Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 10. November 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 10. November 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36005
LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19 (https://dejure.org/2020,36005)
LG München I, Entscheidung vom 17.11.2020 - 33 O 16274/19 (https://dejure.org/2020,36005)
LG München I, Entscheidung vom 17. November 2020 - 33 O 16274/19 (https://dejure.org/2020,36005)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,36005) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Unzulässige presseähnliche Aufmachung eines Stadtportals - muenchen.de

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Online-Stadtportal verstößt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Münchens Stadtportal wettbewerbswidrig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Offizielles Stadtportal der Stadt München muenchen.de verstößt gegen Grundsatz der Staatsferne der Presse

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Online-Stadtportal verletzt Gebot der Staatsferne der Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Stadtportal "muenchen.de" wettbewerbswidrig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    "muenchen.de" verstößt gegen Gebot der "Staatsferne der Presse" - "muenchen.de" verstößt gegen Gebot der "Staatsferne der Presse"

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Online-Stadtportal verstößt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Staatliches Online-Portal "www.muenchen.de" ist rechtswidrig

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Muenchen.de | Verstoß gegen Staatsferne der Presse - München muss Online-Stadtportal ändern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 355
  • afp 2021, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen …

    Auszug aus LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19
    Rn. 32 Den Klägerinnen steht der mit Klageantrag Ziffer 1 geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus § 8 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 3a UWG in Verbindung mit dem aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG folgenden Gebot der Staatsferne der Presse, bei dem es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG handelt (BGH GRUR 2019, 189 Rn. 17 ff. - Crailsheimer Stadtblatt II) zu.

    Außerdem ist davon auszugehen, dass beide Parteien um Anzeigenkunden werben (wie BGH GRUR 2019, 189 Rn. 59 - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Rn. 36 b) Das Gebot der Staatsferne der Presse lässt eine pressemäßige Betätigung von Hoheitsträgern nur im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben und nur insoweit zu, als die Garantie des Instituts der freien Presse aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht gefährdet wird (BGH GRUR 2019, 189 Rn. 23-34 - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Rn. 37 Mit Blick auf dieses Gebot sind Art und Inhalt der veröffentlichten Beiträge kommunaler Publikationen auf ihre Neutralität sowie Zugehörigkeit zum Aufgabenbereich der Gemeinde zu untersuchen und ist unter Einbeziehung des äußeren Erscheinungsbilds eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen (BGH GRUR 2019, 189 Rn. 35 - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Der erste "grüne" Bereich eines "auf jeden Fall zulässigen Informationshandelns" betrifft Informationen über die staatliche Tätigkeit, insbesondere über Politik und Recht im jeweiligen Aufgabenkreis, z.B. amtliche Mitteilungen, kommunale Wirtschaftsförderung, aktuelle Tätigkeit und künftige Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Gemeinderats (BGH GRUR 2019, 189 Rn. 37-Crailsheimer Stadtblatt II).

    Der zweite "rote" Bereich umfasst das in der Regel unzulässige Informationshandeln, etwa allgemeine Beiträge über ortsansässige Unternehmen, die Bewertung privater Initiativen, allgemeine Beratung der Leserinnen und Leser oder Informationen über rein gesellschaftliche Ereignisse etwa aus den Bereichen Sport, Kunst und Musik (BGH GRUR 2019, 189 Rn. 38 - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Schließlich gibt es einen indifferenten dritten "grauen" Bereich von Informationen, die je nach den Umständen entweder dem "roten" oder dem "grünen" Bereich zuzuordnen sind, da sie nur in bestimmten Situationen zulässig sind, wie insbesondere solche über (aktuelle) Gefahrensituationen oder Krisen (BGH GRUR 2019, 189 Rn. 39 - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Rn. 41 Diese etwas liberalere Bewertung des streitgegenständlichen Stadtportals ist mit der Entscheidung Crailsheimer Stadtblatt II auch vereinbar, schließlich ist danach eine wertende Betrachtung der Publikation insgesamt geboten (BGH GRUR 2019, 189 Rn. 40 - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Die aufgeführten zahlreichen redaktionellen Elemente sind sämtlich dem oben dargestellten "roten" und damit unzulässigen Bereich zuzuordnen, denn sie betreffen allgemeine Beiträge über ortsansässige Unternehmen, die Bewertung privater Initiativen, allgemeine Beratung der Leserinnen und Leser oder Informationen über rein gesellschaftliche Ereignisse etwa aus den Bereichen Sport, Kunst und Musik (BGH GRUR 2019, 189 Rn. 38 - Crailsheimer Stadtblatt II).

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19
    Rn. 22 1. Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich die Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was der Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2003, 958 - Paperboy; BGH GRUR 2005, 604, 605 - Fördermittelberatung; GRUR 2007, 607 Rdnr. 16 - Telefonwerbung für "Individualverträge").

    Aus diesem Grund sind insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (vgl. BGH GRUR 2000, 438, 440 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge; GRUR 2002, 77, 78 - Rechenzentrum; GRUR 2007, 607 Rdnr. 16 - Telefonwerbung für "Individualverträge").

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19
    Dazu muss nicht nur sichergestellt werden, dass der Urteilsausspruch bei Erlass des Urteils inhaltlich bestimmt ist; es muss auch gewährleistet sein, dass der Urteilsinhalt äußerlich in einer Art und Weise festgelegt wird, dass er auch danach bestimmbar bleibt, da anderenfalls nach Rechtskraft der Entscheidung und insbesondere bei der Zwangsvollstreckung Unsicherheiten entstehen können (BGH NJW 2000, 2207, 2207, 2208 - Musical-Gala;… BGH GRUR 2015, 672 Rz. 36 - Videospiel-Konsolen II).

    Dies gilt unter anderem in Fällen, in denen der Gegenstand, auf den sich der Unterlassungsausspruch bezieht, nach Art und Umfang nicht in das Urteil aufgenommen werden kann (BGH NJW 2000, 2207, 2207, 2208 - Musical-Gala).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …

    Auszug aus LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19
    Ein zunächst nur bestehender Freistellungsanspruch hat sich nämlich durch die ernsthafte und endgültige Weigerung der Beklagten, sie zu ersetzen, in einen Zahlungsanspruch umgewandelt (…Grüneberg in: Palandt, BGB, 70. Auflage, Rdnr. 2 zu § 250; BGH NJW 2004, 1868), wobei die beklagte Partei mit dem Klageabweisungsantrag die Erfüllung ernsthaft endgültig verweigert hat (BGH GRUR 2019, 82, Rz, 41 - Jogginghose).
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11

    Hard Rock Cafe

    Auszug aus LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19
    Kommt es wie hier zu immer neuen (wiederholten) Verletzungshandlungen kann auch eine längere Untätigkeit nicht ein berechtigtes Vertrauen darauf begründen, dass der Rechtsinhaber auch zukünftig das Verhalten dulden wird (BGH GRUR 2013, 1161 Rn. 21 - Hard Rock Cafe).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Jogginghosen - Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche: Zulässigkeit einer …

    Auszug aus LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19
    Ein zunächst nur bestehender Freistellungsanspruch hat sich nämlich durch die ernsthafte und endgültige Weigerung der Beklagten, sie zu ersetzen, in einen Zahlungsanspruch umgewandelt (…Grüneberg in: Palandt, BGB, 70. Auflage, Rdnr. 2 zu § 250; BGH NJW 2004, 1868), wobei die beklagte Partei mit dem Klageabweisungsantrag die Erfüllung ernsthaft endgültig verweigert hat (BGH GRUR 2019, 82, Rz, 41 - Jogginghose).
  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

    Auszug aus LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19
    Auch war die Abmahnung erforderlich, um der Beklagten einen Weg zu weisen, die Klägerinnen ohne Inanspruchnahme der Gerichte klaglos zu stellen (BGH GRUR 2010, 354 Rn. 8 - Kräutertee).
  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11

    Honda-Grauimport

    Auszug aus LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19
    Auch beginnt die Frist für die Beurteilung des Zeitmoments der Verwirkung mit jeder Verletzungshandlung neu zu laufen (BGH GRUR 2012, 928, Rz. 26 - Honda-Grauimport).
  • BGH, 27.07.2017 - I ZR 162/15

    Zulässige Vornahme behördlich zu veranlassender Bestattungen durch einen …

    Auszug aus LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19
    Die erwerbswirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand ist auch dann als geschäftliche Handlung anzusehen, wenn öffentliche Zwecke mitverfolgt werden (vgl. BGH GRUR 2018, 196 Rn. 23 - Eigenbetrieb Friedhöfe, m.w.N.).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19
    Eine Wiedereröffnung der Verhandlung nach § 156 ZPO war nicht geboten (vgl. auch BGH NJW 2000, 142 f. und Greger in: Zöller, ZPO, 32. Auflage, Rdnr. 4 und 5 zu § 156).
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

  • OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11

    Unlauterer Wettbewerb: Fehlende Meisterpräsenz im Ladengeschäft eines …

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2010 - 20 U 177/08
  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

  • LG Dortmund, 08.11.2019 - 3 O 262/17

    Wettbewerbsverstoß wenn auf Website der Stadt Dortmund presseähnliche …

  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 128/02

    Fördermittelberatung

  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des …

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 152/21

    muenchen.de - Wettbewerbsverstoß bei Anzeigenwerbung in einer kommunalen …

    Rn. 4 Das Landgericht hat der Klage stattgegeben (LG München I, AfP 2021, 76/80).
  • OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20

    Offizielles Stadtportal der Stadt München muenchen.de verstößt gegen Grundsatz …

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 17.11.2020, Az. 33 O 16274/19, in Ziffer I des Tenors aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass dort die Wörter "zu verbreiten/verbreiten zu lassen und/oder" entfallen und in Ziffer II des Tenors dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerinnen 4.994,31 Euro Zug um Zug gegen Vorlage einer Rechnung über den genannten Betrag, die den Anforderungen nach § 14 Abs. 4 UStG genügt, zu zahlen und die Klage insoweit im Übrigen abgewiesen wird.
  • OLG München, 24.07.2025 - 6 U 6754/20

    Abmahnungsberechtigter, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Freistellungsanspruch, …

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 17.11.2020, Az. 33 O 16274/19, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen in Ziffer I des Tenors aufrechterhalten mit der Maßgabe, dass dort die Wörter "zu verbreiten/verbreiten zu lassen und/oder" entfallen, und in Ziffer II dahingehend abgeändert, dass die Klage insoweit abgewiesen wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG München I
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht