oder betrieblichen Einrichtungen gehandelt hat (…BAG vom 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, juris, Rz. 21) oder sich der Arbeitgeber oder andere Arbeitnehmer staatlichen Ermittlungen ausgesetzt sehen oder in der Öffentlichkeit mit der Straftat in Verbindung gebracht werden (…BAG vom 28.10.2010 - 2 AZR 293/09, juris, Rz. 19; LAG Niedersachsen vom 21.03.2019 - 13 Sa 371/18, juris, Rz. 52).

    Nicht die strafrechtliche Bewertung des außerdienstlichen Verhaltens ist bei alledem unbedingt kündigungsrechtlich entscheidend, sondern das Maß der arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung (…vgl. BAG vom 13.12.2018 - 2 AZR 370/18, juris, Rz. 17;… BAG vom 19.07.2012 - 2 AZR 989/11, juris, Rz. 40; LAG Niedersachsen vom 21.03.2019 - 13 Sa 371/18, juris, Rz. 52;… APS/Vossen, 7. Auflage, § 626 BGB Rn. 80a).

    Rn. 43 Fehlt dagegen ein wie vorstehend beschriebener Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, liegt eine Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers regelmäßig nicht vor (…BAG vom 10.09.2009 - 2 AZR 257/08, juris, Rz. 21; LAG Niedersachsen vom 21.03.2019 - 13 Sa 371/18, juris, Rz. 52).

  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit …

    Ob es zur Bejahung des dienstlichen Bezugs auch ausreichend sein kann, dass der nicht namentlich genannte Arbeitgeber von sich selbst oder ‒ ggf. erst durch mehr oder weniger aufwändige Recherchen ‒ von Dritten erkannt werden kann (…dafür etwa Schiefer, in: Hümmerich/Reufels Gestaltung von Arbeitsverträgen, 4. Aufl. 2019, § 1 Rn. 2364; dagegen Picker, RdA 2021, 33, 39; siehe auch LAG Niedersachsen 21.03.2019 ‒ 13 Sa 371/18, BeckRS 2019, 7992, Rn. 41 ff.; kritisch dazu Spielberger, ArbRAktuell 2019, 338; differenzierend Hülsmann, RdA 2022, 228, 232 f.), braucht nicht entschieden zu werden.
  • ArbG Oberhausen, 27.03.2024 - 3 Ca 1382/23
    Fehlt dagegen ein solcher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, liegt eine Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers regelmäßig nicht vor (BAG, Urteil vom 10.9. 2009 - 2 AZR 257/08; LAG Niedersachsen, Urteil vom 21.03.2019 - 13 Sa 371/18).

    Voraussetzung ist auch hier, dass derartige Verhaltensweisen - ebenso wie anderes rechtswidriges außerdienstliches Verhalten - berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 21.03.2019 - 13 Sa 371/18;… LAG Sachsen, Urt. v. 27.2.2018 - 1 Sa 515/17).

    Rn. 38 Eine solche Beeinträchtigung liegt nicht schon dann vor, wenn der Arbeitsablauf oder der Betriebsfrieden durch das innerbetriebliche oder außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers "abstrakt" oder "konkret" gefährdet ist, sondern nur dann, wenn insoweit eine konkrete Störung tatsächlich eingetreten ist (BAG, Urteil vom 12.05.2011 - 2 AZR 479/09; LAG Niedersachsen, Urteil vom 21.03.2019 - 13 Sa 371/18).

    Das Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich steht grundsätzlich außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 483/07; LAG Niedersachsen, Urteil vom 21.03.2019 - 13 Sa 371/18).

    Ungeachtet dessen vermag die Aufstellung von Verhaltensregeln, die in den privaten Bereich der Arbeitnehmer ausstrahlen und keinen Bezug zur geschuldeten Arbeitsleistung haben, jedenfalls keine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses zu vermitteln (LAG Niedersachsen, Urteil vom 21.03.2019 - 13 Sa 371/18).

  • ArbG Bochum, 06.02.2025 - 1 Ca 1512/24
    Bei einer außerdienstlich begangenen Straftat etwa verstößt der Arbeitnehmer gegen seine schuldrechtliche Pflicht zur Rücksichtnahme aus § 241 Abs. 2 BGB, wenn die Tat einen Bezug zu seinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder zu seiner Tätigkeit hat und dadurch berechtigte Interessen des Arbeitgebers oder andere Arbeitnehmer verletzt werden (BAG 10.04.2014 - 2 AZR 684/13; BAG 27.01.2011 - 2 AZR 825/09; BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08; BAG 27.11.2008 - 2 AZR 98/07; vgl. auch LAG Niedersachsen 31.03.2019 - 13 Sa 371/18 sowie ArbG Köln 03.07.2024 - 17 Ca 543/24).
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