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   LAG Köln, 23.01.2020 - 7 Sa 471/19   

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https://dejure.org/2020,13550
LAG Köln, 23.01.2020 - 7 Sa 471/19 (https://dejure.org/2020,13550)
LAG Köln, Entscheidung vom 23.01.2020 - 7 Sa 471/19 (https://dejure.org/2020,13550)
LAG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 7 Sa 471/19 (https://dejure.org/2020,13550)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Schadensersatz; Entschädigung; Prämie; Wiedereingliederung; Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Rechtsanwalt; Integrationsamt; Direktionsrecht

  • IWW

    § 15 AGG, § ... 167 Abs. 2 SGB IX, § 64 Abs. 2 Buchstabe b) ArbGG, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 167 Abs. 2 Satz 4 SGB IX, § 176 SGB IX, § 167 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbsatz SGB IX, § 280 Abs. 1 BGB, § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX, § 167 Abs. 2Satz 4 SGB IX, § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG, § 1 AGG, § 97 Abs. 1 ZPO

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Leitsatz)

    Betrieblichen Eingliederungsmanagement

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechte eines Arbeitnehmers bei einem betrieblichen Eingliederungsmanagement-Gespräch

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Bonn, 10.07.2019 - 5 Ca 1905/18
    Auszug aus LAG Köln, 23.01.2020 - 7 Sa 471/19
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.07.2019 in Sachen 5 Ca 1905/18 EU wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Die Klägerin und Berufungsklägerin beantragt nunmehr, unter Abänderung des am 10.07.2019 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Bonn, 5 Ca 1905/18, 1.) die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 3.440,07 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2018 zu bezahlen, abzüglich bezogenen Krankengeldes in Höhe von 2.207,10 EUR und abzüglich eines Krankengeldzuschusses von 50, 76 EUR netto;.

    Die Beklagte und Berufungsbeklagte beantragt, die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.07.2019, 5 Ca 1905/18, zurückzuweisen.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.07.2019 in Sachen 5 Ca 1905/18 ist zulässig.

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