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   LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18   

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https://dejure.org/2019,6318
LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18 (https://dejure.org/2019,6318)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.03.2019 - 13 Sa 371/18 (https://dejure.org/2019,6318)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. März 2019 - 13 Sa 371/18 (https://dejure.org/2019,6318)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 241 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2
    Grundsatz der Trennung von Privatbereich und Arbeitsbereich; Rechtswidriges außerdienstliches Verhalten als Kündigungsgrund; Berichterstattung in den Medien über außerdienstliches Verhalten; Grundsätzlich keine betrieblichen Verhaltensregeln für besondere Anforderungen ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kündigung wegen politischer Betätigung in der Freizeit?

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Unwirksame Kündigung wegen fremdenfeindlichen Verhaltens in der Freizeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aulösungsantrag des Arbeitgebers; außerdienstliches Verhalten; außerordentliche Kündigung; betriebliche Auswirkungen; betriebliche Verhaltensregeln; mangelnde Eignung; Weiterbeschäftigungsantrag; Zurschaustellung rechtsradikaler Gesinnung - außerordentliche Kündigung ...

  • rechtsportal.de

    Grundsatz der Trennung von Privatbereich und Arbeitsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kündigung wegen rechtsextremer Aktivitäten eines Arbeitnehmers

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen rechtsextremer Aktivitäten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen rechtsradikalem Verhaltens in der Freizeit?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigung wegen rechtsextremer Aktivitäten eines Arbeitnehmers

  • taz.de (Pressebericht, 28.03.2019)

    Feierabend-Nazi unkündbar

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kündigung wegen rechtsextremer Aktivitäten eines Arbeitnehmers

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Rechtsextremismus als Kündigungsgrund

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen rechtsextremer Aktivitäten in der Freizeit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsextreme Aktivitäten des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Ob eine betriebliche Auswirkung gegeben ist, bestimmt sich vor allem nach der Art des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit des Arbeitnehmers ( BAG 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 -, Rn. 59, juris ).

    Das Verhalten eines Arbeitnehmers im privaten Lebensbereich steht grundsätzlich außerhalb der Einflusssphäre des Arbeitgebers ( BAG 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 -, Rn. 58, juris ).

    Deshalb kann - entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten - eine bloße Weigerung von Arbeitskollegen, mit dem Kläger zusammenzuarbeiten, bzw. eine Aufforderung, sich von ihm zu trennen, eine Auflösung allein nicht rechtfertigen (vgl. BAG 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 -, Rn. 71 und 74, juris ).

  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Ein Arbeitnehmer, der bewusst falsch vorträgt, um sich einen Vorteil im Rechtsstreit mit seinem Arbeitgeber zu verschaffen, verletzt - ungeachtet der strafrechtlichen Relevanz seines Handelns - in erheblicher Weise seine nach § 241 Abs. 2 BGB auch im gekündigten Arbeitsverhältnis bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers ( BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 -, Rn. 25, juris ).

    Der Vortrag muss so beschaffen sein, dass sich das Gericht, wollte es die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf dieses Vorbringen stützen, nicht in Widerspruch zu seiner Beurteilung des Kündigungsgrundes als unzureichend setzen müsste ( BAG 24.05.2018 - 2 AZR 73/18 -, Rn. 19, juris ).

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Ein Bezug zum Arbeitsverhältnis kann etwa anzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer zwar außerdienstlich, aber unter Nutzung von Betriebsmitteln oder betrieblichen Einrichtungen gehandelt hat ( BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 -, juris, Rn. 21 ) oder sich der Arbeitgeber oder andere Arbeitnehmer staatlichen Ermittlungen ausgesetzt sehen oder in der Öffentlichkeit mit der Straftat in Verbindung gebracht werden ( BAG 28.10.2010 - 2 AZR 293/09 -, Rn. 19, juris ).

    Fehlt dagegen ein solcher Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, liegt eine Verletzung der vertraglichen Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers regelmäßig nicht vor ( BAG 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 -, juris, Rn. 21 ).

  • LAG Niedersachsen, 12.03.2018 - 15 Sa 319/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Ungeachtet dessen vermag die Aufstellung von Verhaltensregeln, die in den privaten Bereich der Arbeitnehmer ausstrahlen und keinen Bezug zur geschuldeten Arbeitsleistung haben, jedenfalls keine konkrete Störung des Arbeitsverhältnisses zu vermitteln ( vgl. LAG Niedersachsen 12.03.2018 - 15 Sa 319/17 -, Rn. 159, juris ).

    Eine solche Beeinträchtigung liegt nicht schon dann vor, wenn der Arbeitsablauf oder der Betriebsfrieden durch das innerbetriebliche oder außerdienstliche Verhalten des Arbeitnehmers "abstrakt" oder "konkret" gefährdet ist, sondern nur dann, wenn insoweit eine konkrete Störung tatsächlich eingetreten ist ( BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 22 und 71 mwN; 20. Juli 1989 - 2 AZR 114/87 - Rn. 27 ff.; LAG Niedersachsen 12.03.2018 - 15 Sa 319/17 -, Rn. 142, juris ).

  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 158/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Der dem Kündigungsschutzgesetz zugrundeliegende Gedanke des Bestandsschutzes verlangt allerdings, dass eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG nur ausnahmsweise in Betracht kommt und an die Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Betreiben des Arbeitgebers strenge Anforderungen zu stellen sind ( vgl. BVerfG 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01 - BAG 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - ).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Auch aus der Stellung des gekündigten Arbeitnehmers im Betrieb und der Art seines Arbeitsbereichs kann sich ein überwiegendes schutzwertes Interesse des Arbeitgebers ergeben, den betreffenden Arbeitnehmer wegen der Ungewissheit des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses von seinem Arbeitsplatz fernzuhalten ( vgl. BAG 27.02.1985 - GS 1/84 -, juris, Rn. 96 ).
  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auflösungsgründe eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Der dem Kündigungsschutzgesetz zugrundeliegende Gedanke des Bestandsschutzes verlangt allerdings, dass eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG nur ausnahmsweise in Betracht kommt und an die Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Betreiben des Arbeitgebers strenge Anforderungen zu stellen sind ( vgl. BVerfG 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01 - BAG 07.03.2002 - 2 AZR 158/01 - ).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Es kann ihm aber nicht mehr an Begründung abverlangt werden, als vom Ausgangsgericht in diesem Punkt selbst angewendet worden ist ( vgl. BAG 28.05.2009 - 2 AZR 223/08 - ).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Soweit nicht die Ausübung dieses Weisungsrechts im Einzelfall Gegenstand des Erkenntnisverfahrens ist, gibt es deshalb keine rechtliche Handhabe, den Arbeitgeber durch einen Beschäftigungsausspruch zur Beschäftigung des Arbeitnehmers in einer bestimmten, eng begrenzten Weise zu verpflichten ( BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 -, juris, Rn. 20 ).
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 21.03.2019 - 13 Sa 371/18
    Mit der Befugnis zur personenbedingten Kündigung wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, das Arbeitsverhältnis aufzulösen, wenn der Arbeitnehmer die erforderliche Eignung oder Fähigkeit nicht (mehr) besitzt, die geschuldete Arbeitsleistung vertragsgerecht zu erfüllen ( BAG 6. September 2012 - 2 AZR 372/11 - Rn. 19 ).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 583/12

    Ordentliche Kündigung wegen außerdienstlich begangener Straftat

  • BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers -

  • BAG, 15.12.2016 - 2 AZR 431/15

    Druckkündigung nach außerdienstlicher Straftat

  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 293/09

    Öffentlicher Dienst - Kündigung aus verhaltensbedingtem Grund - außer-

  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 684/13

    Strafbares außerdienstliches Verhalten - Eignungsmangel als in der Person des

  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

    Ob es zur Bejahung des dienstlichen Bezugs auch ausreichend sein kann, dass der nicht namentlich genannte Arbeitgeber von sich selbst oder ‒ ggf. erst durch mehr oder weniger aufwändige Recherchen ‒ von Dritten erkannt werden kann (dafür etwa Schiefer, in: Hümmerich/Reufels Gestaltung von Arbeitsverträgen, 4. Aufl. 2019, § 1 Rn. 2364; dagegen Picker, RdA 2021, 33, 39; siehe auch LAG Niedersachsen 21.03.2019 ‒ 13 Sa 371/18, BeckRS 2019, 7992, Rn. 41 ff.; kritisch dazu Spielberger, ArbRAktuell 2019, 338; differenzierend Hülsmann, RdA 2022, 228, 232 f.), braucht nicht entschieden zu werden.
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