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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10970
BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20 (https://dejure.org/2020,10970)
BVerfG, Entscheidung vom 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20 (https://dejure.org/2020,10970)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Mai 2020 - 1 BvQ 55/20 (https://dejure.org/2020,10970)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Versammlungsverbot des § 5 Abs 1, Abs 3 CoronaV4V BB: Subsidiarität bei unzureichendem Vortrag im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 8 Abs 1 GG, Art 8 Abs 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 5 Abs 1 CoronaV4V BB, § 5 Abs 3 CoronaV4V BB
    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Versammlungsverbot des § 5 Abs 1, Abs 3 CoronaV4V BB: Subsidiarität bei unzureichendem Vortrag im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren - ...

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Versammlungsverbot des § 5 CoronaV4V BB

  • RA Kotz

    Erteilung Ausnahmegenehmigung vom Versammlungsverbot - CoronaV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Versammlungsverbot des § 5 CoronaV4V BB

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Versammlungsverbot des § 5 Abs 1, Abs 3 CoronaV4V BB: Subsidiarität bei unzureichendem Vortrag im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Keine Demo mit fast 1.000 Teilnehmern in Brandenburg - Demonstration mit fast 1.000 Teilnehmern in Brandenburg darf nicht stattfinden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Ausnahme von der Obergrenze von 50 Teilnehmern für Versammlungen in Brandenburg ... - Corona-Virus

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20
    Bei einem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

  • BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot - …

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20
    Erkennbare Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung sind zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18 -, Rn. 5; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, Rn. 13;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 -, Rn. 7).

    Das grundsätzliche Versammlungsverbot mit Ausnahmevorbehalt nach § 5 Abs. 1 und 3 SARS-CoV-2-EindV, dessen Vereinbarkeit mit Art. 8 GG im Eilverfahren offenbleiben muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, Rn. 23), dient in Ansehung der aktuellen Coronavirus-Pandemie dem in § 1 Abs. 1 des der Verordnung zugrunde liegenden Infektionsschutzgesetzes umschriebenen Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

  • BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12

    Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei …

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20
    Bei einem offenen Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; stRspr).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung …

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20
    Ziel der Verordnung ist namentlich der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG angehalten ist (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20
    Erkennbare Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung sind zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18 -, Rn. 5;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, Rn. 13;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20
    Ziel der Verordnung ist namentlich der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG angehalten ist (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ).
  • BVerfG, 24.03.2018 - 1 BvQ 18/18

    Einstweilige Anordnung: Stadt muss ihre Stadthalle der NPD für …

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20
    Erkennbare Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung sind zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18 -, Rn. 5;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, Rn. 13;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20
    Ziel der Verordnung ist namentlich der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG angehalten ist (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 85, 191 ; 115, 25 ).
  • BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 44/20

    Vorläufige Eröffnung der Möglichkeit, auf Antrag im Einzelfall Ausnahmen vom …

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20
    Erkennbare Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilentscheidung sind zu berücksichtigen, wenn ein Abwarten den Grundrechtsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit vereitelte (vgl. BVerfGE 111, 147 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2018 - 1 BvQ 18/18 -, Rn. 5;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20 -, Rn. 7).
  • BVerfG, 29.08.2015 - 1 BvQ 32/15

    Versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung für die Stadt Heidenau außer Kraft …

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20
    Anderes wäre nur dann geboten, wenn die getroffenen Tatsachenfeststellungen offensichtlich fehlsam wären oder die Tatsachenwürdigungen unter Berücksichtigung der betroffenen Grundrechtsnormen offensichtlich nicht trüge (BVerfGK 3, 97 ; BVerfG, Beschluss vom 29. August 2015 - 1 BvQ 32/15 -, Rn. 1; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

  • BVerfG, 13.08.2019 - 1 BvQ 66/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung - mangelnder Vortrag des …

  • BVerfG, 12.03.2004 - 1 BvQ 6/04

    Zum Eilrechtsschutz bei Versammlungsverboten

  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13

    A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde" …

  • BVerfG, 10.03.2010 - 1 BvQ 4/10

    Ablehnung des Erlasses einer eA, die Übertragung des Sorgerechts auf den …

  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvQ 91/19

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Subsidiarität der eA nach § …

  • VerfG Brandenburg, 03.06.2020 - VfGBbg 9/20

    Corona-Maßnahmen: Maskenpflicht bestätigt, Versammlungsregel gekippt - …

    Rn. 41 Dabei muss im verfassungsgerichtlichen Eilverfahren insbesondere auch offen bleiben, ob Art. 23 LV es überhaupt zulässt, die Ausübung der Versammlungsfreiheit durch Rechtsverordnung einem grundsätzlichen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zu unterwerfen und die Erteilung einer solchen Erlaubnis in das Ermessen der Verwaltung zu stellen (ebenso zu Art. 8 GG BVerfG, Beschlüsse vom 16. Mai 2020 - 1 BvQ 55/20 -,. 9, juris, und vom 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -,.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2021 - 1 S 550/21

    Corona: Rechtsanwalt darf auch als Anhänger der "Kirche des Bizeps" nicht ins …

    Unabhängig davon ist dem pauschalen Vortrag des Antragstellers, der ohne inhaltliche Begründung in Zweifel zieht, dass die Erhebungen des RKI zu den Inzidenzzahlen faktenbasiert sind, nicht ansatzweise zu entnehmen, weshalb die Einordnung des RKI - bei dem es sich entgegen dem Antragsvorbringen nicht um eine Landesbehörde handelt - in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) einen Anhaltspunkt dafür bieten sollte, dass die Erhebungen und Lageeinschätzungen des RKI auf "politischen" Vorgaben und nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen sollten (vgl. dazu auch BVerfG, Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvQ 55/20 - juris Rn. 10 - juris).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20

    Achte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungswidrig, Verordnungsermächtigung

    Hierzu gehört auch die mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 5 Abs. 2 S. 1 LVerf der staatlichen Gewalt auferlegte objektive Pflicht, sich schützend und fördernd vor Leben und körperliche Unversehrtheit der Menschen zu stellen (…zu Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG BVerfG, Beschl. v. 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20, Rn. 16;… Beschl. v. 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20, Rn. 7; Beschl. v. 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20, Rn. 9;… Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20, Rn. 7;… Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20, Rn. 6 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2020 - 1 S 1651/20

    Kern der Versammlungsfreiheit; versammlungsbehördliche Begrenzungen der Zahl der …

    Mit dem pauschalen Vortrag des Antragstellers, das RKI müsse "zwingend den politischen Vorgaben" des Bundesinnenministeriums folgen, ist nicht ansatzweise dargelegt, dass dessen Lageeinschätzung auf "politischen" Vorgaben und nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht (vgl. dazu auch BVerfG, Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvQ 55/20 - juris Rn. 10 - juris).

    Die Durchführung der Versammlung ist dem Antragsteller in Ausübung seiner grundrechtlichen Freiheit damit gerade nicht verunmöglicht und in seinem Kern entwertet, er kann die Versammlung sowohl in örtlicher, als auch in zeitlicher Hinsicht wie von ihm gewünscht durchführen (s.a. BVerfG, Beschl. v. 16.06.2020 - 1 BvQ 55/20 - juris Rn. 11).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21

    Neunte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungsgemäß, verfassungskonforme …

    Hierzu gehört auch die mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 5 Abs. 2 S. 1 LVerf der staatlichen Gewalt auferlegte objektive Pflicht, sich schützend und fördernd vor Leben und körperliche Unversehrtheit der Menschen zu stellen (…zu Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG BVerfG, Beschl. v. 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20, Rn. 16;… Beschl. v. 31.05.2020 - 1 BvQ 63/20, Rn. 7; Beschl. v. 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20, Rn. 9;… Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20, Rn. 7;… Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1004/20, Rn. 6 m. w. N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - L 5 AS 457/21

    Daueraufenthaltsrecht - Rückausnahme - fortwährende Meldungen

    Gleiches gilt, wenn der in der Hauptsache gestellte Antrag offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2015, 2 BvF 1/15; BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2016, 1 BvQ 49/16; BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2020, 1 BvQ 55/20; BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2021, 1 BvR 781/21; Burkiczak, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 86b Rn. 422; Brandenburgisches Oberlandesgericht Rn. 4 In Anwendung dieser Grundsätze ist über den Antrag des Antragstellers anhand der Vorgaben des § 86b Abs. 2 Satz 2, 4 SGG in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO zu entscheiden.
  • OVG Hamburg, 22.05.2020 - 5 Bs 82/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Versammlung auf dem Rathausmarkt hat in zweiter …

    Diese Grundrechtsbeeinträchtigung wäre von Gewicht nicht nur im Hinblick auf die Antragstellerin, sondern angesichts der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für eine freiheitliche Staatsordnung auch im Hinblick auf das demokratische Gemeinwesen insgesamt (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 16.5.2020, 1 BvQ 55/20, juris Rn. 8).

    Rn. 10 Vor dem Hintergrund der vorgenannten Abstandserfordernisse und der räumlichen Verhältnisse auf dem Rathausmarkt erachtet der Senat eine Reduzierung des Teilnehmerumfangs auf die angeordnete Zahl von 300 für erforderlich, aber auch angemessen, da der Versammlung nach ihrer Größe - zumal an dem von ihr erstrebten Ort - ein erheblicher Beachtungserfolg erhalten bleibt (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 16.5.2020, 1 BvQ 55/20, juris Rn. 11).

  • VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
    Der Antragsteller hat bereits den auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gemäß § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 1 BvQ 73/20 - juris; Beschluss vom 16. Mai 2020 - 1 BvQ 55/20 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 26/20 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 3 m.w.N. jeweils zu § 90 Abs. 2 BVerfGG) nicht beachtet (1., 2.).
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2023 - 10 ME 52/23

    Alternativroute; Autobahnkreuz; Bundesautobahn; Demonstration; …

    Die von dem Antragsteller vorgetragenen Beschwerdegründe, auf deren Prüfung der Senat als Beschwerdegericht beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO; BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 16.5.2020 - 1 BvQ 55/20 -, juris Rn. 5 f.), rechtfertigen auch bei der in versammlungsrechtlichen Eilverfahren grundsätzlich rechtsschutzfreundlichen Auslegung der an die Darlegung der Beschwerdegründe zu stellenden Anforderungen (…BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 5.9.2003 - 1 BvQ 32/03 -, juris Rn. 15) nicht eine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung.
  • VG Stuttgart, 29.05.2020 - 5 K 2634/20

    Corona-Demonstration in Stuttgart: Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 5.000 …

    Ein bestimmter "Beachtungserfolg" einer Versammlung ist verfassungsrechtlich jedoch nicht gewährleistet (…vgl. Hettich, Versammlungsrecht in der Praxis, 2. Auflage, Rn. 190; BVerfG, Beschluss vom 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2023 - 10 ME 56/23

    Beschluss; Bindungswirkung; Gefahrenprognose; neuer Bescheid; Bindungswirkung …

  • VG München, 22.05.2020 - M 13 E 20.2200

    Ausnahmegenehmigung für Versammlung abgelehnt, Zu große Teilnehmerzahl (10.000)

  • VerfGH Sachsen, 14.07.2022 - 43-IV-22
  • VerfGH Sachsen, 19.11.2020 - 203-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 36-IV-21
  • VG Schleswig, 07.08.2020 - 1 B 105/20

    Infektionsschutzgesetz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • VG München, 29.05.2020 - M 13 E 20.2351

    Antrag auf einstweilige Anordnung - Anspruch auf Ausnahmegenehmigung zur …

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